ist das in Deutschland zulässig?

  • Ich habe ein Gutachten vom TÜV SÜD Anlage 100 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 aus 2/99, Antragsteller Fulda


    Die größten dort eingetragen Reifen sind:


    30 x 9,50 R 15


    10 R 15


    31 x 10,50 R 15


    auf Felge R4 mit 7 j x 15 H2 bei ET 37mm oder R5 mit 7J x 15 H2 bei ET 63mm


    immer mit Kotflügelverbreiterung und Höherlegung und ggf. mit Spurverbreiterung


    Die Reifengröße, die auf dem Auto oben sind, ist nicht zulässig, zumindest nicht für den TÜV.



    Wenn Sich jemand für das Gutachten interessiert versuche ich es mal einzuscannen.


    Beliebte Reifengröße 235/85 R 16 ist auf Stahlfelge oder Alufelge möglich.


    Gruß


    Bernhard

  • keine frage, das sieht schon nicht schlecht aus (auch wenn eine eintragung bei uns nicht möglich ist; zudem würde der wolf mit seinem om602 damit sicherlich von ein paar schnecken überholt werden...) :D

    "Der gute Geländefahrer fährt langsam durch unbekanntes Gelände. Unerwartete Hindernisse lassen sich leichter erkennen und bewältigen. Durch falsches Fahrverhalten entstandene Schäden können einen langen Fußmarsch zur Folge haben."

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