Praga PLDVK Zulassen?

  • Moin Königstiger,
    irgend wie schreibst Du nichts anderes wie ich ! ?(
    Nur andersherum noch mal das gleiche.


    Bevor es noch mehr Wortklaubereien gibt:
    Unterfahrschutz meint hier nicht die Vorrichtungen um mein Fahrzeug im
    Gelände zu schützen, sondern der seitliche Schutz, der verhindern soll,
    das Fußgänger und Radfahrer unter die Hinterräder kommen.


    Gruß
    Klaus

  • Zu dieser Diskusion , der dazugehörige Gesetzestext:
    § 32b StVZO Unterfahrschutz
    Der Link:http://www.jusline.de/index.ph…d3ee8&lawid=222&paid=32b#
    So und nun der Text für alle:


    (1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer

    durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der

    Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1.000 mm beträgt

    und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen

    Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über

    der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.



    (2) Der hintere Unterfahrschutz muß der Richtlinie 70/221/EWG des Rates

    vom 6. April 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten

    über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von

    Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 23) in

    der nach § 30 Abs. 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.



    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für

    1.land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
    2.Arbeitsmaschinen und Stapler,
    3.Sattelzugmaschinen,
    4.zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,
    5.Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.



    (4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit

    einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h

    und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen

    Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.



    (5) Absatz 4 gilt nicht für

    1.Geländefahrzeuge,
    2.Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.

    Zitat ende.
    Nur so als zusätzlicher der Praga hat 40cm Bodenfreiheit.Wollen wir uns jetzt weiter darüber diskutieren?

  • Zitat

    Auch das der Beifahrer eine Fahrerlaubnis besitzt,
    aber ohne Ablastung müsste dieser dann ja auch den LKW- Schein haben


    Bei dem Vorschlag mit dem Beifahrer der beim Abbiegen aus der Luke guckt würde ich von der Fahrerlaubnisklasse nix erwähnen.Vieleicht gehts ja auch mit einem Menschen der außreichend Sehleistung hat.


    Zum Sichtbereich:der TPz hat im vergleich zu deinem Wunschauto ja eine große Frontscheibe,da hat man schon so seine Probleme bei Abbiegen wenn der Beifahrer nicht guckt.

  • Schon klar Klaus daß es hier nicht um ein Gewirr aus Chromrohren für Diskogeländewagen, sondern um einen Unterfahrschutz im Sinne der StVZo geht.


    Und dessen Vorhandensein hat absolut nichts mit einem H Kennzeichen zu tun, wie Du schreibst, sondern mit dem Erstzulassungsdatum.


    Ein Getränkelaster Bj. 81 muß demnach einen führen, auch wenn er H hat.


    Die Höhe des Unterfahrschutzes richtet sich ebenfalls nach der Erstzulassung.

  • Zurück zum Thema, hallo Ruger.


    Ich verfolge den Fred jetzt von Anfang an und habe mir auch die Bilder und auch das Video angesehen.


    Bist du dir eigentlich sicher das du den im öffentlichen Straßenverkehr bewegen willst? Ich meine jetzt wegen der äußerst geringen Rundumsicht.
    Hast du dir schon mal überlegt wie viele Kinder dir da ums Auto laufen können ohne das du sie siehst?
    Ich behaupte einfach mal das man da bei jeder Fahrt bereits mit einem Bein im Knast steht.


    Sicher ist das toll so ein Teil zu besitzen und es auch fahren zu dürfen. Aber denk mal drüber nach ob es dir das wirklich wert ist.


    Ich will nicht den Moralapostel spielen, ich denke aber daß bei diesem Guckloch die Alltagstauglichkeit nicht gegeben ist. Ich glaube nicht daß das heute noch irgendein Prüfer abnickt.
    Dennoch wünsche ich dir viel Glück.

  • Hallo Alexander (G),
    ich bin mir Sicher und ja ich bin mir auch meiner Verantwortung bewusst.
    Um auf die Rundumsicht zu sprechen zu komme. Nach vorne hast du recht, deshalb auch meine Bedenken.
    Aber vielleicht gibt es Möglichkeiten (Spiegel) diese zu verbessern.
    Zu den Seiten hin, ist die Sicht ähnlich die eines Zivilen Fahrzeuges, denn man wird immer mit den Seitenklappen oben offen fahren.
    Nach hinten kann man die beiden Falltüren runterlassen und hat eine ähnlich gute Sicht wie bei einem Pickup (Annahme Ladefläche leer).
    Da ich die Flak nicht haben will und das Fahrzeug auch gerne Ablasten würde, wird diese Fläche meistens auch leer sein.


    Die Sicht nach vorne und schräg nach vorne macht mir auch Gedanken, deshalb würde ich auch bevorzugt mit einem Beifahrer fahren,
    welcher auch die Augen auf hält.
    Ich würde mir nur wünschen das es keine Führerschein Mindestvoraussetzung für den/ die Beifahrer/in gibt.


    Das das Fahren eines LKW´s immer mit einem gewissen Maß an Risiko und Verantwortung verbunden ist,
    weiß ich sehr genau.
    Ich danke dir aber das du mich und alle anderen auf dieses Thema aufmerksam und sensibilisiert hast.
    Kinder sind immer ein besonders gefährdetes Mitglied im Straßenverkehr und mit das unberechenbarste,
    wir alle sind aufgefordert sie zu schützen.
    Als ich meinen LKW-Führerschein ausgehändigt bekam, sagte unser Ausbilder zu uns: Meine Herren (waren keine Frauen anwesend)
    mit diesem Führerschein bekommen sie nicht nur eine Fahrerlaubnis sondern auch einen Waffenschein.
    Bedenken sie immer, dort wo ihre Beine sind, ist der Kopf eines PKW Fahrers. Er meinte die Höhe. Also im falle eines Unfalls bei mir Beine ab
    beim PKW Fahrer Kopf ab.


    Den Praga möchte ich auch nicht täglich einsetzen, aber auch nicht nur einmal im Monat.


    Gruß Ruger

  • Ich danke euch für die Seiten.
    Wo ich mir den Praga kaufen möchte weiß ich mitlerweile,
    abertrotzdem Danke.
    Da meine Sprachkenntnisse nicht die Besten sind,
    muß ich mich bei einigen Seiten auf die Bilder beschränken. :frust:


    Weitere Daten und sonstige Infos über den Praga würden
    mich aber immernoch brennend interesieren.


    Ich danke euch für die vielen Infos, Denkanstöße und Tips
    die ich schon bekommen habe. :thumbsup:


    Gruß Ruger

  • Hallo zusammen,
    bin seit den letzten Tagen mit dem Expose beschäftigt.
    Leider komme ich nicht wirklich voran. :frust:
    Die einzige Bedienungsanleitung die ich in englisch gefunden habe,
    ist vom zivilem Praga von 1987.
    Jetzt weis ich nicht ob sich da was in der Zwischenzeit geändert hat.
    Außerdem gibt es wahrscheinlich noch Unterschiede zwischen dem Zivilen und der gepanzerten Version. hmmm
    Hat jemand von euch mehr Informationen oder weiß eine Website auf der ich Infos bekomme?
    Bitte nur Deutsche oder Englisch sprachige.
    Besonders interessant wären die Bremsanlage und die Lenkung.
    Umso mehr Informationen ich bekommen kann um so besser.
    Habe evtl. jemanden gefunden der sich mit solchen Umbauten und Zulassungen auskennt.
    Vielleicht werde ich mich mit ihm einig und er macht alles. :D
    Wenn nicht, auch nicht so schlimm, versuche weiterhin selbst ans Ziel zu kommen. :schweißen:
    Brauche halt das Expose für meinen TÜV-Prüfer.


    Gruß Ruger

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