Liebe Kraka-Freunde,
anlässlich Vollgutachten für mein Kraka (Typ 640, LKW) verlangt der TÜV:
Beckengurt für Fahrersitz sowie feste Verschraubung des Fahrersitzes. Im
Forum finde ich viele unterschiedliche Erfahrungen, jedoch ich keine
eindeutigen Bestimmungen! Wie ist hier die Rechtslage? Danke für Eure Info!
elegean
TÜV
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Ich würde den Tüv-Menschen fragen auf welchen Paragraphen der StVZO er sich konkret bezieht und ggf. den Tüv wechseln...
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Es gibt leider immer wieder solche Tüvgötter!
Alles totaler Quatsch!
Mein KRAKA wurde abgenommen ohne Auflagen. Es sind natürlich allerhand Sondergenehmigungen hinten eingetragen. Das fängt beim fehlenden Scheibenwischer an und hört bei der Tarnbeleuchtung auf.Micha
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Keine Probleme gehabt. Mit den BW-Papieren hin und mit einer Abnahme wieder weg. Und er sollte sich mal die ABE 9140 anschauen = Ausn. Gen. : OHNE EINR. F. BECKENGURTE, RADABD. VO. UNZUR. ,AMTL.KENNZ.HI.KLAPPBAR.
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ich glaube der gute herr hat etwas zu viel
......zusätzlich muss das kraka aber auch noch mit ABS, ESP sowie spurassistent und abstandsassistent nachgerüstet werden!
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Ich habe dem TÜVler das Gutachten eines anderen TÜV vorgelegt, er war damit zufrieden und hat es einfach abgekupfert.
Beim Bezahlen der Gebühr habe ich sogar noch einen Nachlass gekriegt, da ich ja mit meiner Vorlage dem Sachverständigen Arbeit gespart hätte.Jochen
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Kann mir jemand ein solches Gutachten senden?
Vielen Dank voraus!Ich habe dem TÜVler das Gutachten eines anderen TÜV vorgelegt, er war damit zufrieden und hat es einfach abgekupfert.
Beim Bezahlen der Gebühr habe ich sogar noch einen Nachlass gekriegt, da ich ja mit meiner Vorlage dem Sachverständigen Arbeit gespart hätte.
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