Fzg-Brief enthält keine Maße über Länge, Breite und Höhe

  • Mein Kübel kann nicht zugelassen werden da im alten Brief von 1988 keine Maße L/B/H stehen.

    Nun muss ich zum TÜV etc. um ein Gutachten zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere machen zu lassen.

    Wie aber bitte soll ich mit nicht zugelassenem Fahrzeug dort hinkommen? ;,(

  • Das habe ich jetzt schon öfter gehört, dass die Zulassungsbehörde sich weigert Fahrzeuge umzumelden wenn in den alten Fahrzeugbriefen nicht die für die neuen Zulassungsbescheinigungen erforderlichen Abmessungen Länge/Höhe/Breite aufgeführt sind.

    Da ich in nächster Zeit einige Fahrzeuge ummelden muss, die noch den alten Fahrzeugbrief ohne diese Daten haben, würde mich interessieren wie diesbzgl. Eure Erfahrungen sind. Habt ihr evtl. Argumente gefunden um eine Vorstellung beim TÜV zwecks Ermittlung der Fehlenden Daten zu vermeiden?

    Ehrlich gesagt habe ich keine Lust das mit jedem der Fahrzeuge durchzuziehen.

    Danke im Voraus

    Viele Grüße

    Volker

  • Wie aber bitte soll ich mit nicht zugelassenem Fahrzeug dort hinkommen? ;,(

    Zur Fahrt zum TÜV kann man immer noch ein Kurzeitkennzeichen bekommen, auch ohne gültige HU oder Anmeldung - aber außschließlich zum TÜV.
    (bei mir sind keine Abmessungen in der Zulassungsbescheinigung, nur die Gewichte - und die waren ja vorher auch im Brief)

    Gruß

    Peter

    Ess Ju Wie

  • Bei uns war das immer so, daß man - wenn man die Zulassung beantragt hat - einen Zettel mit dem zugeteilten Kennzeichen bekommt, damit die Schilder machen läßt und dann mit den ungestempelten Kennzeichen die notwendigen Fahrten zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle machen darf. Wenn der TÜV ok ist, fährt man zur Zulassungsstelle, legt den Bericht vor und bekommt die Siegel.
    Ob das jetzt immer noch so ist (insbesondere, da man nun für jeden Handschlag Monate vorher einen Termin buchen muß), weiß ich mangels aktuellem Bedarf nicht.

    Viele Grüße

    Andreas :el:

  • Zur Fahrt zum TÜV kann man immer noch ein Kurzeitkennzeichen bekommen, auch ohne gültige HU oder Anmeldung - aber ausschließlich zum TÜV.

    Moin,

    das stimmt so nicht ganz.

    Du darfst alle Fahrten unternehmen die zur Erreichung der Zulassungsfähigkeit notwendig sind.

    Du darfst also das Auto in eine Werkstatt bringen, von dort wieder nach Hause (ohne Umwege) und zu einer Prüforganisation und wieder zurück. Und zwar in deinem Zulassungsbezirk und in den direkt angrenzenden.

    Nach erfolgreich bestandener HU darfst du dich dann mit dem Kurzzeitkennzeichen frei im Land bewegen.

  • Stimmt auch nicht ganz.

    Man braucht unbedingt eine schriftliche Deckungszusage der Versicherung.

    Und mit den KZK darf man auch nach bestandener HU nicht nach Belieben in der Gegend herumfahren, dafür sind sie nicht da.

    Mit der 06er darf man das ja beispielsweise auch nicht.

    Aber dazu weiß kristian b sicher genaueres.

    Eve was here... :daumenhoch:

    Es gibt nix erotischeres wie Menschen, die wo richtig gut mit der Sprache und den Wörters umgehen tun. ;)

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

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  • Bei uns war das immer so, daß man - wenn man die Zulassung beantragt hat - einen Zettel mit dem zugeteilten Kennzeichen bekommt, damit die Schilder machen läßt und dann mit den ungestempelten Kennzeichen die notwendigen Fahrten zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle machen darf. Wenn der TÜV ok ist, fährt man zur Zulassungsstelle, legt den Bericht vor und bekommt die Siegel.
    Ob das jetzt immer noch so ist (insbesondere, da man nun für jeden Handschlag Monate vorher einen Termin buchen muß), weiß ich mangels aktuellem Bedarf nicht.

    Ja - so einfach könnte es sein!

  • Kurze Rückmeldung zum Thema; es hat geklappt mit dem "Garagen-TÜV".

    Der nette Prüfer war bei mir zu Hause und hat den Kübel vermessen, die Papiere zur Berichtigung bei mir im Esszimmer gleich ausgedruckt. :thumbsup-blue:

    Gestern hat mir der Zulassungsdienst mitgeteilt, dass der Wagen zugelassen wurde, Dienstag gehts dann ab auf die Straße. :kuebel:

  • Zum Glück ist der Zulassungsdienst auf dem gleichen Gelände, so dass deren Mitarbeiterin den Fauxpas direkt ausbügeln konnte.

    Mit nem kleinen Kratzer vom abschaben der Plakette auf dem Frontschild kann ich leben, bleibt aber ärgerlich.

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