Helmpflicht Faun Kraka

  • Lediglich das Tragen einer Schutzbrille wird mir kraft TÜV-Gutachten vorgeschrieben

    Das wird ja immer besser!
    Das das sinnvoll ist, ist sicher unbestritten, aber ob das so durchsteht? Sehr fraglich.
    Ist denn auch die Beschaffenheit der Brille beschrieben? :?::T

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Hallo,
    wenn ich Moped, Quad, Roadster mir Broocklands fahre
    habe ich auch ne Brille auf - zumindest eine Sonnenbrille -
    denn der Brummer im Auge tut höllisch weh - und auf Dauer
    ehrlich gesagt auch der Fahrtwind.
    Auf öffentlichen Straßen - Helm nur dort wo er auch Vorschrift ist -
    also aufm Donnervogel.

  • Herr, schmeiß Hirn vom Himmel... vielleicht trifft es ja mal den richtigen (falls er keinen Helm auf hat)...

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Dieses Thema interessiert mich persönlich und beruflich sehr. Interessant wäre mal ein Scan vom FZ-Schein. Soweit ich weiß wäre eine Zulassung als PKW, schon aus dem Grund weil dann Gurte nachgerüstet werden müssten. Beim LKW besteht die Gurtplicht bei dem Baujahr jedoch nicht! §72 StVZO. Im alten Unimog ohne Dach waren ja auch keine Gurte (oder?), Helmplicht? Wohl kaum :rolleyes:

  • Hallo zu stammen, ja es ist richtig ein Schutzhelm könnte helfen wenn eine Havarie eintritt. Es gibt ja auch Fahrzeuge "letzte Meile Fahrzeuge " die dürfen ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Helm benutzt werden denkt da mal drüber nach ob Eure Kinder, Neffen und Enkel freiwillig einen Helm tragen. Und nun zu den Senioren mit den S-Pedelecs, ja ihr müsst auch einen geeigneten Helm tragen §21Abs.2 StVO.da das S-Pedelecs schneller als 25Km/h ist fällt ein Fahrrad Helm leider aus, da dieser nur bis 19,5Km/h Aufprallschutz getestet ist.

    Und immer daran denken wer unter der Hebebühne am Iltis, Widder, GAZ arbeitet sollte eine Anstoßkappen gemäß DGUV V112-193 mit geeigneter Schutzbrille tragen.

    So viel zur gewerberechtlichen Seite daher. Lässt uns doch unser Hobby genießen der eine mit Helm, wenn er mag, der andere ohne und der der Kraka fährt montiert die Scheibe mit E Kennzeichen D46 ECR und verzichtet auf den Helm. Schließlich steht ja in den Papieren Fahrersitz ohne Vorrichtung für Beckengurt.In der Regel ist der KRAKA als LKw mit Wechselaufbau zugelassen und nicht als LOF Quad mit Fußrasten und Lenk Stange.

    LG Vieby :kraka:

  • Es muß keiner Gurte nachrüsten an einem Fahrzeug, daß zum Zeitpunkt der Zulassung keine hatte....


    Sonst dürfte ja niemand in einem Oldtimer ohne nachgerüstete Gurte fahren.....


    Mein alter "Bremer" 309 Bj in den 80ern hatte keine Gurte...durfte ich des öfteren ausdiskutieren und auch mit Widerspruch dann ausfechten...und gewonnen.- Kindersitz ging auch nicht mit Rückhaltegurten zu befestigen, weil keine da waren...

  • So schaut es aus.

    Seit 1. Juli 2004 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Pkw auf allen Sitzen mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein; der hinten in der Mitte übliche Beckengurt ist nicht mehr erlaubt; es besteht aber keine Nachrüstpflicht, da der Einbau von Dreipunkt-Sicherheitsgurten hier in der Konstruktion nicht vorgesehen war.

    LG Vieby

  • Hallo Krakaner,


    eine Helmpflicht besteht nicht da kein Quad :daumenhoch:. Geschlossener Fußraum mit 3 Pedalen und einem Lenkrad, selbe Voraussetzungen und Vorschriften wie bei Cabrio oder Schlepper !!!

    Gurte müssen nicht nachgerüstet werden .....


    Gruß Fiedl

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