Hallo ins Forum,
ich habe hinter meiner BMW R 71-Beiwagen einen Anhänger mit folgenden Daten:
Basisdaten
EKW Infanteriekarren, Thun Schweiz 1921, Mod.No.14262
Hersteller | |
Modell | Thun Infanteriekarren |
Baujahr | 1920er Jahre 1921 (gebaut 1916-1945) |
Klassifizierung | |
Typ | Militärfahrzeug, Militäranhänger |
Herstellerland | |
Außenfarbe | grün |
Interieur | grün (Material: andere) |
Getriebe | keine Angabe |
Besonderheiten
Anhänger verwendbar als Auto- oder Motorradanhänger, als Pferdeanhänger oder als Handwagen mit Feststellbremse und Abdeckplane, weitere Anhänger ankoppelbar.
Einsetzbarkeit und Standort
Zustand | kleinere bis mittlere Gebrauchsspuren |
Fahrbereit | ja |
Daueranmeldung | nein |
Standort | Deutschland |
Prüfziffer | 1561 |
Beschreibung
EKW aus der Zeit der 1920er Jahre. Baujahr dieses Modells, Thun Infanteriekarren, ist 1921. Damit entspricht es der Oldtimerklassifizierung Vintage (C). Der Militäranhänger aus derSchweiz ist außen grün, das Interieur ist grün. Der Oldtimer hat kleinere bis mittlere Gebrauchsspuren.
Standort des Militärfahrzeugs ist Deutschland und es ist einsatzbereit.
Militär Train-Wagen/Train-Wägeli/ Pferde-Karren Schweizer Armee.
Produktbeschreibung
Marke: Schweizer Armee
Zustand:leicht Gebraucht
Original Trainwägeli der Schweizer Armee
Kleiner einachsichger Pferdekarren aus Holz der Schweizer Armee. Wurde für den Material-Transport benutzt.
Keine Sitzvorrichtung auf dem Wagen.
Masse:
Länge: ca 170cm
Breite: ca 110cm ((mit Räder),ursprünglicher Standard Pferdeanhänger), aktuell 99cm ![]()
Höhe: ca 70cm (mit Räder)
Länge Landen: ca 280cm
Spezifikation
Militärischer Umbau auf Krad Anhänger, mit einer Breite von 99cm.
Folgefahrzeug, Betrieb ohne Zulassung und TÜV zulässig.
Wenn ich ihn anhänge, habe ich folgende Vorschriften für den Fall der Fälle dabei:
Vorraussetzung: Ein If.8 ist ein einachsiger Anhänger und ein Kraffrad mit Beiwagen bleibt ein Kraftrad und ist keine Zugmaschine.
Seit dem 01.03.2007 gilt ein geändertes Fatrzeugzulassungsrecht. Neben der STVZO gilt seitdem auch die Verordmrng äber die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV). Jedoch ist ein If.8 nun schon erheblich alt und bereits vor Inkrafttreten der STVZO in den Verkehr gekommen. Damit kann hier von Besitzstandswahrung gesprochen werden, dies ist im § 50 FZV geregelt-
§ 50 FZV [tibergangsbestimmungen]
(1) Fahrzeuge, die nach § 18 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassrmgspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht untenvorfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstrnals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei.
Bedeutet, das alte Recht der STVZO ist auf den Betrieb eines If'8 im öffentlichen Straßenverkehr anzuwenden. Diese Art von Anhänger sind ja schließlich vor dem 08.05.1945 in den Verkehr und an diesem Datum aLs dem Verkehr genornmen worden (kleiner Scherz *grins* ). Im folgenden werden die entsprechenden Paragraphen der STVZO aufgeführt.
o § 18 (2) Nr. 6 h) STVZO .. . einachsige Anhänger hinter Krafoäder . . . zulassungsfrei
o § 72 (2) Bestimmung § 1S (3) STVZO @etriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge) grlt für Anhtinger, die vor dem 01. Juli 1961 erstrrals in den Verkehr gekommen sind, erst von einem vom Bundesminister für Verkehr zubestimmenden Tage an.
o Dieser Tag ist nicht bestimrnt ... somit greift der § 18 (3) Satz 1 STVZO nicht und im Umkehrschluß bedeutet dies ... diese Anhänger bedürfen keiner Betriebserlaubnis.
zu beachten sind jedoch noch andere Vorschriften:
. Kennzeichen und Kennzeichenbeleuchh:ng ... Hinter einem Kraftrad
Wiederholung des amtlichen Kennzeichens an der Anhängerrückseite ohne amtlichen Stempel. Beleuchtung ist vorgeschrieben. Bei Kraftrad auf 25 m lesbar. ... [§ 60 (5) i.V.m. (2) und (4) STVZO]
. Breite ... Der Anhänger darf maximal 1m breit sein ... t§ 32 (1) Nr.3 StVZOI . Schlussleuchte ... [§ 53 (1) (5) (6) und §22aNr.l3 STVZO]
o Rückstrahler... [§ 53 (4) (5) (6) und § 22 aNr.15 StvZO]
STVO:
o Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften ... ftir alle
Kraftfahrzzuge mit Anhänger 60 km/h ... t§ 3 (3) Nr.2 b SIVOI
Die Vorraussetzungen sind alle geschaffen und bisher keine Probleme. Nur das Folgekennzeichen hat natürlich keine Stempel und sorgt regelmäßig für nachfragen.
Wenn ich nun dort " Folgekennzeichen nach den Paragraphen ....... " aufklebe. Ist das gestattet?
Freu mich auf regen Austausch und Eure Erfahrungen zu dem leidigen Thema " Anhänger am Gespann".
Gruß Postmen