Jedes Zulassungspflichtige Fahrzeug, muss halt zugelassen sein...
richtig... aber es handelt sich bei den roten Oldtimerkennzeichen (07er) nicht um eine Zulassung im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung! §17 FZV schreibt dazu:
"(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen."
Es gibt also die Möglichkeit, das rote Oldtimerkennzeichen als Folgekennzeichen zu führen. Manche Strassenverkehrsämter verfahren ja in diesem Sinne. Warum also keine einheitliche, bundesweite Regelung?