Bilder von euren und anderen Militäranhängern

  • Moin,


    mein neuer Anhänger...


    Hab ihn letztes Jahr im März genau am Start von Corona von der vebeg geholt, dann die Abnahme gemacht und bis Mai auf die Zulassung gewartet :daumenrunter: (Tüv ist natürlich dann trotzdem März X/)

    Pandemiebedingt hab ich ihn erst zwei mal zum Campen eingesetzt, und Heu holen musste er einmal, dafür ist er echt praktisch :thumbsup:.

    Beladen ist er aktuell mit meiner FM2


    Ich hab ihn wegen Entfall der SP auf 9,9t abgelastet und zum steuern sparen als historisch zugelassen, was er auch ist und wie er auch benutzt wird, sonst wird er nach Nutzlast besteuert wie internationaler Güterkraftverkehr :/


    Hatte vorher den kleinen Fünftonner, der war mir aber zu klein :wacko:

    :kat:

  • Es handelt sich definitiv um einen Klon. Anhand der Maße können Sie beurteilen, ob es sich um einen aufgerüsteten Willys / Bantam oder M100, Schmid oder einen anderen Hersteller handelt. Interessant ist der Deichsel wie auch die Halterung am Heck. Ich denke, der Nummernschildhalter sitzt zu tief und kann ein Problem mit dem TÜV sein, besonders wenn er nicht beleuchtet ist. Sicherlich eine schöne Basis für Camping. Anhänger könnte in der Vergangenheit für Kompressor / Generator oder einfach Werkstatt(?) gewesen sein

    Ein weiterer Ort, um Infos über Anhänger zu finden, ist hier. Technische Handbücher sind oft zum Download verfügbar


    https://forums.g503.com/viewfo…4670d856209faadd0ceead39c


    Und hier Vergleich zwischen Modellen

    https://forums.g503.com/viewtopic.php?f=18&t=154030

  • Hallo rumasi ,


    wo bist Du denn beheimatet? Aus Deinem Post und Deinen Daten geht das nicht hervor.

    Ich hab an meinem Belgier das Kennzeichen an der gleichen Stelle angebaut (bei mir ist es auch beleuchtet). Die deutschen Vorschriften sehen vor, daß die Unterkante des Kennzeichens 300mm über der Straße ist. Der Anhänger ist ja so hoch, daß das eigentlich der Fall sein sollte (ich hab bei mir noch nie nachgemessen). Außerdem steht der meist aufgrund der hohen Deichsel ohnehin mit dem Heck hoch (siehe die Bilder direkt über Deiner Frage), so daß das kein Problem darstellen sollte.

    Die Belgier haben das Kennzeichen links unten an der Heckklappe gehabt und wurden vom linken Rücklicht beleuchtet.

    Ähnliches gilt für die Anhängerdreiecke, die eine minimale Höhe von 250mm haben sollen. Das ist bei meinem kleinen Heinemann z.B. nicht gegeben, weil ich sie wegen Platzmangels an den Schmutzfängern unter den Kotflügeln angebracht habe und sie eigentlich zu tief sitzen. Das hat aber bisher niemand beanstandet.


    Es gab mal eine Broschüre vom TÜV zum Thema Anhänger, wo sowas alles drinsteht:


    41281392sz.jpg

  • Andreas, danke für die Mitteilung der Genauigkeit des deutschen Lehrbuchs und der exakten Anforderungen. Mein Beitrag bezog sich auf die Tatsache, dass beim Betrachten des Bildes das Nummernschild nicht zu leuchten scheint und in praktischer Hinsicht weiß jeder, der im Gelände unterwegs ist, dass dieser Halter der erste sein wird, der Schaden nimmt oder abgerissen wird. Außerdem hat der Anhänger von unserem Komrad kein Dreieck. B:)

    Ich persönlich bevorzuge die französische Lösung an der Seite. Nur eine Meinung, keine Lehrbuchdiskussion :marine:

  • Hallo,


    die Frage war ja ursprünglich, was zur Zulassung zu beachten ist.


    Da ich (nicht zuletzt mangels passendem Zugfahrzeug) nicht die Absicht habe, mit dem Anhänger im Gelände zu fahren, hab ich mich auch lange mit dem Anbauort des Kennzeichens beschäftigt und dann die belgische Variante deshalb verworfen, weil ich dann die Rücklichter, die jetzt mit den Gläsern bündig mit dem Heck des Anhängers sind, weiter hinten montieren müßte. Das wollte ich nicht.

    Die französische Variante mit den P4-Rücklichtern und daran angebautem Kennzeichen war mir zu klobig und schwer (hab die Teile liegen).


    Ich suche immer noch den Schaltplan für die Lichtumschaltung Jeep-P4 an den französischen Anhängern...

  • Moinsen,


    hier mal mein Gespann... FK 20-Anhänger inkl. meiner K 125 V1 und V2...

    Kein Problem für das Zugfahrzeug (Kraft der drei Kerzen=))...


    Mein Anhänger war Vorbild für Bernds FK 20-Kreation...allerdings haben wir zwei Gitterroste

    als Boden gewählt...griffig,kein Problem mit Wasser oder Schmutz...

    Und das ganze Gestell ist abnehmbar,so daß der Anhänger sofort in den Urzustand versetzt werden kann

    und quasi die FK 20 aufnehmen kann.

    Warum "wir": die Idee für den Anhänger stammt von Elmar und mir...




    Gruss Pit

    :krad:


    :munga:

  • Hallo Leute,


    ich habe mir mal das Papier vom TÜV Nord durchgelesen. Ist nicht schlecht gemacht, hat aber 2 kleine Macken: Es bezieht sich auf NEUE Anhänger. Die ganzen nicht erforderlichen Teile an Anhängern von vor 1990 sind nicht berücksichtigt, z.B. braucht es da keine Nebelschlussleuchte und keinen Rückfahrscheinwerfer. Ebenso sind seitliche Rückstrahler und Seitenmarkierungsleuchten zu der Zeit noch nicht bekannt. Schaden tun die teile halt nicht, auch wenn es z.T. ziemlich doof aussieht.

    Das wichtigste aber, und das ist definitiv fehlerhaft angegeben: Ab 50 kg Stützlast ist eine höhenverstellbare Stützeinrichtung vorgeschrieben. Natürlich macht die auch bei weniger als 50 kg Stützlast Sinn. Militäranhänger sind in aller Regel mit einer Stützeinrichtung versehen. Z.B. braucht aber der M101 3/4 t Anhänger eine höhenverstellbare Stützeinrichtung, auch wenn das Original der gleiche Kackfuß wie bei T3 oder M100 Anhänger ist.


    Grüße

    Wolf

  • Hallo Wolf,


    das Dokument soll ja gemäß Überschrift als Hilfestellung zum Selbstbau von Anhängern dienen, daher ist auf das aktuelle Regelwerk verwiesen (das Merkblatt ist übrigens von 2004).

    Mir als nicht-Sachverständigem ist da allerdings noch einiges unklar.

    Aus Absatz 2 lese ich heraus, daß Anhänger, die nicht für 100 km/h oder mehr ausgelegt sind, Geschwindigkeitschilder haben müssen. Erstmal frage ich mich, woher ich wissen soll, für welche Geschwindigkeit ein Anhänger ausgelegt ist, wenn ich ja weiß, das er normalerweise ohnehin nicht schneller als 80 fahren darf? Das würde nach meinem Verständnis bedeuten, daß jeder Anhänger ein 80-Schild haben müßte. Das kann ich auch bei großflächiger Beobachtung nicht feststellen (auch, wenn mein Wohnwagen eins hat). Wohl aber kenne ich die Schilder aus dem LKW-Bereich.

    Weiterhin soll zur Abnahme nach §21 ein Kennzeichen angebracht sein. Wie bekomme ich das, wenn Voraussetzung für ein Kurzzeitkennzeichen eine gültige HU ist und die Abnahme nach §21 ja dazu dient, überhaupt erstmal Papiere erstellen zu lassen, ohne die ich kein Kennzeichen bekomme? Im Zusammenhang mit meinem FK20-Anhänger haben wir uns nun drauf geeinigt, den auf einem Trailer vorzuführen.

  • Hallo Konrad,


    die französischen M100-Klone hatten einen Umschalter im Bereich des rechten Rücklichtes, mit dem irgendetwas umgeschaltet werden konnte, was sich offensichtlich in der Belegung der Anhängersteckdose von Jeep/Hotchkiss und P4 unterscheidet. Ich vermute, daß es etwas mit dem Bremslicht bzw. dem Blinker zu tun hat. Überprüfen konnte ich das aber nicht, weil alle Schaltpläne der Hotchkiss, die ich bisher kriegen konnte, immer nur die Urspungsversion ohne Blinker gezeigt hatten.

    Es geht um die Beschaltung dieses im Link gezeigten Schalters: http://m201.pagesperso-orange.…e_fichiers/Rem-BT1482.jpg

    Ich habe so einen Satz Rücklichter mit Halter, allerdings waren die Kabel abgeschnitten, so daß ich keine Rückschlüsse auf die Schaltung ziehen konnte.

    Im Prinzip wäre das der Schaltplan für die komplette Lichtanlage. Gibt es denn für die französischen M100-Nachbauten auch ein französisches Manual?

  • Hallo zusammen,


    seit etwa 20 Jahren müssen Anhänger für eine bauartbedingte Geschwindigkeit von 105 km/h nach der Bauart geeignet sein. Das bezieht sich aber auf die Achse(n) und die Bremsanlage. Auf dem Fabrikschild der Achse ist die Höchstgeschwindigkeit und die Tragfähigkeit angegeben.

    2004 bekam noch jedermann ein rotes Kennzeichen, später dann ein Kurzzeitkennzeichen. Das wurde abgeschafft, weil es zu viel Missbrauch mit den roten Nummern bzw. Kurzzeitkennzeichen gab. So wurde die rote Nummer zur einmaligen Verwendung mit einer festgelegten Fahrgestellnummer zur Verlegung ganzer Fuhrparks verwendet, wobei auch verkehrsunsicherer Schrott über öffentliche Straßen verlegt wurde. Teilweise wurden die roten Kennzeichen länger verwendet als die bei Einmalverwendung maximal zulässigen 5 Tage oder als verloren oder gestohlen gemeldet und dann weiter verwendet. Das Risiko, erwischt zu werden, war halt recht gering.

    Diesen netten Zeitgenossen ist die jetzige Regelung zu verdanken.

    Freundlicherweise gibt es freundliche Zulassungsstellen, die Kurzzeitkennzeichen zweckgebunden ausgeben, nämlich nur zur Fahrt zur Abnahme und zurück. Keine Werkstattfahrten oder Probefahrten. Das ist allerdings nicht einforderbar, sondern vom Good Will der Zulassungsstelle abhängig.


    Wolf

  • Ehem. NVA Generatoranhänger


    Vom Vorbestzer ausgeschlachtet, weil ihn niemeand kaufen wollte.


    Das letze Bild zeigt den Ursprugszustand.

  • Jupp,

    hatte ich auch drüber nachgedacht....,wenn ich den zugelassen bekomme..?

    Anscheinend waren die in der DDR auch nicht zugelassen...

    Kein Typenschild vorhanden, nur eine Nummer meine ich..hmmm


    Und die drehbare Ringöse müßte weg...


    Das können wir aber im Original-Thread diskutieren : ..eigenartiger NVA-Anhänger

    Gruß Olli


    Echte Männer sammeln Punkte nur in Flensburg, nicht bei Payback ! 8]

    :krad:






  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure zahlreichen Hinweise über die Geschichte meines "schweizer Klons". Ich denke, dass ich meine Recherche damit sinnvoll weiterbetreiben kann, um am Ende zur gewünschten Zulassung zu kommen.


    dd1lm

    Du fragst, wo ich zuhause bin. Ich wohne in der Nähe von Baden-Baden und habe es nicht weit bis zur Heimat meines M201 und seines "Anhängsels"


    Danke noch einmal und bleibt gesund.

  • Hier mal ein paar Bilder von meiner umgebauten FK 20 Lafette, wird zukünftig vom Wolf oder vom TRM gezogen.


    So sah er aus als ich ihn bekommen habe!





    Gestern zugelassen, kann also bald die K125 transportieren.


    Gruß

    Jürgen

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