H-Zulassung + Womo

  • Nachdem das Auto immer schöner wird, hab' ich mir überlegt, dass eine H-Nummer so schlecht nun auch nicht wäre. Aber:
    Die hängen sich an der Eintragung als Wohnmobil auf, die seit 1988 im Schein steht (da wurde der neu ausgestellt).
    Meine selbst gebaute Stoßstange und der nach oben gelegte Auspuff können akzeptiert werden, die Höherlegung und die größeren Reifen auch - aber Bett, Herd, Kühlschrank und Isolierung nicht.
    Gibt's nicht irgendwo ein schönes altes Foto, mit dem man nachweisen kann, dass auch schon anno dazumals jemand im Hano gekocht und gepennt hat?


    ErfahrungundInformationensammelnderweise
    Welle

    Wer Neues entdecken will, muss die ausgelatschten Pfade verlassen.

  • Hmmm - bei mir hat ein Aufkleber mit Jahreszahl einer Corsika-Fähre den Ausschlag gebracht.
    "...das THW-wird ja wohl nicht in Urlaub gewesen sein..." :D


    H-Kennzeichen und WoMo hab ich - falls dir ne Zulassungskopie reicht...

  • Zitat

    H-Kennzeichen und WoMo hab ich - falls dir ne Zulassungskopie reicht...

    Na, einen Versuch wär's wert. Und wer weiß: vielleicht bekomme ich ja ne "Literatursammlung" zustande die dann allein in ihrer Fülle überzeugend wirkt ...


    Überzeugungskraftaufbauenderweise
    Welle

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  • Klär mich mal einer über die Zulassungsart auf. Also entweder habe ich ein SoKfZ WoMo (Gibt es ja nicht mehr) oder einen Oldtimer, aber beides zusammen in einer Zulassung, wie soll das gehen? Wen Dein AL als oldtimer angemeldet ist, warum sollst Du damit nicht campen dürfen. Ich könnte ja genauso einen Oldtimer LKW mit Pritsche und Plane nehmen und mir eine Schlafgelegenheit und einen Kocher draufstellen, wer will denn das verbieten?

    Was ist mit alten Wohnwagen, die älter sind als 30 jahre, darf man darin auch nicht schlafen? Ich verstehe das Problem nicht so ganz?

  • Das Problem ist, dass der AL28 im Gegensatz zu einem Campingwagen nie als Wohnmobil ausgeliefert wurde.


    Der Hinweis mit dem Aufkleber ist interessant.
    Es sollte leicht zu beweisen sein, dass die ALs bereits in den 70ern haeufig fuer Wohnmobilumbauten hergenommen wurden.


    Somit sollte ein als Wohnmobil ausgebauter AL28 H Kennzeichenfaehig sein.

  • Zitat

    Es sollte leicht zu beweisen sein, dass die ALs bereits in den 70ern haeufig fuer Wohnmobilumbauten hergenommen wurden.Somit sollte ein als Wohnmobil ausgebauter AL28 H Kennzeichenfaehig sein.


    Just dieses ist meine Hoffnung. :D Also lasst uns mal Material sammeln - genial wäre, wenn das irgendwo (digital) gesammelt und zum runterladen gespeichert würde.


    Immerhoffnungsvollerwerdend
    Welle

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  • Zitat

    Original von Falli
    Klär mich mal einer über die Zulassungsart auf. Also entweder habe ich ein SoKfZ WoMo (Gibt es ja nicht mehr) oder einen Oldtimer, aber beides zusammen in einer Zulassung, wie soll das gehen?


    das ging, ich habe h-kennzeichen als wohnmobil. das hatte für mich den vorteil, daß ich 9 sitzplätze habe und sonntags anhänger ziehen darf bei trotzdem allen oldi-vorteilen. aber wie gesagt, geht nicht mehr...

  • Zitat

    Original von arne
    ...sonntags anhänger ziehen darf...


    Richtig - als wir am Ende der Breslau in Polen an die Grenze kamen, hatten die Zöllner schon diverse Service-Trucks gegrounded.
    Dauerte zwar etwas, aber wir durften weiterfahren - der Applaus vom Zollhof war gigantisch :G


    Aber wieso sollte es Womo und H nicht mehr geben?
    Zulassung als Womo gibt es doch noch - ist halt nur noch etwas für reiche Leute...
    Wenn das Fahrzeug dann 30 Jahre alt wird und den Richtlinien entspricht, bekommt man sein H.
    Damit hat man Womo mit H.... (denke ich mir mal so)
    Problem - gerade mit den neuen Fz-Papieren ist der Nachweis, das der Umbau alt genug ist.

  • Zitat

    es war damals schon ein akt, eine versicherung zu finden, die h-womo macht...


    Sachen gibt's ... Mein Auto ist als Womo zugelassen und versichert ist es schon seit Jahren als Oldtimer. Die gehen da nur nach Baujahr...

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  • Zitat

    Original von Welle
    Mein Auto ist als Womo zugelassen und versichert ist es schon seit Jahren als Oldtimer. Die gehen da nur nach Baujahr...


    War bei mir das gleich... Jetzt aber als Oldimer zugelassen :G

  • so hat er mir das letztes jahr gesagt. zumindest nicht zu dem günstigen tarif wie früher. wurde wohl zuviel aus der globetrotter-szene. ist ja auch verständlich, immerhin gibt es kaum ein höheres gefahrenpotential als bei fernreisen...

  • Möglicherweise war seine Aussage irgendwie "Gewichtsbezogen"...
    oder er will die 30 Jahre alten "Fernreisemobile" nicht mehr - H-Kennzeichen ist ja doch was anderes


    Ich habe über Herrn Madau im -nagel mich nicht fest- Dezember?? den Hanomag mit H als Womo versichert.


    edit: Fahrzeugschein ist vom 28.11. - Gut geschätzt =)

    Einmal editiert, zuletzt von wasserhasser ()

  • Hallo
    Beim AL 28 kann man mit der H-Zulassung auch ohne WomosonderKfz Eintrag wohl auch leben . Der Nachteil beschränkt sich ja darauf , das er am Sonntag keinen Hänger ziehen darf . Ich persönlich halte den AL 28 eh nicht für die Hängerzugmaschine der ersten Wahl :D .
    Aber das es nicht mehr geht ist ein Trugschluss . Es muss laut Richtlinie der umbau in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung geschehen sein , die meisten TÜV Prüfern geben sich aber auch damit zufrieden das der Umbau schon länger als zwanzig Jahre zurückliegt . Keine zwanzig Jahre , kein H-Womo .
    Das es jetzt Überhaubt nicht mehr gehen sollte ist mir neu .
    Ich habe sowohl meinen AL 28 als auch meinen MAN 630 als H-Womo zugelassen und weder mit dem Finazamt noch mit der Versicherung Probleme .
    Steuer 191,00 Versicherung 134,50 . Leider je Fahrzeug . X(
    Es ist schon toll mit der Emma mit Hänger am Sonntag über die Autobahnen zu Crusen . Bei so einer Emma macht der Womo eintrag schon sinn , sonst Sonntagsfahrverbot , auch ohne Hänger .
    Gruß
    Oli

    Der AL 28 ist das einzige Fahrzeug, das man Nachts vom Weltraum aus sehen kann. Es ist das erste in der langen Lichterschlange! :D

  • Zitat

    Es muss laut Richtlinie der umbau in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung geschehen sein ,


    Genau das ist das Problem: EZ 5.1.65 und der Brief fängt 1988 an (mit Womo-Eintrag). Laut TÜVler wäre zu beweisen, dass das schon vor 76 so war ... Und das geht wohl nicht ...

    Wer Neues entdecken will, muss die ausgelatschten Pfade verlassen.

  • Hallo
    Meiner gibt sich damit zufrieden das der Umbau schon über zwanzig Jahre her ist . Versuche mal nächstes Jahr bei einen andern TÜV . Oder mach einfach ein Sonder KFZ Bautrupp draus .
    Gruß
    Oli

    Der AL 28 ist das einzige Fahrzeug, das man Nachts vom Weltraum aus sehen kann. Es ist das erste in der langen Lichterschlange! :D

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