KEINE TÜV-Abnahme wegen Lautstärke

  • PS
    Ohne das Auto zu kennen tue ich mich schwer. Es gibt immer Leute die mit einer totalen Gurke antreten. Und dann überlegt sich der Prüfer auch mal wie er den wieder (dauerhaft) los wird.
    Setz Dich ins Auto klappere Prüfstellen ab und führe Vorgespräche. In Rastatt beim TÜV gibt es einen Prüfer der Verständnis für Oldies und grünes Material hat. Mehr möchte ich dazu nicht sagen denn ich brauche den Mann noch.
    Oder Kehl Robert Koch Str.
    Da auch ruhig das Problem mit der Lautstärke ansprechen. Sonst keine Fragen beantworten die nicht gestellt wurden.

  • So jetzt sei mal nicht so Kritisch auch wenn du zum Teil Recht hast.

    Das is nicht so wirklich ermutigend für Marco.

    Beiträge wie von Erik sind da schon hilfreicher.

    LG

    Ich sage einfach mal weitersuchen , Vorgespräche führen und sich auf die Abnahme vorbereiten

    Mein Steyr Daimler 230Ge bleibt so original wie möglich....

    :wolf:

    :barett-sch:

  • Naja, ob die 17 Beiträge von Dir zu einem Ziel führen sei dahingestellt.
    Autos für die es kein COC gibt werden oft nach den Daten bereits zugelassener baugleicher Fahrzeuge abgenommen. Diese Daten kann jeder Prüfer abrufen. Kostet evtl. Das dürfte beim Wolf der Regelfall sein. Wenn ein Prüfer anders vorgehen will dann muss man das stoppen bevor ein Prüfbericht erstellt wird. Eine solche Abnahme eines Fahrzaugs das uin D noch nicht zugelassen war bietet sogar die Chance so einige Features (zB Bereifung) unter Bestandschutz duchzuwinken..... Das Thema hatten wir hier schon öfter.
    Wer einfach unvorbereitet zum TÜV rennt der ist selber schuld. Jetzt ist Rennerei angesagt und einen Prüfer finden der sich über die Einschätzung seines Vorgängers hinwegsetzt. Adressen stehen oben.

  • Deine Beiträge mögen inhaltlich schon das widergeben was man im Forum findet.

    ich empfinde das einfach nur als Meckerei .

    Als ich meinen G zur Vollabnahme gebracht habe war ich vorbereitet und das Fahrzeug war in techn. akzeptablem Zustand.

    Tatsache ist aber das heute nix mehr einfach so durchgewunken wird .... denk mal an die techn. Informationsentwicklung.

    Also was denkst du genau was zu tun ist. Hier die Überarbeitung der Abgasanlage...

    :Blumen:

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    :wolf:

    :barett-sch:

  • Ok,

    dann müsste der Marco nur die Auspuffanlage abchecken, denn die könnte innen zerbröselt sein.

    Der Mängelbericht wurde auch noch nicht gepostet

    Mein Steyr Daimler 230Ge bleibt so original wie möglich....

    :wolf:

    :barett-sch:

  • Zwischenzeitlich bin ich mit einer anderen TÜV-Stelle drei Orte weiter im Kontakt. Der Prüfer scheint deutlich kooperativer zu sein. Der will selbst nach einer Möglichkeit zur Lösung des 80db Problems suchen bzw. sucht nach einer Ausnahmebescheinigung direkt von Mercedes-Benz bezüglich der Lautstärke. Kennt jemand so ein Dokument?

  • Der Erik hats doch unter #39 geschrieben . Unterer Text 2.Satz folgende

    Insofern du einen 461.401 hast das steht ja in der FIN

    Mein Steyr Daimler 230Ge bleibt so original wie möglich....

    :wolf:

    :barett-sch:

  • Hallo,

    in solchen Fällen nehme ich §30 TÜV Toleranzordnung zur Hilfe.

    Weil das bei allen meiner Autos nie ein Problem war,

    weiss ich nicht was bei "Geräuschentwicklung" für eine Abweichung drinsteht.

    Ich könnte mir aber gut vorstellen daß dort auch 10% steht.

    Zumindest bei der Geschwindigkeit ist es so.

    Meinen ersten Magirus haben wir (ja wir = Prüfer und ich) mit 65 gemessen, indem ich zwei Fluchtstangen ausgesteckt habe, und ich mit der Stoppuhr die Zeit zum Durchfahren der Meßstrecke gemessen habe.

    Zulässig wären 60 km/h gewesen. (Die wollte ich in den Papieren sthen haben.)

    Also 10% von 65 ist 6,5.

    65 minus 6,5 (=7) = 58 km/h.

    Also steht in den Papieren bei mir: 60 km/h.

    Für die, die es nicht wissen: Ich fahre die 15,5 to Eigengewicht mit FSK "T" = aufgemotzter 3er.

    -.-.-.-.-.-.

    Dann würde ich mal die erforderliche Prüfanordnung genau studieren.

    Zusätzlich die Nebengeräusche messen, und auf NULL drücken.

    Also, wie bei der Haushaltsware auf "Tara" drücken.

    Und dann die Folgebuchstaben beachten. Nicht, dass da Phon oder etwas ähnliches steht.

    Vor Messbeginn die Kalibrierungsdaten vom Messgerät nachschauen.

    Nicht, daß das Mikrofon vor 2 Jahren die letzte Kaibrierung hatte.


    ...

    Mitglied der Jupiterhilfe e.V.i.G

  • Es ist doch offensichtlich so, daß es sehr davon abhängt an welchen Prüfer man gelangt, unabhängig von der Organisation. Das hat nicht was mit meckern zu tuen sondern ist eine Feststellung der momentanen Lage. Gefühlt wird das auch schlimmer und die „Kundenorientierung“ der engen (sic!) Vorschriftenauslegung untergeordnet. Lösungen mit dem Kunden zu suchen ist halt aufwändiger als abzulehnen.

    Meine Erfahrung mit Dekra in Thüringen bei §21 durch Händler eher unterirdisch: falsche Abgasschlüssel, falsche Anhängelast, alles dreimal hin und her. Dafür 6 + 2 Sitze und Zugmaul vorne ohne weitere Eintragungen, Hängerbock hinten aber auch nicht, da nicht EU sondern CH. Zur Dekra bei H-Abnahme am Niederrhein bin ich vorher hingefahren. Die haben geschaut, Radio mußte ich wieder ausbauen und auch den LED-Rückfahrscheinwerfer, beim Termin dann alles ganh geschmeidig.

    TÜV sehr durchwachsene Erfahrung von super entspannt bis super kleinkariert bei diversen Fahrzeugen incl. anderer Oldies, meist Abgas etwas problembehaftet.

    Bisher am kundenorientiertesten und nicht nach Problemen suchend ist bei mir KÜS.

    Lautstärke hat noch nie jemand getestet.
    Sonst gabs ja schon genug Vorschläge was man machen kann.

    cu, Dirk

  • Lautstärke hat noch nie jemand getestet.
    Sonst gabs ja schon genug Vorschläge was man machen kann.

    Oh, da kenne ich eine Werkstatt, die extra für den Prüfer einen Meßschieber bereit hielt.

    Nur damit der auch das Normmaß der Scheibe von der Scheibenbremse gut kontrollieren konnte.

    Promt waren es 0,2 mm zu wenig.

    Naja, die Bremsscheibe mit der Flex auf 45° angefast, und schon gab es woanders die HU ohne Mängel.

    Zwei Jahre später habe ich sie dann erneurt.


    ...

    Mitglied der Jupiterhilfe e.V.i.G

  • Es ist doch offensichtlich so, daß es sehr davon abhängt an welchen Prüfer man gelangt, unabhängig von der Organisation. Das hat nicht was mit meckern zu tuen sondern ist eine Feststellung der momentanen Lage. Gefühlt wird das auch schlimmer und die „Kundenorientierung“ der engen (sic!) Vorschriftenauslegung untergeordnet. Lösungen mit dem Kunden zu suchen ist halt aufwändiger als abzulehnen.

    Njein. Gott sei Dank hängt es vom einzelnen Prüfer ab. GsD gibt es einen Ermessensspielraum. Mir hat man bei der Dekra einmal jeglichen Ermessensspielraum abglehnt/bestritten da ja schließlich eine Prüfung jederzeit an jedem Ort bei jedem Prüfer gleich ausgehen muss. Das will man auch nicht ;)

  • Kennt denn jemand einen TÜV-Prüfer mit "Ahnung" in der Region Karlsruhe-Stuttgart?

    Geh am besten nach Schwäbisch Gmünd,

    Eutighofer Str. 135
    73525 Schwäbisch Gmünd

    Dort war ich mit meinem FK20 Anhänger und dort kennt man sich mit ehemaligen Militärfahrzeugen aus.
    Die Prüfer sind korrekt also kein Schmuh oder Schummelei, sondern die sind super hilfsbereit. Sie sagen dir was nicht gut ist und was man ggf. machen kann. Sie unterstützen und klatschen dich nicht einfach weg wie andere Prüfer.

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • Hallo zusammen, vielleicht hilft das weiter:

    Bei meinem Wölfchen wurde 2021 ein Gutachten nach §21 StVZO gemacht. Dazu gibts ein TÜV-Gutachten mit dem Auszug oben.
    Ergebnis:
    In der Zulassungsbescheinigung steht unter Nr.22 u.a.:


    Abw. v. d. Vorschr. d. StVZO: §49(2): Das Fahrgeräusch beträgt 80 dB(A), Ausn.-genehm. gem. §70 StVZO erford. * Begründung der Abweichungen - siehe besonderes GA ***


    Viele Grüße (und schöne Weihnachten / ein gutes Neues Jahr)

    Jens

  • Ich kann meinen Beitrag nicht mehr editieren, daher ein zweiter Beitrag von mir. Ich habe die KI befragt:

    wenn unter U.1 87P eingetragen ist und U.3 80E , welcher Wert gilt?


    Antwort:

    In Ihrem Fahrzeugschein sind zwei verschiedene Geräuschwerte für unterschiedliche Situationen festgelegt. Welcher Wert „gilt“, hängt davon ab,

    was gerade geprüft wird:

    1. Der Kontrollwert: 87P (Standgeräusch, Feld U.1)

    Das Standgeräusch ist der Wert, den die Polizei bei einer Verkehrskontrolle vor Ort überprüft.

    • Messmethode (P): Das „P“ steht für die Nahfeldmessung (Proximity). Dabei wird das Messgerät in einem Winkel von 45° und einem Abstand von 50 cm direkt am Auspuff positioniert.
    • Bedeutung: Dieser Wert dient lediglich als Referenzwert für Kontrollen, da eine echte Fahrgeräuschmessung auf der Straße technisch nicht möglich ist.
    • Toleranz: Bei einer Messung durch die Behörden wird in der Regel eine Toleranz von 5 dB(A) gewährt. In Ihrem Fall dürfte das Fahrzeug bei der Standmessung also bis zu 92 dB(A) laut sein.

    2. Der gesetzliche Grenzwert: 80E (Fahrgeräusch, Feld U.3)

    Das Fahrgeräusch ist der rechtlich entscheidende Wert für die Betriebserlaubnis und Homologation des Fahrzeugs.

    • Messmethode (E): Das „E“ verweist auf eine Messung nach ECE-Regelung (beschleunigte Vorbeifahrt auf einer genormten Messstrecke).
    • Bedeutung: Dieser Wert darf im normalen Fahrbetrieb nicht überschritten werden. Er kann jedoch nur unter Laborbedingungen (z. B. beim TÜV auf einer speziellen Teststrecke) exakt nachgeprüft werden.

    Zusammenfassung

    • Bei einer Polizeikontrolle ist der Wert in U.1 (87P) entscheidend. Er ist meist höher als das Fahrgeräusch, da das Mikrofon viel näher am Auspuff platziert wird.
    • Für die Zulassung und allgemeine Gesetzmäßigkeit ist der Wert in U.3 (80E) maßgeblich.

    Wichtig: Beide Werte müssen eingehalten werden. Wenn das Fahrzeug im Stand (U.1) deutlich zu laut ist, geht die Polizei davon aus, dass auch das Fahrgeräusch (U.3) unzulässig erhöht ist.

    Gruß

    Marco

    :wolf:

  • Wie bereits geraten: am Besten einen anderen Prüfer suchen, oder gleich beim Oldtimerspezialisten abnehmen lassen. Die Prüfer die dorthin kommen sind erfahren und erwarten nur Dinge, die das Fahrzeug auch leisten kann.

    Mein Tüv Prüfer war ok. Der hat bstimmt 15 Minuten mit dem Warmlaufen des Motors zugebracht, damit mein 230GE die richtigen Abgaswerte gezeigt hat. Er hat das damit erklärt, dass der Sensor wohl relativ weit hinten in der Abgasanlage sitzt und der Motor dann erst sehr spät eingeregelt wird.

  • Also ich würde so vorgehen:

    1. Einen anderen Prüfer bzw. Organisation aufsuchen, auch gerne auf Vorschlag aus der Community. Weil Prüfer nicht gleich Prüfer….. (Sei schon mal froh das du nicht in Hessen wohnst :D)

    2. Erkundigen ob eine Ausnahmegenehmigung §71 StVO möglich ist (Einfach mal eine Mail an zb Zulassungsstelle und das grob angefragt ohne zuviel Details)

    Wenn eines von beiden geht, dann nicht viele Fragen stellen und sich freuen.

    Grob gesagt erstmal den leichten Weg versuchen, bevor man sich zu Geräuschmessung, Dämmungen etc. und anderen Maßnahmen Gedanken macht.

    Ja Hessen ist übel, Wahnsinn bis mein Mog als Wohnmobil abgenommen wurde.

    Den TÜV meide ich wo es nur geht. Beste Erfahrungen hab ich mit GTÜ zumindest mit dem Iltis

    Gruß aus Hessen wo jede TüV Aktion nochmal in Fulda überprüft wird .nee nee nee

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