Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot - Ziel erreicht!

  • Hallo Til,
    damit kapern wir den Thread vollens OT - wobei - es passt dennoch?!


    Im Rahmen der Sonntagsfahr-Neuregelung hab ich irgendwo im Blätterwald von offizieller Stelle gelesen "das diese Regelung auch aus Gründen einer "besser - dem Bürger - verständlicheren Form" neu gefasst wurde oder werden muss" oder so ähnlich.


    Und da ist der Hund begraben! =O


    Vor dem Hintergrund, dass wir alle Staatsbürger sind, auch die Kollegen von der Rostklopferbahn, Zollbeamte, Finanzbeamte, usw. und unter Beachtung, dass
    Achtung, Konrad Adenauer: "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir alle haben nicht den gleichen Horizont" wird erst ein Schuh draus.


    Ich denke, dass hinter den Kulissen - in der Verwaltung, Exekutive und bei den Richtern bzgl. Rechtsauslegung - sowie bei vielen Bürgern ein ganz erhebliches Informationsdefizit existiert.
    ... und das macht Arbeit, sorgt für Verwirrung, kostet Zeit und immens Geld und bringt nix!


    Ich habe mal vorm Verwaltungsgericht in Aachen einen Richter kochen sehen, weil dieser einem Amtmann meiner Stadt erklären musste, dass der Samstag ein ganz normaler Arbeitstag ist!
    Der "V.....ot" war davon ausgegangen, das ab Freitag vormittags 10:00 das Wochenende anfängt!?


    Zum Recht "der Niederschrift zur Anzeige" weis ich von meinem Grundschullehrer (coole Socke, abgehauen aus der DDR, muss ca. 1967/68 gew. sein), dass der Urgedanke war, auch "nicht des Wortes und der Schrift mächtige" Staatsbürger in die Lage zu versetzen gegen ungerechte Beschlüsse und Verordnungen etwas unternehmen zu können.
    Ich meine auch, dass ein inhaltlicher Hinweis auch heute noch auf jedem Steuerbescheid bzw. Rechtsbescheid auf der Rückseite klein gedruckt steht. "Gegen diesen Bescheid können Sie Rechtsmittel einlegen .... oder zur Niederschrift anzeigen, " oder so!


    Erschreckend allerdings, dass google bei "niederschrift anzeigen" ganze 20 Ergebnisse ausspuckt.
    Das Suchergebniss zeigt auch "wie weit uns die Verwaltung im Griff hat"!


    So eine Niederschrift macht - gerade in heutigen Zeiten der "sich selbstbefruchtenden" Verwaltung richtig Sinn, absolut Klasse! Ein Hoch auf Bismarck.


    Gruß
    Benedikt

    Anamnese: Den LKW-Schein auf der Emma gemacht als die ersten MAN KAT 8x8 in Dienst gingen. In der Grundausbildung wurde ich mit dem Detroit Diesel Virus in der Wanne der Panzerhaubitze M109G infiziert.

    Heute leb ich damit - kein Az kann mir helfen - mit der Idee einen 12V92TAB umgekehrt ins Heck eines KAT 4x4 einzubauen um damit die road of bones zu befahren.

    Wo bin ich also nicht besser aufgehoben als wie hier?


  • Is ja lustig - bei uns sieht die letzte Seite ganz anders aus - der herausgebende Verlag (Kohlhammer )ist jedoch der selbe .
    Das Zitat des § 22 STVG ist allerdings eigentlich Blödsinn . Dabei geht es nämlich nicht um Überlassung nach Abschluß eines Kaufvertrages . Dieses Überlassen nach Abschluß eines gültigen Kaufvertrages ist nämlich garnicht eindeutig geregelt . Meine Zulassungsstelle sagt ,dass ich niemals nie nicht überlassen darf . Das Verkehrsministerium sagt ,das ich nicht überlassen oder verleihen darf , ausser ich habe das Auto verkauft und der Käufer überführt das Fahrzeug auf direktem Wege zu seinem Wohnort , was ich und der Fahrzeugführer durch einen gültigen Kaufvertrag nachweisen muss .
    Es lebe die Bananenrepublik




    § 22
    Kennzeichenmissbrauch

    (1) Wer in rechtswidriger Absicht


    1. ein Kraftfahrzeug
    oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen
    nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht,
    das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
    2. ein Kraftfahrzeug oder
    einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das
    Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
    3. das an einem
    Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche
    Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner
    Erkennbarkeit beeinträchtigt,


    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer
    Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
    Geldstrafe bestraft.


    (2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen
    oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger
    Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in
    Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder
    unterdrückt worden ist.

  • Es geht voran!


    Heute ist unser Anliegen Thema im Bundesrat gewesen.
    Da zum TOP 86 ein Video im Netz steht ist wohl TOP 82 auch schon besprochen worden.
    Die Entscheidung dürfte also getroffen sein.


    Hier ein paar Links zu zwei vorher vorgelegten Dokumenten:
    Erläuterung zum TOP 82: http://www.bundesrat.de/Shared…_blob=publicationFile&v=1
    Das Sonntagsfahrverbot ist darin nur ein Dreizeiler auf der ersten Seite. das dürfte eine Kurzdarstellung zur Info der Ländervertreter im Plenum sein, damit sie wissen, was sie da abstimmen.
    Empfehlung der Ausschüsse: http://www.bundesrat.de/drs.html?id=85-1-17
    Auf Seite 9 des Dokuments wird darin der Beschluss der Verordnung empfohlen. Außerdem wird eine Klarstellung im Gesetzestext selbst angeregt. Das ist sicher sinnvoll, aber auch eine Klarstellung in der VwV ist schon ein entscheidender Schritt für uns.


    In ein paar Tagen soll das Plenarprotokoll erscheinen.
    Warten wir es ab!

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Ich habe noch was gefunden:
    http://www.bundesrat.de/DE/ple…pakt/17/954/954-node.html
    Unten rechts auf der Seite "Plenum-kompakt" zur heutigen Sitzung ist im allgemeinen Teil zu lesen, dass "zu guter Letzt" der Bundesrat einer Verwaltungsvorschrift zugestimmt hat, die zahlreiche Vorgaben für die Straßenverkehrsbehörden enthält.
    Damit kann nach der Tagesordung und den beispielhaft genannten Inhalten nur "unsere Verordnung" gemeint sein.
    Weiter unten im Bereich "Allgemeine Verwaltungsvorschriften" werden nochmal Details des TOP 82 aufgeführt und der weitere Ablauf angerissen


    Damit kann man wohl feststellen, dass die Sache positiv entschieden ist. :H::H::H:
    :bier:


    Jetzt warten wir weiter auf das Protokoll, die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt und die Inkraftsetzung der Verordnung. :thumbup:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Hallo Till!


    Gern geschehen :D


    Ist auch dazu noch ein schönes Lehrstück über die Abläufe unserer Legislative!

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  • In der Tat! Aber wenn man um de Neue Verordnung weß, st das schonmal eine ganz andere Geschcihte, als die Situation vorher.
    Da gab es in einigen Ländern ja nur die Anweisung an die Poilzeibehörden, die Verstöße nicht zu ahnden. Noch weicher und unsicherer geht´s ja kaum. Da ist man völlig von Informationsstand und Goodwill des Beamten abhängig.

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    :BGS-F:

  • moin,

    Til,
    und dann hoffen wir, das es bei allen Landesstellen und auch bei der unteren Verwaltungsbehörde einschließlich der Polizei alsbald an kommt.
    Gruß
    Wolf


    mmh, ich meine mich zu erinnern, dass der zeitliche Abstand zwischen Gesetzesbeschluss - es gilt das Datum der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bei Sofortinkrafttreten (wenn´s anders beschlossen wurde, steht dort das Datum "ab wann") - und "dem wirklichen Ankommen auf der untersten Behördenebene" systembedingt bis zu 2 Jahre (Faustregel) dauern kann.
    Bund -> Bundesland -> Regierungsbezirk -> Kreis- und Stadtverwaltung -> einzelne Behörde.


    Das dauert bisweilen - nicht dass die dort nicht arbeiten - nee, nee - die arbeiten halt gründlich!


    Unbedingt Sinn macht es daher, - sobald die Neuregelung veröffentlicht wurde - eine Kopie des Bundesanzeigers ins Handschuhfach.


    f.f. viel Vergnügen
    Benedikt

    Anamnese: Den LKW-Schein auf der Emma gemacht als die ersten MAN KAT 8x8 in Dienst gingen. In der Grundausbildung wurde ich mit dem Detroit Diesel Virus in der Wanne der Panzerhaubitze M109G infiziert.

    Heute leb ich damit - kein Az kann mir helfen - mit der Idee einen 12V92TAB umgekehrt ins Heck eines KAT 4x4 einzubauen um damit die road of bones zu befahren.

    Wo bin ich also nicht besser aufgehoben als wie hier?

  • Das kann sicher nicht schaden, die Verordung dabei zu haben.
    Ich würde aber davon abraten, das ganze Dokument auszudrucken. Das sind 179 Seiten! :dev:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:


  • Das sind 179 Seiten! :dev:


    ... als Argumentationsverstärker! :P

    Anamnese: Den LKW-Schein auf der Emma gemacht als die ersten MAN KAT 8x8 in Dienst gingen. In der Grundausbildung wurde ich mit dem Detroit Diesel Virus in der Wanne der Panzerhaubitze M109G infiziert.

    Heute leb ich damit - kein Az kann mir helfen - mit der Idee einen 12V92TAB umgekehrt ins Heck eines KAT 4x4 einzubauen um damit die road of bones zu befahren.

    Wo bin ich also nicht besser aufgehoben als wie hier?

  • Erstmal muss die Bundesregierung die Änderungen, die der Bundesrat angeregt hat, prüfen und ggf. einbauen.
    Von Vorlage der Vorschläge bei der Bundesregierung im Dezember bis zur Vorstellung des Verordnungsentwurfes dauerte es 1 Monat.
    Je nachdem, wieviel einzuarbeiten ist und ob man dem einfach recht schnell folgt, kann das schon ein paar Wochen dauern, denke ich.
    Der nächste Erscheinungstermin des Bundesgesetzblattes steht noch nicht fest.
    Manchmal erscheinen die Ausgaben im Abstand von nur wenigen Tagen. Hängt sicher davon ab, was alles zu veröffentlichen ist und wie schnell man das abarbeiten kann..

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Das Plenarprotokoll ist seit heute nachmittag online!
    http://www.bundesrat.de/Shared…_blob=publicationFile&v=2
    Auf Seite 122 ist nachzulesen, dass der Bundesrat der Verwaltungsvorschrift nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt hat.
    Also wie erwartet!
    Nächste Hürde: Die Bundesregierung muß die Änderungen einarbeiten oder berücksichtigen (wie auch immer das im Detail aussehen wird) und dann die Verwaltungsvorschrift im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.

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    :BGS-F:

  • Hallo, ist das jetzt eigentlich "durch ?



    Gruß;,Uwe

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

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