07er Nummer jetzt nur noch mit H-Kennzeichen?

  • War heute mit dem kleinen Anhänger beim KÜS, und dabei haben wir dann noch mal so rum geschnackt wegen der 07 der Nummer

    Da möchte ich gerne ne Monark drauf anmelden.

    Die kommt aus Schweden und hat keine deutschen Papiere.

    Nun meinte der Prüfer beim KÜS, dass jetzt neuerdings ne volle H-Kennzeichen Abnahme notwendig ist, um das Fahrzeug auf der 07 Nummer eintragen zu lassen.

    Das könne er nicht machen, weil dazu eine deutsche Zulassung, mindestens ne ehemalige vorhanden sein muss.

    Nun habe ich aber für die Monark überhaupt keine Papiere.

    Da stellt sich jetzt die Frage.

    Ist das tatsächlich so?

    Muss man eine H-Abnahme und ne Hauptuntersuchung durchführen lassen, um ein Fahrzeug neu auf die rote 07-Nummer eintragen zu lassen?

    Weiß da jemand was?

    Das waren richtiger Aufwand als ich für die Nimbus, die aus Dänemark kam, alle möglichen Abnahmen machen lassen musste, um die zuzulassen.

    Daher hatte ich gehofft die Monark einfach auf die rote Nummer eintragen zu lassen, und diesen ganzen Kram mit der Geräuschermittlung und so weiter zu umgehen

    Gruß
    der
    Benzschrauber


    Quod licet Jovi, non licet bovi

  • Bei uns auch schon seit längerer Zeit :wacko:

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...


    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Ist sicher schon 10 Jahre so.

    Eve was here... :daumenhoch:

    Es gibt nix erotischeres wie Menschen, die wo richtig gut mit der Sprache und den Wörters umgehen tun. ;)

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

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  • Moin Andreas,

    Ist bei uns schon sehr lange so, HU und H musste vorlegen, sonst is nix mit 07er.

    Dein Beitrag hier hat mich erst wieder daran erinnert das es zu Anfang mal anders war......🙄

    Grüße

    Thomas

  • Hallo Zusammen :winky:

    Am kommenden Freitag soll eine meiner Eskorten-BMW-K75 bei einer GTÜ-Stelle auf das 07er hin geprüft werden. :yes:

    Sowohl die mangelfreie HU als auch die H-Fähigkeit (30 Jahre) sind obligatorisch zu erfüllen, sonst wird das nix :schulterzuck:

    Außerdem muss hier im Zulassungsbezirk (HSK) zusätzlich noch die Zuverlässigkeit für das 07er nachgewiesen werden.

    Dazu gehört ein erweitertes aktuelles Führungszeugnis und ein aktueller Auszug aus der Fahrerkartei in Flensburg. :pfeif:

    Schön, dass es einem wirklich leicht gemacht wird, unsere kulturhistorischen Fahrzeuge im Straßenbild zu erhalten :tobt:

    Beste Grüße Rainer W.

    Ein einzelnes Krad in der Garage fühlt sich einsam - auch wenn noch ein paar Autos daneben stehen ;)

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    Zur Vervollständigung eine Bestandsliste suche ich ständig Daten über die Eskorten-BMW-K75 der Feldjäger!

  • Vollabnahme mit H-Abnahme ist seit der letzten, großen Zulassungsreform so, seit dem die 07er Nummer auch nicht mehr nur eine Sonderlocke ist, sondern fest im Gesetz verankert ist.

    Aber eine deutsche Zulassung ist dafür nicht nötig. Warum auch?

    Kennst Du jemanden, der auch solch ein Motorrad hat? Dann würde eine Kopie der Papiere sicher helfen. Ansonsten eben die Daten ermitteln und zusammenstellen.

  • In dem Zusammenhang hätte ich da noch eine Frage in die Runde:

    Wie ist der "normale" Ablauf wenn ein weiteres Fahrzeug auf die 07er-Nummer übernommen werden soll, dass aktuell mit H-Kennzeichen und noch gültiger HU zugelassen ist?

    Reicht es da die aktuellen H-Kennzeichen inkl. gültigem HU-Bericht mit zur Zulassungsstelle zu nehmen und die H-Kennzeichen gegen ein 07er-Fahrtenbuch einzutauschen?

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  • Das macht jede Zulassungsstelle anders. Ruf' an und frag' nach. Manchen genügt das ursprüngliche H-Gutachten und die aktuelle HU (so sollte es auch sein, wegen Besitzstandsrecht), aber es soll auch welche geben, die ein frisches H-Gutachten wollen.

  • Hallo Zusammen,

    am letzten Freitag war es dann soweit! Das rote 07er für die erste Eskorte wurde zugeteilt :H:

    Zunächst für ein halbes Jahr befristet, darf ich die K75 nun im Rahmen der Pflege des historischen Kraftfahrzeugkulturgutes im Straßenverkehr "bewegen". :krad: Natürlich mit den vorgesehenen Einschränkungen und Voraussetzungen, aber das war ja bekannt und für mich völlig in Ordnung :daumenhoch:

    Also, bleibt tapfer und gesund! ;)

    Beste Grüße

    Rainer W.

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  • Zitat

    Zunächst für ein halbes Jahr befristet,

    ... und muss man(n) dann nach 6 monaten nochmals antanzen und das fahrtenbuch etc. als zeichen guter führung vorlegen etc. :D   :deck:

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