die für Boostedt können wir ebendort gemeinsam versaufen...
:thumbup:
Ob denn wohl auch die Ferienreiseverordnung FerReiseV gleichlautend geändert wird?
Ist mir nicht bekannt.
Das Sonntagsfahrverbot ist ja deutlich weitreichender und damit wichtiger. Darin sind alle Straßen betroffen und das an jedem Sonntag des Jahres und Feiertagen. Von daher ein sehr wichtiger Fortschritt.
Bei Treffen stört es sicher meist mehr, am Sonntag nicht abreisen zu können, als am Samstag die genannten Strecken nicht nutzen zu dürfen. Man dürfte z.B. ohne Probleme um Boostedt herum in der Gegend herumfahren.
Ich könnte mir vorstellen, dass die FerReiseV zu ändern kein solches Politikum wäre, zumal wenn es in der StVO, bzw der VwV dazu, dann schon eine Vorlage gibt.
Ich denke, es ist nicht unklug, erstmal eine Verordnung durchzubringen, statt zwei zu verknüpfen und damit das Verfahren zu komplizieren.
Ich weiß von anderen Initiativen, etwas für Oldtimer zu verbessern, wo erfahrene Politiker darauf geachtet haben, zwei sehr ähnliche Aspekte nicht zu verknüpfen, um bereits errungene Teilerfolge in der einen Sache nicht zu gefährden. Hier könnte das ähnlich aussehen.
Wenn das Sontagsfahrverbot erstmal abgehakt ist, sollte man natürlich nicht vergessen, dann den nächsten Pflock einzuschlagen und die Politik auf die sinnvolle Konsequenz hinzuweisen.
Aber auf jeden Fall ein guter Hinweis von Dir!
Mal ganz generell, mit einem kleinen Blick auf vorangegangene Kommentare anderer User:
Ich verstehe, wenn der Politik Inkonsequenz und Ungenauigkeiten bei Gesetzen und Verordnungen vorgeworfen werden.
Allerdings sind die Abläufe für die meisten von uns sicher nicht vollständig zu durchschauen.
Gesetzgebung ist eine ganz schön komplizierte Angelegenheit, an die man nicht mit üblicher Logik heran gehen darf. Das ist eine eigene Welt...
Nach oben muss man sich an der EU orientieren, nach unten an den Ländern und deren Rechten, dann alle betroffenen Interessengruppen berücksichtigen, Kompatibilität mit anderen Regelwerken prüfen und zuletzt die Vorschriften von Gesetzgebungsverfahren einhalten.
Man muss für jede positive Entwicklung dankbar sein, dann aber am Ball bleiben.
Nochmal zum Sonntagsfahrverbot:
Die Idee dazu stammt aus dem Jahre 1953 und diente primär dazu, die Sonntagsruhe der Fahrer sicherzustellen.
Die StVO wurde dann 1956 geändert und das Verbot aufgenommen.
Erst 2007 wurde von der Politik ernsthaft wahrgenommen, dass die Entwicklung über diese Regel hinweggegangen ist und nun Privatleute unsinnigerweise ausgebremst werden.
Der Bundesrat hat 2009 der Bundesregierung einen Verordnungsentwurf zu Änderung der StVO vorgelegt, was bekanntlich zu nichts geführt hat. Grund war nach meinen Informationen die Befürchtung der Regierung, dass bei Änderung des §30, die EU den gesamten Paragrafen kippen könnte. Sicher nicht ganz unberechtigt...
Erst 2016 hat man eine Lösung gefunden, indem nicht die StVO, sondern nur die Verwaltungsverordnung dazu geändert werden soll.
Und das gilt ab diesem Jahr.
Man sollte sicher keine so langwierige Entwicklung durch das Einbeziehen der FerReiseV gefährden.
Warten wir ab, was die Zukunft bringt. Immerhin sind wir ein enormes Stück weiter!