Frage zu Jagdrecht

  • Til, eine Hellebarde ist sicher etwas völlig anderes - weil kombinierte Hieb- und Stichwaffe - aber unter dem Begriff von Lanze winden sich so mannigfaltige Waffen-Designs dass jagdliche Ausgaben darin untergehen ... anders als die Abgrenzung Bajonett - Gebrauchsmesser hat man mit der Definition über den Zweck der Herstellung wohl mehr Probleme.

    Jens

    Das mach ich übern Winter (altes Schraubermotto, generell ohne Nennung einer Jahreszahl)  ;P


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  • Das Hauptproblem dürfte in jedem Fall sein, dem Polizisten vor Ort klarzumachen, dass man im Recht ist.

    Im Zweifelsfall würde er einem das Ding trotzdem abnehmen und das durch Staatsanwaltschaft oder Gericht klären lassen.

    Das ist ja wohl derzeit in allen Zweifelsfällen der übliche Weg.

    Kein Polizist kann das alles wissen oder vor Ort nachschlagen.

    Die ganze Diskussion ist ja in der Tat sehr theoretisch und zeigt mal wieder, wie absurd die Rechtslage ist und dass keiner mehr vollständig durchblickt.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Das Hauptproblem dürfte in jedem Fall sein, dem Polizisten vor Ort klarzumachen, dass man im Recht ist.

    Im Zweifelsfall würde er einem das Ding trotzdem abnehmen und das durch Staatsanwaltschaft oder Gericht klären lassen.

    Das ist ja wohl derzeit in allen Zweifelsfällen der übliche Weg.

    Kein Polizist kann das alles wissen oder vor Ort nachschlagen.

    Das sag ich doch schon die ganze Zeit... :rolleyes:

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!
    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)

  • Til , das Hauptproblem ist , dass Du den Umstand "beidseitig geschliffene Klinge " außer Acht gelassen hast .... Zack, Knast ! ;(

    In der Politik ist Dummheit kein Handicap ! Napoleone Buonaparte

  • Nö, das Hauptproblem ist dieses vermurkste Gesetz.

    Ob das Merkmal beidseitig geschliffen allein ausreicht?

    Müsste ich mal nachlesen...

    Edit: Auf die schnelle geguckt steht im Gesetz nichts von beidseitig geschliffenen Klingen.

    Man geht davon aus, dass das ein Merkmal von Dolchen ist, die definitiv Waffen sind.

    Aber bei einer Saufeder, die keine Waffe nach dem Gesetz ist?

    Sind nicht Austernmesser auch beidseitig geschliffen, um die Schalen aufzubekommen?

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • ich will ja nicht unken,

    aber ging es bei der Ursprungsfrage nicht um Armbrust und Einsatz auf dem eigenen Grundstück? hmmm

    und das war doch abschließend behandelt, oder? :schulterzuck:

    Gruß
    der
    Benzschrauber


    Quod licet Jovi, non licet bovi

  • Til, da liegst Du leider falsch ... die Definitionn, die aktuell zum Thema Messer hinsichtlich Klingenlängen in der Welt sind sind das eine, das Waffenrecht an sich etwas anderes

    Ja, es zähl der bestimmungsgemäße Verwendungszweck.

    Der Rabenschnabel ist eine Hiebwaffe, der in Form und Wirkung recht ähnliche Latthammer ein Werkzeug.

    Doch auch das "bei sich haben" von Werkzeugen will wohlbegründet sein. Oder auch von Sportgeräten, wie diversen Schlägern für Ballspiele...

  • und das war doch abschließend behandelt, oder? :schulterzuck:

    Das lässt sich wohl nur mit einem klaren vielleicht beantworten.

    Mit dem Bogen dürfte er ja z.B. unter gebotener Vorsicht auf dem Grundstück schießen. Oder meines Wissens auch sonstwo. Nur halt aus allen möglichen Gründen (Jagdrecht, Tierschutz) nicht auf Borstentiere. :pfeif:

    Bei deren späterem Verzehr auch wieder etwas Sorgfalt geboten ist. :chef:

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