Ich bin über ein paar Links gestolpert, die insgesamt für einige, die bisher unter dem Sonntagsfahrverbot für LKW und LKW mit Anhänger leiden mußten, wenn sie die Teilnahme an Treffen geplant haben, interessant sein könnten:
Hier erstmal ein Zitat aus einem Erlaß aus Bremen zum Thema, als Erläuterung, worum es geht:
„Nach wiederholten Beratungen im dafür zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung und Vorlage der Problematik in der Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder (GKVS) wurde schließlich auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 22./23.11.2006 der Beschluss gefasst, eine Länderarbeitsgruppe unter Vorsitz des Landes
Niedersachsen mit der Ausnahmegenehmigungspraxis zu § 30 Abs. 3 StVO und der dazugehörigen VwV-StVO zu befassen.
Die Länderarbeitsgruppe hat nach einer umfassenden Bestandsaufnahme der in den einzelnen Ländern vorherrschenden Verwaltungspraxis sowie Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen der Speditionswirtschaft eine Vereinbarung der Länder zur übereinstimmenden Handhabung der Regelungen des § 30 Abs. 3 und 4 sowie § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO erarbeitet. Diese wurde von der VMK in ihrer Sitzung am 9./10.10.2007 einstimmig als Grundlage für die Ausrichtung der Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden gebilligt.“
Hier der Link zum Beschluß der Verkehrsministerkonferenz vom Oktober 2007 (TOP 7.1): http://www.bundesrat.de/DE/gre…df/07-10-09-10-beschl.pdf
Und jetzt die daraus abgeleiteten Erlasse einiger Bundesländer:
Baden-Württemberg: http://www.kanu-wuerttemberg.d…08-Erlass_30_III_StVO.pdf
Bremen: http://www.offroad-forum.de/files/sonntag_227.doc
Niedersachsen: http://server.selltec.com/go/d…21sonntagsfahrverbot1.pdf
Nordrhein-Westphalen: http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf
Sachsen: http://amt24.sachsen.de/ZFinde…etail&modul=VB&id=40004!0
Bayern: Ich habe keinen Link gefunden, aber einen Bezug: Bayer. Staatsministerium des Innern vom 25.06.2008, IC4-3612.302-0-Fe, IC4-3612.1261-0-Fe
Schleswig-Holstein: Der Erlaß vom 4.3.2008 liegt mir als doc-Dokument vor, ich weiß aber noch nicht, wie ich´s am besten einstellen kann. :whistling:
Angeblich soll es entsprechende Erlasse auch in anderen Bundesländern, wie z.B. Saarland, Berlin, Rheinland-Pfalz, Hessen geben. Ich habe aber noch nichts dazu gefunden.
Ich hoffe, die übrigen Länder folgen den Vorbildern bald und stellen die Bezüge auch ins Netz.
Das ganze klingt ausgesprochen erfreulich, stellt natürlich keine Rechtsberatung dar und jeder muß selbst wissen, was er mit diesen Informationen anstellt.
Ich denke, ich werde entsprechend verfahren und mir Ausdrucke der Links ins Handschuhfach legen.