Soweit die Modifikationen überhaupt zulässig sind, sollten sie zeitgenössisch sein, d.h. auch vor 30 Jahren schon in der Form möglich gewesen sein. Abgesehen von gesetzlich vorgeschriebenen Nachrüstungen wie Blinker/Warnblinker werden oft auch Umbauten toleriert, die gesteigerter Sicherheit dienen. Hier ist die Bandbreite aber sehr groß und deshalb dann auch diskussionswürdig. Der eine Prüfer würde z.B. LED-Scheinwerfer als Sicherheitsgewinn akzeptieren, der nächste sie wieder als nicht original ablehnen.
Wie oben schon gesagt - bezieh den potentiellen Prüfer frühzeitig mit ein!