Hallo,
Hat jemand Erfahrungsberichte zu einem FN AS24 Trike, wie man eine Straßenzulassung bekommt? / was umgebaut werden muss?
Gruß Tom
Hallo,
Hat jemand Erfahrungsberichte zu einem FN AS24 Trike, wie man eine Straßenzulassung bekommt? / was umgebaut werden muss?
Gruß Tom
Erfahrung hab ich noch keine, nur Gedanken hab ich mir schon darüber gemacht.
Auf alle Fälle müssen imho vorhanden sein:
- Beleuchtungsanlage mit eigener Stromversorgung (Hupe Reflektoren etc etc)
- Bremse am Vorderrad
- Feststellbremse
- Vorrichtung gegen unbefugte Benutzung
...und evtl als größtes Problem:
- Rückwärtsgang??
Diese Liste ist sicherlich nicht abschließend, sollte aber zum Anfang erst mal ausreichend sein
Mit den Meisten Ergänzungen dürftest Du richtig leigen, aber ich kann mich nicht erinnern je irgendwo gesehen zu haben, daß so ein Vehikel einen Rückwärtsgang braucht.
Es gab früher Kleinstwagen, die statt dessen nur einen Griff zum Umdrehen hatten.
Und ob alle Quads sowas haben, wage ich auch zu bezweifeln.
Ich denke, das größte Problem dürften Bremse und Stromversorgung sein. Geeignete Lampen zu finden ist sicher nicht so schwer, da in dem Bereich ja eh alles "Unoriginal" wäre.
Hi Til,
die Stromversorgung (Motorrad-Lima) ließe sich ggf im Gebläsegehäuse integrieren,
Die Schnellrecherche zum Rückwärtsgang in der StvZO sagt:
§ 39 Rückwärtsgang
Kraftfahrzeuge –
ausgenommen einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von nicht mehr als 400 kg sowie Krafträder mit oder ohne
Beiwagen
– müssen vom Führersitz aus zum Rückwärtsfahren gebracht werden
können.
...und da wird es dann problematisch. Einachsig ises nicht und Kraftrad auch nicht.
Zum Thema Bremse: viele Trikes mit Käfermotor (Fecht usw.) hatten keine Vorderradbremse. Die StVZO verlangt zwei unabhängige Bremsen, das wurde durch Fußbremse (hydraulisch) und Handbremse (mechanisch) erfüllt.
Auch für den Rückwärtsgang dürfte es Ausnahmen geben, so sind z.B. Trikes aus chinesischer Produktion als Neufahrzeuge mit Straßenzulassung im Handel, die von einem normalen Motorradmotor (Kopie eines japanischen Yamaha-Triebwerks) ohne Rückwärtsgang angetrieben werden.
Das FN kann man doch vom Sitz aus mit dem Fuß zum Rückwärtsfahren bewegen ...
Stimmt auffallend. Da steht nicht, daß es nicht auch mit den eigenen Füßen sein darf
Wenn da stünde: " es muße eine Vorrichten zum Rückwärtsfahren vorhanden sein", sähe das etwas anders aus. :whistling:
Stimmt auffallend. Da steht nicht, daß es nicht auch mit den eigenen Füßen sein darf
Wenn da stünde: " es muße eine Vorrichten zum Rückwärtsfahren vorhanden sein", sähe das etwas anders aus. :whistling:
Eine Vorrichtung wäre dann aber wieder vorhanden, der Fahrersattel!
Gruß Rudi
Habe Bilder gesehen, von AS24 in Belgien und der Niederlande mit Straßenzulassung...
Gibt es keinen hier zu Lande der so ein Maschinchen beim Tüv hatte ????
Hat das ganze Thema eigentlich schon jemand weiterverfolgt? Insbesondere die Zulassung in Belgien?
Hallo Leute,
beim normalen TÜV wird das "Ding" wohl nach der Quad-Richtlinie behandelt werden, auch wenn es deutlich älter als diese ist. Was halt stimmen muss, ist die Lichttechnik und das dürfte das k.o. Kriterium sein, weil original nicht vorgesehen. Allerdings gibt es da einen Trick, wenn man einträgt, das fahren auf öffentlichen Straßen nur von einer halben Stunde nach Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang zulässig ist. Das schützt allerdings nicht vor der Warnblinkanlage und somit vor Fahrtrichtungsanzeigern und daher vor einer Lichtmaschine nebst Batterie. Die sonstigen Bedingungen sind ja schon aufgezählt.
Bremse an der Vorderachse ist nicht erforderlich, wenn Feststellbremse und Betriebsbremse in ausreichender Wirkung auf der Hinterachse vorhanden ist, jedenfalls nach der alten Ausgabe der StVZO. Aber das weiß auch keiner mehr.
Gruß
Wolf
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