Neuer Wolf

  • Leute, lest ihr ned nochmals das durch, was ihr schreibt??????
    Hier nochmals der § 53a der StVZO in verständlichen Aufschrieb:



    § 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage.


    (1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so
    beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind.
    Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht
    abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende
    Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.


    (2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen,
    Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende
    Warneinrichtungen mitgeführt werden:
    1. in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen
    sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
    3,5 t:
    ein Warndreieck;
    2. in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t:
    ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine
    tragbare Blinkleuchte nach § 53 b Abs. 5 Satz 7 mitgeführt werden.


    (3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz
    2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs
    abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen
    oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der
    Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22 a der
    Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558 ) entsprechen.


    (4) Fahrzeuge (ausgenommen
    Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen),
    die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine
    Warnblinkanlage haben. Sie muss wie folgt beschaffen sein:
    1. Für die Schaltung muss im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
    2. Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten
    gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse
    in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
    3. Dem Fahrzeugführer muss durch eine auffällige Kontrollleuchte nach § 39 a
    angezeigt werden, dass das Warnblinklicht eingeschaltet ist.


    (5) Warnblinkanlagen an Fahrzeugen, für die sie nicht
    vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften des Absatzes 4 entsprechen.


    (Quelle: StVZO )

    You can't wait until life isn't hard anymore

    before you decide to be happy.

    (Nightbirde 1990 - 2022)


  • wass soll die Scheiße jetzt ??? es handelt sich hier lediglich um eine RKL die vereinzelt auf Bundeswehrfahrzeugen montiert ist und nicht um Billigschrott vom ATU ... und da Eine RKL --> ausgesprochen Rundumkennleuchte falls dir dass kein Begriff sein sollte zur Gruppe der Warnleuchten gehört verstehe ich dein Problem nicht ???

  • nein ich habs nur kopiert und eingefügt ....



    Genau das ist das Problem im Internet :yes:



    ausgesprochen Rundumkennleuchte falls dir dass kein Begriff sein sollte zur Gruppe der Warnleuchten gehört verstehe ich dein Problem nicht


    "Warnleuchten" im Sinne der StVZO sind im Verkehrsblatt 1973 S. 558 geregelt. Das sind solche:



    Diese "Warnleuchten" sind im §53 a StVZO geregelt, dazu müssen sie ""...tragbar und standsicher..." sein, was die RKL ja unbestreitbar nicht ist. :nono:




    Gelbe Rundumwarnkennleuchten (RKL) sind in §52(4) geregelt und dürfen explizit nur auf Fahrzeugen "...Straßenmeisterei, Müllabfuhr, Pannendienst, Schwertransportbegleitfahrzeuge... wenn es durch die Behörden vorgeschrieben ist..." montiert sein.


    Genau das ist "dein" Problem :idee:




    wass soll die Scheiße jetzt ??? es handelt sich hier lediglich um eine RKL die vereinzelt auf Bundeswehrfahrzeugen montiert ist und nicht um Billigschrott vom ATU


    Erzähle das dem Sheriff wenn sich dich mal mit dem Ding anhalten...
    Steht sie denn in der Zulassungsbescheinigung?! Dann ist doch alles OK. Ansonsten kommt hier §69a (3) StVZO zum tragen, dass:


    Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ... wer unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften ein Fahrzeug in Betrieb nimmt


    19. des § 53a Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 oder 5 über Warndreiecke, Warnleuchten und Warnblinkanlagen


    Mit ein bisschen Glück kostet das dann nur €10 (inbetriebnahme unzulässiger lichttechnischer Anlage), wenn der Cop aber ein Fuchs ist, macht er €35 daraus da Verstöße gegen den §53a ein eigener Tatbestand sind.
    Abbauen mußt die sie aber trotzdem sofort...

  • alternativ tut's auch ne packung viagra, wenns mit dem männlichkeitsgefühl net mehr weit her ist...


    sich irgendwelche blinklampen ans auto tun oder sich von ATU ne china-auspuffblende montieren, rangieren so ziemlich auf der gleichen defizit-kompensations-stufe



    :thumbsup::thumbsup::thumbsup::lach:
    aber man muss nicht alles versuchen zu verstehen , ich würde mir auch keinen Iltis oder Wolf mit 200-300 kg funkgerödel zustellen- aber wiegesagt - die geschmäcker sind verschieden , eine wirksame Möglichkeit zur Drosselung ist es allemal :lach::lol:


    übrigens: wen es interressiert: ich habe noch funkausstattungskram für den Iltis übrig... (der kram der hinter den sitzen festgeschraubt ist ,samt bleche der linken schwellerseite) soll komplett einen fünfziger kosten- bilder kann ich gerne zusenden- gruss matze


    PPS: ich habe auch noch einen hinteren halter für die funkantenne des wolfes incl. etwas einbaukram....

  • Moin an alle,


    ich hatte mich gestern noch gefreut, dass in diesem Forum nicht ab dem ca. 4 Beitrag unsachliche Dinger laufen. Schade. Dieser Threat gerät ja gerade ziemlich aus den Fugen. :^:
    Sachlicher Teil von mir:
    Ich verstehe die StVZO auch so, dass nicht jeder nach belieben eine gelbe RKL ans Auto bauen darf. Wenn sie also in der Zulassung nicht zufällig bzw. versehentlich als Anbauteil drin steht, muss sie wohl ihren Platz aufgeben. :heul:
    Da die Dinger vom behördlichen Vorbesitzer jedoch im Regelfall steckbar sind, ist das ja auch kein großes Problem. Das Halterohr kann montiert bleiben. (Da es keine lichttechnische Einrichtung darstellt)
    Wer im Falle einer Panne nun sein sonst im Ablagefach liegendes Blinklicht anbaut und einschaltet wird wohl kaum mit aller Härte des Gesetzes abgestraft. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Ordungshut abgesicherte Unfall- / Pannenstellen besser findet als jene, in die wegen mangelder Absicherung noch mal flott ein 40-Tonner einparkt.(Ich schlafe im Nachtbereitschaftsdienst auch lieber, als mich um entsprechende Trümmerhaufen zu kümmern...)
    Für den letzten Absatz kann wer will mich jetzt auch gerne lynchen. :an:


    Ich wünsche allen weiterhin viel Spass mit ihren Autos, die so ausgestattet sind, wie es dem Besitzer gefällt. (Meiner hat auch ein paar "Specials")


    Gruß


    Klaus :engel:


  • Für den letzten Absatz kann wer will mich jetzt auch gerne lynchen. :an:


    Wir wären nicht im Lande der Gummiparagraphen wenn es da nicht schon wieder was geben würde :D


    Auf der Autobahn hält ein PKW-Fahrer auf dem Seitenstreifen um bei einen verunfallten PKW Hilfe zu leisten. Gemäß §15 StVO will er die Unfallstelle mit dem Warndreieck absicher und läuft dazu auf dem Seitenstreifen entlang.
    Der Helfer wird nun seinerseits durch einen weiteren, ins schleudern geratenden PKW erfaßt und schwer verletzt.
    Jetzt kommts.
    In der Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld des Verletzten Unfallhelfers muß dieser sich durch die gegnerische Haftpflicht gefallen lassen, dass sie ihm eine Mitschuld an dem Unfall einräumen da er schließlich ordnungswidrig auf der Autobahn rumgelaufen wäre.
    Erstinstanzlich bekommt die Versicherung sogar vor dem Landgericht recht.
    Das OLG (Hamm VRS 47, 65) stellt im Revissionsverfahren ebenfalls fest, dass dem Verletzten eine Mitschuld trifft, da es das Aufstellen eines Warndreiecks durch den Verletzten überhaupt nicht bedurft hätte.
    Generell kommt es auf die Verkehrsverhältnisse an, ob eine Unfallstelle abgesichert werden a) muß und b) darf da andere Verkehrsteilnehmer sonst irritert werden können.
    KEIN WITZ :T


    Wenn die den schon wegen einem Warndreickeck so rupfen, was meinst du denn was die mit einer ordnungswidrig angebrachten und betriebenen RKL machen wenn´s knallt?!

  • Verschiebt das Ganze einfach in´s Witze-Forum , dann passt´s doch .


    Mal ehrlich , wer mit nem Wolf in Flecktarn rumfährt wird von der Normalbevölkerung doch eh als mindestens sonderbar und verschroben , schlimmstenfalls als potentiell bedrohlich angesehen . Wir sollten daher wenigstens intern die Toleranz aufbringen die Leute mit ihren Interessen , seien es Rundumleuchten , Funkausrüstungen , Fake-Milanstarter oder blinkende Viagraspender zu akzeptieren .


    Die Leute sachlich auf die Gefahren ihres Handelns und die zu erwartenden monetätren Konsequenzen hinzuweisen fällt dann unter Kameradschaftspflicht .


    Ich hab vorgestern jemanden kennengelernt der faehrt mit nem Sanwolf mit 2 mal Blaulicht und kompletter Lalülala-Ausrüstung rum und hatte noch nie Ärger , ein anderer Kollege bekam Ärger weil er an nem Wolf eine orange Rundumleuchte auf ner bergigen Kurvenstrecke an hatte weil er mit dem Anhänger grad mal 20-30 fahren konnte . Nach dem Kassieren haben die Herren in Uniform dann noch gemeint er solle das Ding besser anlassen, dann würd man ihn besser sehen mit seinem rollenden Hindernis ..... .


    Also immer schön freundlich , soll ja Spass machen hier :yes::yes::yes:

  • Saubere Arbeit, Jungs !!!


    Adrian stellt sich und sein Fahrzeug vor und schon springen selbsternannte Ingenieure und Gesetzgeber auf den Beratungs- und Konfrontationskurs auf.... Respekt, daß man sich wegen einer gelben RKL hier in einem Hobbyforum so zum Affen machen kann !!


    Die Krönung ist allerdings dann noch der Viagraspezialist aus Gelnhausen, die gelb blinkende Variante hat er anscheinend noch nicht geschluckt.....
    Sähe bestimmt mal interessant aus, wenn er das zur Abwechslung mal tun würde....... Naja, wer's braucht..... :lol:


    Also Adrian.....


    Herzlich Willkommen hier im MFF, es sind nicht alle so extrem drauf.....


    Es gibt hier auch noch entspannte Leute, die das Hobby noch als Hobby und nicht als heilige Mission verstehen.


    Schicker Wolf ist es auch, du wirst bestimmt noch einige Tipps und Anregungen hier finden !!

  • der erwin hat ma wieder keinen durchblick
    der adrian ist schon lang dabei und weiß wie er's zu nehmen hat


    dass er sich ärger einhandelt mit dem blinkdingens ist ein angebrachter hinweis von oliver
    hilft ja auch allen anderen die's lesen


    dass die leute sich zum affen machen, ist hier ja auch usus
    ob mit beiträgen, anbauteilen oder weilse aus owl sind, ist ja erstma egal
    wobei ich natürlich immer drauf spekuliere, dass der owl-schlaumeier wieder seine grütze hier abläßt :D


    und gerade beim wolf sieht das teil echt peinlich aus
    dass die MB wanderdüne das allerdings gebrauchen kann, ist unbestritten



    ...alles an Ersatzteilen und Zubehör für den VW Iltis


    Tobias Drechsler
    Heylstr. 39-43
    63571 Gelnhausen
    info@iltisteile.com

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  • Hallo ,bin der Hans
    habe seit 2 Wochen jetzt auch nen Wolf Bilder stell ich noch ein ist ein Luftlande 461401 leider fehlen einige teile vielleicht hat sie jemand zu verkaufen,Resevekanisterhalterung,Gurtschlösser vorne Knopf und Befestigungsmutter Lichtschalter,wer kann mir sagen welche Schalter in der Mittelkonsole nebe Warnblink und Nebelschluss sind fehlen nämlich auch leider gehen die scheibenwischer nicht Multischalter ist ok wo soll ich zuerst suchen gibt es sicherungen oder ein Relais sind keine hinteren Sitze verbaut soll auch so bleiben will beim TÜV LKW machen haben alle die Stromabnahme in der Seitenwand hinter dem Fahrersitz oder ist das SA vielleicht weiss ja jemand wo ich die Fehlteile bekomme
    Über infos wäre ich sehr dankbar
    Mfw Hans

  • Hallo und herzlich willkommen.


    das Kabel in der Seitenwand ist wohl für die Funkgeräte gewesen, war bei mir auch drin und abgezwickt.


    Scheibenwischer ist die Sicherung F7:


    Kabel laufen so
    Batterie
    Zündschloß
    Sicherung F7
    Impulsgeber K4 (auch bei den Sicherungen)
    Wischerschalter im Kombihebel S20
    Scheibenwischermotor M3

    Teile habe ich leider nicht. Im Eb.y gibt es aber viel, suche nach Mercedes G Teile oder Wolf Teile und manchmal auch hier oder alles neue beim Daimler.





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