ABE 9140 FzgSchein

  • Servus Leute,
    Ich bin der neue und seit kurzem stolzer KraKa Besitzer. Nun möchte ich das gute Stück zulassen,und bin auf ein Problem gestoßen. Der Prüfer hätte gerne die ABE 9140 von mir, von der im Musterschein auf einschlägigen Seiten und auch hier im Forum schon mal die Rede war.
    Hat die denn jemand und könnte sie zur Verfügung stellen?

    Grüße aus Herrsching 🤙

    Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt!!!

  • Servus,

    nein, leider nicht. Dort habe ich natürlich als erstes geschaut.

    Es geht um die allgemeine Betriebserlaubnis für die KraKa, die wird auch in dem alten Fahrzeugbrief auf der Faun-Kraka.de Seite erwähnt. Diese regelt die Ausnahmen, z.B. unzureichende Radabdeckung, fehlender Beckengurt etc. Ohne die ABE müssen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, was zwar in meinem Falle auch passiert ist, aber von der Zulassungsstelle nicht akzeptiert wurde. Daher die Frage, ob jemand die ABE hat und zur Verfügung stellen könnte...

    MkG

    Uli

    Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt!!!

  • Servus Bernhard,

    danke für deine Idee, leider habe ich diese Möglichkeit auch schon geprüft, das KBA ist nur für Fzg der ehemaligen DDR zuständig und hat meine Frage negativ beschieden.

    Trotzdem Danke und viele Grüße.

    Uli

    Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt!!!

  • Hallo Uli,

    Das KBA ist sehr wohl für die ABE bei Kraftfahrzeugen zuständig. Die Online Anfrage auf der verlinkten Seite bezieht sich auf Fahrzeuge der ehemaligen DDR.

    Aber per E-Mail kann man auch anfragen.

    Zum Verständnis hier noch ein Textauszug:

    Wikipedia

    Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge (ABE)

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen gemäß § 3 Abs. 1 FZV nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungbesteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. Einige Kraftfahrzeugarten und Anhänger bedürfen gemäß § 3 Abs. 3 FZV keiner Zulassung.

    Die Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20StVZO) wird für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge dem Hersteller, nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung, allgemein erteilt (das heißt in Form einer Typgenehmigung). Alle diesem Typ entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis eine Datenbestätigung gemäß § 20 Absätze 3a und 3b StVZO in Verbindung mit Muster 2d (§ 20) StVZO, mittels derer der – gemäß § 6 Absatz 3 FZV bei der erstmaligen Zulassung erforderliche – Nachweis, dass das Fahrzeug einem Typ entspricht, für den eine nationale Typgenehmigung vorliegt, geführt werden kann.

    Und:

    Örtliche und sachliche Zuständigkeit für ABE

    Örtlich und sachlich zuständig für die Erteilung einer ABE ist seit 4. August 1951 das Kraftfahrtbundesamt, heute gem. §20 Abs. 2 StVZO

    Also eine nochmalige Anfrage, ob telefonisch oder per Mail, lohnt sich.

    Gruß Bernhard

  • Moin,

    für meinen Kraka brauchte ich keine ABE. Weiß nicht ob das daran lag das er schonmal eine Zivile Zulassung hatte vor etlichen Jahren.

    Aber ich habe nur TÜV abnahme gemacht und dann problemlos ne Zulassung bekommen.

    Gruss Sascha

    :kraka:

  • Örtliche und sachliche Zuständigkeit für ABE

    Örtlich und sachlich zuständig für die Erteilung einer ABE ist seit 4. August 1951 das Kraftfahrtbundesamt, heute gem. §20 Abs. 2 StVZO

    Also eine nochmalige Anfrage, ob telefonisch oder per Mail, lohnt sich.

    Gruß Bernhard

    Da geb ich dir vollkommen Recht, das weiß ich auch. Trotzdem konnten die mir leider nicht weiterhelfen. Zitat aus der Mail die ich erhielt:

    "vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Leider kann ich Ihnen nicht behilflich sein.
    In unserer Datenbank haben wir keine Daten über dieses Fahrzeug vorliegen.
    Als Alternative bleibt Ihnen noch die Möglichkeit der Einzelabnahme bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.), bei einer Technischen Prüfstelle (z. B. TÜV,DEKRA) oder bei einem Technischen Dienst (z. B. GTÜ, KÜS)."

    Die Vollabnahme habe ich ja, die Zulassungsstelle akzeptiert diese nur nicht :(

    Gruß Uli

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  • Keine Daten über dieses Fahrzeug???

    Hat der nur nach der Fin gesucht??

    Wenn das KBA eine ABE mit Nummer erteilt hat, muss es hierüber Aufzeichnungen geben; selbst dann wenn die für ungültig erklärt wurde!

    Ich glaube dass die ABE nicht digitalisiert ist und der Bearbeiter keine Lust hatte im Archiv zu suchen.

    Behörden ohne solche Aufzeichnungen gibt es nicht in Deutschland 🇩🇪 :lach:

    Bernhard

  • ...aus welchem Grund Akzeptieren Die das Gutachten nicht?

  • ...aus welchem Grund Akzeptieren Die das Gutachten nicht?

    Die Zulassungsstelle will nicht akzeptieren, dass es keine Gurte gibt und will, dass ich eine zusätzliche Radabdeckung anbringe. Leider arbeitet der TÜV nur der Zulassungsstelle zu, machen müssen die nicht, was der TÜV sagt... So wurde mir das zumindest vom TÜV erklärt, nachdem ich natürlich sofort da nachgefragt habe...

    Gruß Uli

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  • Und genau wegen solcher Possen kommt Deutschland nicht weiter !

    Seit wann hat die Zulassungsstelle im Bezug auf die technischen Einzelheiten und Ausnahmen Ahnung? Vermutlich haben die nur den Gesetzestext gelesen.

    Einzelabnahme bedeutet, dass der Ingenieur das Fahrzeug prüft und für Straßenverkehrstauglich befindet und zwar mit allen Ausnahmen!

    Wäre das nicht so, dann würde ein Kfz mit nicht zeitgemäßen Abänderungen,wie hier gefordert,nie eine H-Zulassung bekommen.

  • ..blöde Frage ? War der Kraka schonmal zugelassen? Ansonsten geh doch mal zu einer anderen Zweigstelle und vesuch dein Glück dort. Oftmals hängt es am Sachbearbeiter :pinch: , hab ich selber schon so erlebt.

    Nein, die war noch nie zugelassen. Ne andere Zweigstelle hab ich nicht, haben im Landkreis nur die eine Zulassungsstelle.

    Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt!!!

  • Und genau wegen solcher Possen kommt Deutschland nicht weiter !

    Seit wann hat die Zulassungsstelle im Bezug auf die technischen Einzelheiten und Ausnahmen Ahnung? Vermutlich haben die nur den Gesetzestext gelesen.

    Einzelabnahme bedeutet, dass der Ingenieur das Fahrzeug prüft und für Straßenverkehrstauglich befindet und zwar mit allen Ausnahmen!

    Wäre das nicht so, dann würde ein Kfz mit nicht zeitgemäßen Abänderungen,wie hier gefordert,nie eine H-Zulassung bekommen.

    Und genau darum geht es mir, da ich das eben auch nicht einsehe. Ich will die KraKa zwar nicht als Oldtimer zulassen, aber wenn ich sie jetzt verbasteln würde, dann wäre das auch nie wieder möglich, bzw. nur mit weiterem Aufwand. Warum die Damen sich da so anstellen, weiß ich nicht. Allerdings hatte ich da bis jetzt schon öfters Pech bei dem Verein... :T

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  • Es wird hier wieder sehr viel zerredet und das hilft Dir nicht weiter. Die angegebene ABE hat nichts mit dem Fahrzeug zu tun. In der Datenbank des KBA sind für alle Sachverständigen einsehbar die ABEen für die Typen 541 ABE 4845 und 543 ABE 4992.

    Der Faun Typ 640 ist dort leider nicht aufgeführt, aber vielleicht helfen ja die ausnahmen aus den oben genannten ABEen weiter.

  • ..blöde Frage ? War der Kraka schonmal zugelassen? Ansonsten geh doch mal zu einer anderen Zweigstelle und vesuch dein Glück dort. Oftmals hängt es am Sachbearbeiter :pinch: , hab ich selber schon so erlebt.

    Nein, die war noch nie zugelassen. Ne andere Zweigstelle hab ich nicht, haben im Landkreis nur die eine Zulassungsstelle.

    ....das hatte ich befürchtet. Irgendwer hat mal gesagt/geschrieben dass es somit ja fast ne neuzulassung is nach heutigen Regeln..für ein Fz aus den Siebzigern... au weh..

    Nächste variante wäre den kraka versuchen über einen Kumpel in einem anderen LdKr. zulassen..versuch macht klug.

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