Moin,
hatte ihr Probleme beim Zulassen des Krakas mit Bw-Schein?
Lutz
Moin,
hatte ihr Probleme beim Zulassen des Krakas mit Bw-Schein?
Lutz
Nein, ist aber mehr als zehn Jahre her...
So Freunde am Freitag ist HU AU für mein Kraka 8o . Ich hoffe auf eine wohlgesonnenen TÜV bzw Dekra Mann , drückt mir auf jeden Fall mal die Daumen
ähm, nagut
So erster Versuch ging in Hose
Zulassung als LKW nicht möglich, hat einer Erfahrung wie man ein Kraka als landwirtschaftliche Zugmaschine zulässt??
Und mit welcher Begründung? LKW ist der Standard Eintrag beim Kraka.
Als ich mal beim TÜV nachgerfragt hab, wegen Zulassung, meinte dieser auch das es eher ein LOF wäre, damit hätte ich auch kein Problem das ist, meine ich, Zur zeit der Standarteintrag für alles Quads und ATV.
Nur eines Stört mich das man nur 2 Sitzplätze hat:
hier ein Auszug aus dem Netz zu LOF
LOF bedeutet: Land-oder Forstwirtschaftliche Zulassung.
Hierbei handelt es sich um eine Zulassung eines vierrädrigen Kraftfahrzeuges für 2 Sitzplätze. Es muss über eine Lichtanlage gemäß den Vorgaben der StVZO verfügen und Umbauten in zusätzlichen Umfängen und Anforderungen gegenüber den VKP-Zulassungen aufweisen, wie beispielsweise das Vorhandensein eines Rückwärtsganges.
Darüber hinaus benötigen diese Quads und ATVs eine Eintragung und den Anbau einer Anhängerkupplung. Sie dürfen mit offener Nennleistung fahren, der Hubraum der KFZs muss größer sein als 50 cm³ und es gilt die Kennzeichenpflicht für vorn und hinten, wie beim PKW auch. Ebenso müssen diese Quads und ATVs zur Hauptuntersuchung im regelmäßigen Turnus von 24 Monaten.
Die Anhängerkupplung ist ja bei unseren nicht das Problem (hab eine Kugelkopfkupplung rangemacht und ne Dose)
Zur Not würde ich auch auf einen Sitzplatz verzicht (den Rechten da da das Kupplungsgestänge lang läuft)
edit hat da noch was zu LOF (denke durch das Gewicht wird das wohl nichts mit LOF):
Allerdings beschränkt die Richtlinie die Vierradkraftfahrzeuge auf eine Leistung von maximal 15 kW bei einem maximalen Leergewicht von 400 kg. Fahrzeuge mit höheren Leistungen sind von der Richtlinie 92/61/EWG nicht mehr erfasst. Sie können daher nur noch als Pkw oder als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen werden. Allerdings scheitert die Zulassung als Pkw oft am nicht erreichbaren Geräuschgrenzwert von 74 dB.[1]
Oder einfach mit entsprechenden Briefkopien zu einem anderem TÜVler wechseln, ich würde mir da keinesfalls einen Sitzplatz streichen lassen, das muss anders gehen.
Sitzplatz Streichung wäre nur der Notfall, wenn gar nichts anderes gehen würde.
War aber auch nur mit meinen Unterlagen dort und der Prüfer hat das, mehr mit nem halben Auge angeschaut....
Meine auch, das in den alten Briefen der Kraka 540 als PKW lief und mit so einer Briefkopie würde ich es auch versuchen.
Also erst mal Danke für die Antworten.
Erst mal zur nicht-Zulassung als LKW => Zulassung schlecht wegen Auflagen wie Sitzgurte etc.
Und mit dem Fahrzeugbrief (in dem das Kraka als LKW geführt ist) war ich ja heut beim Prüfer, trotzdem siehe oben...
Vom Prüfer, der jemanden mit nem Kraka aus Königsdorf kennt, kommt die Empfehlung mit der landwirtschaftlichen Zugmaschine. Also hoffe ich mal das man den Spaß mit dem max Gewicht umgehen kann...
mal sehen, ich halt euch auf dem Laufenden :thumbup:
Welche Auflagen bezgl. Sitzgurten? Sollte bei dem Baujahr eigentlich keine Rolle spielen. Ich denke da werden immer Probleme herbeigeredet, die nicht existent sind, soll der Prüfer sich erstmak in die Materie einarbeiten und nicht gleich den Kopf in den Sand stecken.
Da kann ich mich nur anschließen laß dir nicht von einem Tüvprüfer etwas einreden der glaubt er ist Gott. Hab die letzten Jahre auch bewiesen das vieles geht was andere gemeint haben man muß sich damit abfinden. Besorg dir einen Fahrzeugschein eines zugelassenens Kraka dann weiß der Tüvprüfer schon mal alle Daten. Naklar wechsle die Tüvstelle und besernoch hast du keine feste Autowerkstatt bei dir in der Nähe wo der Tüvprüfer auch ein Oldtimerliebhaber ist dann klappt das auch. Hatte auch das Problem bei der Oldtimernummer da wollte der Prüfer ein Reifenabdeckung nach 6 Jahren normaler Tüv da fragt man sich doch was die Prüfer davor gemacht haben. Es kann ja nicht sein das in Deutschland 160 Krakas mit der gleichen Zulassung laufen und bei dir klappt es nicht. Leider hab ich keinen Scanner mehr sonst hättest du meinen Schein bekommen sollte aber doch hier im Forum jemand geben der dir einen Schein mailt ansonsten mach ich dir eine Kopie und schick sie dir zu.
Gruß Johann
Bei mir ist es allerdings auch schon 10 Jahre her.
Ich hab mir damals die Kopie eines erfolgreichen Gutachten besorgt und als Muster vorgelegt.
Der Prüfer hat dort alles abgeschrieben. Ich erhielt dann sogar noch Rabatt auf die Gutachtengebühr mit der Begründung ich hätte ja eine gute .Vorlage mitgebracht.
Also erst mal Danke für die Antworten (ich weiss ich bin spät dran aber lieber zu spät als nie :thumbsup: ).
Dazu noch eine Frage: Habt ihr eure Krakas als historisches Fahrzeug oder normales Angemeldet? Mein Versuch war die Zulassung als normales Fahrzeug/LKW, vielleicht deswegen die Auflagen?
Und ich hab einen sehr gut erhaltenen Fahrzeugschein in welchem das Kraka als LKW deklariert wird...ich werde allerdings meine Bemühungen der Zulassung erst mal auf Eis legen und es später im Jahr erneut Versuchen wenn das Wetter besser ist und ich eine kleine Überholung des Krakas abgeschlossen habe.
Ich werd dann bescheid geben obs wider nicht geklappt hat oder ob eine weiteres Kraka auf Deutschlands Straßen unterwegs ist ;).
Hallo,
hier meine Erfahrungen und Probleme mit TÜV, Zulassungsstelle und Finanzamt:
TÜV: Hat Beckengurt, Fahrersitzbefestigung und SCHUTZBRILLE (!) verlangt. Beifahrersitzklappe damit nicht zu öffnen, daher habe ich eine Steckhalterung für den Fahrersitz gebaut
Zulassungsstelle hätte Oldtimer-Eintrag akzeptiert, ich wollte aber grünes Kennzeichen als LOF wg. Steuerbefreiung. Finanzamt verweigert Zulassung als LOF. Dagegen erhebe ich Z. Zt. Einspruch.
Hat jemand Tipps?
Gruß
elegean
Na da bin ich ja mal gespannt.Meiner kommt im April zur Vollabnahme u. Zivilen Erstzulassung.Wichtig ist halt aus eigener Erfahrung das der Prüfer sich bei Exoten u. Oldtimern ein wenig auskennt.Ich halt euch auf dem laufenden.Grüßle
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