Gefährdet Anbau eine 3,5t AHK aufgrund Bestätigung von 2002 den Oldtimerstatus?

  • Hallo Gemeinde,

    ich brauche mal eure Hilfe. Ich habe einen Puch GE230 von 1992 der als LKW Oldtimer angemeldet ist und eine 2000kg AHK besitzt.

    Nun möchte ich eine 3500kg AHK anbauen, was aufgrund CE Zeichen ja ohne Eintragung machbar ist. Um die zu nutzen muss natürlich in den Papieren der Wert von 2000 auf 3500kg angepasst werden, wozu ich den beim TÜV vorstellen muss, da mir sonst die Zulassungsbehörde das nicht einträgt.

    Nun meinte mein DEKRA Kollege, das könnte nur der TÜV machen, ggfs. wäre dafür auch ein komplettes Gutachten erforderlich.

    Ich besitze inzwischen die Bestätigung von Mercedes, dass diese G Baureihe als lange Variante 3500kg AHK haben darf. Der TÜV Prüfer möchte trotzdem von Mercedes ein Schreiben, dass auch mein Puch damit eingeschlossen ist, am Besten mit der Angabe meiner Fahrgestellnummer. Dieses Schreiben habe ich nun bei Mercedes Classic angefragt.

    Dann meinte der TÜV Prüfer noch im Nebensatz, da die Bestätigung von Mercedes aus 2002 stammt, würde der Puch bei der Eintragung seinen Oldtimerstatus verlieren.

    Jetzt bin ich etwas ratlos, da ich vorher einen GD240 mit genau der AHK mit 3500kg hatte und der problemlos Oldtimer sein durfte.

    Vielleicht sehe ich hier den Wald vor lauter Bäumen nicht. Aber wenn ich für die 3,5t AHK den Oldtimerstatus opfern muss, lasse ich das natürlich.

    Kennt jemand einen Ausweg?

  • Gesunder Menschenverstand würde wohl helfen :ohhh: .

    Wir wollen demnächst auch die Nato Zugöse eintragen lassen, hoffentlich gibt das nicht auch so einen Salat. :T

    :mech:

    Ich suche immer Modellbaureste in 1:24 - 1:72 , insbesondere Droptanks und Aussenlasten in 1:32 !

  • Such Dir einen fähigen Prüfer (aaS) ,der so eine Eintragung nach §19.3 machen darf (die gibt es im übrigen auch bei der Dekra).

    Bei der AHK muss es beim Puch 230GE eine mit einem DErt von 16,4 KN sein, sonst ergibt die zur Berechnung angewendete Formel bei einer günstigeren AHK Variante mit einem niedrigeren D Wert auch nur eine mögliche Anhängelast von 2550kg.

    Das ist die technische Vorraussetzung von der Berechnungsseite für die gewünschte Anhängelast(hier langer Radstand 230 GE).

    die Kupplungen bzw Anhängelasten gibt es ja schon etwas länger als die Bescheinigung von 2002 von MB,insofern wieso sollte das den Oldtimerstatus berühren ,wenn es die Kupplungskonstrukte schon vorher gab .

    Problem könnte sein ,das es seit (20/21.Juni 2025) bei allen nachträglichen Änderungseintragungen von Bauteilen wie AHK,Alufelgen usw ,was man

    ans Auto basteln will ,keine ABE oder Teilegutachten gelten sollen,sondern der Hersteller explizit eine Freigabe erteilen soll.

    Kraftfahrt-Bundesamt - Pressemitteilungen - Ab 20. Juni 2025: Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab

    Je nach Wissenstand bzw Willen führt das zu zu solchen Aussagen

    deshalb am besten einen anderen Prüfer suchen ,der sich mit der Materie auseinandersetzen möchte.

  • Habe ich problemlos bei beiden Fahrzeugen mit H (461.217 und 463.328) eingetragen bekommen. Die MB Bescheinigung hat vollkommen ausgereicht. Woanders hin und vorher freundliches Gespräch führen.

    Viel Erfolg.

    Grüße

  • Dann meinte der TÜV Prüfer noch im Nebensatz, da die Bestätigung von Mercedes aus 2002 stammt, würde der Puch bei der Eintragung seinen Oldtimerstatus verlieren.

    Da hilft wieder nur eins: Sieh zu, dass Du Dich von diesem prüfer trennst.

    Nächstens verlangt er auch noch, die Reifen müssten so alt sein, wie das Fahrzeug :T

    Und das folgende scheint die Lösung zu sein :yes:

    Such Dir einen fähigen Prüfer (aaS) ,der so eine Eintragung nach §19.3 machen darf (die gibt es im übrigen auch bei der Dekra).


    Ich erlaube mir mal, das Ganze in den Vorschriftenbereich zu verschieben, da es sich hier um ein generelles "TÜV-Problem" handelt, das nicht Wolf-spezifisch ist, abgesehen von dem Sonderfall, dass es die bekannte Bestätigung von 2002 gibt.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Nach dem heutigen Kontakt bei der Zulassungsstelle ist nun klar, dass der Weg nur über einen Prüfer bzw. Sachverständigen führt und weil ich in Hessen bin, dann nach der Erstellung des Gutachtens der Weg über die Sammelbehörde, in meinem Fall Fulda.

    Der erste Dekra Sachverständige den ich dazu angesprochen habe, hat ebenfalls auf den Tüv verwiesen, da er eine Unterlage vom Hersteller des Fahrzeugs oder der AHK haben muss, explizit bezogen auf die Kupplung mit bezug auf mein Fahrzeug.

    Inzwischen habe ich von Mercedes ein Datenblatt, welches bescheinigt, dass mein Puch zum Geltungsbereich des Bestätigung von Mercedes für die AHK gehört. Innerhalb von einem Tag, das ist mal ein Service.

    Hat vielleicht jemand ein 3500kg Unterlage von 1992 oder früher (man darf ja mal träumen)?

  • Ich habe nun alle Unterlagen beim Tüv vorgelegt, inkl. des Datenblatts von Mercedes, das alte Gutachten von der zivilen Inbetriebnahme und das neue Gutachten von der Einstufung zum historischen Fahrzeug aus dem April dieses Jahres.

    Ich melde mich wieder mit einem Update, wenn ich den Termin hatte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!