So, habs endlich geschafft!
Die eingescannte Ausnahmegenehmigung (neutralisiert) findet ihr hier:
www.s-erben.de/tmp/DOC090511-002.pdf
Um sie zu bekommen müsst ihr Mitglied der Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft sein.
Infos dazu hier .
So, habs endlich geschafft!
Die eingescannte Ausnahmegenehmigung (neutralisiert) findet ihr hier:
www.s-erben.de/tmp/DOC090511-002.pdf
Um sie zu bekommen müsst ihr Mitglied der Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft sein.
Infos dazu hier .
Die eingescannte Ausnahmegenehmigung (neutralisiert) findet ihr hier:
www.s-erben.de/tmp/DOC090511-002.pdf
Moin Stefan,
sehr interessant.
Auf der Genehmigung steht kein Briefkopf, wer stellt den das Papier aus ? Die Kreisbehoerde oder wer ?
Bekommt man von dem Nutzfahrzeug/Veteranen Verein eine Bescheinigung zur Vorlage beim Amt, oder
machen die das dann fuer einen ?
Im Voraus Danke.
Gruss
Rudi
ist eine ganz normal Stadt in OWL.
Stefan hat sie nur rausgenommen, weil er einfach keinen Ärger mit der Obrigkeit haben will.
Deshalb auch "Light Version".
Ebenso sind Kennzeichen, Sachbearbeiter etc rausgelöscht. Wer es ausstellt erfahrt ihr ja, wenn
ihr sie über die Veteranen Nutzfahrzeuggemeinschaft beantragt. :thumbup:
Wichtig ist ja nur, dass sie an keine bestimmte Veranstaltung gezwungen ist, sondern dass ihr Euch damit ziemlich
frei an Sonntagen rumtreiben dürft. :thumbsup:
Also, es ist eindeutig möglich, dass man so etwas bekommt. Ist immer 1 jahr lang gültig und liegt, ich glaube, so
um die 40-50 Euonen.
Allen eine erfolgreiche Woche!
Also, Du wirst da Mitglied und schickst denen Deine KFZ Unterlagen in Kopie,
Stefan wird es wohl heute Abend noch näher erläutern, und dann bekommst
Du nach 1-3 Wochen Deine Genehmigung.
Die Stadt, die das ausstellt, hat da so eine Zusammenarbeit mit der NVG.
Ganz offiziell und nix geschummelt und Bundesweit gültig!!!
Wichtig ist ja nur, dass sie an keine bestimmte Veranstaltung gezwungen ist, sondern dass ihr Euch damit ziemlich
frei an Sonntagen rumtreiben dürft.
Hallo Birgit,
bist Du Dir da sicher ? Eine "Zweckbindung" / Gültigkeitsbereich ist im PDF ja angegeben. Also wenn ich mich "nur so" durch die Gegend schippere (im Sinne einer Rundfahrt) ohne von einer Veranstaltung zu kommen oder hin zu fahren ist das ein zweifelhafter Graubereich. Wenn die Rennleitung das eng auslegt und bei einer Kontrolle fragt wo ich hin will oder her komme und mir fällt spontan keine Veranstaltung ein :whistling::whistling:
Gibts dazu eine verlässliche Aussage seitens des NVG?
Sorry Rene,
also die, die es betrifft, die wissen meistens schon, dass in jedem Kuhkaff irgend eine Kirmes, Fussballfest oder sonstiges stattfindet.
Wo Du hinwillst? das kostet Dich bei der Abfahrt mal gerade 5 Minuten GOOGLE und dann hast Du hunderte Fahrtziele für die Mannschaft in Blau-Silber.
Die letzte Genehmigung, da stand so etwas gar nicht drin aber in der, die ab morgen gilt, gibt es halt diese "Kleine" Einschränkung, die meiner Meinung nach, sehr zum Vorteil des LKW Führers ausgelegt ist.
Warum die das etwas einschränken mussten weiß ich nicht aber ich denke, weil fast alle Behörden ein wenig angezogen haben.
Glück hast Du ja, denn Dich betrifft es ja nicht!
Jein, wenn wir den Anhänger dran haben dann unterliegen wir dem Fahrverbot. Und bei 1Punkt und 75 Euro halte ich es schon für legitim sich mit dem Thema kritisch zu beschäftigen. Natürlich darf man auch vertrauensvoll Interpretationen vertreten... wir sind alle alt genug und mündig um diese Entscheidung zu treffen.
By the way: Das hat nichts mit "anstellen" zu tun, sondern damit wie und ob man Themen und andere Auslegungen ansprechen und diskutieren darf. Wenn Dich das angegriffen haben sollte, sorry. Es sollte Dich weder persönlich diskreditieren noch angreifen sondern das Thema beleuchten .
@René:
Wie oft bist du Sonntags "nur so" unterwegs? Bei den Sprittpreisen doch sicher eher nie.
Ich denke du bist dann doch eher auf dem Weg zu einem Stammtisch oder auf dem Rückweg von demselbigen.
Fast jeden Sonntag. Und jetzt?
Sorry, falscher Knopf.. wollte noch was schreiben.
Es geht nicht um oft sondern ob man darf.. ob oft oder nicht spielt keine Rolle. Aber wir fahren tatsächlich sehr oft mit den REOs (das war kein Scherz).
Also ich könnte hier wenn ich Zeit und Lust hätte jeden Sonntag zum Oldtimerstammtisch nach Hilgen fahren.
Ein wenig habe ich das Gefühl du suchst Probleme wo keine sind.
ich kapituliere
Es war eine Anmerkung von mir weil ich an der Ecke nicht sicher bin, ob das alles so eindeutig klar ist (weil man es auch anders auslegen kann) und deswegen fragte ich nach. Mehr isses nicht, mehr muss man nicht reininterpretieren.
Der Fred geht aber jetzt irgendwie in ne persönliche Richtung und weit von der eigentlichen Sache weg.
Mein Frage war, ob es eine Einschätzung des NVG zu der "neuen" Variante des Formulars gibt (die mit dem Gültigkeitsbereich) - mehr nicht. Die gibts derzeit anscheinend nicht und damit habe ich momentan kein Interesse am NVG und somit bleibt der Hänger an Sonntagen ab. Gut - Thema für mich erledigt.
So, nun alle wieder runterkühlen
@ Birgit: Wenns zum neuen Formular eine Aussage vom NVG gibt oder "Erfahrungen" von Leuten die damit in Kontrollen gekommen sind lass es mich bitte wissen (aber lieber per PN oder wenn wir uns mal wieder persönlich sehen).
Mal ein Gedanke:
In den Texten der "liberalen Bundesländer" steht, daß die Handhabung für Oldtimer-LKW erleichtert werden sollte.
Wie sich das in den Gebühren niederschlägt, muß man sicher vor Ort klären.
Damit müßte es aber eigentlich möglich sein, unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Verein, leichter eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
Man sollte vielleicht mal eine "Gegenprobe" machen und das aus eigener Initiative, vielleicht unter Nutzung des gescannten Schreibens, versuchen, eine solche Genehmigung zu bekommen.
Von der Amtsseite dürfte es eigentlich eine Sonderkonditionen für Mitglieder eines Vereins geben, ohne daß dafür ein justitiabler Grund vorliegt.
Man sollte vielleicht mal eine "Gegenprobe" machen und das aus eigener Initiative, vielleicht unter Nutzung des gescannten Schreibens, versuchen, eine solche Genehmigung zu bekommen
Das ist eine gute Idee und führt auf den Kern zurück. Für das Bundesland Hessen (liberal ), Main Kinzig Kreis werde ich es nächste Woche versuchen (der Urlaubstag isses mir wert). Das Ergebnis poste ich hier - dann hat die Allgemeinheit auch was davon . Allerdings gehts bei mir um 7,49t mit Anhänger. Ob das nen Unterschied macht kann ich (noch) nicht sagen. Was ich in Erfahrung bringen kann wird jedenfalls publiziert.
Nun ja!
Nach meinem Kenntnisstand gehört Hessen zu den Ländern, die auf eine bundeseinheitliche Regelung warten.
Allerdings soll für betroffene Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung möglich sein, wie man mir sagte.
Wie das in der Realität aussieht, werden wir ja vielleicht sehen.
Nach meiner Einschätzung ist das Kriterium "Oldtimer" entscheidend.
Ob es nun ein 10-Tonner ohne (oder mit) Anhänger ist, der unter das Verbot fällt oder ein (sonst freier) 7,49-Tonner mit Anhänger, sollte eigentlich unerheblich sein. Beide sind Oldtimer und brauchen eine Ausnahmegenehmigung. Punctum.
Ob es das Amt genauso sieht, ist offen...
Ich bin auf das Ergebnis sehr gespannt!
@ Alle anderen:
Das Problem ist, dass es eben keine einheitliche Bundesregelung gibt und die Länder sich dieses Recht, das selbst zu entscheiden, auch nicht nehmen lassen wollen.
Die AUslegungs- und Handhabungssache ist jeder AUsstellungsbehörde selbst überlassen.
Die einen machen es, die anderen nicht und ja, man muss sich zur Zeit die Rosinen und die Vernstaltungskalender raussuchen, weil einem nichts anderes übrig bleibt.
So, hat es für die Ordnungshüter den legalen Touch und wir dürfen unsere EMMA auch Sonntags bewegen!
Wir haben halt den einfachen Weg gewählt und geben gerne den Jahresbeitrag für den NVG aus und zudem sind dort auch noch super nette Leute unterwegs. Die haben halt eine Stadt gefunden, die es sich nicht zur AUfgabe gemacht hat, allen LKW Oldie Fahrern das Leben schwer zu machen.
Wir haben das versprochene getan und die Genehmigung Euch zugänglich gemacht und wir ziehen uns nun aus der Diskussion zurück.
Alles an Fragen, könnt Ihr ja über die NVG klären.
Allen einen schönen Abend noch und Dir Renee`viel Erfolg beim MKK. Grüße an Deine bessere Hälfte,
Leider ein Verein ohne Ostlkws, schade.
aber das ist ja wohl egal ob Ost oder West LKW?
Meinst Du nicht?
Zudem sind da ja LKW`s bei, die vorm "Mauerbau" produziert worden sind! Hier geht es um die alten Schätzchen und um nichts anderes!
So, jetzt möchte ich auch noch etwas dazu loswerden:
Die NVG beantragt auf Wunsch ihrer Mitglieder für diese die Ausnahmegenehmigung. SIe berechnet dafür die anfallenden Gebüren zzgl. des Porto für die Zustellung. Ich gehe davon aus dass die ausstellende Dienststelle dies auch für andere tut. Alles weitere dazu kann man bei der NVG erfragen.
Ich habe ganz bewusst alle meine Daten sowohl meines Fahrzeuges als auch der ausstellenden Behörde von dem Scan entfernt, da ich nicht weis ob das von den beteiligten (Verein / Behörde) gern gesehen wird und ich da nichts kaputtmachen will. Schließlich können wir Fahrer historischer LKWs nur davon profitieren, dass Einzelpersonen oder Vereine sich derart engagieren und uns allen so Wege eröffnen, die uns sonst vielleicht verschlossen bleiben.
Sicher sind in der Ausnahmegenehmigung auch Einschränkungen enthalten, und jeder muss für sich selbst entscheiden, wie er damit umgeht.
Zuletzt noch eine Bitte: ich haben das Dokment zur Information für euch bereitgestellt. Bitte verwendet es nicht direkt weiter.
Hallo Birgit, die Aussage von mir ist traurig gemeint und ich finde es einfach nur Schade daß keine Ost LKWs vertreten sind.
@ Birgit: Alles im Grünen Bereich! Bin nicht böse, sauer, traurig, ärgerlich oder was auch immer, aber das haben wir ja schon per PN geklärt :thumbup:
@ Stefan: Das Schreiben nehme ich nicht im Original mit - will nicht das jemand / Du Ärger bekomm(s)t! Werde mir aber den Wortlaut "einverleiben" und bin schon heute super gespannt auf das Feedback.
@ jeepwilli: Wenn mein Schwiegervater mir nicht schon ein Multicar und einen RS09 organisiert hätte... statt des REOS wäre mein Traum-LKW ein W50 mit Schrägshelter und Reifenfüllanlage :thumbsup::thumbsup: Mann kann ja lästern wie man will, aber die Ost-Technik issen Traum... vom RS09 passt die Lichtmaschine in den M25, vom Wartburg passt das Lenkrad in den Multicar :whistling: Alles passt irgendwo wieder rein :thumbsup:. Das ist einfach fantastisch. So, einen Fan für Ost-Technik kennste nun zusätzlich
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