Tagesbilder August 2025

  • Das ist jetzt das 2. Stabbrandsatz-Gewicht von meinem ländlichen, südlich Kiel gelegenen, Grundstück. Von dem 2. Brandsatz hat Opa nie etwas erwähnt. Den 1. hatte er mit der Schaufel auf den Acker geworfen und mit Sand abgelöscht. Dieser 2. steckte über 1 m tief im Boden.

    So ein Teil hatte ich mal anfang der 70er ahnungslos ausgebuddelt, war ca. 40cm lang, und bin ganz stolz damit zu meiner Oma geradelt. Die hat mich gleich achtkantig rausgeschmissen. :mimimi:

    Gruß vom Iltismax

    Bremsen macht nur die Felgen schmutzig :)

  • Ich weise darauf hin, das es die Fallgewichte auch mit Zerleger gibt..

    In einigen Bundesländern müssen daher alle Fallgewichte abgegeben werden..

    Gruß Olli

    Echte Männer sammeln Punkte nur in Flensburg, nicht bei Payback ! 8]

    :krad:






  • Daß es diese Brandsätze mit Zusatzsprengsatz gibt ist mir bekannt. Da ich bereits Kontakt mit dem vom Großvater abgelöschten Relikt hatte habe ich mich über die verschiedenen abgeworfenen Varianten informiert.

    Dieses Gewicht ist aber reines Metall ohne Extras aus einem Brandsatz der 1. Generation.

    Gruß Jens

    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

  • Dann weise ich mal höflich darauf hin , dass sicherlich in keiner Kampfmittelverordnung etwas von "Abgeben" steht. Immer wird es heißen " verboten zu berühren , die Lage zu verändern, in Besitz zu nehmen , etc. ... " - verbunden mit MeldePFLICHT !

    Die Mitarbeiter der landeseigenen KMRD`s kommen lieber , um festzustellen es ist nur Eisen , als um festzustellen , warum die Hand ab ist oder der Torax offen ...

    In der Politik ist Dummheit kein Handicap ! Napoleone Buonaparte

  • Abgeben ist etwas unzutreffend formuliert...

    Melden ist natürlich richtig.. =)

    Wir sagen auf den Räumstellen abgeben dazu, wenn wir die Fund Munition übergeben... :D

    Gruß Olli

    Echte Männer sammeln Punkte nur in Flensburg, nicht bei Payback ! 8]

    :krad:






  • Moin,

    Ein Filmchen ist auch schon wieder 10 Jahre her,,

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Hier wird gerade für die Bundeswehr alles hübsch gemacht. Das ist ein Industrielackierbetrieb der auch Schiffsteile lackiert. Hier werden gerade die vorbereitenden Arbeiten gemacht und das vorgeschriebene Farbmuster mit (das jetzt wusste ich nicht) den genau vorgeschriebenen Übergängen von einer Farbe zur nächsten (Vernebelungsbereich :wacko: ) wird in der Hauptlackierwerkstatt gemacht.

    Gruß Jens

    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

  • Ehrlich dafür gibt es eine Vorschrift? :wacko:

    Wissen denn die Bäume, Büsche und die Natur drum rum, dass sie sich auch an diese Vorschriften zu halten haben weil sonst die Tarnung nichts nützt?

    Fragt sich der Ludwig

    :munga:

    Unsere Großeltern haben uns gelehrt:

    Der Klügere gibt nach! - Nun regieren die BildungsfernInnen :mimimi:

  • Moin,

    Endlich mal wieder Regen,,,, Meine Regenwassertonnen war runter auf 10% , meinen Pflanzen und den Rasen wird das auch gefallen, obwohl der Rasenmäher ist unwillig und startet nicht mal mehr mit Bremsenreiniger, ;( hmmm

    :barett-bor: Ramboduck

  • Tarnung ... natürlich gibt es für jedes Gerät ein vorgegebenes Tarnmuster. Z.B. damit man auf die Entfernung nicht einzelne Geräte anhand von individuellen Mustern erkennen kann ....

    Jens

    Das mach ich übern Winter (altes Schraubermotto, generell ohne Nennung einer Jahreszahl)  ;P


    26830070ux.jpg,:) 26830071zt.jpg

    37732156eq.jpg

    "Alle Bände sofort erhältlich! Zu beziehen direkt bei VS-Books"
    :bumod: Hier geht es zum VS-Books Shop :bumod:

  • Tarnung ... natürlich gibt es für jedes Gerät ein vorgegebenes Tarnmuster. Z.B. damit man auf die Entfernung nicht einzelne Geräte anhand von individuellen Mustern erkennen kann ....

    Jens

    Ich möchte nicht wissen wieviele Leute damit dann beschäftigt sind und gefragt werden wollen und wie lange das dann dauert , bis so ein Muster dann offiziell verabschiedet wird--- bestimmt Jahre!

    Bernd

    "Nur wenige sind es wert, daß man ihnen widerspricht!"

    und

    "Was man hat, braucht man nicht suchen/kaufen" ^^

  • das vorgeschriebene Farbmuster mit (das jetzt wusste ich nicht) den genau vorgeschriebenen Übergängen

    Ehrlich dafür gibt es eine Vorschrift? :wacko:

    Ja, in der Tat!

    Im Juli 1984 wurde die TDv 037 erlassen und der erste Schwung Tarnpläne, die dann in den Einheiten umzustzen waren.

    Für jeden Fahrzeugtyp gab es dann auch eine Folie, mit der der Plan z.B. in einer abgedunkelten Halle auf die Fahrzeuge und Geräte projiziert werden konnte. Dann wurden die Linien nachgezeichnet und die Flächen ausgemalt.

    Das hat unterschiedlich gut geklappt. Hing natürlich mit der Motivation und Einsicht der damit befassten Soldaten zusammen.

    Die Vorschrift hat sich nicht geändert, heißt jetzt aber anders und wird regelmäßig aktualisiert, wenn neue Fahrzeuge aufgenommen werden.

    Ein Schmankerl zum Schluss: Der Munga 4 hatte den Plan mit der Nr. 32 und der Munga 8 mit der Nummer 31 :munga:

    Aber wie oft das tatsächlich noch umgesetzt wurde... :schulterzuck:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Der Lacker hat mir erklärt, daß nicht nur das Muster vorgeschrieben ist. Es geht auch um den Übergang von einer Tarnfarbe zur nächsten. Dieser Übergang ist in seiner Breite/Vernebelung auch genau vorgeschrieben. Und was macht die Truppe beim Ausbessern? :munga:

    Böse Zungen behaupten ja, daß wir uns totverwalten. Ich behaupte, daß das bereits vor Jahren oder Jahrzehnten passiert ist. Nur haben wir uns an diesen „Leichengeruch“ gewöhnt. Und niemand ist da, der diesen Quatsch beendet. Die Verwaltung verwaltet sich um ihrer selbst Willen.

    Die BauBG (Berufsgenossenschaft) schreibt mich seit Erteilung der Baugenehmigung (neues Haus) an wieviele Stunden welches Gewerk geleistet hat. Diese Schreiben, es müssen mittlerweile mehr als ein Dutzend in knapp 2 Jahren sein, landen in der sog. Rundablage da ich noch nicht einmal mit dem Bau begonnen habe. Ich muß bei Baubeginn eine Baubeginnanzeige an den zuständigen Kreis schicken. Die BG schnabelt so etwas kompliziertes einfach nicht oder aber, die Mitarbeiter begründen ihre Daseinsberechtigung mit dem verwalten imaginärer Bauten.

    Selbst ein Anruf beim zuständiger Mitarbeiter hat nichts an der Zusendung der o.g. Schreiben geändert. Und wer bezahlt diesen Unfug?

    Gruß Jens

    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

  • Gab es eigentlich einen (offiziellen) Tarnplan für den Kraka?
    An dem sind ja nicht viele Flächen dran die es zu tarnen lohnt :schulterzuck:

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...


    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Der Lacker hat mir erklärt, daß nicht nur das Muster vorgeschrieben ist. Es geht auch um den Übergang von einer Tarnfarbe zur nächsten. Dieser Übergang ist in seiner Breite/Vernebelung auch genau vorgeschrieben.

    Wo hat er das denn her?

    In der (wie schon gesagt noch immer in der Originalversion gültigen) Regelung ist der ganze Ablauf genau beschrieben und darauf abgestimmt, dass das die Truppe selbst durchführt.

    Bezüglich der Ränder ist nachzulesen, dass die Abweichungen vom Plan maximal 5 cm betragen dürfen, daß die Grenzen mit Kreide aufzubringen sind, mit dem Pinsel die Ränder nachzuziehen und anschließend die Kreide zu entfernen ist.

    Wörtlich steht unter 6.3.3. (1): "Nachziehen der Linien des Fleckenplanes mit dem Pinsel in der jeweils vorgesehenen Farbe. Dadurch werden die Farbfelder deutlich gegeneinander abgegrenzt."

    Also nichts von "Vernebelung"

    Wäre auch mit dem Pinsel schlecht umsetzbar.

    Bei der Industrie wird in der Regel mit der Spritzpistole lackiert. Dadurch entstehen diese weichen Übergängen, die eigentlich gar nicht vorkommen sollen.

    Und was macht die Truppe beim Ausbessern?

    Auch dafür gibt es in der Regelung Vorgaben.

    Ist aber unter der Maßgabe klarer Kanten kein Problem

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Moin,

    ist es vielleicht so, dass das Tarnschema ohne Schablonen gespritzt wird, und die Regel besagt, wie breit der Farbnebelbereich/Übergang maximal sein darf?

    Regen ist mein Offroadisiakum

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!