Neu hier und HU Problem mit dem Lenkungsspiel, bzw. Lenkung

  • Liebe Iltisfreunde,


    einleitend mag ich mich erstmal kurz vorstellen, bevor ich sofort mit der Türe ins Haus falle.
    Meinen geliebten Iltis fahre ich seit nun ca. 5 Jahren sommers in Kassel und Umgebung spazieren. Er ist Baujahr 09/1980 und hat heute 15166 Kilometer auf der Uhr - also wohl eher noch mit einer 1 davor.

    Hinten habe ich die Sitze und alles was stört ausgebaut und die Fläche mit Kunstrasen belegt, damit mein Hund (Rhodesian Ridgeback, 50 Kg) Tyler Platz hat, welcher quasi auf dieser Ladefläche groß geworden ist :)
    Wenn was mit der Ilse ist, versuche ich es mit Hilfe von Forenlesen und Bildkatalog selbst hinzukriegen, ansonsten rufe ich den lieben Andi H. an und der hilft!

    Heute war ich bei der DEKRA und deshalb kommt auch schon meine Frage:
    Bemängelt wurde unter Anderem "Lenkungsspiel links zu groß, instandsetzen oder einstellen". Ich bin nicht ganz dahiter gekommen, was er genau meint. Es wurde am rechten und am linken Rad herumgerüttelt und links ein Spiel festgestellt, welches nicht näher spezifiziert wurde. Eine Theorie war, das dass Teil, wo die Lenksäule im Motorraum endet (S. 34, 4,5,6) und die Lenkstangen befestigt sind sich nur nach Links und Rechts bewegen dürfe beim Lenken, nicht aber nach Oben und Unten hmmm Mir erschließt sich aber nicht warum dann nur Links "Lenkungsspiel" sein soll, Lenkung wirkt sich doch auf beide Seiten aus?

    Ich denke, wir befinden uns hier im Bildkatalog auf Seite 34, was muß denn nun getan werden und welche Teile brauche ich? Beim letzten TÜV wurde "echtes" Lenkspiel bemängelt, welches ich auch am Lenkrad nachvollziehen konnte. Das ließ sich mit Andi zusammen recht einfach an der Lenksäule unten nachstellen. Ergebnis war eine straffere Lenkung. Hier jetzt sind doch aber eher irgendwelche Lager oder sowas an den Spur- oder Lenkstangendings gemeint, oder?

    Besonders geärgert hat mich, das ich neue Reifen kaufen soll. Hab die "Tyre Technic Tracker Radial 205 R16" mit fast vollem Profil und alles in Ordnung damit. Sie mögen vllt. 7-8 Jahre alt sein und sind auf der Lauffläche oberflächlich so leicht Krisselig oder porös wegen der geringen Laufleistung. Das soll reichen, dass ich sie austauschen muss. ich weiß nicht, ob ich das einsehen will.
    Andi, darf ich demnächst mal kommen, Reifen tauschen für den TÜV und dann wieder zurück?

    Das geilste war die Frage nach den "Vorhängeschlössern zur Sicherung der Türketten zwecks Vermeidung unbefugter Benutzung", weils im Schein so steht. (war ohne Verdeck und Türen da, Ketten eingehängt). Ich erwiederte, noch nie nach so etwas gefragt worden zu sein und die Antwort war: "Dann muß ich Sie jetzt leider nach Hause schicken!"
    Ich habe dann die Schlösser meiner beiden, auf den hinteren Radkästen montierten, BW-Werkzeugkisten hervorgeholt, vorne zwischen Kettenglied und Karosserieöse eingehängt und gefragt, ob er vielleicht die meine und dann war alles gut! unglaublich, oder?

    Zu guter Letzt würde mich interessieren, wer in der Umgebung Kassel außer Andi (Göttingen) noch so Iltis fährt, zwecks Zusammenrottung :]

    Beste Grüße und schon einmal Dank für Antwort, euer Klausen


  • (...) weils im Schein so steht.

    Da hat dir wohl der Vorbesitzer (?) einen Bärendienst erwiesen als er den Quatsch hat eintragen lassen :T

    Und "Hallo" natürlich erstmal ;)


    Bemängelt wurde unter Anderem "Lenkungsspiel links zu groß, instandsetzen oder einstellen". Ich bin nicht ganz dahiter gekommen, was er genau meint. Es wurde am rechten und am linken Rad herumgerüttelt und links ein Spiel festgestellt, welches nicht näher spezifiziert wurde.

    Normalerweise prüft man das Lenkungsspiel ja, indem man das Lenkrad ein wenig hin- und her bewegt und schaut ab wann die Räder das Lenken anfangen. Alternativ kannst Du auch die Vorderräder hin- und herbewegen und schauen ob sich das Lenkrad entsprechend dreht.
    Offensichtlich hat hier Dein linkes Vorderrad mehr Spiel in der Lenkung als Dein Rechtes weil z.B. das Lager an der Spurstangeausgeschlagen ist.

  • ..... hmmm ich tippe mal stark auf die Gleithülse, da bewegt sich das Rad auch etwas. Wenns die nicht ist dann schau mal nach, es gibt ein Technisches Merkblatt von 11/80 in dem die Toleranz des Axialspieles an den Tragzapfen von 1,3 mm auf 2,5 mm erweitert wurde von VW.
    (Axial bedeutet bewegung nach oben am Tragzapfen)

    Gruß
    Stefan

    Gruß
    Stefan

    https://www.multi-board.com/www.ig-hmt.de

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  • Hm, also ich weiß nicht.
    Habe heute mal genauso wie der Herr Dekra vorne hochgebockt und geguckt und gerüttelt und geguckt. Ich merke da keinen Unterschied und die Lenkung an sich spricht sofort und direkt an. Auch wenn man das Lankrad festhält und die Räder bewegt, kann ich kein Spiel erkennen.


    Was den Mann wohl gestört hat, ist das sich das Teil am Lenkgetriebe (1) , wo die beiden Spurstangen dran sind, nicht nur nach links und rechts bewegt, sondern auch leicht nach oben und unten, wenn man das Rad bewegt. Ist das bei euch auch so? Schaut doch mal bitte.


    Mir ist aber mit Schrecken aufgefallen, das auf der bemängelten Seite der Stoßdämpfer komplett im Eimer ist . Er hat ein riesen Loch und oben an der ehemals blanken Stange (3) , hierdurch derbes Spiel. Ob das schon die Lösung ist?

    Dann ist mir noch aufgefallen, dass dort wo die Blattfeder mittels Schraube in dem U-Eisen sitzt (2) beim Rad Bewegen etwas Spiel ist. Auf der anderen Seite ist es bombenfest. Kann es das sein?

    Ach Mann, ich weiß gar nicht so recht was ich da machen soll. Da gibts so viele Möglichkeiten - mann kann doch jetzt nicht alles tauschen weil der Kerl da meint...


    Viele Grüße, Klausen


  • Hi Alexander,

    dort steht:
    "D.FZ.I.M.EIN.N.HINREICHEND SICHEREINRICHT.GEGEN UNBEFUGTE BENUTZUNG,BESTEH.AUS EIN.STAHLSEIL M.VORHÄNGESCHLOSS AUSGERÜSTET."

    hmmm

  • Ich glaub aber das bezieht sich auf dieses Bundeswehr Lenkradschloß bestehend Aus Grau ummantetem stahlseil mit vorhängeschloß ist oder war auf fast jedem KFz der BW drauf.

    MfG
    Christoph

    HFw d.R. u. PiMaschEinsFw

    "Der taktische Führer behält sich Reserven"

  • Hi Alexander,

    dort steht:
    "D.FZ.I.M.EIN.N.HINREICHEND SICHEREINRICHT.GEGEN UNBEFUGTE BENUTZUNG,BESTEH.AUS EIN.STAHLSEIL M.VORHÄNGESCHLOSS AUSGERÜSTET."

    hmmm

    Hallo,
    so kenne ich das und so steht es leider auch in meinen Papieren. Wenn es auch noch nie jemanden interessiert hat.
    So weit ich weiß kommt das aus der Zeit als der Iltis noch kein Lenkradschloß hatte. Hat deiner eins? Wenn ja, dann kannst du das austragen lassen. Genau so wie die Pflicht das die Ketten während der Fahrt eingehängt sein müssen. Durch die Gurtpflicht ist das eigentlich auch hinfällig.
    Aber zurück zu deinem Seil:
    Meines Wissens nach heißt das auf Deutsch das du das Lenkrad mit einem Stahlseil sichern sollst. Quasi als Lenkradschloß.
    Die Ketten zu sichern ist ja völliger humbug. Oder war der Dekramann so unsportlich das er sich nicht vorstellen konnte das man da auch drüber klettern kann? :lol:

  • Hi Alexander,

    dort steht:
    "D.FZ.I.M.EIN.N.HINREICHEND SICHEREINRICHT.GEGEN UNBEFUGTE BENUTZUNG,BESTEH.AUS EIN.STAHLSEIL M.VORHÄNGESCHLOSS AUSGERÜSTET."

    hmmm


    Servus zusammen,

    Übersetzung :

    Das Fahrzeug ist mit einer nicht hinreichenden Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, bestehend aus einem Stahlseil mit Vorhängeschloß ausgerüstet

    auf deutsch: kein vollwertiges Lenkradschloß ( =Stahlseil ist leicht durchgeschnitten) also NICHT diebstahlsicher !

    Von diesem ganzen Larifari v.wg. Stahlseil, Türketten oder ähnliches steht in meine Papieren garnix ! :]

    (Belgischer Bombardier, auch ohne Lenkradschloß) :D

    MfG Christian

  • Genau so wie die Pflicht das die Ketten während der Fahrt eingehängt sein müssen. Durch die Gurtpflicht ist das eigentlich auch hinfällig.
    Aber zurück zu deinem Seil:

    Das mit den Türketten war eine reine BW-interne Vorschrift! Hat für "Dich und mich" im öffentl. Straßenverkehr aber sowas von keine Bedeutung... :D

    Das mit den Vorhängeschloß ist das BW-"Lenkradschloß", ein Stahlseilt mit Vorhängeschloß. Bekommt man auf Ebay oft genug zu sehen. Wenn Dein Fahrzeug ein richtiges Lenkradschloß hat, brauchst Du den Quatsch nicht mehr :lachuh:

  • Das mit den Türketten und gegebenenfalls mit der herunter geklappten Scheibe, kann man das irgendwie bei den Ordnungshütern belegen? Ich werde regelmäßig auf den Aufkleber links am Armaturenbrett hingewiesen: "Haben Sie gelesen, ne?" ...

  • scherzbold!
    der is aber originool!
    da bin ich enthusiast!

    die exekutive belehrt aber gern mal diesbezüglich und man kann immer nur behaupten, es gäbe keine vorschrift der stvo oder stvzo, welche besagt, man müsse unbedingt türen und/oder eine frontscheibe haben. und die haben vor ort dann den längeren arm, wenn sie behaupten, das es doch so sei (und außerdem stehts auch noch auf dem aufkleber :P )

    aber kann denn nun auch mal jemand was zum spiel am lenkgetriebe sagen?
    würde mich sehr freuen!

    viele grüße, klausen

    ps: kann man hier beiträge nachträglich editieren? finde keine funktion.

  • scherzbold!
    der is aber originool!
    da bin ich enthusiast!

    die exekutive belehrt aber gern mal diesbezüglich und man kann immer nur behaupten, es gäbe keine vorschrift der stvo oder stvzo, welche besagt, man müsse unbedingt türen und/oder eine frontscheibe haben. und die haben vor ort dann den längeren arm, wenn sie behaupten, das es doch so sei (und außerdem stehts auch noch auf dem aufkleber :P )


    Mach einen Aufkleber darunter wo drauf stehet: "In diesem Fahrzeug kommt die StVO, das deutsche Steuerrecht, das Arbeitszeitschutzgesetz sowie die Weisungsbefugnis von Polizeibeamten nicht zur Geltung." Mal schauen ob "die" dann immernoch so auf die Rechtswirksamkeit von Aufklebern pochen... :D
    Es glaubt ja schließlich auch jeder nur weil auf 30Mio Baustellenschildern "Eltern haften für Ihre Kinder" steht wäre das auch so :T

    Der Arm ist aber nur so lange Länger wie Du Dir "Angst" machen läst. ;,(
    Was soll denn passieren?! Er droht eine OWi an.
    Damit bist Du selbstverständlich NICHT einverstanden.
    "Er" droht an, dass er nun eine Anzeige schreiben müsse, die könnte dann viiiiel teurer werden. hmmm
    Soll "er" doch :yes:
    Jetzt muß er nämlich den Verstoß mit §§ begründen welche es nicht gibt. Oder wo steht in der StVO das mit der Scheibe und den Türen?!?! :thumbsup: Ich würde mir da einen heiden Spaß draus machen :lachuh:


    ps: kann man hier beiträge nachträglich editieren? finde keine funktion.

    Leider nur noch eine "gewisse" Zeit (2Std?)

  • Das mit den Türketten war eine reine BW-interne Vorschrift! Hat für "Dich und mich" im öffentl. Straßenverkehr aber sowas von keine Bedeutung... :D

    Da muß ich aber ganz entschieden widersprechen.Den Satz mit den Ketten hatte z.B. der SUZUKI LJ 80 orginal in den Papieren stehen!
    Außerdem wünschen diverse Kasko-Versichungen die Dinger. Wenn der Wagen ohne Verdeck aber mit Ketten abgestellt wird,gilt er versicherungstechnisch als abgeschlossen,selbst erlebt nach Diebstahl des Autoradios.

    Gruß aus Gülzow
    Hauke ( HFw d.R. und Schirrmeister)

    Einmal editiert, zuletzt von HaukeK (17. April 2009 um 15:59)

  • Da muß ich aber ganz entschieden widersprechen.Den Satz mit den Ketten hatte z.B. der SUZUKI LJ 80 orginal in den Papieren stehen!
    Außerdem wünschen diverse Kasko-Versichungen die Dinger. Wenn der Wagen ohne Verdeck aber mit Ketten abgestellt wird,gilt er versicherungstechnisch als abgeschlossen,selbst erlebt nach Diebstahl des Autoradios.

    Da hast Du aber leider kein Glück bei mir... :no:

    1.) Wenn der Suzuki das so in den Fahrzeugpapieren stehen hat zählt das ausschließlich für dieses Fahrzeug, nicht automatisch für alle anderen - auch nicht für den Iltis :no: Du kannst aber gerne mal die § hier verlinken. Ich lasse mich gerne verbessern :yes:
    2.) Es geht hier nicht um die Versicherung sondern ausschließlich um die StVO bzw StVZO. Wenn meine Versicherung will dass ich auf einem Bein zum Auto hüpfe und ich schließe die Police da ab, dann ist das halt so und ich muß hüpfen will ich meinen Versicherungsschutz nicht riskieren. Hat aber immer noch nichts mit der angeblichen Türkettenpflicht beim Iltis zu tun. ;)

  • türketten, windschutzscheibe alles humbug. :T :T :T
    bin heute erst wieder offen(ganz) in einer 30er zone an zwei streifenhörnchen vorbei gefahren. die jungs haben mir lächelnd nachgeschaut, so wie immer.
    wenn es grün-(blau)röcke gibt die sich wegen der türketten aufspielen dann empfehle ich housils weg.
    der uniformträger könnte sich später zu einer endschuldigung genötigt sehen.

  • 1.) Wenn der Suzuki das so in den Fahrzeugpapieren stehen hat zählt das ausschließlich für dieses Fahrzeug, nicht automatisch für alle anderen - auch nicht für den Iltis Du kannst aber gerne mal die § hier verlinken. Ich lasse mich gerne verbessern

    An den Eintrag beim Suzuki kann ich mich noch erinnern (``Das fahren im Öffentlichen Strassenverkehr mit heruntergeklappter Frontscheibe ist laut § sowieso nicht erlaubt´´), hab mir Damals aber den § nicht gemerkt (hat evtl. noch einer einen alten Suzi-Brief um nachzusehen ?).

    In der Aktuellen StVO/StVZO steht zwar drin wie eine Frontscheibe Beschaffen zu sein hat (Sicherheitsglas), nicht jedoch ob sie generell vorhanden sein muß, geschweige denn wie (der 2 1/2 ton Reo oder der 11/15 CV haben z.B. nach oben ausstellbare Frontscheiben).

    Bis jetzt hat mich noch keiner vom Trachtenverein angehalten, geschweige etwas wegen der umgelegten Scheibe zu mir gesagt.

    HOERMEN
    Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes !!


    9. Int. Militärfahrzeugtreffen der RAG 6014
    AUSGEFALLEN !! in 66740 Saarlouis-Fraulautern/ Saarland
    auf dem Panzererprobungsgelände der Bundeswehr mit Geländefahren
    Treffen für Militärfahrzeuge aller Armeen und aus allen Epochen.
    Infos unter http://www.rag6014.de

  • In der Aktuellen StVO/StVZO steht zwar drin wie eine Frontscheibe Beschaffen zu sein hat (Sicherheitsglas), nicht jedoch ob sie generell vorhanden sein muß, geschweige denn wie (der 2 1/2 ton Reo oder der 11/15 CV haben z.B. nach oben ausstellbare Frontscheiben).

    Also der § 40 StVZOScheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben kennt schon die (Front)scheibe, ABER da steht lediglich, dass:
    "...Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben... ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."


    Im Anhang dieser Vorschrift (Richtlinie 2002/24/EG) steht dann:

    Diese Richtlinie gilt nicht für die nachstehend genannten Fahrzeuge:

    Fahrzeuge, die vor dem Beginn der Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG bereits in Betrieb waren

    Wessen Ilse wurde denn erst NACH 1992 in Betrieb genommen?! :D

    Interessant wäre auch, wie die dann bei den ganzen fronstscheibenlose Roadster:


    aus Autobild

    oderbei Jet-Helm argumentieren dass diese keine Frontscheibe haben :huh:

    Einmal editiert, zuletzt von Housil (18. April 2009 um 13:48)

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