Unfall Landy gegen VW Passat

  • Malzeit, nachdem es im Iltisforum ja nurnoch um den Landy geht, habe ich vorsichtshalber hier dises Thema eröffnet bzw. weitergeführt. Ich denke das es ehr hierher gehört. Das Urthema : Was mach ich nur mit meiner Freundin , hat sich ja erledigt. Ganz einfach , SIE HATTE RECHT!!. Zum Stand der Dinge. Die Versicherung geht nicht nach dem Wiederbeschaffungswert sondern nach dem Kaufpreis. Da dieser ein Superglücksangebot war, kann es sehr leicht ein Totalschaden werden. Wenn dem so ist, wird der Landy in einer Auktion zum Verkauf angeboten. Der da erziehlte Preis wird von dem Kaufpreis abgezogen, und der Rest wird uns dann ausgezahlt,da wir uns von diesem Landy ja nicht trennen werden.Der Gearschte ist in dem Fall wie so oft der Geschädigte.Ich werde heute nochmal bessere Bilder der Schäden reinstellen.
    Gruss Paule

  • Und schon wirds lustig (bzw. richtig Schei...e )


    Der Kaufpreis geht die gegnerische Vericherung gar nichts an!
    Stell Dir vor, Dein Vater SCHENKT Dir Dein erstes Auto, einen schicken Porsche, und Du hast nen unverschuldeten Crash.
    Hat nix gekostet, gibt auch nix?
    Spinnen die oder was?
    Rechtschutz?
    Gleich weg damit zum Anwalt sowas.

  • Mensch Leute ich komme vom Anwalt mit dieser Info. Der sagt so ist die Rechtssprechung. Für die Landykenner mal ein paar Bilder .








  • Habe grade erfahren das unser Crash in der Zeitung bei uns steht. Da steht die Polizei beziffert den Schaden auf 12000 Euro. Woher die das wissen wollen. Will keinen Ärger und lass mich über die jetzt auch nicht aus. Kann nur sagen mit solch einem Fahrzeug wird man von manchen Beamten speziell behandelt. Einer der Beiden war echt ok aber der Andere...

  • Hab noch was vergessen, der Riss den man sehen kann ist nicht der Rahmen sondern diese Querverbindung über der Kardanwelle hinter dem Verteilergetriebe.
    Gruss Paule

  • hey paule,
    da gibts jetzt zwei varianten, entweder hast du was falsch verstanden oder du solltest den anwalt wechseln.


    schadenersatz wird immer der "wiederbeschaffungswert" als grundlage genommen. ein gutachter hat nun also die aufgabe, den wiederbeschaffungswert zu ermitteln. ihr seit dabei nicht verpflichtet den ursprünglichen kaufpreis anzugeben.


    im falle eines voraussichtlichen (wirtschaftlichen) totalschadens wird der restwert wird über so genannte restwertbörsen ermittelt ("ebay für große"). wiederbeschaffungswert abzüglich restwert ist dann die versicheurngsleistung. der bieter in der restwertbörse ist an sein gebot gebunden.


    für euch gibts jetzt zwei varianten:
    die schnelle: wiederbeschaffungswert kassieren, landy dem restwertbieter geben und vom wiederbeschaffungswert einen anderen landy kaufen.
    die langsame: wiederbeschaffungswert abzüglich restwert kassieren, selber wieder aufbauen und dabei nen gewissen gewinn machen.
    manchmal gibts auch ne dritte, immer dann wenn exoten in der restwertbörse angeboten werden: häufig sind die dortigen bieter nicht auf solche autos eingestimmt und bieten viel zu wenig, weil sie den wert nicht einschätzen können. dann kann es sich lohnen wiederum den wiederbeschaffungswert abzüglich restwert zu kassieren, trotzdem einen anderen landy zu suchen und den alten gewinnbringender zu veräußern oder als teilespender zu nutzen.
    bei meinem totalschaden-jeep hatte ich den effekt, dass die restwertbörse nur 500€ restwert ergab, ich ihn aber für das vierfache selbst verkaufen konnte :D


    paule, wenn du noch fragen hast, darfst du mich gern anrufen - ist schließlich mein tägliches geschäft ;) nummer bei bedarf per PN


    lg


    kristian

  • Hallo Kris , danke für deine Info. Ich drucke mir das grade aus.Kann denn ein Anwalt so irren? Er ist ein guter Anwalt, der für mein Chef viel macht.Ich warte jetzt erstmal das Gutachten und die Reaktion der Versicherung ab. Ich muss deren Angebot ja erstmal nicht annehmen . Werde mich bei Bedarf bei dir melden. Und auf jeden Fall in Mühlhausen einen ausgeben. Denke mal das Du kommst .
    Danke für Dein Angebot
    Gruss Paule

  • ich kann mir beim besten willen nicht erklären, wie der auf kaufpreis kommt?! was wäre, wenn es keinen kaufvertrag gäbe? was, wenn ihr das auto geschenkt bekommen hättet, oder es das dreifache gekostet hätte? schadenersatz ist kein wunschkonzert, bei welchem sich der schädiger die erstattungsgrundlage aussuchen kann :nono:

  • hängt das evtl mit dem Kurzzeitkennzeichen zusammen? Aber ändert ja nichts an der Sache selbst. Ich nichsahnender hab dem natürlich erzählt das wir das Auto grade gekauft habe. Aber das kann doch nicht falsch sein, mein Anwalt muss doch für mich das Beste erreichen

  • Ich denke den Schaden kannst Du wieder beheben. Die Heckwanne muß erstmal runter, dann kann man sich den Rahmen und die Hinterachse vernünftig ansehen. Eine neue Heckwanne ist in jedem Fall fällig. Es gibt zwar auch einzelne Seitenteile, aber das scheint in Deinem Fall nicht zu reichen.
    Die Tür und den anderen Kleinkram gibt es günstig in England.
    Zu dem Thema Schadensregulierung nach Kaufpreis braucht man glaube ich nichts weiter zu sagen :T:T:T
    Wenn Dein Anwalt das wirklich so gemeint hat, hat er entweder keine Ahnung oder arbeitet für die andere Feldpostnummer :thumbdown:

  • Hallo Paule erst mal eine Ladung voll :tuz: für dich das dir so was passiert ist :( . Wenn du einen Fachmann suchst der dir deinen Landy wieder fit macht hätte ich da eine gute Adresse für dich.

    Gruss Stefan
    Der DKW Munga nur echt mit der blauen Fahne :thumbup:
    Der Mensch hat die Atombombe erfunden. Nur keine Maus der Welt käme auf die Idee eine Mausefalle zu konstruieren.

  • Joh hallo Stefan , das Fit machen ist nicht so das Problem. Ich denke es ist nicht so schlimm. Muss halt nur aufpassen,das die Bürokraten uns nicht verarschen. Aber danke Dir für das Angebo und die vielen :tuz: :D :D

  • MoinMoin Paule,
    ich kann den Vorrednern nur beipflichten!


    Wir hatten einen Renault Clio, Baujahr 1991 - ein noch fahrfähiges Auto für 150,-€ mit 1 Jahr TÜV.


    Da fuhr die Mutter einer umziehenden Nachbarin mit dem geliehenen Rot-Kreuz-Transporter ihres Arbeitgebers beim Einparken rein... Kotflügel und Blinker im A...


    Aber die Versicherung meinte, bzw. der Gutacher meinte, wirtschaftlicher totalschaden, Wiederbeschaffungswert 800,-€


    Und bei deinem Landy muss das genau so laufen, der aktuelle Marktwert für einen britischen Landy deiner Machart liegt wo? Im Mittel für einen in gutem Zustand, fahrbereit und mit TÜV? :thumbup:
    Lass dich nicht veräppeln, das letzte Wort hat der Gutachter - einer deiner Wahl, bzw. der Wahl DEINER Versicherung.


    Beste Grüße, Björn


    P.s. ich habe für genau solche Fälle ein Wertgutachten vom Bulli erstellen lassen: Ergebnis Zeitwert: 10.500,-€, Wiederbeschaffungswert 25.000€ :thumbsup: Erhaltungsstufe B
    (A ist für außergewöhnlich gute/besser als neue seltene Fahrzeuge und Prototypen reserviert)

  • Tach Leute - der Gutachter ist bestellt, die Versicherung hat nur die allgemein üblichen Preise für ein Gutachten mitgeteilt mit der Bemerkung auch nicht mehr dafür zu zahlen.Die ADAC Rechtsberatung hat Eure Meinung zum Wiederbeschaffungswert bestätigt.Allerdings kann ein Fahrzeug anderer Marke zum Wb.wert heran gezogen werden.Dabei müssen aber die Besonderheiten des Fahrzeuges berücksichtigt werden. Und dann schliesst sich Toyota und co schon aus.Keine Alu-Karosse,nicht aus erster Hand bei dem Baujahr usw.

  • die erzählen ein zeug :no:
    aus welchem grund sollte ein fahrzeug anderer marke für die wiederbeschaffungspreisfindung heran gezogen werden?! ist ja nicht so, dass es der letzte seiner art war :T


    ich hoffe, du hast nen gutachter, der sich endweder mit der materie gut auskennt, oder sich entsprechen lenken lässt...

  • Moin Kris ,der Gutachter kommt auf Empfehlung . Ein angeblich prima Kerl. Mit ihm soll ganz gut zu reden sein. Ein vergleichbares Auto anderer Marke gibt es doch sowiso nicht.Die Kiste ist aus Alu aus erster Hand orig ex Armee mit wenig Laufleistung. Was will man da denn anbieten? Ich möchte aber auch diese Totalschadennummer ausschliessen.Der soll den Schaden feststellen ,die Kohle her und dann will ich endlich anfangen mit dem Auto.Wer weis was die Händler darauf bieten würden.Das kann auch nach hinten los gehen.Was mir aber so richtig gegen den Strich geht,ist das gerede im Dorf bei uns. Da macht das Gerücht die Runde wir währen ohne Licht gefahren. :tobt: Sowas kotzt mich an.Wer fährt denn nachts im Tarnanstrich mit 50 km/h ohne Licht durch eine Ortschaft? Die Polizei hat nichts dergleichen überprüft.Ich habe zweimal auf Zeugen hin gewiesen. Bekam die Antwort" die Sachlage ist klar,nicht nötig".Das ganze ist so brisant, weil wir ja zwei Tage vorher tatsächlich mit defekter Lima liegengeblieben sind.Trotzdem fahren wir weder mit schwachen noch ohne Licht!!!Ich habs erstmal den Anwalt mitgeteilt.Am besten lass ich den Gutachter gleich nach der Funktion des Lichtes schauen.Wenn der sagt das es funzt kann das nur gut sein

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