Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot - Ziel erreicht!

  • die für Boostedt können wir ebendort gemeinsam versaufen...

    :thumbup::bier:


    Ob denn wohl auch die Ferienreiseverordnung FerReiseV gleichlautend geändert wird?

    Ist mir nicht bekannt.
    Das Sonntagsfahrverbot ist ja deutlich weitreichender und damit wichtiger. Darin sind alle Straßen betroffen und das an jedem Sonntag des Jahres und Feiertagen. Von daher ein sehr wichtiger Fortschritt.
    Bei Treffen stört es sicher meist mehr, am Sonntag nicht abreisen zu können, als am Samstag die genannten Strecken nicht nutzen zu dürfen. Man dürfte z.B. ohne Probleme um Boostedt herum in der Gegend herumfahren. ;)
    Ich könnte mir vorstellen, dass die FerReiseV zu ändern kein solches Politikum wäre, zumal wenn es in der StVO, bzw der VwV dazu, dann schon eine Vorlage gibt.
    Ich denke, es ist nicht unklug, erstmal eine Verordnung durchzubringen, statt zwei zu verknüpfen und damit das Verfahren zu komplizieren.
    Ich weiß von anderen Initiativen, etwas für Oldtimer zu verbessern, wo erfahrene Politiker darauf geachtet haben, zwei sehr ähnliche Aspekte nicht zu verknüpfen, um bereits errungene Teilerfolge in der einen Sache nicht zu gefährden. Hier könnte das ähnlich aussehen.


    Wenn das Sontagsfahrverbot erstmal abgehakt ist, sollte man natürlich nicht vergessen, dann den nächsten Pflock einzuschlagen und die Politik auf die sinnvolle Konsequenz hinzuweisen.
    Aber auf jeden Fall ein guter Hinweis von Dir!


    Mal ganz generell, mit einem kleinen Blick auf vorangegangene Kommentare anderer User:
    Ich verstehe, wenn der Politik Inkonsequenz und Ungenauigkeiten bei Gesetzen und Verordnungen vorgeworfen werden.
    Allerdings sind die Abläufe für die meisten von uns sicher nicht vollständig zu durchschauen.
    Gesetzgebung ist eine ganz schön komplizierte Angelegenheit, an die man nicht mit üblicher Logik heran gehen darf. Das ist eine eigene Welt...
    Nach oben muss man sich an der EU orientieren, nach unten an den Ländern und deren Rechten, dann alle betroffenen Interessengruppen berücksichtigen, Kompatibilität mit anderen Regelwerken prüfen und zuletzt die Vorschriften von Gesetzgebungsverfahren einhalten.
    Man muss für jede positive Entwicklung dankbar sein, dann aber am Ball bleiben.


    Nochmal zum Sonntagsfahrverbot:
    Die Idee dazu stammt aus dem Jahre 1953 und diente primär dazu, die Sonntagsruhe der Fahrer sicherzustellen.
    Die StVO wurde dann 1956 geändert und das Verbot aufgenommen.
    Erst 2007 wurde von der Politik ernsthaft wahrgenommen, dass die Entwicklung über diese Regel hinweggegangen ist und nun Privatleute unsinnigerweise ausgebremst werden.
    Der Bundesrat hat 2009 der Bundesregierung einen Verordnungsentwurf zu Änderung der StVO vorgelegt, was bekanntlich zu nichts geführt hat. Grund war nach meinen Informationen die Befürchtung der Regierung, dass bei Änderung des §30, die EU den gesamten Paragrafen kippen könnte. Sicher nicht ganz unberechtigt...
    Erst 2016 hat man eine Lösung gefunden, indem nicht die StVO, sondern nur die Verwaltungsverordnung dazu geändert werden soll.
    Und das gilt ab diesem Jahr.
    Man sollte sicher keine so langwierige Entwicklung durch das Einbeziehen der FerReiseV gefährden.


    Warten wir ab, was die Zukunft bringt. Immerhin sind wir ein enormes Stück weiter!

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • In der Annahme, dass mit dem gestern erschienenen Verkehrsblatt, Ausgabe 12/2017 nunmehr die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 22. Mai 2017" am darauf folgenden Tag, also heute, in Kraft getreten ist, kann man wohl spätestens jetzt davon ausgehen, dass der lange Weg zur Liberalisierung des §30 StVO nun erfolgreich beendet wurde.


    Richtig glauben tue ich es aber erst, wenn ich das entsprechende Verkehrsblatt, in welcher Form auch immer, gelesen habe.


    Also nochmal mein Aufruf:
    Wer es hat, möge uns bitte dran teilhaben lassen!

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    :BGS-F:

  • Die haben Wartungsarbeiten, zudem ist das auch nicht ohne Anmeldung
    zu bekommen.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

    Einmal editiert, zuletzt von Tc ()

  • Dieses Dokument aus dem Bundesanzeiger hatte ich schon am 20.6. (Seite 7 dieses Threads) verlinkt.
    Aber so ist der entscheidende Textteil natürlch viel besser nachzulesen.


    Im Übrigen ist der Link, den ShroudShifter oben schon mal eingestellt hat, jetzt aktualisiert auf die Fassung vom 22.5.2017 und damit kann man jetzt wohl zweifelsfrei sagen, dass die neu gefaßte Allgemeine Verwaltungsvorschrift nun gültig ist. :thumbsup:
    Hier nochmal der Link zum kompletten Text nach Einarbeitung der Änderung:
    http://www.verwaltungsvorschri…_26012001_S3236420014.htm

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  • An der Ferienreiseverordnung ist man aktuell offenbar auch dran, wie man einem Verordnungsentwurf, den "dd1lm" in einem andren Thread gepostet hat, entnehmen kann:
    Ob, wann und wie das aber tatsächlich kommen wird, ist aber wohl noch offen, weil, wie man dem Thread auch entnehmen kann, andere Teile des Verordnungsentwurfes (Funk betreffend) wohl wieder zurückgestellt wurden.
    Mal sehen.
    Es geht hier also doch noch weiter ;)

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  • Mion Kameraden.
    es ist ja ein ganz schönes hin und her hier und ich dieses bürokraten deutsch nicht verstehe,
    habe ich mir gedacht, ich frage mal da nach die uns
    als erstes den spaß verderben, der polizei.
    die frage mit dem sonntasfahrverbot (svf) konnten die beamten mir auch nicht direkt beantworten und mussten sich auch erst mal genau informieren.
    nun haben sie sich persöhnlich bei mir gemeldet, und sagten folgendes:
    dass das fahren mit nutzfahzeugen(nvg) über 7,5to mit H Zulassung (auch mit anhänger) an sonn- und feiertagen erlaubt ist, wenn es sofern der direkte weg zu einem "oldtimertreffen" ist. oder anderen entprechenden veranstaltungen.
    wenn man uns auf einem sonntag auf einer jukuhu tour ums dorf erwischt fällt diese unter das sfv. und wir
    machen uns strafbar. (ist ja immer ne auslegungssache :yes: )
    und natürlich wenn man gewerbliche güter tranportiert, greift das sfv.


    ich habe den herrn beamten auch das beispiel genannt;


    ich habe ein sehr großes haus,
    und ich möchte umziehen.
    ich leihe mir von einem kumpel der eine spedition beteibt einen 40to bj 2017 sattelauflieger und mache
    damit meinen umzug (nicht gewärblich) auf einem sonntag, dar ich das.... hmmm


    der herr beamte hatte sehr lange und augiebig recherchiert
    und kam zu einem, naja "ergebnis" ,das es kein ergebnis gibt.. hmmm
    er sagte, das sei eine grauzohne ob man es darf oder nicht.
    der fall wäre nicht aufgetreten.
    das heißt wiederum, dass der fall auftreten muss, der angeklage diesen fall ans oberlandesgericht
    weiter geben müsste.
    und das oberlandesgericht entscheiden müsste, ob es eine straftat im sinne des sfv ist oder gewisse gesetze neu
    verfasst werden müssten.


    In diesem Sinne...schönen Sonntag... :thumbup:

  • Nach der neuen Verordnung trifft das Fahrverbot nur geschäftsmäßige und entgeltliche Fahrten.
    Das ist der Kernsatz!
    Danach kommen nur noch Präzisierungen hinsichtlich der Anhänger und der Oldtimer-LKW.
    Damit ist aber, so, wie ich es lese keine Relativierung oder Aufhebung des ersten Satzes verbunden.
    Eigentlich hätte es diese Präzisierung nicht gebrauct.


    Also: Nix Grauzone!

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    :BGS-F:

  • Alteisenfreund,
    schau mal ins Güterkraftverkehrsgesetz. Da stehen ganz lustige Sachen. Dein privat organisierter Umzug mit einem geliehenen Fahrzeug fällt nämlich nicht unter das Güterkraftverkehrsgesetz. Und damit entfällt auch die Fahrerkartenpflicht/Tachoscheibenpflicht, weil du bist ja privat unterwegs. Nach Regelwerk EG ist das sowieso privat und somit gewerbliche Güterbeförderung privaten Zwecken, also fällst du schon mal nicht unter die Kontrollgerät- und Zeitenanforderungen.
    Also zwei Gesetzte/Verordnungen greifen nicht.
    Wenn du also aus allen "gewerblichen Vorschriften" raus bist, fällst du logischerweise nicht unter das Sonntagsfahrverbot, das sich ja nach der Änderung rein inhaltlich sich an den EU-Richtlinien orientiert (sonst wäre das ja auch in Brüssel nicht durch gewunken worden).
    Jetzt haben wir ein Problem: Wann kommt das bei der Polizei an? Daher empfehle ich, die neuesten Vorschriften mitzuführen und den Kontrollorganen bei Bedarf zum Lesen überreichen. Wenn die lesen können (Leider ist Vorschriften lesen ziemlich kompliziert, weil der Text von Juristen nächst unleserlich verstümmelt wurde.), dann werden die den Kopf einziehen und sich des Weges trollen, hoffentlich mit einer Entschuldigung ob der unnötigen Zeitverzögerung. Aber das Letztere wird kaum geschehen, weil die geben ja ungerne zu, das sie Wissenslücken haben.
    Hat ein Bekannter von mir für einen andern Fall durchgetestet. Er hatte einen ganzen Ordner voll Schriftverkehr zur LKW Maut (alter Art). Er hat nie zahlen müssen, weil keine höhere Behörde wusste, ober Zahlungspflichtig oder nicht. Wie soll das dann der Beamte auf der Gass wissen?
    Also mit Vorschriftenkopien zumüllen!
    Gruß
    Wolf

  • Spannender wird es ,was nach der Wahl zwischen 2,8 bzw. 3,5 und 7,5 Tonnen passieren wird.Darunter Vignette -darüber die Maut ....


    Na, es werden sich wohl die freuen, die sich jetzt auch schon immer freuen. Also, sie freuen sich quasi noch mehr.
    Ich meine die (meistens polnischen) Kleintransporter bzw. LKW. Also die Fahrzeuge mit 3,5 to, Ladefläche (Pritsche) und Schlafkoffer auf dem Fahrerhaus (Topsleeper) oder mittlerweile hintendran.


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    Die fahren jetzt schon ohne Sonn- und Feiertagsverbot und ohne Lenkzeiten und ohne Maut.
    Und da die Löhne ja nicht so hoch sind machen die mal schön die Preise kaputt. :urg:

  • Huch, @Matze, ein Selbstzitat:



    @Matze - wenn Du den - auf der Ladefläche liegenden - Reservereifen als "Betriebseinrichtung" deklarierst und für eigene Zwecke transportierst dann bist Du raus!


    Bin mal mit roter Nummer und Grobstaub-Volvo 760GLE Turboesel in Aachen von der Rennleitung rausgefischt worden (Aachen hat Dummweltzone).
    "Ja, Herr Benedikt, was haben sie in Aachen gemacht?"
    ´Ich war beim Arzt´
    "Falsche Antwort!"
    `Ach, ich hab mit dem Wagen eine Bewegungsfahrt gemacht, die mich nach Aachen führte.´
    "Das klingt schon viel besser."
    Er hat mich weiterfahren lassen - so muss Beamter - Respekt.


    Gruß
    Benedikt

    Anamnese: Den LKW-Schein auf der Emma gemacht als die ersten MAN KAT 8x8 in Dienst gingen. In der Grundausbildung wurde ich mit dem Detroit Diesel Virus in der Wanne der Panzerhaubitze M109G infiziert.

    Heute leb ich damit - kein Az kann mir helfen - mit der Idee einen 12V92TAB umgekehrt ins Heck eines KAT 4x4 einzubauen um damit die road of bones zu befahren.

    Wo bin ich also nicht besser aufgehoben als wie hier?

  • Auch wenn das inhaltlich alles sicher interessant und klärungsbedürftig ist, haben Maut, FahrtenschreIber und so weiter nichts mit dem Sonntagsfahrverbot zu tun. :nono:
    Falls Bedarf besteht, die Inhalte der 22 nun gelöschten Beiträge doch zu erhalten und weiterzudiskutieren, empfehle ich dem Initiator, einen neuen Thread aufzumachen, in den ich dann die Beiträge verschieben könnte.
    Ich bin ja gar nicht so... ;)

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  • Tach,
    die Mühlen mahlen langsam aber stetig.
    Wäre für irgendeinen Industriezweig mehr Gewinn oder mehr Arbeitsplätze drin gewesen, wäre es bestimmt schneller gegangen.
    Der stetige Besuch der Parlamentarischen Arbeitskreise hat auch ohne Bestechungsgelder schon ein Vermögen an Reisekosten vernichtet.
    Zurzeit streiten sich die NVG und die DEUVET darum wer den Erfolg für sich verbuchen kann.
    Die NVG ist deshalb auch schon aus der DEUVET ausgetreten.


    Gruß
    Patrick

    Als der liebe Gott die Welt erfand, dachte er an Siedlinghausen/Hochsauerland!



    PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR !


    Möge es weiter bestehen und sich ewigen Friedens erfreuen !

  • Dieses Zerwürfnis zwischen DEUVET und NVG ist wirklich sehr ärgerlich.


    Man wird kaum herausfinden können, wer wirklich letztendlch was bewegt hat, bzw. sich nun falsch verhalten hat.
    Schön wäre es doch gewesen, das als gemeinsam erreichtes Ziel zu verstehen und zu kommunizieren.


    Der Umstand, dass im Text extra auf Oldtimer-LKWs eingegangen wurde, legt den Schluss nahe, dass die NVG sich zumindest intensiv eingebracht hat.
    Die allgemeine Festlegung, dass nur entgeltliche Fahrten vom Verbot erfasst werden, macht genaugenommen die Präzisierung für Oldie-LKWs überflüssig. Warum also steht es drin...
    Ob der DEUVET sich nun tatsächlich so intensiv um die Belange dieses relativ kleinen Teils der Oldie-Szene bemüht hat, weiß ich natürlich nicht. Wäre aber schön!
    Das Verbot aufzuheben, liegt genaugenommen mehr im Interesse aller, die mit Pferde- und Bootsanhängern unterwegs sind, als den Oldtimer-Fahrern in ihrer Gesamtheit.
    OK, diejenigen, die hinter ihrem Pickup einen Anhänger mit einem Oldtimer transportieren, profitieren natürlich auch sehr von dieser Änderung.


    Wir werden die objektive Wahrheit wohl kaum erfahren.
    Da steht Aussage gegen Aussage und niemand von uns war bei allen Gesprächen dabei.


    Im Übrigen befassen sich die Verkehrsminister auch schon seit 2006 mit dem Thema und haben diverse Vorstöße unternommen.
    Seit wann sind DEUVET und NVG an dem Thema intensiv aktiv? Das ist auch schwierig herauszubekommen.


    Es ist sehr schade, sich über dieses Thema zu zerstreiten und schadet in letzter Konsequenz der Oldtimerszene in ihrer Gesamtheit und den LKW-Fans im Besonderen.
    Wir können uns eigentlich Streit zwischen den Interessenvertretungen nicht erlauben.
    Nur gemeinsam und solidarisch kann man richtig was erreichen.
    Natürlich müssen die spezialisierten Clubs ihre Belange versuchen einzubringen.
    Aber gegenüber der Politik macht es auch die Masse.


    Ich würde mich sehr freuen, wenn die beiden sich wieder annähern.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Schön dass wir das ganze jetzt auch schriftlich haben. Muss mir derelevanten stellen mal ausdrucken und im Mögen ablegen.


    Ohne Details zu kennen würd ich mal sagen, dass das Ego einiger Verantwortlicher zu dem Zerwürfnis geführt hat.
    Dafür hat bestimmt jeder aus seinem Umfeld das eine oder andere Beispiel parat.


    Frei nach Kennedy:
    Frage nicht was dein Verein für dich tun kann, sondern was du für deinen Verein tun kannst.

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