Sonntagsfahrverbot für Wölfe mit LKW-Zulassung gültig?

  • Hallo zusammen,


    wie viele andere von euch auch, besitze ich einen "Wolf" mit LKW-Zulassung. Da ich dieses Jahr zum ersten mal an Veranstaltungen vom MFF teilnehmen möchte, stellt sich für mich die Frage: Darf ich am Sonntag mit dem Wagen fahren?


    Jetzt habe ich von anderen (Pick-up Fahrern) gehört, dass das Sonntagsfahrverbot für LKW zugelassene Fahrzeuge mit geringer Nutzlast und nicht gewerbsmäßiger Fahrt am Sonntag nicht zutrifft. Das hieße, dass wir Sonntags fahren dürfen. Ist das richtig?


    Falls dies nicht zutreffend ist, gibt es evtl. noch andere Möglichkeiten, dass Sonntagsfahrverbot zu umgehen?


    Habt Ihr genauere Infos zu diesem Thema, und wo genau kann ich das (wenn es dann stimmt) nachlesen?


    Danke für Eure Antworten. :thumbsup:

  • Hallo!
    Das Sonntagsfahrverbot für LKW´s gilt erst ab einem zulässigen Gesammtgewicht von 7,5t. Es Gilt auch für ALLE LKW mit Anhänger hier ist es auchegal was für ein zulässiges Gesammtgewicht das Zugfahrzeuig hat.
    Also wenn du an deienn Wolf mit LKW Zulassung einen Anhänger anhängst gillt für dich auch das Sonn und Feiertagsfahrverbot ;)



    Edith: ich war zu langsam ....


    Gruß Mixer =)

  • MAHLZEIT...LKW über 2,8t mit Anhänger unterliegen dem Sonntagfahrverbot !!


    Hallo Ralf,
    das stimmt nicht.
    Alle LKW mit Anhänger unterliegen dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
    Auch der Golf1 mit LKW-Zulassung und einem 400 kg Minianhänger dahinter.


    Einzige Ausnahme: Für LKW bis 2,8 to mit Anhänger für Wohn- oder Freizeitzwecke. Sprich Wohnwagen oder Sportboot. Autotrailer fällt da schon wieder raus.
    Und, die Ausnahme gilt nicht in allen Bundesländern. Ich meine da hätte es einen eigenen Thread zu gegeben.

  • Was jetzt?
    Verstehe ich Dich richtig, daß eine Änderung der StVO veröffentlicht wurde? 8o
    Das würde mich natürlich brennend interessieren. Vor Allem mit Nennung der exakten Ausgabe usw.
    Ich habe gestern noch Kontakt mit der Senatsverwaltung in Berlin wegen der Problematik gehabt. Und da wußte man offenbar noch nichts davon. :no:
    Bin gespannt auf weitere Details.


    Ach ja, müßte das nicht eigentlich im Verkehrsblatt veröffentlicht werden, wenn es die StVO betrifft? hmmm

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Ich hatte gestern ne längere Unterhaltung mit einem Mitglied der Deutschen Ordnungsmacht , der meinte das Sonntagsfahrverbot wäre da um die LKW-Fahrer zu schützen , da sonst Disponenten und Chefs die armen Kerle noch mehr knechten und scheuchen könnten .


    Die Polizei hätte besseres zu tun als Leute mit nem als LKW angemeldetem PKW und nem angehängtem Bumscontainer auf dem Weg zu oder von nem Treffen aus dem Verkehr zu ziehen ......


    Hörte sich eigentlich recht plausibel an .


    Nun meine Frage : Hat denn schonmal jemand konkret Ärger bekommen wegen nem Verstoss in der Richtung und über welche zu erwartende Strafe reden wir wenn ?


    Wenn ich als Privatmann beim durchfahren vom Roten Gürtel ( tolle Grafik übrigen , thx ) mit 20 Euro rechnen muss wäre das Risiko ja noch vertretbar .

  • Hallo,
    also, ich bin schon rausgewunken worden. Mit VW Doka und Iltis auf dem Autotrailer dahinter. Auf dem Rückweg vom Iltistreffen 2008.
    Aber ich hatte mir eine Ausnahmegenehmigung vorher besorgt. Ich durfte fahren.


    Bekannter ist mal rausgewunken worden mit einer T3-Pritsche und Wohnwagen dahinter. Er hatte keine Ausnahmegenehmigung.
    Kosten über 100,-, ein Punkt und vor allem keinen Freifahrtsschein für den Rest des Tages. Entweder blebst du stehen, oder du läßt deinen Anhänger stehen oder du schst dir jemanden der den Anhänger für dich weiterzieht.
    Und glaub mir, die Jungs von der Autobahnpolizei wissen genau welche Fahrzeug da in Frage kommen.
    Der "Dorfscherif" hat da eher wenig Ahnung.

  • Ich habe kürzlich zufällig bei einer dieser Polizei-Serien (Mein Revier o.ä.) so einen Fall gesehen. Die wußten in Niedersachsen tatsächlich von den Ausnahmen. :G Blöd war nur, daß in dem Fall mit einem LKW bis 3,5t ein frisch gekaufter Rallye-Wagen transportiert wurde :|
    Kaufen ist wohl keine Freizeit- oder Sport-Beschäftigung. Ist eben Auslegungssache.
    Das bedeutete über 200€ plus Punkte und stehenbleiben bis 22 Uhr.
    Wenn der Fahrer nicht gleich Halter ist, kostet das ca. 100€ für den Fahrer und über 200€ für den Halter, jeweils mit Punkten.
    Der Wiederholungsfall kostet schon den Lappen! :urg:
    Also: Es lohnt sich nicht, das zu riskieren. Die Polizei weiß ganz genau Bescheid, wen sie rausangeln muß und dann hängt es fast nur vom Ermessen und der Einstellung der Beamten ab, was dann passiert. :wacko:
    Ich finde das unverhältnismäßig, zumal das Fahrverbot tatsächlich ursprünglich dem Schutz der Fahrer vor Ausbeutung dienen sollte. Privatleute sind gar nicht gemeint. Das Gesetz war eben doof fomuliert. :T Einfacher wäre gewesen, zwischen privat und gewerblich zu unterscheiden.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • ....



    Ich finde das unverhältnismäßig, zumal das Fahrverbot tatsächlich ursprünglich dem Schutz der Fahrer vor Ausbeutung dienen sollte. Privatleute sind gar nicht gemeint. Das Gesetz war eben doof fomuliert. :T Einfacher wäre gewesen, zwischen privat und gewerblich zu unterscheiden.


    Einfacher wäre es nur für die gewerblichen gewesen sich Schlupflöcher zu basteln. Das gilt vor allem wenn man bedenkt wie viele gewerbliche und wie wenige private davon betroffen sind. Als Privatmann bekommst Du die Ausnahmegenehmigung idR auch wesentlich leichter.

  • kumpel ist im letzten sommer wie immer sonntag nachmittag vom motorradrennen mit firmenkleintransporter (movano, er ist selbst der firmeninhaber) und privatem wohnwagen der mit motorrad und rennklamotten bestückt war am sonntag gestoppt worden. hat ihn 300,- € gekostet und musste bis 22 uhr warten.

    ....." Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort um Längen... "

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