Feuerwehr Unimog H Abnahme

  • Moin zusammen ich bin am verzweifeln. Ist zwar ein Militär und kein Feuerwehr Forum aber vielleicht kennt sich hier jemand aus. Ich wollte unseren Feuerwehr Unimog der komplett original ist heute abnehmen lassen für die H Abnahme. Wurde so wieder weg geschickt bei der Dekra. Wir haben schon mal ein Feuerwehr Oldtimer abnehmen lassen. Dieser wurde dann als Sonder Kfz Feuerwehr Oldtimer eingetragen. Nun gibt es das angeblich nicht mehr. Er muss ne 21er Abnahme haben wurde gesagt und umgeschlüsselt werden als LKW geschlossener Kasten. Blaulicht abbauen Horn runter alle Schriftzüge usw. auch. Was ist das denn dann für ein Feuerwehr Oldtimer?


    Ist das so richtig? Kann im Internet nichts finden.


    Lieben Gruß Marc :wacko:

  • Da ist der Prüfer aber falsch informiert.

    Es gibt hier irgendwo einen Thread, der sich um ähnliches dreht, wo die aktuellen Bestimmungen für Blaulicht etc. aufgeführt sind. Das muss nicht weg!

    German by nature Irish by heart! 6456693bbw.gif


    Metkelterer zu Ennepetal


    :barett-ko::käfer::presse:

       



  • Moin zusammen ich bin am verzweifeln. Ist zwar ein Militär und kein Feuerwehr Forum aber vielleicht kennt sich hier jemand aus. Ich wollte unseren Feuerwehr Unimog der komplett original ist heute abnehmen lassen für die H Abnahme. Wurde so wieder weg geschickt bei der Dekra. Wir haben schon mal ein Feuerwehr Oldtimer abnehmen lassen. Dieser wurde dann als Sonder Kfz Feuerwehr Oldtimer eingetragen. Nun gibt es das angeblich nicht mehr. Er muss ne 21er Abnahme haben wurde gesagt und umgeschlüsselt werden als LKW geschlossener Kasten. Blaulicht abbauen Horn runter alle Schriftzüge usw. auch. Was ist das denn dann für ein Feuerwehr Oldtimer?


    Ist das so richtig? Kann im Internet nichts finden.


    Lieben Gruß Marc :wacko:

    Der Prüfer hat kein Plan, dringend andere Orga suchen.

  • Hallo Marc,

    ich hatte damals das Gleiche Problem mit meinem Unimog 404. Allerdings beim TÜV. Der Prüfer hatte keine Ahnung , jedoch offensichtlich eine Abneigung gegen Mil.Fahrzeuge oder Olivgrün. Das war die Reinste Schikane . Obwohl mein Unimog im originalzustand war, behauptete der Typ das Fahrzeug sei nicht original weil die Funkanlage im Kofferaufbau nicht mehr vorhanden sei. Außerdem müsste ein Fahrtenschreiber und seitlicher Unterfahrschutz eingebaut werden. Und die Tarnbeleuchtung , Waffenhalter, Anhängerkupplung müssten entfernt werden.

    Ein Jahr später war ich mit meinem Motorrad beim TÜV zur HU, aber in einer anderen Stadt. Natürlich habe ich den dortigen Prüfer auf die Sache angesprochen und ihm geschildert, wie es mir bei seinem Kollegen ergangen ist.

    Er hat über das Theater was sein Kollege veranstaltet hat nur gelacht und mir gesagt: Komm mit dem Unimog zu uns wir machen das.

    Es hängt immer davon ab an wen man gerät. Egal ob beim TÜV, Behörde oder ähnliches. Es gibt leider Menschen die mit der

    " Macht " die Sie durch ihre Dienstliche Stellung haben, nicht umgehen können und diese missbräuchlich oder vorschriftswidrig anwenden.

    Also Fazit: Ärgere dich nicht mit solchen unterbelichteten Prüfern rum. Sondern such eine andere Prüfstelle oder eine andere Prüforganisation auf, das kann schon sehr helfen.

    Wünsche Dir viel Erfolg .

    Gruß Tom.

  • Vielen Dank für eure Hilfe und den aufmunternden Worten. Ich werd morgen mal andere Prüf-Einrichtungen anrufen. Mal gucken was bei raus kommt. Sonst wird aus dem Feuerwehr Unimog tatsächlich noch ein Militärfahrzeug :thumbsup-blue:


    Gruß Marc

  • Nach meinen Erfahrungen mit der DEKRA, meide ich für den Rest meines Lebens jeden Kontakt mit denen.

    Mich wundert da nichts mehr.

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Tja, sowas kommt immer mal wieder vor.

    Der richtige Weg wurde ja hier schon aufgezeigt.

    Am Beste ist es natürlich, wenn noch nichts schriftlich von dem Prüfer verfasst wurde, sondern es nur ein Vorgespräch war.

    Dann steht es Dir frei einen anderen Prüfer zu suchen, bis Du jemanden findest, der Ahnung hat.


    Hier die Links zu den Themen in Sachen Sondersignalanlagen:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Die Prüforganisationen haben zum Glück schon eine Weile kein Monopol mehr. Also einfach Vorgespräche führen und wenn man den geeigneten Prüfer gefunden hat dort auch gerne die Prüfgebühren bezahlen. Es ist nicht nötig sich mit Prüfern ohne Fachkenntnis rum zu ärgern und dafür wohlmöglich auch noch was zu bezahlen.

    Grüßle, Günter

  • Ja hab tatsächlich 10 Stationen angerufen bis mal 1 Freundlicher dabei war der Interessiert war. Dort gleich ein Termin gemacht. Werd dann nochmal berichten wie es gelaufen ist. Drückt mir die Daumen ;\D


    Gruß Marc


  • Moin zusammen ich bin am verzweifeln. Ist zwar ein Militär und kein Feuerwehr Forum aber vielleicht kennt sich hier jemand aus. Ich wollte unseren Feuerwehr Unimog der komplett original ist heute abnehmen lassen für die H Abnahme. Wurde so wieder weg geschickt bei der Dekra. Wir haben schon mal ein Feuerwehr Oldtimer abnehmen lassen. Dieser wurde dann als Sonder Kfz Feuerwehr Oldtimer eingetragen. Nun gibt es das angeblich nicht mehr. Er muss ne 21er Abnahme haben wurde gesagt und umgeschlüsselt werden als LKW geschlossener Kasten. Blaulicht abbauen Horn runter alle Schriftzüge usw. auch. Was ist das denn dann für ein Feuerwehr Oldtimer?


    Ist das so richtig? Kann im Internet nichts finden.


    Lieben Gruß Marc :wacko:

    Moin Marc!

    Grundsätzlich sollte das kein Problem sein- meine beiden Feuerwehrautos sind beide als So- KFZ Löschfahrzeug (oder so ähnlich, müsste nachsehen) eingetragen. Und das Ganze problemlos.Allerdings hatte ich beim zweiten meinen TÜVer (ist unser Gerätewart) vorher gefragt und der hat mir entsprechend geholfen.


    Gruß Markus

  • TÜV/ sonstige Prüforganisation und Zulassungsstelle werden sich auf die StVZO berufen.


    Die ist da eindeutig:


    Zitat

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

    ...
    (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizeien der Länder, die Feuerwehr oder Einrichtungen des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, den Polizeien der Länder, der Feuerwehr oder Einrichtungen des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können nach § 70 genehmigt werden.
    ....


    .... es gab da eine Änderung, neu ist auch, dass nun Fahrzeuge der Rettungsdienste erfasst sind. Der Text war vorher ein anderer, weniger strikt.

  • Ich kann mich irren aber ein sonstiges Kfz Tanklöschfahrzeug verliert nicht seine Eigenschaft als TLF nur weil es privat besessen wird. Und da es eben nicht sonder kfz sind sollte die Zulassung auch weiter möglich sein. Kenne einige mit so.kfz.

  • So. Kfz heißt aber sonstige Kfz. nicht "sonder".

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Weil es der Staat so will. Deswegen hat er es in die StVZO geschrieben.


    Du kannst natürlich immer eine Ausnahmegenehmigung nach §70 beantragen. Ob du die dann bekommt ist "Ermessenssache". Ein guter Grund könnte eine eigene Betriebsfeuerwehr sein.

    Dann bekommst du es halt auch mit mit der BG und ähnlichen Plagen zu tun.

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