FN AS24 / Straßenzulassung ??

  • Erfahrung hab ich noch keine, nur Gedanken hab ich mir schon darüber gemacht.


    Auf alle Fälle müssen imho vorhanden sein:
    - Beleuchtungsanlage mit eigener Stromversorgung (Hupe Reflektoren etc etc)
    - Bremse am Vorderrad
    - Feststellbremse
    - Vorrichtung gegen unbefugte Benutzung


    ...und evtl als größtes Problem:
    - Rückwärtsgang??


    Diese Liste ist sicherlich nicht abschließend, sollte aber zum Anfang erst mal ausreichend sein ;,(

  • Mit den Meisten Ergänzungen dürftest Du richtig leigen, aber ich kann mich nicht erinnern je irgendwo gesehen zu haben, daß so ein Vehikel einen Rückwärtsgang braucht.
    Es gab früher Kleinstwagen, die statt dessen nur einen Griff zum Umdrehen hatten.
    Und ob alle Quads sowas haben, wage ich auch zu bezweifeln.
    Ich denke, das größte Problem dürften Bremse und Stromversorgung sein. Geeignete Lampen zu finden ist sicher nicht so schwer, da in dem Bereich ja eh alles "Unoriginal" wäre.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Hi Til,


    die Stromversorgung (Motorrad-Lima) ließe sich ggf im Gebläsegehäuse integrieren,




    Die Schnellrecherche zum Rückwärtsgang in der StvZO sagt:


    § 39 Rückwärtsgang
    Kraftfahrzeuge –


    ausgenommen einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen
    Gesamtgewicht von nicht mehr als 400 kg sowie Krafträder mit oder ohne
    Beiwagen


    – müssen vom Führersitz aus zum Rückwärtsfahren gebracht werden
    können.


    ...und da wird es dann problematisch. Einachsig ises nicht und Kraftrad auch nicht.

  • Zum Thema Bremse: viele Trikes mit Käfermotor (Fecht usw.) hatten keine Vorderradbremse. Die StVZO verlangt zwei unabhängige Bremsen, das wurde durch Fußbremse (hydraulisch) und Handbremse (mechanisch) erfüllt.
    Auch für den Rückwärtsgang dürfte es Ausnahmen geben, so sind z.B. Trikes aus chinesischer Produktion als Neufahrzeuge mit Straßenzulassung im Handel, die von einem normalen Motorradmotor (Kopie eines japanischen Yamaha-Triebwerks) ohne Rückwärtsgang angetrieben werden.

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Das FN kann man doch vom Sitz aus mit dem Fuß zum Rückwärtsfahren bewegen ...

    Feil Dir keinen ab, lerne Drehen und Fräsen!
    Über 7 Millionen Österreicher können nicht richtig Drehen und Fräsen.

    "dats ned bandan nemts ahn droht" :schweißen:
    Freilauf Dioden aus Freilandhaltung :D

  • Stimmt auffallend. Da steht nicht, daß es nicht auch mit den eigenen Füßen sein darf :dev:
    Wenn da stünde: " es muße eine Vorrichten zum Rückwärtsfahren vorhanden sein", sähe das etwas anders aus. :whistling:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Stimmt auffallend. Da steht nicht, daß es nicht auch mit den eigenen Füßen sein darf :dev:
    Wenn da stünde: " es muße eine Vorrichten zum Rückwärtsfahren vorhanden sein", sähe das etwas anders aus. :whistling:


    Eine Vorrichtung wäre dann aber wieder vorhanden, der Fahrersattel! ;)


    Gruß Rudi

    Oldtimer fahren ist wie fliegen.
    Nur nicht so schnell, aber genauso laut. 8)


    Das Glas ist nie halbleer sondern immer halbvoll. (Denke immer Positiv)

  • Habe Bilder gesehen, von AS24 in Belgien und der Niederlande mit Straßenzulassung...
    Gibt es keinen hier zu Lande der so ein Maschinchen beim Tüv hatte ???? :(

    Als Gott den deutschen Panzermann schuf, stand der Teufel im " Stillgestanden " !

  • Hallo Leute,
    beim normalen TÜV wird das "Ding" wohl nach der Quad-Richtlinie behandelt werden, auch wenn es deutlich älter als diese ist. Was halt stimmen muss, ist die Lichttechnik und das dürfte das k.o. Kriterium sein, weil original nicht vorgesehen. Allerdings gibt es da einen Trick, wenn man einträgt, das fahren auf öffentlichen Straßen nur von einer halben Stunde nach Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang zulässig ist. Das schützt allerdings nicht vor der Warnblinkanlage und somit vor Fahrtrichtungsanzeigern und daher vor einer Lichtmaschine nebst Batterie. Die sonstigen Bedingungen sind ja schon aufgezählt.
    Bremse an der Vorderachse ist nicht erforderlich, wenn Feststellbremse und Betriebsbremse in ausreichender Wirkung auf der Hinterachse vorhanden ist, jedenfalls nach der alten Ausgabe der StVZO. Aber das weiß auch keiner mehr.
    Gruß
    Wolf

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