interessant finde ich vor allem den TANK ![]()
Der TRM von Forstenried
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Stimmt. Wo kommt der her?
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Ich finde dein TRM hat eine wirklich artgerechte Unterkunft. Wie kommst du denn an all die Räder?
Grüße, MartinIch habe den TRM bei LYS in Frankreich gekauft. Ich habe auch zwei komplette Räder mit fast neuen Reifen für 500,-€ und eine komplette Planesatz für 250,- € dazu gekauft.
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Klasse, dass Du die Plane und die Bänke drin hast.
bei den meisten TRM, die man so sieht, hat man nur die Pritsche und sonst nichts.
Für meine Bänke musste ich bis in die Normandie fahren

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Schon gut, dass du gefunden hast.
Der TRM wird so bleiben.

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Der TRM wird so bleiben.

Sehr schön!
Schon gut, dass du gefunden hast.
Ja, ein riesiger Glücksfall.
2019 auf der Reise in die Normandie 2 Wochen vor Abreise bei Leboncoin gefunden und Standort tatsächlich in der Normandie.
Für 100€ erworben und direkt nach der Reise montiert.
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.. ja ein paar sollten schon noch original bleiben -
Ich möchte gern aber heute ich war zum TÜV für den §23. Alles gut. Er bremst gut, alles funktionniert, nichts klappert, Au in Ordnung, 4KS arbeit gut, usw.
Aber (es gibt immer einen aber)
- Mein Sitzbezug muss repariert werden. Es war klar.
- sie mögen meine AHK nicht. Naja, OK
- sie wollen, dass ich Unterfahrschutz überall installieren lasse.
Aber das!!!!!! Man kann zwar für die Sicherheit verstehen aber es sieht auf einem TRM hässlich aus! Wenn ich mich nicht tausche, haben viele Unimog keine, oder?
Was ist mit Euch? -
In meinem Schein steht: Mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs nicht vereinbar. Aber ich habe auch schon gehört, dass man das mittlerweile kaum noch eingetragen bekommt.
Ich muss auch zugeben: wir waren mit zwei Fahrzeugen in Georgien, insgesamt 9 Wochen. Und da fährt man ja abwechselnd "Kolonne". Die Vorstellung, dass mir mein Kumpel mit seinem Landy ohne Unterfahrschutz in einem Augenblick der Unaufmerksamkeit hinten reinrauscht war nicht so dolle. Vielleicht ist das gar keine so schlechte Idee mit dem UFS...
Grüße, Martin
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Die Nichtvereinbarkeit mit dem Einsatzzweck Geländetauglichkeit ermöglicht es dem TüvPrüfer seinen Ermessensspielraum dahingehend auszuschöpfen
das er es nicht eintragen muss (notfalls mit Ausnahmegenehmigung)
Als Diskussionshilfe hier mal einige Möglichkeiten https://www.steyrforum.de/index.php/10-f…unterfahrschutz
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Ein Unterfahrschutz hinten ist nur erforderlich, wenn der Abstand von der Hinterachse zum Fahrzeugende größer als 1m ist (ist z.B. auch beim 1t-Anhänger mit seinen 99cm relevant).
Ansonsten kenne ich das mit der Unvereinbarkeit mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs auch so wie oben beschrieben.
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sie wollen, dass ich Unterfahrschutz überall installieren lasse.
Meint der Prüfer damit Seitenaufprallschutz?
Ich musste sowas bei meinem MAN jetzt auch nachrüsten, allerdings im Rahmrn einer Vollabnahme zwecks Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis.
Der TRM stand auf dem Hof daneben, der Prüfer argumentierte dahingehend, dass man das Datum der Erstzulassung berücksichtigen müsse und deshalb sei der TRM davon ausgenommen. Mittlerweile gelten verschärfte Richtlinien hinsichtlich der Abstände zum Boden und auch zum Heck des Fahrzeugs. Beim MAN durfte ich noch nach alter Richtlinie bauen, 55 cm maximaler Abstand zum Boden und 27 cm Abstand zwischen Ende Unterfahrschutz und Heck.
Wie 27 volti schon schrieb, kannst Du versuchen, den Allrad als Argument ins Spiel zu bringen, wobei Martins Ansicht auch nicht von der Hand zu weisen ist. Ich habe am TRM einen klappbaren Unterfahrschutz freiwillig nachgerüstet, nachdem ich am Heck einen Fahrradträger montiert hatte.
Das ist eigentlich auch optisch in Ordnung, bei dem Seitenaufprallschutz sieht das schon wieder anders aus.
Die heutigen neuen Militärlkw heben diesen Seitenschutz ebenfalls, wobei Tank oder Staukästen mit berücksichtigt werden können. Die Unterkannte darf halt den vorgeschriebenen Abstand nicht überschreiten und zwischen den Kästen/Tank darf die Lücke nicht grösser als 100 mm sein.
Das Ganze nur bis zum Hinterrad, vielleicht reicht es dem Prüfer ja, wenn du nur unterhalb der Tanklinie auf beiden Seiten eine durchgehende Beplankung anbringst. Der Halter hierfür muss nur 1 kN ( 100 kg ) aushalten
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Habe letztes Jahr einen MAN gl gesehen mit H Kennzeichen der hatte nichts dergleichen,

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Wäre evtl. ein versuch wert, auf H Kennzeichen zu gehen......
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Mein Werkstattmeister hat beim Seitenschutz nicht nur der Einsatzzweck dagegen spricht, sondern das bei dem Radstand auch nicht nötig wäre.
Ob das stimmt weiß ich nicht. Der Prüfer wollte auch noch eine Leuchtweitenregulierung. Was ein Schwachsinn. Es hat Monate gedauert bis das vom Tisch war.
Grüße, Martin -
Danke für Ihre Antworten. Ich werde das anschauen.
Wenn es wahnsinnig wird, wird der TRM mit der französichen Zulassung bleiben.
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Am MAN habe ich im Prinzip nach diesen Vorgaben gebaut. Die Halter bekommt man im LKW Zubehör, die Beplankung als Meterware. Meiner ist vom Halter her klappbar, was wichtig ist, wenn man unter das Fahrzeug muss. Für die Halter habe ich entsprechende Vorrichtungen gebaut und am Hilfsrahmen angeschraubt. Das hatte ich mit dem Prüfer vorher abgesprochen, damit es keine Probleme gab, weil man am Hilfsrahmen rumgebohrt hat. Bei Bedarf kann ich gerne mal Bilder machen, weil der Hilfsrahmen am MAN ist von einem TRM.
Der hintere Unterfahrschutz braucht auf jeden Fall eine Prüfnummer. Einen selbstgebauten Schutz hat mir der Prüfer am TRM seinerzeit verworfen.
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Nach Paragraph 72 der StVZO muss ein Fahrzeug die Vorschriften einhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten.
Jetzt wäre zu klären, wie alt der TRM ist und ab wann gem. 32b und 32c der Unterfahrschutz vorgeschrieben wurde.
Dazu kommt dann noch die schon erwähnte Sache mit dem Verwendungszweck
Edit: der hintere Unterfahrschutz war schon in den 70ern vorgeschrieben. In der Ausgabe der StVZO vom September 1988 war der Art. 32c, der den seitlichen Unterfahrschutz beschreibt, noch nicht enthalten.
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