Fahrerlaubnisrecht in der EU!!!!!! Wer kennt sich aus????

  • Hallo in die Runde,


    habe aktuell folgendes Problem:


    Ich möchte ein ehemaliges Feuerwehrauto, welches aktuell ein zul. Gesamtgewicht von 98oo kg hat, in ein Wohnmobil mit zul. Gesamtgewicht von 7,5 t umwandeln. Mal vorausgesetzt, die Ablastung wird technisch funktionieren, so werde ich dann Folgendes im Fahrzeugschein stehen haben:


    F 1 (Technisch zul. Gesamtmasse) = 9800 kg , F 2 ( Im Zulassungsmitgliedstaat zul. Gesamtmasse ) = 7500 kg


    Dass die 9800 kg unter F1 stehen bleiben, ist eine relativ neue Bestimmung, die vor allem mit mautrechtlichen Dingen zu tun hat und sollte hier erstmal nicht weiter diskutiert werden.


    Die für mich relevante Frage ist:


    Darf ich das Fahrzeug dann mit meinem alten 3 er Führerschein auch im Ausland ( EU ) fahren?

    Hierzu gibt es leider unterschiedliche Aussagen. Die örtliche Führerscheinstelle weis es nicht und gab mir den Tip, im jeweiligen EU Staat nachzufragen ( absolut irre!!!!!!!! )


    Eine andere Stimme sagt, dass das deutsche Fahrerlaubnisrecht, welches sich auf F2 bezieht, auch in der EU anerkannt wäre


    Ich bin gerade absolut ratlos!!!!!


    Vielleicht hat ja jemand hierfür eine belastbare Lösung parat!!!!!????

  • Mittlerweile sollten hier nach dem Geburtsjahr schon alle die Plastikkarte als Fahrerlaubnis haben. Die graue und rosarote „Pappe“ wird außerhalb Deutschlands nicht mehr anerkannt. Mit der C1 Klasse darf man, wie früher auch mit dem alten Klasse 3, bis 7500 kg Gesamtmasse führen. Anhänger lassen wir jetzt außen vor.

    Wenn im „Schein“ (Teil 1 der Zulassung) die höchstzulässige Gesamtmasse mit 7500 kg angegeben ist, ist doch alles bestens.

    Gruß Jens


    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

  • Guten Morgen.

    Mit der Fahrerlaubnis der Klasse 3 kannst du Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zgG fahren.

    Diese Fahrerlaubnis sollte auch von allen EU Mitglied Staaten so anerkannt werden.

    Um sicher zu gehen Holst Du dir den neuen EU Kartenführerschein.

    Dort wird dein alter 3er zum C1E.

    Auch hier kannst Du dann mehrspurige Fahrzeuge bis 7,5 t mit Anhänger fahren (zulässiges gesamt Zuggewicht 12t, keine Bindung an Achszahl des Anhängers)

    Dieser ist definitiv EU weit gültig.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

    Gruß Uli

  • In Österreich hat die Asfinag die Mautberechnung bei früheren Fahrzeugen bis 3,5To zGG (die zB unter F1 ein höheres zGG haben)

    seit 1.1.25 auf eine Berechnung des tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse =F1) umgestellt

    dann wird das analog dazu auch bei anderen Gewichten so gehandhabt.


    dH in besagtem EU Land anfragen

  • ...das würde ja bedeuten dass ablasten Führerschein bedingt nutzlos wäre und somit alle abgelasteten Fz ,die Original über 7,5 waren, im Ausland evt. nicht gefahren werden dürften (mit den alten 3er)...die anderen Gewichtsregelungen mal ausser Acht gelassen... :(

    Gruß
    Stefan


    www.rkfrankenstein.de


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  • das würde ja bedeuten dass ablasten Führerschein bedingt nutzlos wäre und somit alle abgelasteten Fz ,die Original über 7,5 waren, im Ausland evt. nicht gefahren werden dürften (mit den alten 3er)...die anderen Gewichtsregelungen mal ausser Acht gelassen... :(

    Nur wenn unter F1 das höhere Gewicht steht. Bisherige Praxis beim Ablasten war eigentlich mehr oder weniger immer, dass nach dem Ablasten auch unter F1 das niedrigere Gewicht eingetragen wurde.

    Seit ca. 4 Wochen gilt hier wohl eine neue Vorschrift, die meine Pläne mit dem MAN zunichte machen könnte, wenn ich keine Lösung dafür finde, wie F1 gleich F2 wird.

  • Hallo, ich würde jetzt im Rahmen der Harmonisierung erstmal davon ausgehen, daß die übrigen Staaten grundsätzlich erstmal die Regularien anzuerkennen haben, die im Ausstellerland des Führerscheins gültig sind.

    Zumindest gilt das für die Fahrzeuge, d.h. (modifizierte) ausländische Fahrzeuge, die im Heimatland zulässig sind, dürfen hier nicht beanstandet werden, wenn sie nicht der StVZO entsprechen (mangelhafter sicherheitsgefährdender technischer Zustand ist damit natürlich nicht gemeint). Beim Führerschein dürfte das nicht anders sein.

    Im Zweifelsfall würde ich auch erstmal den ADAC mit der Problematik beschäfitgen.

  • Äpfel und Birnen!


    Ich rede von der Regelung der Maut (hier Österreich) , wo dann zur Berechnung das technisch zulässige Gesamtgewicht herangezogen wird ,


    nicht von der Heranziehung des unter F! angegebenen Wertes in Bezug auf den Führerschein .

  • [...] wenn ich keine Lösung dafür finde, wie F1 gleich F2 wird.

    Du wirst, denke ich, dich an den Fahrzeug-/Fahrgestellhersteller wenden müssen um zu erfahren welche technischen Änderungen nötig sind um auch die technisch mögliche Gesamtmasse auf maximal 7,5 t zu begrenzen und das auch per Abnahme eintragen zu lassen. Das wird wohl an den Federpaketen liegen.

    Gruß Jens


    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

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