Das ist ja eigentlich ganz einfach rauszufinden:
1 Stunde mit herunter geklappter Frontscheibe vor dem Polizeirevier hin und her fahren......................................... :saint:
Lg
Das ist ja eigentlich ganz einfach rauszufinden:
1 Stunde mit herunter geklappter Frontscheibe vor dem Polizeirevier hin und her fahren......................................... :saint:
Lg
Es gibt aber die Dienstanweisung das man eine Schutzbrille aufsetzen soll.Im Zivilen gibts nur das man ausreichendes Schuhwerk und ne Unterhose anhaben muss.Die können es aber nicht zur Pflicht machen ,das eine Schutzbrille zu einen Auto das man zivil mit ner umklappbaren Scheibe benutzen kann ,vorhanden sein muss.Deshalb dieser Zusatz.Wenn man einen der Rennleitung der immer nen Auge auf dich wirft, vor der Nase hat,dann muss man eben das Ding hochmachen oder jedersmal 10 euro blechen.Oder man macht die Scheibe nur auf nicht öffentlichen Wegen um,da hat die keine Befugnis.
Moin
@ TC
den letzten Text nochmals für Mitteleuropäer übersetzen .
Verstehe kein Wort und wofür nun 10 EUR Verwarngeld ??
Gruss H.-W.
Derhier fährt auch ohne Frontscheibe!!
http://www.jako-o.de/medias/sys_master/8796462514206.jpg
Gruss aus der Norddeutschen Tiefebene
Du wirst nur belangt wenn die dich erwischen.Wenn einer nen Auge auf dich hat,weil er das mit der Schiebe in den Papieren kennt,dann würd ichs lassen und nur auf nicht öffentlichen Strassen machen.da darf mans.
@ TC
Nur weil es in den Papieren steht , zahlst kein Verwarngeld .
Was fürn Blödsinn .
Die Scheiben werden aber beim Militär nicht deswegen verhüllt/getarnt
um die lieben Flieger nicht zu blenden - sondern um selbst nicht
entdeckt zu werden - sprich: Um sich zu tarnen
Da hast Du auffallend recht und ich habe einen kapitalen Bock geschossen. Das war wohl heute noch etwas zu früh für mich. Eigentlich weiss ich es und habe es inhaltlich auch so gemeint.
Mein Fehler!
eine waagerecht abgeklappte Scheibe kann meiner Meinung nach schon Blendwirkungen der Sonne beim Fahrer verursachen.
Wie jede andere spiegelnde Fläche auch. Je nach Sonnenstand etc. Es zieht nur nicht als Argument, weil man dann Hochglanzlack und alle anderen Scheiben auch verbieten müßte
.Im Zivilen gibts nur das man ausreichendes Schuhwerk und ne Unterhose anhaben muss.
Wo steht das denn? Im Sommer ist es doch in allen Auto-Zeitungen immer wieder das Thema mit den Schühchen mancher Damen, die völlig ungeeignet zum Fahren, aber eben nicht verboten sind. Wo will man denn da auch die Grenze ziehen? Prüfsiegel für Auto-geeignete Schuhe? Das mit der Unterhose kommentiere ich jetzt mal nicht...
Du wirst nur belangt wenn die dich erwischen
und wenn es verboten ist. Und genau das ist ja das Thema!
Aha und worauf berufst du dich da,es gab doch so einige hier, die die schonmal zur Kasse gebeten wurden.Zivile Kübels haben das meist nicht drinstehen,deswegen sind die fein raus.
Mal eine Frage dazu meinerseits, in der Hoffnung nicht für Kleinkrämerei gesteinigt zu werden, wenn ich mit umgelegter Scheibe, vollem Kanister oder nicht abgedecktem Reserverad (hab ich auch mit drin stehen...) fahre, nicht, das mich das bisher gejuckt hätte, und es passiert ein Unfall, Wessen Schuld auch immer, bin ich dann streng genommen überhaupt versichert? Das Fahrzeug wird ja entgegen der Papiere bewegt. Ich könnte mir schon vorstellen, daß vielleicht nicht die Polizei meckert, aber wenn eine Versicherung Geld sparen kann...??
Sie könnten und werden es versuchen...
Aber fraglich ist, ob solchen Kleinigkeiten dazu ausreichen, den Versicherungsschutz zu verlieren.
Es gab mal eine Versicherung, die einem Radfahrer, der keinen Helm getragen hat, und in einen Unfall verwickelt war, nichts zahlen wollte, weil er nicht dazu beigetragen hat durch das Tragen eines Helmes, den Schaden zu minimieren oder sowas ähnliches. Das ist vor Gericht kassiert worden, da es keine Helmpflicht für Radfahrer gibt und die Versicherungen keine eigenen Vorschriften erfinden dürfen.
Es bleibt bei unserm Fall hier die Frage offen, ob der Passus in den Papieren relevant ist , oder einfach gestrichen oder ignoriert werden kann.
gibts nur das man ausreichendes Schuhwerk
.....ich kann es nicht belegen, aber das Thema hatte ich mal verfolgt,
wenn man kein Berufsfahrer kann man auch Barfuß rumfahren, bei
Berufsfahren ist es meines Erachtens so, dass die Fußumschliebendes
Schuhwerk tragen müssen....
...Bei einem Unfall ohne Schuhe, kann es dumm laufen, dass man
ne Teilschuld bekommt, aber das müssen die einem dann erst einmal
nachweisen, dass Schuhe den Unfall verhindert hätten...
OFF TOPIC..
Es viel mir schwer, mich durch diesen Fred zu kämpfen !
Seit 38 Jahren fahre ich mit Munga, Iltis, Land-Rover, Bj 42, Willys, Borgward und MAN mit geklappter Scheibe. Habe mir nie Gedanken gemacht, ob das nun erlaubt ist oder nicht !
In der ganzen Zeit wurde ich einmal von der Rennleitung angehalten. Weil ich zu faul war, beim Munga die Spiegel umzudrehen. (Ist beim Iltis besser gelöst, da bleiben sie stehen.)
Und dieser Polizeipolizist klärte mich dann auch auf : Brillenpflicht gilt nur für Einäugige !
Aber der Fred wirft ein Licht auf die jüngere deutsche Generation.
Und die Reserve-Kanister in meinen Autos transportieren auch keine Luft.
Das fände ich albern.
Gruß Jozi.
Wäre durchaus möglich, wenn du was ins Auge bekommst, das ein Richter oder die Versicherung dir Schuld geben und du schlechte Karten hast.Ist dann aber eher ne Teilschuld und kein fehlender Versicherungsschutz.
Das ist auch keine Pflicht, sondern eine Auflage .Bei manchen Auto waren sogar ein genaues Reifenfabrikat in den Papieren eingetragen,
weil zu der Zeit als das Auto rauskam ,nur der eine Hersteller die Qualifikatioen zu einer Zulassung hatte.Das kann sich auch ändern,aber
was ändert sich an der geklappten Scheibe?Wenn dir der Bulle 10 Euro abgeknöpft hätte,einmal in 20 jahren, dann ist das ja auch kein Grund
dem zu wiedersprechen.Wenn du nix drinne stehen hast, dann sagt der ja auch nix von sich aus.Denn Passus zu streichen,ist bei den neuen
Papieren in dem eh nix mehr drinnsteht, möglich.
Aber der Fred wirft ein Licht auf die jüngere deutsche Generation.
Ich würde das anders formulieren: er zeigt die Auswüchse der aktuellen Politik und Verwaltung.
Und die Reserve-Kanister in meinen Autos transportieren auch keine Luft.
Das fände ich albern
Sehe ich genauso. Und warum sollte ein Kanister am Heck eines Wolf schlechter oder gefährlicher und damit verbotener sein, als eine in eim Kofferraum.
Auf Grund negativer Erfahrungen habe ich seit Jahren in/an Fahrzeugen ohne Warnleuchte für Tankreserve eine Notration in Kanistern dabei:
In der ID einen 7-Liter-Kanister von Mercedes vorn im Ersatzrad (ähnliches gab/gibt es für den VW 181)
In meinem alten Ford Ranger einen 20-Liter Bw-Kanister in Bw-Halterung verschraubt auf der Ladefläche.
Im Renault R2067 2 20-Liter-Blechkanister in der dafür vorgesehenen Halterung.
Natürlich alle voll!
Sollte ich mal an ungünstiger Stelle liegen bleiben, finde ich es viel gefährlicher mit dem Kanister irgendwo zu versuchen, Sprit zu finden!
Zu der jungen Generation. Inzwischen ist jeder Beruf in Richtung Papier beschriften angelegt. Tendenz steigend. Immer mehr Auflagen für alles, immer mehr zu kontrollieren und zu beachten. Und das wird noch mehr. Aber das ist doch ein Urdeutsches Problem: wenn da etwas auf Papier steht, und dann womöglich noch mit einem Dienststempel, ja was soll man da denn gegen unternehmen??? Also bitte! Ein Stempel!!! Das uneingeschränkte Mittel der Macht über einen Deutschen! Ich glaube Lenin sagte mal etwas über dieses Volk :"wenn der Deutsche auf dem Bahnsteig demonstrieren wollte, würde er vorher eine Bahnsteigkarte kaufen" oder so ähnlich...
Interessant finde ich es schon darüber zu diskutieren denn niemand möchte in einer Kontrolle böse erwachen oder bei einem Unfall finanziell ruiniert werden. Denn dann kommt es plötzlich, das Papier mit Stempel...
Es gibt auch Fahrzeuge, welche Straßenzulassung
haben können, wie z. B. den Volvo L3304 Panzerjäger.
Der hatte nur vor dem Fahrer ein kleines Scheibchen.
Auf der Beifahrerseite nichts - da hier die Kanone nieder-
gezurt war.
Bezüglich derKanister- und deren Befüllung - halte ich es so wie
meine Vorschreiber - ich habe sie gefüllt dabiei - und in deren
Originalhalterungen.
Für den der die Original Optik erhaten will - aber kein Risiko im
Falle eines Falles eingehen möchte, ist es natürlich möglich einen
solchen Kanister/oder auch einen bis auf den Auslauf sehr
ähnlichen Wasserkanister mitzuführen. Macht ja auch Sinn -
denn oft ist Wasser wichtiger als Sprit.
zur jungen generation:
früher hat der staat ein paar verbote erlassen, die nachvollziehbar waren.
heute geht er viel geschickter vor: er lässt den menschen raum zur interpretation, was zur folge hat, daß ottonormal-internetbürger sich selbst mehr verbietet, als es der staat tun würde. nach dem motto: "was nicht ausdrücklich erlaubt ist, muss verboten sein"
auch die autohersteller springen auf diese spychologische masche auf: vw hatte früher beim 1,6er einen zahnriemenintervall von 120tkm vorgeschrieben. heute steht in der anweisung "nach 90tkm bei jedem service zustand überprüfen". was macht also der dumme deutsche? er wechselt nach spätestens 95 (teilweise schon bei 85), da gefahr im verzug sein muss
In keinen meiner BW Fahrzeuge stand sowas drinne !
Weder im munga noch Borgward !
in den Papieren von einem munga stand das drinne mit dem Kanister und türketten !
Moin zusammen,
in meiner Zulassungsbescheinigung steht zur Halterung am Heck: "Behälter am FZ-Heck abgedeckt u. nicht m. Kraftstoff befüllt".
Für die Optik und den gleichzeitigen Erhalt des Gebrauchswertes der Halterung haben wir ja schon eine Lösung:
Für den der die Original Optik erhaten will - aber kein Risiko im
Falle eines Falles eingehen möchte, ist es natürlich möglich einen
solchen Kanister/oder auch einen bis auf den Auslauf sehr
ähnlichen Wasserkanister mitzuführen. Macht ja auch Sinn -
denn oft ist Wasser wichtiger als Sprit.
Das mit dem Wasser sehe ich auch so. Deswegen kommt der Wasserkanister ans Heck und der Kraftstoffkanister im Innenraum dahinter. Fertig.
Zu hier vorgetragenen gesellschafts- und rechtswissenschaftlichen Exkursen möchte ich mich nicht äußern. Inzwischen gehört das hier wohl zu fast jedem Thema dazu.
Mich interessiert vielmehr, wie die Begründungen der Zulassungsstellen für die Eintragungen zu der Frontscheibe in der Heckhalterung lauten (bei mir ist auch die Versorgungsnummer des Einbausatzes für den Personentransport eingetragen )? Hat da jemand Informationen?
Viele Grüße
Christian
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