sammeleintragung 235-85-16

  • Die einzige Frage ist, wie weit er jetzt vorgeht.. nachher zeigt er ca. 9% weniger an (bei Wechsel von 205 Standard auf 235/85). Wenn er danach noch voreilt (Anzeige> Geschwindigkeit effektiv) ist es o.k.

    Gruss

    Mark

    Gruss

    Mark

  • Hi,

    für den Tacho gelten andere Toleranzen, als für den KM-Zähler. Der Tacho darf 10% + 4 km/h zuviel anzeigen, zu wenig ist - wie bereits gesagt - nicht erlaubt. Die Tolerenz des Kilometerzählers darf +/− 4 % betragen.

    Obwohl beide bei mechanischen Tachos von der gleichen Welle angetrieben werden, sind Tacho und KM-Zähler entkoppelt. Der Tacho wird mittels Wirbelstrom elektromechanisch angetrieben und besitzt keine formschlüssige Verbindung zur Welle. Der Antrieb des Zählwerks erfolgt hingegen formschlüssig über Schnecken/Zahnräder.

    Die Voreilung des Tachos lässt sich über die Vorspannung der Feder der Tachonadel korrigieren. Das kann man mit etwas Geschick leicht selber machen. Um den KM-Zähler anzugleichen braucht es allerdings ein Getriebe bzw. andere Zahnräder.

    Grüße

    Martin

  • Bezüglich H und 235er: ich hatte letztes Jahr ein Fahrzeug aus Ausland zum Gutachten. Den Tüvler hat nur der größere Umfang im Vergleich zur im Datenblatt eingetragenen Größe gestört, mit Tachogutachten hätte er mir die gleich eingetragen, fürs H Kennzeichen hat er sich gar nicht an Bereifung gestört. Und wenn sie eh schon in Papiere eingetragen sind vermutlich kein Problem. Grüße Thomas

  • Moin,

    wie gesagt im Frühjahr/Sommer können wir das gerne mal wieder machen:

    meldet Euch per PN mit dem Fahrzeugschein - da habe ich alles was ich benötige.


    Vielen Dank.

  • Die 235-85-16 werden für die Erlangung eines H-Kennzeichen nicht zulässig sein.

    Da werden wir alle Probleme bekommen...Richtig?

    Zulassung Fahrzeug 1991.

    Das Fulda-Gutachten für die 235er ist von 2001: =10 Jahre später.

    TÜV-Anforderungskatalog: "Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein."

    Wenn bei der Oldtimer-Begutachtung der Eintrag im Fahrzeugschein vorhanden ist, dürfte es "eigentlich" keine Probleme geben.

    Schaumermal dann sehmascho.

  • Wo wäre denn das Problem, mit einem "normalen" Reifensatz zur Abnahme zu fahren? Der Fahrzeugschein selbst wird doch nicht durch die Oldtimer-Abnahme verändert, es ist doch nur ein Zusatzspieler für die Zulassungsstelle bzw. für den Zoll, welches erstellt wird..

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    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • das wären bei meinem Norweger auch nur noch 3 Jahre.... :)

    Mein 411er wird bald 60...

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