Moin zusammen,
mich würde interessieren, wie Eure Einschätzung zu u.g. Thema ist. Ich habe schriftlich beim Landkreis nachfolgende Themen angefragt
ich möchte einen historischen Anhänger mit meinem Hanomag (Kennzeichen 07...) ziehen.
- Ist es erlaubt, das der alte Anhänger ein schwarzes Kennzeichen trägt, wenn er hinter dem Hanomag gezogen wird ? (in Klärung)
- Kann ich ein drittes rotes Kennzeichen für den Anhänger beantragen (gleiches wie Zugfahrzeug 07..) Wurde mir vom Str.Verkehramt mit einem eindeutigen JA beantw.
- Ist es ggf. zulässig, den Anhänger mit einem H- Kennzeichen zu fahren, damit ich diesen auch an einem PKW mit normaler Zulassung bewegen kann ? (in Klärung)