Fahrt ins Ausland mit "Wolf" im Tarnfleck?

  • War heuer im Sommer in den Karpaten
    der Wolf im flecktarnkleid war super die zigeuner hatten Respekt und dachten wir wären offizielles Militär die Polizei winkt einen durch jede Kontrolle da sie mit dem Militär nichts zu tun haben wollen
    in ungarn ist es ähnlich
    aber wir hatten nirgends Probleme oder Benachteiligungen
    Österreich war auch kein großes problem
    ledeglich teilweise eine etwas problematisches Gesuche nach Unterkunft
    manche waren ausgebucht;)
    Gruß
    Andi

  • Äh, Leute,
    auch wenn der Beitrag dazu schon was her ist und ich nicht alle 6 Seiten gelesen habe, Tarnbeleuchtung ist heute mal so ganz sauber nach StVZO NUR noch für die Bundeswehr zulässig. Für alle anderen staatlichen Institutionen nicht mehr. Selbst das THW hat ihre Tarnbeleuchtungen abklemmen müssen (und zwar so, das bei der HU die Leuchten sichtbar abgeklemmt sind), obwohl die ja mal ursprünglich bei der alten Generation standardmäßig verbaut war.
    Nur ist es heute so, das für das H-Kennzeichen von ehemaligen Militärfahrzeugen zumindest der Verbau der Tarnleuchten in der Regel gefordert wird, weil ja original so vorhanden. Jetzt das nächste Dilemma: nach StVZO muss das, was dran ist, auch funktionieren. Wobei sich die Abnahmeinstitution dabei auf die Rechtslage des Baujahres bezieht. Und da musste z.B. ein Munga halt eine Tarnbeleuchtung haben, egal, ob für BW, THW, ZS oder was sonst.
    Wenn es hilft,
    Wolf

  • Hallo,
    Nordafrika mit grünen Autos zu befahren ist nach Meinung eines LKW-Testfahrers von der Firma mit dem Stern keine gute Idee. Die Rebellen beschießen das Fahrzeug, die Armeen halten das für ein Rebellenfahrzeug. Beschuss, Geiselhaft oder Tot sind dann einzuplanen.
    Wenn es hilft.
    Andererseits kann auch nix passieren. Risikoabwägung eines jeden einzelnen.
    Gruß
    Wolf

  • Äh, Leute,
    auch wenn der Beitrag dazu schon was her ist und ich nicht alle 6 Seiten gelesen habe, Tarnbeleuchtung ist heute mal so ganz sauber nach StVZO NUR noch für die Bundeswehr zulässig. Für alle anderen staatlichen Institutionen nicht mehr. Selbst das THW hat ihre Tarnbeleuchtungen abklemmen müssen (und zwar so, das bei der HU die Leuchten sichtbar abgeklemmt sind), obwohl die ja mal ursprünglich bei der alten Generation standardmäßig verbaut war.


    wenn man es ganz genau nimmt, dann reicht ein abbauen der tarnleuchten nicht.
    auch der lichtschalter muss umverdrahtet werden, da sonst in der stellung "0" ohne bremsleuchten gefahren werden kann.
    also wie wolf schon sagt, bei der HU besser die klappe halten. ich nehme vor der HU immer die sicherungen raus und wenn der prüfer fragt, dann "isses abgeklemmt" ;).

  • Ich denke es wird eher die hier sein:
    http://www.ausfuhrkontrolle.in…ngenehmigungen/agg_19.pdf


    Der Trick ist: Eine Ausfuhr muss dem BAFA mit Berufung auf Genehmigung 19 innerhalb von 30 Tagen lediglich gemeldet werden. I.d.R. biste dann aber schon wieder zurück --> ergo keine Ausfuhr.


    Thema "verbotener" Tarnlichtkreis: Was am KFZ Original dran ist, darf dran bleiben. Es kommt ein Zusatz in den Teil II "Tarnlichtschalter auf Tagbereich stellen, Kanisterhalter muss abgedeckt sein und darf nicht mit Kraftstoff befüllt sein, Windschutzscheibe muss aufgestellt und verriegelt sein, REserverad muss abgedeckt sein.". Ich habe das mit §21 von 3 Wölfen bei 3 verschiedenen Ämtern sowie 3 verschiedenen Gutachtern zugelassen.


    Bei nem Kollegen von mir steht zB GAR NICHTS drin. - Gibts auch.

  • Das ist ja alles sehr merkwürdig !
    Wir sind hier in Brandenburg eine lockere Gemeinschaft von 15 Iltisfahrern.
    Der Iltis ist ja vom Aufbau fast identisch mit dem Wolf und bei keinem steht irgend etwas von Kanister, Resveradabdeckung oder der Windschutzscheibe in den Papieren !
    Der einzigste Zusatz wegen fehlendem Lenkradschloß : sicherungseinr. geg.unbef.benutz.bestehend aus Stahlseil m. vorhängeschloss
    Tarnlichtkreis funktioniert bei allen und hat bis jetzt niemanden interessiert.
    Wir waren mit den Fahrzeugen in Flecktarn auch schon problemlos in Polen unterwegs.


    Gruß


    Dietmar

  • Hallo Leute,
    die nicht abgeklappt zulässige Windschutzscheibe hat einen Ursprung. Es geht dabei um einäugige Fahrer, die entweder einen geeigneten Augenschutz tragen müssen oder eben die Scheibe nicht abklappen dürfen. Der Einfachheit halber wird dann daraus: Scheibe darf nicht geklappt werden.
    Reserveradabdeckung: Es geht dabei um die Abdeckung des Felgenhornes. Das Gummi des Reifens wird nicht als gefährlich betrachtet. Aber auch hier: Einfacher ist die Forderung nach der Komplettabdeckung, wobei die aber die Forderung nach geeigneter Polsterung vergessen wird, insbesondere im Bereich der Felge und des Felgenhornes.
    Kanister: Vorne und hinten im Hauptbereich eines eventuellen Unfalls dürfen keine brennbaren oder wassergefährdenden Stoffe transportiert werden. Wenn man da also einen Wasserkanister für die Abnahme in die Halterung einbringt, dürfte das kein Thema sein.
    Wenn es hilft.
    Gruß
    Wolf

  • Hallo,


    Meine Inder sind immer ganz happy wenn sie bei mir in der tarnkarre sitzen dürfen
    und dann kommen immer wieder die geschichten das man sich in indien mit so nem auto fast alles erlauben könnte


    Das war bei der Überführung von meinem MAN 630 in Deutschland seinerzeit nicht anders.


    Im Jahr 1986 über die Vebeg gekauft, und aus Stuttgart abgeholt.


    Auf der A7 bei Kassel - LKW-Kontrolle - für alle,
    naja, außer für uns.
    Man hat uns freundlich vorbei gewunken.
    (Es war ein rotes Überführungskennzeichen dran.)


    ...

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