Überwachung von (Bundeswehr-)Manövern

  • Moin allerseits,

    ich hoffe, ich bin im richtigen Unterforum gelandet. Falls nicht liebe Mod's, bitte verschieben.

    Ich habe mal eine Frage. Vor kurzem fand ja am Niederrhein ein (internationales) Manöver statt, zur Übung von Brückenbau bzw. Übersetzen über Flüsse. Dazu sind bei YT einige spannende Videos vorhanden. Jedoch konnte ich auf keinem dieser Videos ein "Schiedsrichterfahrzeug" oder sowas sehen. Gut, ich denke mal, solche Fahrzeuge bzw. Schiedsrichter werden wohl eher bei "Gefechtsmanövern" gebraucht und eingesetzt.

    Was mir aber dann so beim Betrachten der Videos durch den Kopf ging, ist folgende Frage: Wer überwacht solche Manöver? Also dahingehend, dass alle Vorschriften eingehalten werden, dass der Umweltschutz berücksichtigt wird, dass keine vermeidbaren Schäden passieren, dass halt alles "mit rechten Dingen" vonstatten geht. Gibt es da eine spezielle Abteilung/Einheit/Dienststelle bei der Bundeswehr? Oder sonst eine entsprechende Behörde? Also eine unabhängige Stelle?

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  • Andrè, deine Frage ist berechtigt. Ich denke, deine Frage kann eher das Panzerbaerforum beantworten. Dort sitzen die richtigen Experten. Wenn du kein Konto dort hast, kann ich gerne deine Frage für dich einstellen.

    Gruß Sven

  • Grundsätzlich ist ja erstmal immer die vorgesetzte Dienststelle der übenden Truppe mit der Aufsicht betraut.

    Je höher das angesiedelt ist, um so mehr Spezialisten gibt es da dann auch.

    Wenn eine Kompanie irgendwo übt, hat der Bataillonskommandeur mit seinem Stab die Dienstaufsicht zu führen. Und so ist es letztendlich in jeder Ebene.

    Findet eine Übung z.B. im Gefechtsübungszentrum statt, hat die dortige Führung natürlich die Aufsicht und gibt es da natütlich dann auch alle möglichen Spezialisten.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Jeder Vorgesetzte ist im Rahmen seiner Dienstpflichten dafür verantwortlich, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Das gilt über alle Ebenen.

    So wie oben beschrieben.

    Bei uns kam teilweise auch der TÜV zur Abnahme von Übungsanlagen und seine Prüfbescheinigung war wiederum Voraussetzung für den legalen Übungsbetrieb (Tank- und Pipelineanlagen).

  • Schäden sind auch direkt vom Verursacher an den nächsten Vorgesetzten zu melden. Das wird auch oftmals im Rahmen einer Vorbesprechung das Vorgehen bzw. die Meldewege bei Schäden für die jeweilige Übung mitgeteilt.

    Verantwortlich für die Durchführung und somit auch für solche Dinge ist der jeweilige Vorgesetzte bzw. der POC gemäß Befehl zum jeweiligen Vorhaben. Es hängt auch immer von der Einheit ab bzw. dem Rahmen der Übung oder dem Zweck der Übung. Wird auf Kompanieebene geübt muss da nicht zwingend Schiedsrichter zur Verfügung stehen. Wenn eine mehrtägige freilaufende Übung im Rahmen eines Trainings (früher: Lehrgangs) für einen Hörsaal durchgeführt wird können da durchaus auch mehrere Personen als Schiedsrichter fungieren.

    Auf Einheitsebene kann es auch sein das nur ein Beobachter vor Ort ist bzw. der jeweilige Einheitsführer oder auch TE-Führer kuckt drauf, ob seine Leute die Abläufe so machen wie es ausgebildet wurde.

    An einem GÜZ sind natürlich solche Schiedsrichterfunktionen wieder ganz anders. Da werden dann Abläufe und aufgetretene Fehler durchgesprochen.

    Wenn eine Übung im Rahmen einer Zertifizierung durchgeführt wird kann das alles wieder ganz anders aussehen.

    Vielleicht um Missverständnisse zu vermeiden: Was ist überhaupt ein Schiedsrichter? Im Endeffekt ist das nur jemand, der sich mit dem jeweiligen Thema auskennt. Es gibt auch nicht zwangsläufig ein Schiedsrichterfahrzeug. Bei uns werden Kfz für die Schiedsrichter bei Bedarf beim BwFuhrpark angefordert. Das ist dann irgendwas handelsübliches wie ein Renault Megane oder so was.

    Es gibt da also nichts spezielles von der Bundeswehr. Es kommt wie so oft heutzutage halt immer drauf an....

  • Danke euch schon mal für die Antworten!

    Mir geht es hier um die großen Manöver, nicht die "kleinen Spielereien" auf dem Übungsplatz.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass auch mal Schäden auftreten, die nicht direkt bemerkt werden, z.B. ein Panzer schmeißt mit Steinen um sich, die aus den Ketten fliegen und Autos oder Fensterscheiben beschädigen und die Panzerbesatzung bekommt es nicht mit. Auf den eigentlichen Truppenübungsgeländen wird das wohl eher selten vorkommen, aber wenn - wie am vergangenen WE - die Kameraden mit ihren Fahrzeugen eben an Stellen üben, die keine ausgewiesenen Bundewehrübungsplätze sind, sondern eben im öffentlichen Raum, dann kann es ja durchaus zu Konflikten mit der Zivilbevölkerung kommen. Auch das Thema "Schmutz auf der Straße" ist ja nicht zu vernachlässigen.

    fips Sven, das wäre nett, wenn du da mal anfragen könntest.

    Ich frage mich halt, ob es da übergeordnete Stellen oder gar eine komplett unabhängige Stelle/Behörde gibt, die ein Auge auf den geordneten Ablauf solcher großen Manöver hat. Auch um z.B. Schäden nicht zu vertuschen (Och, den Zaun haben wir nicht niedergewalzt, das war jemand anders...).

    Und gerade bei solchen Manövern, wo mehrere Länder beteiligt sind, muss ja meines Erachtens nach eine Überwachung erfolgen. Oder auch wie bei der Rheinüberquerung, dass der Schiffsverkehr nicht behindert wird, oder das dafür gesorgt wird, dass der Schiffsverkehr entsprechend informiert wird, dass "gegen 14:30 Uhr eine etwa halbstündige starke Beeinträchtigung durch im Rhein bewegende Fähren" stattfinden wird. Also nur so als Beispiel, was ich meine.

    Mir ist schon klar, dass natürlich zuerst mal die Vorgesetzten bzw. kommandierenden (Unter-)Offiziere die erste Anlaufstelle sind.

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  • Hallo, nein, da wird nichts überwacht.

    Bei den Großübungen wurde ein Ansprechpartner im Gemeindeblatt benannt an den sich ein Geschädigter wenden musste oder die Geschädigten haben Anzeige erstattet und die Polizei hat ermittelt. Das kann dauern und du hast dann als Disziplinarvorgesetzter iwann Post bekommen.

    Als Übungsteilnehmer hatte man auch oft Visitenkarten der Truppenverwaltung dabei wenn man vor Ort angesprochen wurde.

    Bei Sachschäden an Straßen/Brücken/Verkehrsschildern/Wegen hat man das auf dem Dienstweg gemeldet.

    Bei Verkehrsunfällen mit zivilen PKW etc. hat man die Feldjäger gerufen.

    Grundsätzlich war das immer stressfrei - niemand fährt mit Absicht etwas kaputt, in der Regel zumindest.

    Viele Grüße Marcus

  • Ich frage mich halt, ob es da übergeordnete Stellen oder gar eine komplett unabhängige Stelle/Behörde gibt, die ein Auge auf den geordneten Ablauf solcher großen Manöver hat.

    Übungen im öffentlichen Raum, auch auf Kp-Ebene, muss man anmelden (bei den betroffenen Ortsbehörden). Die nehmen das dann mehr oder (öfter mal) weniger ernst (ist mir mal aufgefallen, weil unser Kp-Trp eine Übung im Saarland immer wieder auf der Rheinland-Pfälzer Seite angemeldet hat, ohne dass es je jemand moniert hätte).

    Oder auch wie bei der Rheinüberquerung, dass der Schiffsverkehr nicht behindert wird, oder das dafür gesorgt wird, dass der Schiffsverkehr entsprechend informiert wird, dass "gegen 14:30 Uhr eine etwa halbstündige starke Beeinträchtigung durch im Rhein bewegende Fähren" stattfinden wird.

    Ich habe 1993 mal bei einem Schwimmbrückenschlag über den Rhein mitgewirkt, auf der Höhe von Speyer. Mit Vollsperrung für den Schiffsverkehr.

    Das ging in Verbindung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt als Genehmigungsbehörde und fand Sonntagvormittag seinen Höhepunkt mit dem Brückenschluss. Die Tage davor kam es schon immer wieder zu Störungen der Schifffahrt, z.B. weil die Bodan-Fähren ohne Beleuchtung nur auf dem Radar zu sehen waren. Die Fahrten ohne Beleuchtung waren waren angekündigt, für die zivilen Schiffsführer aber wohl doch überraschend.

    Beim Brückenschluss war dann auch Presse etc. anwesend, das war ja völlig wirklichkeitsfremd am helllichten Tag.

    Im Fall einer Überschreitung der genehmigten Sperrungsdauer hätte es immens Schadensersatz gekostet (sechstellig pro angefangener Stunde).

  • Vom Bataillon aufwärts waren grundsätzlich die Truppenverwaltungsoffiziere für die Abwicklung von Übungsschäden zuständig. Das waren die zivilen Truppenverwaltungsbeamten des gehobenen Dienstes, die normalerweise als Reserveoffiziere (Hauptmann) eingeplant waren und bei Manövern usw. dann auch in Uniform auftraten. Kleinere Schäden, z.B. ein umgefahrener Zaun konnten von ihnen auch direkt abgewickelt und an Ort und Stelle ausbezahlt werden. Dafür wurde ein entsprechender Kassenbestand mitgeführt. Größere Schäden wurden aufgenommen und früher über die Wehrbereichsverwaltungen abgewickelt.

    Wenn der Schaden erst festgestellt wurde, wenn die Truppe nicht mehr vor Ort war, konnte sich der Geschädigte direkt an die Wehrbereichsverwaltung wenden. Das konnte auch mit Unterstützung der örtlichen Gemeindeverwaltung oder der Landkreise geschehen.

    Dafür gab es zumindest bei größeren Übungen / Herbstmanöver entsprechende Vordrucke, die z.B. wir als Feldjäger dabei hatten und bei Bedarf ausgeben konnten. Die Feldjäger konnten auch bei der Schadensfeststellung mitwirken und Skizzen der Schadensstelle sowie Fotos anfertigen und dieses Material dann an die Wehrbereichsverwaltung weiterleiten. Da wir bei größeren Übungen sowieso mobile Unfallaufnahmekommandos für die Bearbeitung von Verkehrsunfällen einsetzen mussten, konnten diese Streifen auch bei der Abwicklung sonstiger Schäden mitwirken.

    Auch die Überwachung der Einhaltung von Umweltschutz- / Naturschutzbestimmungen gehörte zu den Aufgaben der Feldjäger bei Übungen. Genauso wie die Truppe als „Übungstruppe rot und blau“ oder als „Leitungstruppe“ (weiß) eingesetzt wurde, gab es auch bei den Feldjäger „rot oder blau“, die sich gefechtsmäßig zu verhalten hatten und Feldjäger als Leitungstruppe.

    Für Umwelt- und Naturschutz gab es z.B. spezielle Karten der Schutzgebiete (Serie M 745-U-SG) im Maßstab 1:50.000, mit deren Hilfe man feststellen konnte, wo sich keine Truppe aufhalten durfte.

    Feststellung am Rande: Das diese sich im Laufe der Jahre immer mehr anhäufenden einschränkenden Bestimmungen aller Art ein realistische Üben immer unmöglicher machten, ist eine ganz andere Sache.

    Für die Beseitigung von Straßenverschmutzungen hatten die Standortverwaltungen des Übungsgebiets ihre Geländebetreuungsstellen in Bereitschaft zu halten – auch nachts und am Wochenende. Wenn Übungen in Regionen stattfinden, wo es keine oder nur wenig deutsche Standortverwaltungen gab, wurden Kräfte anderer Standortverwaltungen dorthin verlegt. Evtl. gab es auch Verträge oder Absprache mit den Straßenbauämtern oder zivilen Firmen für solche Fälle.

    Die Truppe oder die Feldjäger hatten aber auf jeden Fall die gefährlichen Stellen auf der Straße abzusichern, bis die Gefährdung beseitigt war.

  • Man munkelt, dass die Landwirte Übungsschäden gar nicht so schlimm fanden, da die Schadenersatzzahlungen wohl vorteilhafter waren, als die Ernte einzufahren... :dev:

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  • Na, wenn Du die potentielle Ernte der zerpflügten Ackerflächen nach aktuellem Markt- Preis ersetzt bekommst hast Du die Kosten von Ernte und Vermarktung gespart. Und wenn sehr oauschal entschädigt wird kannst Du ja Teile des Ertrages trotzdem einfahren...

    Überwachung im Sinne der potentiellen Manöverschäden und Schiedsrichter sind verschiedene Paar Schuh. Der Schiedsrichter in einer frei laufenden Übung soll ja die militärische Leistungen bewerten und ggf. festlegen, wer ausfällt etc.

    Im GÜZ geschieht das übrigens primär elektronisch über die Teilnehmereinheiten, die Schiedsrichter sind dazu auf dem Platz sich einen Eindruck der jeweiligen Lage zu verschaffen der auf den Livebildern/der lebendigen Lagekarte nicht klar rüber kommt und dann sofort einzugreifen um Dinge zu lenken ...

    Jens

    Das mach ich übern Winter (altes Schraubermotto, generell ohne Nennung einer Jahreszahl)  ;P


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