Anhänger hinter rotem 07er Kennzeichen.

  • Moin zusammen,
    mich würde interessieren, wie Eure Einschätzung zu u.g. Thema ist. Ich habe schriftlich beim Landkreis nachfolgende Themen angefragt


    ich möchte einen historischen Anhänger mit meinem Hanomag (Kennzeichen 07...) ziehen.


    - Ist es erlaubt, das der alte Anhänger ein schwarzes Kennzeichen trägt, wenn er hinter dem Hanomag gezogen wird ? (in Klärung)


    - Kann ich ein drittes rotes Kennzeichen für den Anhänger beantragen (gleiches wie Zugfahrzeug 07..) Wurde mir vom Str.Verkehramt mit einem eindeutigen JA beantw.


    - Ist es ggf. zulässig, den Anhänger mit einem H- Kennzeichen zu fahren, damit ich diesen auch an einem PKW mit normaler Zulassung bewegen kann ? (in Klärung)

  • Moin,


    ich muß mal wieder ganz breit grinsen.


    Nach meinen Erfahrungen werden Frage 1 und 3 eigentlich mit "Ja" beantwortet und die Frage 2 mit einem klaren "NEIN".


    Ich habe das auch schon so gemacht und habe auch ein 3. Kennzeichen, allein weil die Anhänger ein anderes Format benötigen. Ich habe aber schon so viele gute Begründungen gelesen, warum ich den Anhänger nicht mit dem 3 Kennzeichen hinter einem Fahrzeug mit den anderne beiden Kennzeichen fahren darf. War sogar irgendetwas in den Grundsätzen der STVZO....


    Ich habe es erst einmal bei einem historischen LKW-Hängerzug gesehen....


    Bin gespannt, was die Beantwortung der anderne Fragen angeht...

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • also als ich noch den Trecker auf dem roten Kennzeichen hatte,
    hat mir die Zulassungstelle ohne Probleme in das gleiche Heft einen Anhänger eingetragen und ein drittes Kennzeichen ausgegeben.


    Damals hab ich mir auch gar keine Gedanken gemacht und für die ausgebende Dame war es klar, dass ich den Anhänger hinter dem Trecker ziehe und somit ein drittes Kennzeichen benötige.


    Jetzt habe ich ein grünes Kennzeichen am Trecker und somit ein "Folgekennzeichen" für meinen Anhänger
    Ob dass damals die Begründung für ein drittes oo7er Kennzeichen war weiß ich nicht.

  • Moin,
    bei uns ist meine Stand der Dinge auch wie von Nieswurz geschrieben.
    Die wollen halt, dass man für die Anhänger eine eigene rote Nummer
    beantragt, und diese kostet dann wieder den vollen Jahresbeitrag.

  • Da hat sich unsere RAG auch mit beschäftigt. Als Nicht-Jurist schließe ich mich mit meinem (gesunden) Menschenverstand der Auffassung von Martin Kraut an, der mal Chef von einem Oldtimer Dachverband war:


    linkservice: -> http://www.fomcc.de/fordsetzung/05_2/05_2_10.htm

    Die Argumentation halte ich noch für aktuell obwohl die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO aufgehoben und in die Fahrzeugzulassungsverordnung eingearbeitet worden ist (§§ 2 Nr. 22, 17 FZV i.V.m. § 23 StVZO).

    Die Zulassungsstellen in den Städten / Kreisen und Gemeinden kochen aber alle ihr eigenes Süppchen. Hier und da werden dritte rote 07er Kennzeichen ausgegeben und als Folgekennzeichen akzeptiert. Manchmal soll für den Anhänger ein eigenes rotes Kennzeichen beantragt werden. Andere verbieten den Anhängerbetrieb ganz.


    Ob man einen Anhänger mit schwarzem (normalen) Kennzeichen hinter seine 07er hängt, muss jeder nach seiner eigenen Risikobereitschaft selber beurteilen. Hilfreich ist es auf jeden Fall, für den Anhänger ein gültiges Oldtimergutachten mitzuführen. Das man nur zu Fahrten aufbricht, die im Rahmen der Nutzung des roten Oldtimerkennzeichens zulässig sind, ist dabei wohl selbstverständlich (An- und Abfahrten zu Veranstaltungen etc.)

    Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen (Harald Juhnke):verrueckt:

  • Fahre schon jahrelang einen Anhänger mit 07er-Folgekennzeichen; der Kreis hat es gebilligt.


    War damit in Beltring, in der Normandie, in Holland, in Belgien... alles o.K.; keine Beanstandungen.


    Nur kann mir auf dem STVA keiner sagen, ob ich den 404 mit "unserem" (hallo Elwood!) Motorradanhänger
    mit zwei K 125 beladen auch Sonn-und Feiertags ohne Ausnahmegenehmigung (Fahrverbot) fahren darf.


    Es ist in diesem fall ein "Sportanhänger".


    Gruss Pit

  • Ich habe den FK 20 - Mopedanhänger ( Baugleich mit dem von Pit )
    mit grünem, steuerfreiem Kennzeichen angemeldet. Mit ganzen 21
    Euro Versicherung im Jahr mache ich mir da über 07 keine Sorgen.



    Pit, machst Du am WE mal ein schönes Foto vom Munga - Gespann ?
    Wenn Du noch ein Avatar-Dingsbums brauchst, links ist ein schönes Bild....

  • @'dkwpit
    wenn der Anhänger ausschließlich zum Transport von Motorrädern konzipiert ist und auch so genutzt wird, sollte dieser doch als "Sport-Anhänger" gelten und unterliegt somit nicht dem Sonn- u. Feiertagsfahrverbot.
    Hat das Zugfahrzeug ein "H"-Kennzeichen oder eine rote 07er Nummer unterliegt es ebenfalls nicht dem Sonn- u. Feiertagsfahrverbot..


    oda?


    Wolfgang

  • @wolfgang:


    §30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.


    Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.


    Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kriterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.


    ergo:


    07er und H sind nicht ausgenommen und brauchen Sonntags eine Ausnahmegenehmigung

  • 07er und H sind nicht ausgenommen und brauchen Sonntags eine Ausnahmegenehmigung


    Nein - dafür gilt die Regelung nicht und die 07er und H dürfen auch am Sonntag
    fahren. Macht ja auch insofern Sinn da alle Oldtimer oder Nutzfahrzeugtreffen an einem
    Sonntag enden, und dann natürlich die Leute heimfahren wollen.

  • Genau das ist uns von der Kreisverwaltung SVA Kleve untersagt worden,
    Die Rückfahrt ist nicht in öffendlichem Interesse und es liegt lt. Bezirksregierung
    Düsseldorf auch kein zwingender Grund vor eine Ausnahmegenehmigung zu
    erteilen. Wer an Treffen teilnimmt kann auch einen Urlaubstag für die Rückfahrt
    opfern ist die offizielle Lesart in NRW.


    Wir haben mit diesem Thema schon viel Zeit und Behördenstunden verbracht.

  • Fahrverbot am Sonntag hatten wir schon ausgiebig behandelt.Alles über 7,5t muss stehen bleiben oder Ausnahme.Nen altes 07er Fahrzeug und nen 07er Hänger und dann am Wochende Kies ranschaffen um zu bauen, ist nicht drinn und auch nicht im Sinne des Gesetzgebers.
    Es wird ja immer von Leuten berichtet die das 07er ausnutzen.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Ui! Es geht mal wieder los! 8o Eines meiner Lieblingsthemen ;)

    sollte dieser doch als "Sport-Anhänger" gelten und unterliegt somit nicht dem Sonn- u. Feiertagsfahrverbot.

    Nach dem Gesetz (besagter §30) stimmt das nicht. Es gibt aber Bundesländer, in denen das tatsächlich möglich ist. Ich hatte das an anderer Stelle mal ausgiebig beschrieben. Aber das ist eigentlich nur guter Wille einzelner Landesregierungen!


    Hat das Zugfahrzeug ein "H"-Kennzeichen oder eine rote 07er Nummer unterliegt es ebenfalls nicht dem Sonn- u. Feiertagsfahrverbot..

    Sorry! Völlig falsch. Oder sollte es da endlich was Neues geben?


    Macht ja auch insofern Sinn da alle Oldtimer oder Nutzfahrzeugtreffen an einem
    Sonntag enden,

    Auch wenn es Sinn machen würde, interessiert das den Gesetzgeber wenig. Aber wir hoffen auf eine entsprechende Neuregelung für Oldtimer.


    offizielle Lesart in NRW.

    In NRW gilt auch die Regelung für Sport- und Freizeitanhänger, allerdings, wie üblich, nur hinter LKW bis 3,5t.


    Nen altes 07er Fahrzeug und nen 07er Hänger und dann am Wochende Kies ranschaffen um zu bauen, ist nicht drinn

    Stimmt! Hat aber vor Allem was mit den Nutzungsbedingungen für 07er-Kennzeichen und weniger mit dem Sonntagsfahrverbot zu tun

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • das dieses alter Kaffe sei


    Du hast ja hier nach unserer Einschätzung gefragt und alt oder nicht, dieser Argumentation schließe ich mich immer noch an. Denn welchen Sinn hat eigentlich ein Nummernschild? Es soll darüber Auskunft geben, ob das Fahrzeug den Behörden bekannt also registriert ist. Weiterhin soll es einem Halter zugeordnet werden können. Und es soll einen Anhaltspunkt darüber geben, dass Verkehrssicherheit und Versicherungsschutz gegeben ist.
    Das rote Oldtimerkennzeichen als Nachläufer für einen klassischen Anhänger erfüllt diese Kriterien. Meiner laienhaften Meinung nach, gibt es keinen Grund dies dem Oldtimerbesitzer zu versagen.

    Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen (Harald Juhnke):verrueckt:

  • Moin,
    da gehe ich auch voll mit.(alter Kaffe war Aussage MA SVA)
    Freut mich natürlich, wenn der Anhänger die selbe 07er Nummer bekommt wie das Zugfahrzeug und nicht mit einer anderen 07er Nummer separat versteuert und versichert werden muß.
    Schränkt dann natürlich den Anhängerbertieb ein, weil der Anhänger dann ja nur hinter dem 07er fahrzeug laufen darf.
    Am besten wäre ja normales Kennzeichen und dann hinter jedem Fahrzeug oder H-Kennzeichen ?

  • Jedes Zulassungspflichtige Fahrzeug, muss halt zugelassen sein, wenn es auf öffentlichen Wegen bewegt wird. Da bei einen Gespann (egal ob normal oder historisch zugelassen) zwei Zulassungspflichtige Fahrzeuge unterwegs sind, müssen auch beide ein eigenes Kennzeichen führen. Diese Folgekennzeichen gelten ja eh nur für nichtzulassungspflichtige Anhänger, sprich Höchstgeschwindigkeit 25 Km/h!!!!!
    Wenn ihr mit euren PKW und Anhänger unterwegs seit, braucht ihr doch auch ein extra Kennzeichen auf dem Anhänger und dürft nicht das vom PKW verwenden, oder ????

  • Das war die Argumentation, wie sie wohl auch aus dem Grundsätzen der STVZO heraus gezogen werden kann.


    Hinzu kommt vielleicht auch noch die Versicherungsfrage. Früher war ein Anhänger ja automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert in der Haftpflicht (die Versicherung des Anhängers deckt ja eigentlich nur Schäden, wenn dieser nicht angehängt ist).


    Scheinbar haben sich da aber "hinter den Kulissen" in sofern Änderungen ergeben, daß die Anhängerversicherung mit einem Teil der Deckung mit herangezogen wird, so ist das jetzt zumindet im Nutzfahrzeugbereich.


    Wäre beim selben 07er ja zwar auch der selbe Versicherungsnehmer, aber vielleicht errechnen die Statistiker ein höheres Schadensrisiko...


    Dennoch: Wenn der entsprechende TroLF und der Passende Anhänger mal wieder bewegt werden, mache ich es trotzdem. Stehen ja auch beide im Heft und -wie hier schon gesagt wurde-, muss die Rennleitung es erst einmal besser wissen...

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