Blaulicht bzw Hörner erlaubt?


  • Habe ich ebenfalls gemacht. Mein Eindruck ist folgender: Dort sind eine Menge Spezialisten mit großer Sachkenntnis vertreten die m.E. alles sammeln, jedoch ungerne etwas abgeben. Ich bin auch noch auf der Suche nach den Federspangen, die die Lichthaube auf dem Metallring meines Blaulichtes ( U404 KrKw) halten.
    Gruß
    Thomas

  • lo


    Habe ich ebenfalls gemacht. Mein Eindruck ist folgender: Dort sind eine Menge Spezialisten mit großer Sachkenntnis vertreten die m.E. alles sammeln, jedoch ungerne etwas abgeben. Ich bin auch noch auf der Suche nach den Federspangen, die die Lichthaube auf dem Metallring meines Blaulichtes ( U404 KrKw) halten.
    Gruß
    Thomas



    Hallo,


    also ich hatte da bis jetzt nie "Probleme". Hab da bis jetzt alles bekommen, was ich gesucht habe, bzw. mir wurden Tips gegeben, wo ich die benötigten Teile finden könnte.


    Gruß


    Joachim

  • Mal eine Frage an die, die eine Sondersiganlanlage eingetragen bekommen haben:


    Welcher Text steht denn bei Euch im Fahrzeugschein drin?
    Da wird es doch sicher wieder viele phantasievolle Formulierungen geben, oder?


    Und wie ist es Euch gelungen, das zu erreichen?


    Das könnte eine gewisse Hilfe sein für diejenigen, die die Eintragung der SoSig erreichen wollen.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:


  • Was steht denn dann im Brief drinne? SdKfz?


    Gruß, Sven

  • Moin,

    SO.KFZ FEUERWEHRFZ

    Mannschaftstransportw.


    Da ein Oldtimer gehört das ja zwingend zum Erscheinungsbild.

    War hier im Landkreis nie ein Thema, das anzuzweifeln.

    Tarnlichtkreis wußte man nicht, daher von Behördenseite vorgeschlagen, da nicht näher drauf einzugehen.


    Das man das ganze nicht im öffentlichen Raum benutzen darf, versteht sich von selbst.

    Daher unter "22" --> "M.Blau-Licht ausgerüstet, Aufl.: b. Fahrt auf öffentl. Straßen ist das Blaulicht abzudeck."

    Es gibt noch viele ähnliche Texte, je nach Fantasie des Mitarbeiters der Zulassungsstelle.


    Ich führe die Abdeckung mit hilfe eines schwarzen "Füßlings", einer sozusagen, abgeschnitten

    Damenstrumpfhosen aus. Paßt sich wunderbar der Form an.



    Gruß

    Klaus

  • Danke für die Info.


    Dann könnte ich theoretisch auf meine Zulassungsstelle gehen und sagen, dass es sich bei mir um ein SAN Munga handelt, der Original mit Blaulicht und Sondersignal ausgerüstet ist bzw wieder nachgerüstet wurde. Dann könnte man den gleichen Text nehmen, wie du ihn z.b. hast.

    Da bin ich mal gespannt ob das bei uns so einfach einzutragen ist. Wäre aber gut, wenn dieses in den Fahrzeugpapieren drinne steht. Vielleicht bekommt man das Schutzzeichen auch "genehmigt" aufgrund der (22 Bemerkungen und Ausnahmen) hmmm


    Gruß, Sven

  • Moin,

    das "Schutzzeichen" ist sehr geschützt und wird vom DRK auch argwöhnisch verfolgt,

    wenn es mißbraucht wird.


    Es gibt zwei Möglichkeiten:

    Mit dem DRK vor Ort absprechen.

    Oder das Kreuz auf Magnetfolie und nur auf Treffen usw. anbringen.


    Außerdem mußt Du damit rechnen, auf einen Unfall zu zukommen,

    da wird Dir von der Normalbevölkerung unterstellt, das Du der

    Held der ersten Hilfe bist. Ergibt lustige/unangenehme Situationen.


    Gruß

    Klaus

  • Mit dem DRK vor Ort absprechen? Ich bin zwar ehrenamtlich beim DRK aber dürfen die eine Ausnahnegenehmigung schriftlich aushängen? Dann frag ich bei unserem Kreisverband mal nachhmmm

    Mit dem Magneten ist dann Plan B :thumbsup:


    Das mit der Unfallstelle wäre kein Problem...

    Ein Held bin ich nicht aber Rettungssanitäter 8) Bin dadurch eh verpflichtet.:yes:


    Gruß, Sven

  • Moin,

    eine offizielle Ausnahmegenehmigung wohl nicht, ist schließlich

    internationales Völkerrecht.

    Aber wenn sie Dir es mündlich, besser schriftlich erlauben, bzw. zusichern es zu dulden,

    wird der normale, verständige Polizist, spätestens nachdem er dort nachgefragt hat,

    die Sache nicht weiter verfolgen.


    Ich habe mit Magnetfolie das Zivilschutzzeichen "ZB" auf den Türen.

    Wenn es dumm kommt, bekomme ich da irgendwann auch Ärger. hmmm


    Optik:

    Ich denke, weiße Kreise sind ja nicht verboten.

    Da kann man dann, bei Bedarf, Rote Kreuze, oder sonst was mit Magnetfolie

    reinbasteln.


    Gruß

    Klaus

  • Ich habe mit Magnetfolie das Zivilschutzzeichen "ZB" auf den Türen.

    Wenn es dumm kommt, bekomme ich da irgendwann auch Ärger. hmmm

    Hier sollte das aber doch etwas anders gelagert sein,oder? Immerhin wird die Kennzeichnung "ZB" seit den 60er Jahren nicht mehr verwendet, und der LSHD (der besagtes Zeichen auf den Fahrzeugen hatte) wurde ja Ende der 60er Jahre formal aufgelöst, existiert also de facto nicht mehr. Oder sehe ich das jetzt falsch?

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Moin,

    mein Glück dürfte sein, das Deutschland unfähig war, das Zivilschutzzeichen den

    internationalen Vorgaben nach einzuhalten.

    Gelb/Blau nicht Orange/Blau !!!! :no:

    Es hätten im Kriegsfall rechtlich gesehen ruhig alle Zivilschutzkräfte erschossen werden können.

    Waren ja nicht korrekt gekennzeichnet. ;,(

    Genau genommen ist das Zivilschutzzeichen genauso geschützt, wie das Rote-Kreuz.

    Egal ob das xy, ZS oder sonst was steht.


    Gruß

    Klaus

  • Na, das internationale Zivilschutzzeichen wurde erst mit Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Konventionen eingeführt.


    Bei der Einführung des allgemeinen Zeichens für den Zivilen Bevölkerungsschutz im Jahr 1960 konnte man sich somit noch nicht an internationale Vorgaben halten.


    Form (Dreieck/Kreis) und Farbgebung haben ihren Ursprung offensichtlich in den USA der 1930er Jahre.


    Ausführlich nachzulesen hier: https://www.bbk.bund.de/DE/Das…ilschutzzeichen_node.html


    Und rechtlich gesehen ruhig erschossen wird hier niemand.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!