Praga PLDVK Zulassen?

  • Hallo Zusammen,
    ich habe vor mir einen Praga PLDVK zu kaufen.
    Als Händler wollte ich http://www.mortarinvestments.e…hrzeuge-4/praga-pldvk-206 nehmen.
    Ich habe bereits mit der Firma Kontakt aufgenommen. Leider konnten sie mir nur mitteilen, das es aufgrund des Alters möglich seien sollte
    das Fahrzeug mit H-Zulassung zuzulassen.

    Eine vorherige Registrierung in der Tschechische Republik wäre möglich um die Zulassung zu vereinfachen. hmmm

    Andere Händler aus Deutschland, die ich angeschrieben habe, konnten mir keine Auskunft geben.

    Einer meinte zwar das es angeblich ein zugelassenes Fahrzeug geben soll. Konnte mir aber weder sagen wer der Besitzer ist,

    noch wo das Fahrzeug zugelassen worden ist.

    Unterlagen über die Zulassung hatte er auch nicht.


    Nun Ja, das Fahrzeug macht für mich nur Sinn mit einer Zulassung in Deutschland.

    Das Geschütz ist für mich nicht wichtig und wird im öffentlichen Raum nicht mitgenommen.

    Dieses sollte also einer Zulassung nicht im Wege stehen.

    Die kleinen Frontfenster schon, oder?

    Die Fenster machen mir die meisten Sorgen.

    Leider habe ich kein Fahrzeug in meiner Nähe mit dem ich mal eben zum TÜV fahren kann, um zu fragen.

    Der TÜV-Sachverständige aus meiner Werkstatt des Vertrauens wollte anhand von Bildern keine Aussage machen. :frust:

    Die Seitenklappen oben an den Türen machen keine Probleme, diese werden offen verschweißt, zwecks Entmilitarisierung. :schweißen:


    Nun meine Frage/ Fragen:

    Weiß jemand ob ich den Praga PLDVK in Deutschland zugelassen bekomme?

    Wenn nicht, welche Änderungen müsste ich vornehmen? (H-Zulassung nicht entscheidend)

    Kennt jemand jemanden der einen Zugelassen hat?

    Und wäre dieser bereit mir zu helfen?


    So eine menge Fragen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Kontaktdaten von Leuten die mir helfen könnten sind jederzeit erwünscht.


    Gruß Ruger



  • hallo ruger,


    herzlich willkommen im forum!


    warum wollten sich die TÜV-Leute nicht äußern? such dir einen TÜV-Mann, der dir anhand der fotos sagen kann/will, was er zusätzlich benötigt, um eine verbindliche aussage zur machbarkeit zu geben (maße, gewicht, ec.)


    dann die frage, ob die zulassungsstelle mit spielt. gleiches procedere, wenn du von dem TÜV-Mann weißt, wie er das FZG. einstuft, gehst du zur zulassungsstelle und sprichst das vorher ab. wird das teil als "LKW offener Kasten" durch den TÜVer geschlüsselt, wirds wahrscheinlich unproblematisch sein. denn warum sollte die zulassung eines LKW Prada 7,49t zGG problematisch sein?!


    vorher zu klären ist aber auch, ob das gerät als waffe nach KrWaffKontrG als waffe zählt und ob/welche demilitarisierungsvorschriften es dann gibt.


    lg


    kristian

  • [quote='kristian b','index.php?page=Thread&postID=601259#post601259']denn warum sollte die zulassung eines LKW Prada[/quote]



    Weil man dazu die passenden Schuhe tragen muss ???


    Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen :auslach::auslach::auslach::auslach::auslach:

    HOERMEN
    Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes !!




    9. Int. Militärfahrzeugtreffen der RAG 6014
    AUSGEFALLEN !! in 66740 Saarlouis-Fraulautern/ Saarland
    auf dem Panzererprobungsgelände der Bundeswehr mit Geländefahren
    Treffen für Militärfahrzeuge aller Armeen und aus allen Epochen.
    Infos unter http://www.rag6014.de

  • Ich danke dir für deine schnelle Antwort!




    Mein TÜV-Mann möchte dazu keine verbindliche Aussage machen, da er etwas von Mindestsichtfeld meinte.
    Wie dieses genau ermittelt wird wollte er mir nicht erklären.
    Ich habe ihm schon vorgeschlagen die beiden Fenster mit einem weiterem zu verbinden, um das Sichtfeld zu vergrößern.
    Ich werde auf jeden Fall noch andere TÜV-Prüfer suchen.
    Mit der Aussage vom TÜV wollte ich dann zur Zulassungsstelle.


    Zum
    KrWaffKontrG habe ich mich schon schlau gemacht. Vorne muss eine Platte entfernt werden,
    die Klappen vor den Fenstern müssen im offenem Zustand festgeschweißt werden und
    die oberen Klappen der Seitentüren müssen auch im offenem Zustand festgeschweißt werden bzw. durch Fenster ersetzt werden.


    Nach den Arbeiten ist das Fahrzeug Demilitarisiert und somit sind keine weiteren Genehmigungen erforderlich.

    Diese Arbeiten würden in der Tschechischen Republik gemacht werden um das verbringen nach Deutschland zu erleichtern.


    Als Zulassungsmöglichkeiten sehe ich nur LKW offener Kasten über 7,5t oder Oldtimer.

    Von den Maßen und dem Gewicht ist alles in Ordnung bzw. zulässig.

    Das vielleicht noch Kleinigkeiten gemacht werden müssen sehe ich ja ein,

    aber alles muss im Rahmen bleiben.

    Wäre echt schade, wenn ich den nicht zugelassen bekäme.


    Gruß Ruger

  • Ich habe einen Freund der einen Praga zugelassen hatt, falls es dir was hilft kann ich ihn fragen ob er mir eine Kopie des Briefes macht.

    No pasarán
    Без труда не выловишь рыбку из пруда

  • Als Zulassungsmöglichkeiten sehe ich nur LKW offener Kasten über 7,5t oder Oldtimer.


    oder oldtimer gibt es nicht, endweder normaler lkw oder lkw-oldtimer. beim gewicht wäre halt zu klären, ob er ohne die gartenspritze hinten drauf nicht vom gewicht weit genug runter kommt um unter 7,5t zu liegen. hat zwar für dich keinen einfluß, wenn du nen lkw-fs besitzt, einen späteren wiederverkauf wird es aber vereinfachen. ich würde aber alles darauf setzen, ihn als oldtimer zuzulassen, allein der steuern wegen...


    lg


    kristian

  • LKW-Oldtimer meinte ich auch.
    Auf unter 7,5t wird schwer, das Leergewicht ist mit 6,9t angegeben.
    Den LKW-Führerschein besitze ich, das mit dem verkaufen kommt noch nicht in frage.
    Wenn es aber soweit ist? Sollte ich vielleicht doch überlegen.
    Die Zulassung als LKW-Oldtimer strebe ich auch an, nur wenn dieses, aufgrund von Änderungen wegen der Zulassung,
    nicht mehr möglich sein sollte, kommt die "normale" Zulassung in frage.
    Mit den Leuten von http://www.panzer-kontor.de/ werden ich mich auch in Verbindung setzen,
    mal sehen was die meinen.


    lg Ruger

  • Da gibts bei LKW aber doch irgend so eine Vorschrift daß nach einer Ablastung eine Mindestnutzlast vorhanden sein muß... ich meine, mal was von 25 % des Leergewichts gehört zu haben hmmm

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • und mir wurde gesagt das es ein paragraphen gibt der es nicht zulässt das fahrzeuge die rein militärisch genutzt wurden, nicht zugelassen werden dürfen.
    Desweiteren hat das fahrzeug nur ein ">Einkreis bremssystem" und das sieht der tüv auch nicht gerne. Es soll wohl bei der nva nicht nur ein unfall gegeben haben wegen den einkreissystem.


    Wie gesagt diese informationen beruhen nur auf aussagen die ich zu hören bekommen habe. :^:




    Wenn du es schafst dieses fahrzeug hier zugelassen zu bekommen dan melde es bitte hier im forum, ich möchte das wissen.


    :thumbsup: TEU TEU TEU :thumbsup:

  • Ich denke die Paragraphen beziehen sich auf Kettenfahrzeuge und Schützenpanzer.
    Und selbst bei denen gibt es Ausnahmen welche beantragt werden müssen.
    Die Info ist aber gut, werde sie im Auge behalten.
    Jedoch gehe ich davon aus das nach der Demilitarisierung davon aus,
    das es sich nicht mehr um eine Kriegswaffe nach Gesetz handelt und somit keine Genehmigungen mehr nötig sind.
    Einen Ferret kann man ja auch zulassen. Dieser wurde meines Wissens nach nie Zivil gebaut.



    Zum Einkreis Bremssystem, das mag stimmen, aber die Zivile Version der Praga V3S hat die gleiche Bremsanlage und hat eine Zulassung.
    Das Umrüsten auf eine Zweikreis Bremsanlage sollte jedoch möglich sein und kein Ausschlusskriterium sein.



    Wenn ich erfolgreich gewesen bin teile ich dieses natürlich hier mit.



    Das mit der
    Mindestnutzlas ist mir neu, auch da werde ich mich schlau machen müssen.
    Als 7,5 Tonner, wäre schon interessant.



    Gruß Ruger

  • die zulassung ist möglich, sofern das vorgeschriebene sichtfeld für LKW (!!) erreicht wird.
    das kann auch durch anbringen geeigneter, zugelassener und abklappbarer spiegel erzielt werden...
    zum einlesen: 71/127/EWG und http://www.mekra.de/fileadmin/…inienSichtfeldklassen.pdf


    der praga wird bei der erteilung einer betriebserlaubnis ausgiebig untersucht, es sind sicherlich einige hürden zu nehmen
    die hauptfrage ist allerdings, welcher prüfer reizt seinen ermessensspielraum für die "spinnereien" eines einzelnen so weit aus?
    auch bei "H" sind zB geschichten wie unterfahrschutz lkw zu beachten, sowie zulassung von leuchtmitteln...
    altersbedingt stellt die einkreisbremse wohl das geringste fragezeichen dar.


    die zulassung eines ferret bereitet auch heute noch einigen kopfzerbrechen, gerade erfahren aus S-H
    in BY dagegen einfacher durchzusetzen



    ...alles an Ersatzteilen und Zubehör für den VW Iltis


    Tobias Drechsler
    Heylstr. 39-43
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  • (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

  • Hallo Kradfahrer,
    danke für den Auszug aus der StvZO, im letzten Satz hast du ja schon geschrieben, das es Ausnahmen gibt.
    Deshalb zähle ich dein kommentarlosen Auszug unter die Rubrik schwer aber möglich.
    Genauso den Beitrag von SpPz Tobi welcher mir auch weiterhilft.


    Ich sehe schon es wird nicht Einfach, aber das war mir schon klar.
    Aufgeben werde ich noch lange nicht. Der Unterfahrschutz und andere "kleinere" Änderungen schrecken mich nicht ab.
    Die Sichtfelderweiterung mit Zurhilfenahme von Spiegeln finde ich Interessant.
    Ich muss die pdf aber noch in ruhe durcharbeiten.



    Gruß Ruger

  • (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische .....


    ja, ist ja hier nicht der fall
    der lkw ist ja HÜ und nur tmil


    anders ist das zB bei GOLIATH, PORSCHE JAGDWAGEN, MAN630 oder TRM2000
    die sind sicher nicht HÜ
    aber selbst da bekommt man eine zulassung und "H"



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  • Ruger: Vielleicht könntest Du einen Termin mit einem TÜV-Prüfer auf dem Renntseig machen, damit das Sichtfeld vermessen werden kann.
    Einen Ingenieur aus Deiner Ecke da runter zu lotsen wäre natürlich sehr aufwändig aber vielleicht läßt er sich ja darauf ein, mit einem Kollegen vor Ort eine Absprache zu treffen, was die "Vorabbegutachtung" des Praga betrifft.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

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