KEINE TÜV-Abnahme wegen Lautstärke

  • Mein Wolf GD250 ist gerade beim TÜV. Der TÜV will keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen :aaarrr:, weil der Wolf zu laut sei! Gemessen wurden 80 db, statt der maximal erlaubten 78 bd! Laut TÜV-Prüfer kann der Wolf somit nicht zivil zugelassen werden! Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Kann das sein und was kann man tun, um trotzdem eine Zulassungsbescheinigung zu erhalten?

  • Ich meine mich zu erinnern, dass das hier schon mal ein Thema war. Da muss man wohl ein bisschen auf die Experten warten.

    Eve was here... :daumenhoch:

    Es gibt nix erotischeres wie Menschen, die wo richtig gut mit der Sprache und den Wörters umgehen tun. ;)

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

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  • Die zulässige Toleranz sollte 3 dB sein... ist dieser Wert also der Meßwert oder die Rest-Lautstärke bei bereits abgezogener Toleranz ?

    Ist die Angabe im Fahrzeugschein "78N" oder "78P" oder "78 (A)"... bei N wird in 7m Entfernung gemessen ! Bei allen anderen 1/2m 45°

    Wie alt ist der Wolf ? Bei Baujahr vor Mai 81 21 dB Toleranz ! Da früher die DB-Werte für die Papiere nur geschätzt wurden ist das meiner Ansicht nach nicht akzeptabel und bei älteren Fahrzeugen gelten höhere Toleranzen.

    Generell kannst Du das Problem lösen indem Du Stahlwolle ins Rohr oder den Auspufftopf stopfst. Natürlich so, daß Du sie nach dem TÜV wieder raus bekommst ... daß beim TÜV die Lautstärke gemessen wird habe ich noch nie erlebt auch nicht bei 21er Vollgutachten ... aber Glückwunsch zu so einem korrekten Prüfer ...
    Grüße Micha

  • Servus,

    des ist ganz normal. Die Bundeswehr hat deswegen ja auch eine Ausnahmegenehmigung.

    Die Frage ist halt wie die Messung stattgefunden hat.

    Ich weiß nicht mehr wie genau das bei mir damals abgelaufen ist, aber ich denk die sind bei mir damals mit 50 km/h im 2. Gang gefahren. Da röhrt der Wolf natürlich wie ein Großer.

    Mir wurde im Nachhin dann mal von jemanden erzählt das da wohl eine bestimmte Drehzahl nicht überschritten werden darf. Bei mir hätte der TÜV wohl damals mit dem 3. Gang fahren müssen. Haben sie aber nicht gemacht und ich hatte keine Ahnung von der Thematik. Im dritten Gang soll der Wolf wohl die Messwerte einhalten.

    Bei mir war das Ganze auch ein ziemliches hin und her, am Ende hat der TÜV-Prüfer mir dann 2 Mercedes - Dämmatten unter die Motorhaube kleben lassen und war dann zufrieden.

    Mir war es dann damals egal, Hauptsache ich hatte die Zulassung.


    Beschäftige dich am besten Mal mit dem Thema der Fahrgeräuschmessung und kuck ob das richtig bei dir abgelaufen ist. Oder du schlägst dem TÜV das mit ner Dämmattte vor. Vielleicht lassen die sich drauf ein.


    Gruß


    Markus

  • Ich habe für meinen einen Ablassbrief kaufen eine Ausnahmeerlaubnis für erhöhtes Betriebsgeräusch nach §71 StVZO beantragen müssen. Hessen...

    Wobei ich nicht recht nachvollziehen kann, warum ein flecktarn GD250 lauter sein soll als ein bunter.

  • Wurde bei meinem auch nicht gemessen. Vielleicht ist die ganze Geschichte auch damit begründet das der Schalldämpfer innen weitgegend zerbröselt ist

    oder junge Prüfer eifrig nach allen gesetzlichen vorgaben handeln .

    Sollte dort wirklich mangelnde Schalldämpfung vorliegen so könnte man den Dämpfer einfach mal erneuern ...

    das kostet nicht viel

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    Mein Steyr Daimler 230Ge bleibt so original wie möglich....

    :wolf:

    :barett-sch:

  • Der muss nur alt genug sein....

    Prüf doch erst mal das Innenleben von dem hinteren Topf ... mit Kamera

    vielleicht ist der Mangel begründet


    Alternativ Endrohr abbauen und dort Stahlwolle so befestigen das es zusätzlich dämpft und nicht rausgeworfen wird

    Mein Steyr Daimler 230Ge bleibt so original wie möglich....

    :wolf:

    :barett-sch:

  • Ich habe für meinen einen Ablassbrief kaufen eine Ausnahmeerlaubnis für erhöhtes Betriebsgeräusch nach §71 StVZO beantragen müssen. Hessen...

    Wobei ich nicht recht nachvollziehen kann, warum ein flecktarn GD250 lauter sein soll als ein bunter.

    Er hat zu den bunten den Endschalldämpfer vor dem dicken Mitteltopf.. schon merkwürdig

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  • Du machst doch beim Tüv erst mal die Abnahme nach § 21 StVZO inkl. Tüv.

    Wenn ok, dann gibts bei deiner Zulassungsstelle den Brief und den Schein ( Zulassungsbescheinigungen I und II )

    klar?

    Zum Verständnis

    Vollgutachten §21 / §19
    Vollgutachten für Fahrzeuge, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.
    www.tuvsud.com

    Er war ja praktisch noch nicht in DE zivil zugelassen sondern nur bei der BW .Zwei versch. paar Schuhe

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  • Also ich würde so vorgehen:

    1. Einen anderen Prüfer bzw. Organisation aufsuchen, auch gerne auf Vorschlag aus der Community. Weil Prüfer nicht gleich Prüfer….. (Sei schon mal froh das du nicht in Hessen wohnst :D)

    2. Erkundigen ob eine Ausnahmegenehmigung §71 StVO möglich ist (Einfach mal eine Mail an zb Zulassungsstelle und das grob angefragt ohne zuviel Details)

    Wenn eines von beiden geht, dann nicht viele Fragen stellen und sich freuen.

    Grob gesagt erstmal den leichten Weg versuchen, bevor man sich zu Geräuschmessung, Dämmungen etc. und anderen Maßnahmen Gedanken macht.

  • Zu einer Werkstatt fahren, die auch TüV / Dekra macht ist wahrscheinlich die schnellste Lösung.

    Werkstatt und Prüfer kennen sich oft, da gibt es oft ein Vertrauensverhältnis ob ein Fahrzeug jetzt durch kommt oder nicht. Ich kenn das Problem im Grunde, so hatte ich bei meiner Kiste jahrelang Probleme beim - original TüV - wegen der Abgasmassung.

    Chris, unterwegs als selbstironischer Blogger & Abenteurer, im DAF T244 ex-british Army 4x4 Truck. Reiseberichte und mehr: http://www.25u.de

  • Ich stimme meinem Vorredner zu. Werkstatt suchen, die HU usw. am Standort erledigt. Dies ist oft problemlos und vermeidet Arbeit. Einsteigen in das Thema, mit allen Details hilft aber vorab. Der "TÜV" selbst hat aber oftmals eine problemoriente Denkweise.

  • Bei uns ist der Tüv so wie man das braucht. Da werden auch schon mal die Praktikantenstudenten in die Realität zurückgeholt

    Die Dekra ist das Gegenteil.

    Das kann man generell nicht pauschalisieren

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  • Das Fahrzeug ist wohl bei der Abnahme nach 21 StVZO durchgefallen wegen dem beschriebenen Mangel .

    Inkludierte HU

    Ergo gabs auch keine Dokumente die bei der Zulassungsstelle für die Erlangung der zivilen Fahrzeugpapiere

    nötig gewesen wären.

    So hab ich das verstanden

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