Hallo,
1998 habe ich den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert und in der Folge 2001 meinen Zivildienst abgeleistet.
Ebenfalls aus Gewissensgründen habe ich mich nun entschieden, diese Verweigerung zurückzuziehen und strebe an, eine verkürzte Grundausbildung nachzuholen, um mich danach der Heimatschutzkompanie Sachsen anzuschließen.
In diesem Thread möchte ich dokumentieren, wie dies nun abläuft, ob es mir überhaupt gelingt (bin immerhin 45 Jahre alt), etc..
Ich möchte hier weder meine 1998er Entscheidung, noch die heurige diskutieren.
Los ging es damit, dass ich mich auf der Internetseite der Heimatschutzkompanie Sachsen – Die Heimatschutzkompanie Sachsen (HSchKp SN) informiert habe.
Dort fand ich u. a. diesen Hinweis:
Also Telefon gezückt und angerufen. In einem kurzen Telefonat wurde mir der grundsätzliche Ablauf erklärt:
1. beim Startseite | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben muss der Verzicht auf die Anerkennung als KDV (Kriegsdienstverweigerer) angezeigt werden
2. mit der schriftlichen Bestätigung des BaFzA kann ich wieder beim Heimatschutzregiment 5 anrufen. Dort werden dann erst einmal meine persönlichen Daten telefonisch aufgenommen.
3. (hier fehlen mir jetzt die richtigen Vokabeln) ich werde kontaktiert und einen Termin für eine "Musterung" vereinbart.
4. ist die "Musterung" erfolgreich, wird eine Sicherheitsüberprüfung (Prüfung auf verfassungsfeindliche Bestrebungen etc.) durchgeführt.
5. ein Dienstposten wird gesucht, ist dieser gefunden wird es eine Informationsveranstaltung geben.
6. erfolgen zwei Blöcke á 10 Tage Grundausbildung
7. mit erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung kann ich einer Heimatschutzkompanie angegliedert werden und dort zukünftig in Wochenendkursen an weiteren Ausbildungen teilnehmen.
So der grobe Ablauf.
Der Text für die Rücknahme der KDV lautet in etwa:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
ich verzichte auf meine Anerkennung als KDV, da ich nicht mehr aus Gewissensgründen gehindert bin den Kriegsdienst an der Waffe zu leisten.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung.
Dieser Text (in Briefform) muss unterschrieben werden und kann, laut telefonischer Auskunft des BaFzA, eingescannt per E-Mail an service@bafza.bund.de gesandt werden, ich habe zusätzlich meinen Personalausweis mit eingescannt.
Tatsächlich bekam ich nach nur 10 Minuten eine Antwort-E-Mail des BaFzA, dass meine Nachricht an das zuständige Referat weitergeleitet wurde.
Ich werde Euch hier nun Stück für Stück auf dem laufendem halten, wie alles weitergeht.
LG,
Kristian