Wie weit sind Taktische Zeichen und Rote Kreuze erlaubt ?

  • Hallo liebe Schraubergemeinde,


    meine Frage bezieht sich auf Taktische Zeichen, darf man die NACHTRÄGLICH an ein EX-Mil Fahrzeug anbringen? oder stehen die unter bestimmten Schutz ?


    bei der Suche kahm ich immer wieder auf das MFF Zeichen, welches ja in keiner Liste vermerkt ist.


    Würde gerne das Zeichen der 1 Kompanie des 292 Jägerbattalions auf den Koffer der Hercules aufbringen.


    Ist das vollständig erlaubt oder muss ich die 1 und die 292 als zugehörigkeit weglassen ?



    danke für tipps, tricks und aufklärung gibt es im vorraus :thumbup:

    o This is Schäuble.
    L_/ Copy Schäuble into your signature
    OL to help him on his way to Überwachungsstaat.

  • gut, denn das taktische zeichen ist mittlerweile auf dem koffer, und wieder runterschrubben hatte ich nicht wirklich vor.


    kennst du zufällig noch eine gute bezugsquelle für das verbandszeichen des 292. JgBtl.?

    o This is Schäuble.
    L_/ Copy Schäuble into your signature
    OL to help him on his way to Überwachungsstaat.

  • Warum hast du die Frage eigentlich gestellt wenn du zwei Stunden später eh schreibst dass du das takt. Zeichen schon draufgepinselt hast? :huh:

  • Moin,moin!
    Typisch DEUTSCH!!
    Ich bin jetzt mal ganz verwegen.G..les Gefühl.Echt g..l so halb illegal!Shit!! Das kann Punkte geben.Oder irgendwelche Knaben mit weißen Mützen
    und übergroßen Sonnenbrillen(Kettenhunde)haun mir erstmal sonstwo hin.Ich glaub ,ich frag erstmal im Forum nach!
    Okay,bis jetzt ist alles gut gegangen,wenns trotzdem irgendwann mal ne negative Bemerkung gibt,kann ich wenigstens sagen,ich hätte mir Infos von meiner Meinung nach kompetenten Menschen geholt.Wenn Ich drüber reden müßte, wärs Mir zu riskant.Ansonsten:Ponyhof...
    MfG Holger

  • ja, der gedanke das die zeichen geschützt sein könnten, kamen NACHDEM ich es bereits drauf hatte, von daher wollte ich abschließend nur sichergehen.


    trotzdem danke für zumindest 2 postings mit denen ich was anfangen kann, beim vorletzten, hmm, soweit reichen meine (assi)-deutsch kenntnisse leider nicht mehr aus, sorry :wacko:

    o This is Schäuble.
    L_/ Copy Schäuble into your signature
    OL to help him on his way to Überwachungsstaat.

  • Mal abgesehen davon, ob wer wo seinen Namen tanzen kann oder besser ein Waldorf-Salat geworden wäre
    (ohne Nennung oder Bezug zu einem der Schreiber hier!!!)


    Zum Teil hat die BW Fahrzeuge mit den taktischen Zeichen unverdeckt ausgemustert, zum Teil übergejaucht, mal abgeschliffen und mal (wie bei mir) mit Folien abgeklebt und die überlackiert...


    Wie das ablief, schien von Standort und Inst abzuhängen, oder gibt es da Vorschriften für die VEBEG?


    Beste Grüße, Björn

  • Mal zum Thema zurück:
    Wenn ich mich nicht irre, hatten wir das Thema irgendwann schonmal. Ich will aber jetzt nicht alles durchgraben. :no:


    Geschützt sind nach OWiG nur Bundes- und Landeswappen und -flaggen, rotes Kreuz und schweizer Wappen, Berufstrachten und -abzeichen und alles, was denen zum Verwechseln ähnlich sieht.
    http://www.gesetze-im-internet…JNR004810968BJNG000331309


    Das Strafgesetzbuch gibt bezüglich Mißbrauch von Abzeichen nur folgendes her:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html
    Das geht allerdings am Sachverhalt, der hier Thema ist schon ziemlich vorbei.


    Fazit: Ich keine keine wie auch immer geartetet Vorschrift, die das Verwenden von taktischen Zeichen untersagt und habe auch noch nie davon gehört, das sowas mal von berufener Seite (Polizei, Feldjäger o.ä.) bemängelt oder geahndet wurde. Beim Roten Kreuz sieht das anders aus. Da heißt es "Finger weg".


    Intern gibt es offenbar manchmal bei der Bw Anweisungen, alle Markierungen vor Aussonderung zu überpinseln. Wie konsequent das umgesetzt wird, kann man wunderbar bei http://www.vebeg.de/web/de/start/index.htm sehen.
    Diese Anweisungen betreffen aber den Käufer eines solchen Fahrzeuges nicht im Geringsten. Und was man selbst draufmalt ist eh davon ncht betroffen.


    Wenn es Probleme mit TZ gibt, dann ist das m.E. nur unqualifizierter Blödsinn von irgendwelchen Besserwissern. Es soll auch schonmal Diskussionen beim TÜV gegeben haben :T


    Ich würde es ohne Bedenken drauf pinseln, aber das ist meine ganz persönliche Einschätzung.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Beim Roten Kreuz sieht das anders aus. Da heißt es "Finger weg".


    ?( also darf man ein sanitätsfahrzeug nicht original lackieren? ?(

    Bist ungeschickt, hast linke Hände?
    Läufst gegen Türen und auch Wände?
    Kannst nicht schrauben und nicht Lenken?
    Hast auch Probleme mit dem Denken?
    Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?


    DU BIST EIN MANN FÜR ATU :dev:

  • also darf man ein sanitätsfahrzeug nicht original lackieren?


    Im Bezug auf das als internationales Schutzzeichen geführte rote Kreuz eindeutig ja! In Elfenbein kannst Du ein Auto anmalen soviel Du willst, und auch weisse Kreise drauf malen. Nur das Kreutz lass weg...oder Du mußt Dir eine Abdeckung basteln, wenn Du den Wagen im öffentlichen Raum bewegen willst .


    Jens


  • ?( also darf man ein sanitätsfahrzeug nicht original lackieren? ?(



    Kommt darauf an ob Du unser Firmenlogo oder das Schutzzeichen verwenden willst.


    Das hier angesprochene Rote Kreuz als Schutzzeichen"...dürfen nur von bestimmten Organisationen oder Personengruppen für ihr Personal, ihre Gebäude und Fahrzeuge sowie ihre sonstige Ausstattung, und zur Kennzeichnung von festgelegten Einrichtungen verwendet werden..."


    §125 Ordnungwidrigkeitengesetz:

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" benutzt.



    Allerdings wissen das die wenigsten und in Friedenszeiten hat es keine Konsequenz außer einem Bußgeld ;) und der Mißbrauch in einem bewaffneten Konflikt ist ja nicht zu befürchten, oder willst Du irgendwo damit einmarschieren? :D


    Dass sich die Nichtfeinde in dem Nichtkrieg in Afghanistan einenschei*dreck darum scheren und trotzdem auf Fahrzeuge mit Schutzzeichen schießen mußten wir ja kürzlich erst erleben.



    Bei unserem Firmenlogo sieht das anderst aus. Das wird von den jeweiligen Landesverbänden entsprechend verfolgt und "angezeigt" wenn das mißbräuchlich verwendet wird.

  • Für das rote Kreuz gibt es einige elegante Lösungen, z.B. nur den Kreis aufmalen und das Kreuz als Magnetfolie. Setzt natürlich den entsprechenden Untergrund voraus :whistling:
    Ich könnte mir aber denken, daß solche Markierungen um so toleranter bewertet werden, je älter das Fahrzeug ist.
    Es wäre natürlich interessant, ob es schon jemandem gelungen ist, eine Genehmigung für ein solches historisches Fahrzeug zu bekommen.
    Bei DRK-Oldtimern ist das allerdings sicher einfacher als bei ex-Militärfahrzeugen. Dafür ist beim DRK vermutlich die Zivi-Dichte etwas zu groß :dev:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • hmm, bei dem issses schwer nen kreis aufzumahlen ;) und die vebindung alu und metall ist doch etwas schwierig :whistling:


    naja, wirds halt doch ein pentha :dev:

    Bist ungeschickt, hast linke Hände?
    Läufst gegen Türen und auch Wände?
    Kannst nicht schrauben und nicht Lenken?
    Hast auch Probleme mit dem Denken?
    Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?


    DU BIST EIN MANN FÜR ATU :dev:

    Einmal editiert, zuletzt von Grinsekater ()

  • Zu den Taktischen Zeichen habe ich ein kleine aber feine Geschichte:
    Ich dachte mir kauf mal einen 1,5 t Anhänger für meinen Magirus Jupiter Kran,gedacht getan.
    Zur Sicherheit ,in einem jetzt bereits aufgelösten Depot, auf zwei Anhänger geboten und beide bekommen.
    Der Abholtermin nahte und auf dem Kran waren die TZ der ehemaligen Einheit auflackiert,bei der Abholung des ersten Anhängers wurde der Kran von dem Entsorger begutachtet und für schön und orginal befunden.
    Eine Stunde später bei der Abholung des zweiten Anhängers ,Aussage des Entsorgers:Bevor wir den zweiten Anhänger herausgeben fahren wir zur Malerwerkstatt und lackieren die TZ über.
    O-Ton :Sie als Privatperson sind nicht im dienste der Bundeswehr und schon gar keine Taktische Einheit!!!!!!!!!!!!!
    Auf meine Bemerkung ,das Fahrzeug so von der Bundeswehr bekommen zu haben und das Fahrzeug sich in meinem Privatbesitz befindet und eine Überlackierung eine Sachbeschädigung darstellt wurde das Tor geschlossen und mir mit Feldjägern und anderen Schritten bis zur vorläufigen Festnahme gedroht.
    Bei dem weiteren Streitgespräch stellte sich heraus das an diesem Tag ein KFZ Prüfer der Bundeswehr im Depot war und dieser die Überlackierung angordnet hatte.
    Um weiteren Unannehmlichkeiten zu umgehen erlaubte ich das überlackieren wenn es fachmännisch gemacht wird.


    Danach hatte ich in keiner Kaserne ,egal mit welche TZ, keine Probleme mehr.


    So kann es auch gehen,zwischenzeitlich kann ich über die Geschichte lachen . :lol::lol::lol::lol::lol::lol:


    Gruß Ralf

  • Einen Prüfer der Bundeswehr geht eine Markierung an einem zivilen Fahrzeug aber sowas von gar nichts an! :tobt:
    Es gibt Gegenstände, die man, wenn man sie von der Bundeswehr erworben hat, nicht mehr in Liegenschaften bringen darf. Spinde von der STOV z.B. Das wird dann auch so ausgeschrieben.
    Wenn ein Fahrzeug mal vom Bund kam und nun korrekt zivil zugelassen ist, interessiert m.W. nur noch der Tarnanstrich, weil mit der Auflage "ausfuhrgenemigungspflichtig" von der VEBEG verbunden.
    Ansonsten ist es einfach nur ein ziviles Fahrzeug.
    Wäre aber mal interessant gewesen, was ein zugezogener Anwalt dazu gesagt hätte. :dev:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • auch wenn es vielleicht nicht aussagekräftig ist: in der checker-folge vom montag wurde auch gesagt, dass man tatsächlich existierende taktische zeichen nicht verwenden darf. die haben da nen passat oliv foliert und ein phantasiezeichen draufgepinnt. sah übrigens sehr nett aus.

  • So kann es auch gehen,zwischenzeitlich kann ich über die Geschichte lachen .


    Mir braucht über so Sachen keiner was zu erzählen, ich hatte mal eine 50/5 in RAL 6012 mit Gläser Vollverkleidung (TS/5) direkt von der Polizei ersteigert und dann Zivil angemeldet, da war vieleicht Zores :dev: :dev: :dev: :dev: :dev:


    Aber ich muss zur Ehrenrettung der Polizei sagen dass wir damals beim Ami noch die Khaki-Sommeruniformen hatten und wenn ich auf Schicht fuhr hab ich immer die Armbinde das Lederkoppel mit Schulterriemen, die Pistolentasche und den Schlagstock getragen :heuldoch: :heuldoch: :heuldoch:
    O.K. die weisse Halbschale mit dem Polizeistern hätte nicht unbedingt sein müssen :lach: :lach: :lach: :lach:

    HOERMEN
    Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes !!




    9. Int. Militärfahrzeugtreffen der RAG 6014
    AUSGEFALLEN !! in 66740 Saarlouis-Fraulautern/ Saarland
    auf dem Panzererprobungsgelände der Bundeswehr mit Geländefahren
    Treffen für Militärfahrzeuge aller Armeen und aus allen Epochen.
    Infos unter http://www.rag6014.de

    Einmal editiert, zuletzt von HOERMEN ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!