Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot - Ziel erreicht!

  • das entspricht (was du in blau geschrieben hast) eigentlich nix weiter als der Anpassung des Wortlautes an die Änderungsrichtlinie zur Verwendung des EG-Kontrollgerätes

    Das wäre ja nicht das Schlechteste, wenn man die geltenden Vorschriften etwas harmonisiert. Aber was zählt, ist das Ergebnis.


    Nur ist es der Regierung / den Regierungsjuristen mal wieder gelungen, die deutsche Sprache so zu verbiegen, das das fast niemand versteht, was gemeint ist.

    Eigentlich finde ich den Text vergleichsweise eindeutig.


    Wenn das dann gegebenenfalls Ende März durch ist, frage ich mich, wie lange es dann noch dauert, bis das beim Sportverein blau-weiß angekommen ist.

    :thumbsup:


    Es wäre schön, wenn du den Zugriff auf die VwV-StVO zur Hand hast, die hier zu veröffentlichen.

    Klar! Sobald ich was finde, stelle ich das hier ein.


    Bedeutet das dann auch, dass ich sonntags mit einem 3,5t LKW und angehangenem Autoschlepphänger privat ein Auto durch Deutschland transportieren darf?

    So soll es sein! Zum Glück nicht nur Oldtimerfahrer, sondern alle Hobbyisten profitieren davon. Das hätte ja sonst auch zu sehr nach einem Leckerchen für eine sehr überschaubare Gemeinschaft ausgesehen. Das war nicht zu erwarten, auch wenn es mitunter so dargestellt wurde.
    Ich denke auch, dass Camper, Reiter und Segler sicher auch schon eine Weile an einer Änderung gearbeitet haben werden... Deren Lobby dürfte auch recht stark sein.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Das wäre ja ein Ding wenn sich das jetzt mit Verbot ändern würde.
    Hab mir dieses Jahr eine Ausnahmegenehmigung gegönnt .... =O


    Ob ich das Geld von der Gemeinde zurück erstattet bekommen würde ?? ;)


    Danke Til für deine Recherchen um das Thema Fahrverbot.


    Gruß Nik

  • Danke Til für deine Recherchen um das Thema Fahrverbot.

    Gern geschehen! War für mich, als ich noch einen Pickup hatte, mal ein zentrales Thema. Das Interesse ist auch danach geblieben.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:


  • Sicherlich nicht.


    Wahrscheinlich hast Du ja auch eine Gebühr für die Ausstellung bezahlt und ausgestellt ist es ja...

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Eigentlich weniger...


    Ich muss mal morgen unsere Kopien für die LKW anschauen, ich meine aber im Ernst, daß die Gebühren sich auf das Ausstellen der Genehmigungen beziehen. Deshalb sind diese auch in den Gemeinden (je nach Satzungen und Haushaltsordnungen) unterschiedlich hoch.


    Wenn es eine Gebühr für die Nutzung der Straßen am Sonntag wäre, dann müsste sie ja einheitlich hoch sein und an den Eigentümer (Bund, land, Kreis, Gemeinde) verteilt werden....

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • :huh: So ähnlich geht es mir mit meiner Feldküche.... Das Zugfahrzeug ist der IVECO 110 - 17(abgelastet auf 7,49t) privat zugelassen, die Feldküche läuft aber auf mein Gewerbe. Wenn ich an einem Sonn oder Feiertag meine Feldküche von A nach B ziehe dann dürfte ich dieses nicht, oder doch? Weil Milch oder verderbliche Lebensmittel darf ich transportieren. Wenn ich jetzt aber z.B Kartoffeln und Fleisch in den Kesseln der Feldküche zum Veranstaltungsort bringe dann dürfte es quasi kein Problem geben aber weg komm ich dann dort schlecht, weil die Kessel ja dann eigentlich leer sind.... (gut, ich könnte dann ja noch 5 kg Kartoffeln in einen Kessel legen)
    Jedenfalls hab ich hier für die Autobahnpolizei das Sommerfest mit der Feldküche ausgerichtet - an einem Sonntag..... Keiner der Beamten konnte mir sagen, ob ich die Feldküche nun am Sonntag mit dem LKW Polizeistation ziehen darf und von dort natürlich auch wieder zurück......


    Grüße,
    Otto

  • Unser Rechtssystem und unsere Gesetze in diesem , unserem ach so "fortgeschrittenen"Land sind mittlerweile soweit fortgeschritten das sie uns längst überholt haben und nicht mal die Exekutive mit dem Fortschritt mithalten kann .
    Der deutsche Michel wurde erst im Rechtsverständniss abgehängt und dann zusätzlich noch überholt durch die Komplexität der (EU-) Regularien.
    Wurden wir alle überholt , und sind wir damit ein überholtes Auslaufmodell ?



    Nein ein kleines wackeres Häufchen von Juristen nährt sich offensichtlich vortrefflich aus den entstehenden Lücken zwischen Realität - nationalem Gesetz und Eu- Gesetz .

  • Jetzt wird´s kompliziert. ;(

    die Feldküche läuft aber auf mein Gewerbe. Wenn ich an einem Sonn oder Feiertag meine Feldküche von A nach B ziehe dann dürfte ich dieses nicht,

    Im Prinzip stimmt das so. Aktuell und in Zukunft.


    Wenn ich jetzt aber z.B Kartoffeln und Fleisch in den Kesseln der Feldküche zum Veranstaltungsort bringe dann dürfte es quasi kein Problem geben

    Nach dem aktuellen §30 Abs. 3 Nr. 2 sind Transporte von frischem Fleisch vom Verbot ausgenommen. Ob es aber nun einen Unterschied macht, ob das Zeug im LKW oder Anhänger transportiert wird? Ich glaube nicht.


    aber weg komm ich dann dort schlecht, weil die Kessel ja dann eigentlich leer sind....

    Nach Nr. 3 gilt das Verbot auch nicht für Leerfahrten, die im Zusammenhang mit zulässigen Fahrten nach Nr. 2 anfallen.
    Hier der Link:
    https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html
    Wenn Du den Frischfleischtransport glaubhaft machen kannst, ist für Dich die Änderung unerheblich.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • @ navigator
    da ist ja dann das nächste Problem, es sind ja keine Lebensmittel die gekühlt werden müssen, sie sind heiß, also nicht unter 65 Grad Celsius.


    Du glaubst ja nicht, was ich da für ein Brett bei den Autobahnpolizisten los getreten habe, sogar Beamte die im Ruhestand sind wurden befragt.


    Also dürfte ich an Sonn und Feiertagen mit den Speisen im Kessel fahren?


    Die Bag schaut eigentlich nie auf mein Nummernschild, da es ja ein komplettes bw Gespann in Flecktarn ist.... Aber man(n) weiß ja nie....


    @ Matze
    Ja, wir leben leider in einem Irrenhaus...

  • Da wird´s dann schon schwierig.
    Die leichte Verderblichkeit ist schon im Gesetz genannt. Damit wäre wohl die Kühlkette das Argument.
    Davon steht aber nichts im Gesetz oder der Verordnung.
    Also keine Bedingung ein Kühlfahrzeug zu nutzen.
    Gewaschen Kartoffeln zählen wohl auch, zumindest nach Ansicht der Verkehrsministerkonferenz, zu den verderblichen Waren.
    BTW: Ist es denn überhaupt zulässig, mit warmen Speisen im Anhänger rumzufahren? hmmm


    In den Bundesländern, die die Vereinbarungen der Verkehrsministerkonferenz von 2007 schon im Vorwege umgesetzt haben (siehe oben und auf meiner Karte), ist eine vereinfachte Genehmigung auch vorgesehen, wenn
    "Ausrüstungs- und Ausstellungsgegenstände sowie Lebensmittel für Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen transportiert werden."
    Also mußt Du damit eigentlich doch zum Amt. Aber es sollte schnell und komplikationslos gehen.


    Ein Tipp: Wenn Du wieder die Polizei verköstigst, lass Dich von denen zu Hause abholen und zum Veranstaltungsort eskortieren. :D

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • @ Navigator
    Die Angelegenheit wurde auf dem kleinen Dienstweg geregelt 8) Aber ich habe ja auch noch andere Kunden außer die Polizei :whistling:
    ......und es ist ja eigentlich kein Anhänger sondern eine Feldküche und auch so eingetragen.

  • ......und es ist ja eigentlich kein Anhänger sondern eine Feldküche und auch so eingetragen.

    Feldküchenanhänger? ;)
    In der Zulassung wird da wohl sowas wie "SDANH FELDKUECHE" stehen. Also ist´s ein Anhänger.
    Die Art des Anhängers ist nach dem Gesetz völlig wurscht. Du könntest da einen normalen Klaufix, einen Löschmonitor oder eine Klauenpflegemaschine dranhängen.
    Auf die Art des Zugfahrzeugs kommts da an.
    Wenn das Zugfahrzeug nun eine Feldküche wäre und so zugelassen, könntest Du ranhängen, was Du willst.
    Wenn es ein LKW ist, fällt er unter das Gesetz.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Was hast Du denn alles auf der Ladefläche?
    Normalerweise doch alle möglichen Schränke und Gerätschaften zur Vorbereitung der Truppenverpflegung, oder?
    Zumindest im Original wäre das so.
    Hier mal ein Link: http://www.panzerbaer.de/helpe…d_110-17AW_ebs_fkue-a.htm
    Dann könnte man doch versuchen, den LKW als Küchenwagen umzuschlüsseln.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Wenn ich noch was einwenden darf, Feldküche ist ursprünglich zulassungsrechtlich nur als Feuerwehranhänger oder Katastrophenschutzanhänger vorgesehen und daher für Privatpersonen nicht vorgesehen. Die Zulassung als SDAH KUECHENFZ wäre korrekt und ist vom Kollegen schon recht tapfer, meine Hochachtung vor dem Kollegen! Berücksichtigt aber nicht, dass das eigentlich nicht für Privatleute vorgesehen war. Gerne wird daraus Geschlossener Kasten gemacht. Besser wäre gegebenenfalls SDAH ARBEITSMASCH. KÜCHENFAHRZEUG, ein wenig getrickst, unter der Berücksichtigung, dass nur Zubehör (z.B. Brennstoff) transportiert wird. Und fällt damit aber nicht unter das Sonntagsfahrverbot, weil Arbeitsmaschine und für was anderes nicht benutzbar. Und steuerfrei!
    Wenn es hilft
    Gruß
    Wolf

  • Und fällt damit aber nicht unter das Sonntagsfahrverbot, weil Arbeitsmaschine

    Sicher? Ich habe nirgends eine Differenzierung gefunden, was den gezogenen Anhänger betrifft. Nur die Zugfahrzeuge werden unterschieden und wenn´s kein LKW ist, gibt´s kein Verbot.
    Wenn Du da eine Textstelle hättest, wäre ds natürlich genial, aber ich habe da erhebliche Zweifel, weil ich serh sher viel gelesen habe, was das Sonn- und Feiertagsfahrverbot angeht.


    Ach noch was: Mein TÜVler sagte mir, dass die KBA-Liste mt der Kfz-Systematisierung nur noch als Anhalt gilt und bei der Typisierung der Prüfer den Text festlegt. Demnach könnte er eine passende Nr. auswählen und das Zugfahrzeug z.B: "SOKFZ KUECHENWAGEN" nennen.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Hallo Til,
    das mit dem Sonntagsfahrverbot geht ein wenig von hinten durch die Brust ins Auge und kommt eigentlich aus dem Führerscheinrecht. Denn ein Zug mit einem Arbeitsgerät oder einer Arbeitsmaschine hinten dran, bildet zumindest in Deutschland keinen Zug im Sinne der Verordnung, auch wenn du den passenden Lappen für die Gewichtsklasse dafür haben musst. Das liegt im Führerscheinrecht an der Anhängerdefinition begründet. Da gibt es halt nur "Transport"anhänger und eben keine Arbeitsgeräte als Anhänger. Ist halt deutsche Haarspalterei. Das gibt es so auch NUR in Deutschland. Früher, als das noch in der StVZO stand, da war das noch einfacher: ein "Arbeitsanhänger" würde vom Führerscheinrecht noch nicht mal berücksichtigt. Da konntest du einen 7,49 t GMC mit 2,5 t PKW Transportanhänger mit Tandemachse und 1,10 m Achsabstand (Arbeitsmaschine/-Gerät) mit dem 3er Führerschein fahren. Ganz legal.
    Zu So.KFZ. Küchenfahrzeug (nicht Küchenwagen): Das geht auch mit einen 10D170 Magirus, wenn der unter der Plane mit einer Feldküche ausgerüstet ist, und ist so ganz nebenbei völlig legal. Mit grüner Nummer, steuerfrei, Sonntagsfahrverbotfrei, kein Kontrollgerät; alles was man sich so wünscht. Und das geht nicht nur für einen aktiven Oberst der Bundeswehr. Die Bilder dazu habe ich leider nur in Papier. Damals hatte ich noch keine elektronische Kamera (und es gab noch keine....)
    Gruß
    Wolf

  • für die Autobahnpolizei das Sommerfest mit der Feldküche ausgerichtet - an einem Sonntag.....


    Otto,
    mach Dir keine Sorgen! Aus eigener beruflicher Erfahrung kann ich sagen, wer "heiße Ware" (Mampf) rankarrt, fällt automatisch unter § 35 StVO (1) und (5a)...
    Eine hoheitlichere Aufgabe als ein Sommerfest ist kaum denkbar und Du wendest mit der Feldküche sicherlich auch "schwere gesundheitliche Schäden" ab und rettest damit Leben.
    :G


    O.K., das war :offtop: ,
    ich konnte es mir aber nicht verkneifen...


    Gruß,
    Uwe

  • Ach, Hugin,
    wie wahr. Auch der Sportverein Blau-Weiß liebt SPEIS und Trank. Da müssen alle nur verfügbaren Augen einschließlich aller Hühneraugen der näheren und weiteren Verwandtschaft halt mal ein Auge zudrücken und / oder wegschauen.
    Weiterhin viel Spaß bei Polizeisommerfesten.
    Gruß
    Wolf

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!