Eintragung Nato-Kupplung (Ringfeder) - Dokumentenpool

  • Ich bin froh das ich es hinter mir hab, die 1,5 t reichen mir... stelle die Gutachten etc. die Tage anonymisiert in den Doku-Pool - wer will, dem kann ich diese auch schicken.


    Na, Philipp, ich hoffe, das tust du in diesem Fall nicht. Weil es schlichtweg falsch ist. Und wenn es dann hier im Netz steht, sozusagen als "Mustergutachten", kann es viel Verdruß anrichten.
    Du hast dich leider von einem ahnungslosem Prüfer abzocken lassen.
    Wie bei Arne kriegen auch meine Borgis immer zwischen 3 und 3,5 to Anhängelast eingetragen, (hängt von meiner Kupplungskonstruktion ab ) und 1000 Kg ungebremst.


    1500 Kg für einen B 2000 ist einfach nur lächerlich, wenn der kleine Iltis schon1950 ziehen darf !
    Den Prüfer würde ich nochmal besuchen und zur Rede stellen.


    Gruß Jozi.

  • Hallo ,


    da hat der "Prüfer " mal wieder eine Kombination aus keine Ahnung+ Unsicherheit ( 1,5 to ?!?) gezeigt. Und dafür teuer Geld verlangt.


    Ich hatte das bei der Vollabnahme von meiner Cagiva letztes Jahr erlebt: Da kamen Fachfragen auf etwa: ".... 350 ccm ? Das ist aber wenig , mein Auto hat 2000 " ( ernst gemeint)
    Oder "...wie schnell fährt die denn, ich muss ja was eintragen, 190 geht die doch bestimmt" ( ja , klar mit 23 PS ?( ) .


    Wenn Ihr auf solche Leute trefft, dann lieber abbrechen und einen Prüfer suchen der weiss worum es geht. Ist immer besser , weil mehr geht .Mache ich auch so.
    Und auch um dem TÜV ler klar zu machen., das er nun nicht immer das allumfassende Wissen hat und man Ihm das auch zeigt.


    Phillip: Ich würde zu dem Prüfer nochmal hingehen und für Aufklärung sorgen , bzw. die 212,50 € erstatten lassen ( zumindest teilweise) , ganz einfach weil es nicht rechtens ist.
    Da geht bestimmt was....halt uns Informiert.


    Gruß Ingo

    ....et kütt nur drop ahn, dat dr et deiß!

    Zitat aus BAP- Song : Verdamp lang her

    Übersetzung für alle Nicht- Kölner: es kommt nur drauf an,das Du es tust....

  • Jetzt muss ich aber nicht lachen.....
    Fahrzeuge sind, wie hier bekannt, baugleich auf den gleichen Maschinen gebaut mit geringfügigen Änderungen / Verbesserungen. Wieso also sollte die SAE Hakenkupplung nicht am M201 eingetragen werden? Es gibt keinerlei technische Begründung dafür, außer: Keine Ahnung! Außerdem wird da Rechtsbeugung begangen, wie schon weiter oben geschrieben.
    Gruß
    Wolf
    N.S.: Den Schlauberger, der da die Cagiva abgenommen hat, den würde ich dem obersten Sachverständigen der entsprechenden TÜV melden. Dem gehört die Lizenz zum Abnehmen entzogen!
    Ich habe letztens einen umgebauten K30 abgenommen. Die Hauptsache der Abnahme bestand darin, den eingetragenen Schwachsinn zu berichtigen. Und das ist heute gar nicht mehr so einfach, rein formal.

  • Die derzeitigen nationalen Prüfzeichen wurden 1954 eingeführt. Davor gab es aber auch schon welche, z.B. für Verbindungseinrichtungen. Nur waren die Fahrzeuge der Wehrmacht seit Ende 1941 von den Vorschriften der StVZO ausgenommen. Somit tragen die Verbindungseinrichtungen ab 1942 in der Regel kein nationales Prüfzeichen mehr.
    1953 wurde dann der Protzhaken Wehrmacht zivil verboten, auch bei Altbestand. Was auf Grund der Materialengpässe zum Ende des Krieges auch ganz in Ordnung ist. Die Dinger waren Festigkeitsmäßig kaum noch mit denen von 1940 zu vergleichen.
    Der Einfachheit halber wurden von den damaligen oberen Sachverständigen ( die ja alle kriegsgeschädigt waren) aus Protzhaken Wehrmacht Militärkupplung gemacht. Macht die Sache einfach und Übersichtlich und erspart Erklärungen. Auch ist das Zeug ja nicht DIN-gerecht. Also ablehnen! Auch wenn rechtlich nicht haltbar.
    Dann erfand die EU die 94/20/EG. Da war plötzlich alles legal, in der EG-Welt. Deutschland musste nachziehen mit der TA31 neu. Auch da ist alles zulässig, wenn den Anforderungen genügend.
    Und somit sind auch die Nato-Haken wieder legal, weil heute prüfbar und zulässig. Verschiedene Hersteller von Verbindungseinrichtung bieten diese ja auch mit Prüfzeichen an, heute nur noch nach ECE-R55. Und die sind NICHT eintragungspflichtig. Aber so was wird den armen zukünftigen Sachverständigen der Einfachheit halber gar nicht erzählt, weil der Ausbilder das auch nicht weiß oder vielleicht auch gar nicht wissen will.
    Wenn es hilft.
    Gruß
    Wolf

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