Dieses "alte" Gutachten diente mir, so wie einige Fahrzeugscheinkopien, Fotos und die Freigabe des Reifenherstellers für 6JR16 Felgen, nur als Basis für die Begutachtung nach §21 durch einen entsprechend kompetenten erfahrenen Prüfers, der nach Kontrolle des gesamten Fahrzeugs, mit Stempel und Unterschrift die Zulässigkeit bescheinigte.
So, Rest gerne per PN etc. blah blah, https://g461.de/2020/03/16/at-reifen-235/
Und Klar: Prüfer belügen, bescheissen oder bestechen geht gar nicht, das soll und muss alles seine Richtigkeit haben.
Vielleicht war allerdings der Audi S6 Proll mit seinem tiefergelegten Scheisshaus, bei dem die Reifen aus den verrosteten Radhäuser 4 cm weit rausquollen, der Eldestahlauspussanlage mit kRatzspuren vom Asphalt und der falschen Bremsanlage sehr hilfreich, nach dem Kackhaufen war mein Wolf in der Morgensonne eine Augenweide, die Radkästen sauber, die Reifen frisch montiert und nix guckte raus oder brauchte etwas Erklärung
Gute Arbeit machen, kompetente Prüfer finden und gut.