Moin Forumsgemeinde,
ich bin eigentlich zuweit meinen Büssing (Baujahr 1965) einer Prüforganisation für eine Abnahme vorzuführen. Mein Fahrzeug lief die letzten 20 Jahre auf einem 07-Kennzeichen.
Ich benötige für die Zulassung eine Oldtimer-Abnahme. Gleichzeitig möchte ich weitere Änderungen in den Einträgen im Fahrzeugschein (Anhängelast erhöhen auf 3500Kg, zus. Reifengröße 10.5-20). Vorallem soll das derzeitige Gesamtgewicht von 3850kg auf 3500kg abgelastet werden (wegen HU). Ich bin gerade dabei beim Prüfer vorzufühlen, ob es da keine Probleme gibt.
Nun sagt dieser mir, wenn er den LKW auf 3500kg ablastet, dann kann er nur 7-Sitzplätze eintragen.
Eine Umschlüsselung auf PKW sei nicht möglich. Grund: Der Typ, Motor FZ, FZ Aufbau, grundlegend gab es den nur als LKW und nicht als PKW.
Wie sind eure Fahrzeuge zugelassen, als LKW oder PKW? Wenn als LKW, mit wievielen Sitzen? Ich möchte schon, dass die bisherigen 9-Sitzplätze weiter drin stehen.
Gibt es hier Leute, die hier rechtlich in der Thematik drin stecken und erläutern können, warum der Prüfer sich bei einer Umschlüsselung zum PKW sträubt?
Bevor jetzt jeder schreibt, "such dir ein anderen Prüfer", hier im dünn besiedelten Mecklenburg ist es garnicht so einfach einen verständnisvollen Prüfer zu finden. Die guten Alten, mit denen ich früher Kontakt hatte, sind mitlerweile nicht mehr. Ich möchte mir hier erstmal einen Überblick verschaffen, was geht.
Gruss Björn