Mautpflicht für Oldtimer-LKW?

  • Hallo Experten,


    das ich für einen historischen LKW >=7,5to keine Maut zahlen muss, vorausgesetzt ich habe mich bei Toll collect registrieren lassen, ist mir bekannt. Wenn ich richtig informiert bin, muss ich selbst wenn ich einen Anhänger angehängt habe, welcher jünger wie 30 Jahre ist, keine Maut zahlen, da das Zugfahrzeug entscheidend ist.


    Aber wie sieht es bei folgender Konstellation aus:
    - LKW 7,49to nicht historisch
    - Anhänger historisch
    Bin ich mit diesem Gespann jetzt mautpflichtig, oder fällt hier keine Maut an?

  • Unter 7,5t fällt keine Maut an. Egal was für ein Anhänger dran ist.
    Zumindest ist das unser Wissensstand.
    Emma ist H und drüber und nicht bei tollcollect gemeldet.
    Hatten da auch noch nie Probleme.
    Gruß Birgit

  • Lars,
    das sieht die offizielle BAG-Liste erst mal gar nicht vor. Das Zugfahrzeug ist maßgebend, unabhängig davon, was du transportierst. Da würde doch mal so ganz locker für eine Anfrage bei der BAG plädieren. Umgekehrt ist das deutlich einfacher, Zugfahrzeuge mit H dürfen auch Anhänger ohne H ziehen ohne Maut, solange das nicht gewerblich ist.
    Nach EG-Kontrollgerät-Vorschriften brauchst du kein Kontrollgerät für ein im Zulassungsland als historisch anerkanntes FZ, solange du keine gewerbliche Güterbeförderung betreibst mit diesem Fahrzeug. Das gilt dann auch im weiterführenden Schluss auch für das Mitführen eines nicht H-Anhängers, solange nicht gewerblich.
    §57b StVZO sieht das leider ein wenig anders aus, nationaler Fahrtschreiber erforderlich, der aber freundlicherweise seit 2005 gar nicht mehr gebaut wird laut Auskunft von VDO. Also kannst du in dem Fall den Mangel gar nicht abwenden, weil die Marktlage das gar nicht zulasst.
    Ich persönlich halte die Nachrüstung mit einem digitalen EG-Kontrollgerät als nationalen Fahrtschreiber nicht für zumutbar, einmal aus Kostengründen (Weit über 1000 Euro), zweitens hast du auch keine Möglichkeit, deine dafür erforderliche Fahrerkarte regelmäßig auslesen zu lassen. Als Privatperson bist du ja nicht nachweispflichtig. Allerdings ermöglichen die digitalen Geräte die Möglichkeit, wenn man weiß wie das geht, die Kartenverwendung weg zu drücken. Also das Begehren einer Behörde, Geld ausgeben für ein Gerät, dem ich beibringen kann, dass ich keine brauche, das ist irgendwie schon sittenwidrig.
    Und das erkläre jetzt mal einer Behörde, die nicht sauber unterscheiden kann zwischen nationalem Fahrtschreiber, Fahrtenschreiber und EG-Kontrollgerät. Zumindest der Fahrtenschreiber hat rein fachlich nix in der Aufzählung zu suchen, gibt es nämlich per Gesetz / Verordnung gar nicht; ist nur umgangssprachlicher Gebrauch für beides. Aber bis das ein Richter verstanden hat oder die Behörde... Ich kann dir sagen, das dauert....
    Wenn es hilft,
    Gruß
    Wolf

  • Bei Anhänger gibt es ein Zugfahrzeug. Lustig wird's bei Sattelkraftfahrzeuge, also der Kombination aus Sattelzugmaschine und Sattelanhänger. Da gibt es ja viele Möglichkeiten.
    Ich hab auch einen historischen Sattelanhänger und mit Toll collect telefoniert.
    Rechtlich bestimmt der Auflieger die Klassifizierung des Sattelkraftfahrzeugs. Beispiel: Hab ich an meiner normalen Szm einen SANH Wohnwagen aufgesattelt, dann ist nix mit Sonntagsfahrverbot und Maut.


    Wird dann ein Sattelkraftfahrzeug historisch, wenn ich einen H-Auflieger drauf hab?

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  • mdoerr,
    eine intelligente Frage, die Toll Collect wahrscheinlich erst mal den Hausjuristen vorlegt (und das kann dann dauern...), denn H ist maut frei. Nur muss der Sattelauflieger auch als kraftfahrzeughistorische Kulturgut zugelassen sein. Und die Mautbrücken schauen nur auf das vordere Kennzeichen. Wie willst du den Nachweis führen?
    Ach, im englischen Sprachraum gibt es diese Verwirrung ?( mit Sattelzugmaschine, Sattelauflieger und Sattelkraftfahrzeug gar nicht, einfach nur tractor, semi trailer, fertig. Die Kombination heißt tractor with semi trailer. Die Welt kann so schön einfach sein :) .
    Gruß
    Wolf

  • Und die Mautbrücken schauen nur auf das vordere Kennzeichen. Wie willst du den Nachweis führen?


    Hallo,
    das ist relativ einfach.
    Ich fahre ja einen Sattelauflieger, welcher als SANH Funkübertragungswagen zugelassen ist. Also Mautfrei und auch Sonn- und Feiertagsfahrverbot befreit. (da hatte ich schon mehrere Kontrollen mit BAG und Autobahnpolizei)
    Ab und zu kommt dann mal Post von Toll Collect. Denen schickt man dann eine Kopie der Zulassungspapiere des Aufliegers und füllt den Fragebogen aus. Das war es.
    Es sind noch nie Rückfragen gekommen.
    Die Menge der Anhörungsbogen hält sich auch schwer in Grenzen. Bei 15 tkm in der Saison kommen da ca. 2 Anhörungen.

  • Post von Toll Collect hatte ich noch nie, aber BAG Kontrollen und da war alles gut.

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  • Post von Toll Collect hatte ich noch nie, aber BAG Kontrollen und da war alles gut.


    Da merkst du mal wie toll diese Brücken funktionieren.
    Was da an Kohle durch die Lappen geht. Die Ausländer wissen das doch auch alle das da kaum kontrolliert wird.
    Ich breche am Sonntag in Richtung Ungarn (Budapest) auf. Und in 1,5 Wochen geht es zurück.
    Da wird wahrscheinlich auch keine Post kommen.
    Mal gucken ob eine Kontrolle am Sonntag auf der AB kommt. Am Pfingstmontag bin ich nur 2 Ausfahrten weit gekommen, da hatte ich schon die erste Kontrolle.

  • Und ich habe mich gefragt wieso die Einnahmen durch die Autobahnmaut dieses Jahr geringer sind wie letztes Jahr, obwohl seit letztem Jahr die Maut ab 7,5 Tonnen gilt.
    Stand diese Woche in der Bild, aber der kann man ja auch nicht immer glauben.

  • Da merkst du mal wie toll diese Brücken funktionieren.


    Das hat nix mit funktionieren zu tun das ist so vereinbart.


    Zitat

    Dies sei vom Auftraggeber, dem Bundesverkehrsministerium, so gewünscht: "Unsere Vorgabe lautet, 10 Prozent des Verkehrs zu kontrollieren - das erfüllen wir", so der Sprecher. Hinzu kämen als weitere Kontrollmöglichkeiten die Überprüfung per Fahrzeugtechnik in "Suchfahrzeugen" des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) sowie die Überprüfung von Fahrtstrecken anhand der Frachtpapiere.


    Doch warum sind nicht alle Mautbrücken ständig im Einsatz? "Wir können auf Wunsch stundenweise umswitchen, welche Brücken so geschaltet werden, dass der so genannte automatische Beweismittelversand aktiviert ist", sagte der Sprecher. Die Entscheidung darüber, welche Brücken wann aktiviert werden, liege beim BAG. Toll Collect habe lediglich die Technik zu stellen, deren Anwendung obliege der Bundesbehörde. Technisch sei es kein Problem, ständig alle Brücken aktiv zu schalten - also die Kontrollquote von derzeit 10 auf 100 Prozent hochzuschrauben.

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  • Rabbi,
    das muss aber schon ein paaaaaaar Tage her sein. Als Toll Collect eingerichtet wurde, das war das richtig, weil damals die Rechner nicht schnell genug waren. Inzwischen haben die Betriebssysteme gewechselt, also sollten da auch neuere Rechner dran hängen. Und die sollten schnell genug sein, um alle Brücken zu überwachen. Mit Videodatensammlung werden erheblich mehr Daten funktionssicher verarbeitet als mit den paar hundert Brücken. Aber dafür bräuchte es eine Gesetzesänderung. Andererseits vertraut die hohe Politik auf die deutsche Obrigkeitshörigkeit. Blöderweise fahren inzwischen ja fast mehr ausländische LKW auf den Autobahnen als deutsch. Und die sind es gewohnt, den Staat zu bescheißen. Was soll es, 1000 Euro Strafe wegen nicht bezahlt zu zahlen, wenn vorher zehntausende gespart wurden.
    Und schaut mal vorne in einen braven LKW rein. Da stecken inzwischen mindestens 5 Mautsysteme hinter der Scheibe, die alle in der Mitte angebracht werden müssen. Geht aber gar nicht mehr aus Platzgründen.
    Wenn es hilft,
    Gruß
    Wolf

  • Hallo,


    auf der Suche nach Infos hab ich den Beitrag komplett gelesen, da das aber alles schon ein paar Jahre her ist freue ich mich über ein einige aktuelle Infos.


    Bis letztes Jahr hatte ich eine Szm mit H und einen Auflieger ( SANH f. ATL ) mit H , also mautfrei.


    Jetzt hab ich eine Szm, gekauft die EZ 1997 ist und möchte mit dem H Auflieger zu Treffen fahren.


    Geht das mautfrei, ist nur die Szm zu bemauten oder muss der ganze Zug Maut zahlen?


    Danke und Gruß
    Arno

  • Hallo,

    bevor wir hier wieder mutmaßen,...


    Telefonische Erreichbarkeit


    Bitte teile uns das Ergebnis hier mit.


    Danke.


    Ich sage, Mautpflichtig mit allen Achsen, also quasi 50ct/km.


    Gruß

    Patrick

    Als der liebe Gott die Welt erfand, dachte er an Siedlinghausen/Hochsauerland!



    PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR !


    Möge es weiter bestehen und sich ewigen Friedens erfreuen !

  • Hallo,


    über das Stadium bin ich schon raus. Vor vielen Wochen habe ich meine Frage per Mail an BALM gesendet. In der Eingangsbestätigung wurde gebeten von Sachstandsfragen abzusehen, man habe viel zu tun und es dauere mit der Antwort.

    Nach Wochen kommt die Bitte mich zur Klärung von Rückfragen telefonisch zu melden, unter der Durchwahl ging aber eine ganze Woche niemand ans Telefon.

    Ich schrieb dann meine Telefonnummer mit der Bitte mich doch zu kontaktieren.

    Das geschah dann am Freitag, die Dame erklärte sie hätte einen solchen Fall noch nicht gehabt , würde aber von Mautpflicht für den ganzen Zug ausgehen.

    Auf meine Bitte mir das doch schriflich zu geben, da ich ja überall nachlesen könne daß Fahrzeuge mit H Kennzeichen von der Maut befreit seien und ich den Sachverhalt dann juristisch abklären würde, geriet das Gespräch ins Stocken .

    Die Dame bat mich dann eine schriftliche Anfrage mit den Fahreugscheinen und Bildern der Fahrzeuge einzureichen sie würde das dann nochmal prüfen.


    Ich hab gedacht hier sind vielleicht Teilnehmer die eigene Erfahrungen gamacht haben und diese hier teilen.


    Gruß

    Arno

  • da ich ja überall nachlesen könne daß Fahrzeuge mit H Kennzeichen von der Maut befreit seien und ich den Sachverhalt dann juristisch abklären würde, geriet das Gespräch ins Stocken

    Deine Zugmaschine hat kein H. Damit ist das doch geklärt.


    Übrigens sind Fahrzeuge mit H nur bei rein privater Nutzung mautfrei, wobei das ja wohl bei dir gegeben ist.


    Der Anhänger entscheidet dann wohl nur über den Tarif.


    PS: Wobei ja die Mautpflicht nur für Güterkraftverkehr, vom Grundsatz her wäre man da ja mit einem reinen Privatfahrzeug immer raus. Aber wer hat den Nerv, das durchzufechten?

  • Hallo Aron,


    vor langer Zeit hatte ich Kontakt (ich meine zu Toll Collect) aufgenommen, da es bei mir um den entgegengesetzten Fall ging. Zugmaschine historisch und Anhänger mit "normaler" Zulassung. Damals war die Aussage das das Zugfahrzeug für die Maut ausschlaggebend ist. Da, wie oben erwähnt, mein Zugfahrzeug historisch ist, bin ich von der Maut befreit.


    Das P.S. von Erik haben wir bereits schon ein paar mal durchgekaut. Hier nochmals der entsprechende Auszug aus von der Homepage von Toll Collect:

    Mautpflicht nach der 1. Alternative

    Die Mautpflicht ergibt sich in diesem Fall aus der generellen Zweckbestimmung des Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr auf Grund typischer Fahrzeug- und Aufbauarten, wie zum Beispiel bei Sattelkraftfahrzeugen oder Lastkraftwagen. Diese Fahrzeuge sind mautpflichtig unabhängig davon, ob

    • es sich um eine Privatfahrt handelt,
    • tatsächlich Güter befördert werden,
    • die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt oder
    • das betreffende Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

    Gruß Lars

  • Und um nochmals das Thema Mautbefreiung aufzugreifen, hier die Möglichkeiten die eine Mautbefreiung ermöglichen. Ebenfalls von der Homepage von Toll Collect, die Voraussetzungen für die Mautbefreiung, unter Alternative 2 befinden sich die historischen Fahrzeuge :

    Möglichkeit 1

    Fahrzeuge, die nicht unter die gesetzliche Definition eines mautpflichtigen Fahrzeugs fallen (nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG))

    Dies sind Fahrzeuge, die

    a) weder baulich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (z. B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen)

    b) noch im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr für eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Güterbeförderung verwendet werden (im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)).

    Eine Mautfreiheit ergibt sich nur, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Andernfalls ist eine Registrierung als nicht mautpflichtiges Fahrzeug ausgeschlossen.

    Möglichkeit 2

    Fahrzeuge, die erkennbar unter eine der im § 1 Absatz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz vorgesehenen Ausnahmen von der Mautpflicht fallen. Wie Sie die Voraussetzungen nachweisen können, finden Sie unten in der Tabelle "Weitere Beispiele und Voraussetzungen".


    Und gleich noch der Hinweis das die Mautbefreiung nicht beantragt werden muss, sondern auch im "nachhinein" bei einer Kontrolle festgestellt werden kann:


    Vorteile der Fahrzeugregistrierung

    Toll Collect bietet Ihnen die Möglichkeit, nicht mautpflichtige Fahrzeuge zu registrieren. Es besteht keine Registrierungspflicht – das Angebot ist freiwillig.

    Mit einer Registrierung vermeiden Sie unnötige Ausleitungen, Kontrollverfahren und Anhörungen. Sie sparen so wertvolle Zeit.

    Mit der Registrierung von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ist keine rechtliche Anerkennung der Mautbefreiung durch Toll Collect oder das Bundesamt für Logistik und Mobilität verbunden.



    Gruß Lars

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