Anhänger hinter rotem 07er Kennzeichen.

  • Jedes Zulassungspflichtige Fahrzeug, muss halt zugelassen sein...


    richtig... aber es handelt sich bei den roten Oldtimerkennzeichen (07er) nicht um eine Zulassung im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung! §17 FZV schreibt dazu:


    "(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen."


    Es gibt also die Möglichkeit, das rote Oldtimerkennzeichen als Folgekennzeichen zu führen. Manche Strassenverkehrsämter verfahren ja in diesem Sinne. Warum also keine einheitliche, bundesweite Regelung?

    Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen (Harald Juhnke):verrueckt:

  • Das ist schon richtig, die Zulassung hat hier quasi das Kennzeichen! Mit diesen einen Kennzeichen, kann ich halt nur ein Fahrzeug bewegen. Mit einem Anhänger hinten dran bewege ich aber zwei Fahrzeug. Also brauch ich ein zweites Kennzeichen. Folgekennzeichen kenn ich nur für Anhänger, welche selber nicht zulassungspflichtig sind (z.B. bis 25 km/h).
    Versicherungstechnisch ist es tatsächlich so ähnlich wie Nieswurz das ausgeführt hat.
    Nur so als Beispiel: Wenn sich der Anhänger wären der Fahrt löst und einen Schaden anrichtet, geht das nicht zu lasten des ziehenden Fahrzeug sondern zu lasten der Anhänger-Versicherung.
    Wird mit dem Anhänger am ziehenden Fahrzeug ein Schaden angerichtet, geht das zunächst auf die Haftpflicht des ziehenden Fahrzeugs. Dann nimmt die Haftpflicht des ziehenden Fahrzeugs Regress bei der Haftpflicht des Anhängers (zu 50 %).

  • Folgekennzeichen kenn ich nur für Anhänger, welche selber nicht zulassungspflichtig sind...


    Du beantwortest es Dir selber: Fahrzeuge, die mit rotem Oldtimerkennzeichen bewegt werden, sind nicht zulassungspflichtig. Meine Oldtimerversicherung hat kein Problem damit, den Anhänger auf diese, eine Nummer mitzuversichern. Die Straßenverkehrsbehörde müsste jetzt nur noch Willens sein, das Folgekennzeichen rauszurücken. Tuen sie aber nicht... Kameraden in anderen Städten haben das Glück, so verfahren zu dürfen. Ich fühle mich diskriminiert und fordere bundesweite Gleichbehandlung. :^:

    Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen (Harald Juhnke):verrueckt:

  • Sorry, aber das ist doch Quatsch. Die Fahrzeuge welche Du meinst, sind doch alle zulassungspflichtig!
    Du kannst sie doch nur bewegen weil du sie auf eine 07-Nummer gemeldet ("zugelassen hast") hast. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h sind nicht zulassungspflichtig. Hast Du da welche????? Die kannst du dann sogar ohne Kennzeichen fahren!

  • Nein, 07er sind ja nicht dauerhaft zugelassen.Mann man darf damit nicht jeden Tag zur Arbeit fahren.
    Da man sich ja auch nen Schild holen muss, mag das zwar ne Anmeldung sein, ist aber keine dauerhafte Zulassung.Halt Beamtendeutsch.
    Das die Länder unterschiedlich handeln gibts ja in fast allen Bereichen,sodenn die Länder da
    überhaupt was zu sagen haben.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Ich glaube wir reden da aneinander vorbei. Vielleicht drücke ich mich da auch falsch aus.
    Fakt ist doch, dass die Fahrzeuge von denen wir reden, alle zulassungspflichtig sind. D.h. sie müssen alle eine Versicherung nachweißen und in der Regel mit eigenen Schild zugelassen werden.
    Jetzt gibt es für Oldtimer-Sammlungen eine Erleichterung, die 07er-Nummer. Das heißt ich kann alle auf dieser Nummer gemeldeten Fahrzeug für bestimme Zwecke fahren. Aber nur einzeln und nicht alle auf einmal. Da macht ein Anhänger, aber auch keine Ausnahme. Folgekennzeichen kenne ich nur für die Landwirtschaft. Da darf ich hinter Zugmaschinen einen Anhänger mitführen, ohne Zulassung, wenn er nicht schneller als 25 km/h fährt. Gekennzeichnet mit 25 km/h Aufkleber, etc. Für diese Art Anhänger gibt es das Folgekennzeichen, ohne Zulassungsstempel, ohne Versicherung, etc. Aber auch nur hierfür!
    Wenn das in anderen Bundesländern anders ist, dann ok! Ich lass mich gerne eines besseren belehren. :^:
    Ich bin allerdings der Meinung wenn es schon die Möglichkeit einer 07er Nummer gibt, dann sollten wir froh sein. Und sollten nicht noch das letzte rausholen wollen, indem wir irgendwelche Gesetzestexte verbiegen. Es ist alles klar geregelt. Und mal ehrlich, die Versicherung und Steuer für einen Anhänger ist ja da wohl das wenigste. Und selbst bei einen Anhänger-Sammler ist eine separate 07er ja auch noch günstiger als jeden Anhänger selbst zu versichern. :heuldoch:
    Gruß
    Holger (und nix für ungut :engel: )

  • Du meist er müsste das gesetzlich bescheuerte Wechselkennzeichen besorgen?
    Wenn die eh im selben 07 Heft stehen ,dann kann er auch nen Hänger mit der 07er
    hinterhängen.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Hallo,


    also in meinem Landkreis war es so, das ich nur 2 einzeilige gestempelte Kennzeichen bekam. Nachdem ich den Zulassungs Chef einen Auszug aus einem Oldtimerforum zeigte, hatte er mir dann ein 3. Kennzeichen (kleines zweizeiliges für Moped ) noch genehmigt. So nun kam ich ein paar Jahre später auch noch mit einem Anhänger an, den ich auch auf Roter 07er Nummer ziehen wollte,quasi als Zug. Na, das ist vollkommen unmöglich so seine Antwort. Tja, dann zeigte ich ihm wieder einen Beitrag aus dem Forum und das so etwas woanders möglich sei und er war nun bereit sich die Sache durch den Kopf gehen zulassen und sich mal schlau zu machen. Das Ende vom Lied war, das er keinen Einwand darin sehe und ich jetzt ein 4tes Nummernschild mit der selben 07er Nummer holen kann(großes Kuchenblech für Anh.), allerdings wird dieses Schild nicht abgestempelt werden. D.h. Anhänger ist über das Zugfahrzeug mitversichert und darf auch nur in Verbindung mit dem Unimog gefahren werden und wird auch so im roten Fahrzeugschein eingetragen. Das ganze habe ich erst vor ein paar Monaten beantragt.


    Gruß
    Gerd

  • Die Diskussion hier führt fast ad absurdum; in Deutschland ist so ziemolich alles geregelt; nur mit dem 07er -Kennzeichen
    kocht jeder Kreis sein eigenes Süppchen.Zu Gerds Kommentar: mein 07er-Folgekennz. für den Anhänger ist abgestempelt mit dem
    Kreis-Symbol als Hinweis, der Anhänger ist zugelassen; ein Blanko-Nummernschild halte ich für rechtswidrig (z.B. für die Polizei).


    Meine Anhänger (Schmitz, FK 20-Fahrg.) sind beide §23- abgenommen und entsprechend zugelassen (rotes Heftchen)
    und autom. mitversichert.


    Natürlich sind die 07er-Fahrzeuge dauerhaft zugelassen; es gibt nur Nutzungsbeschränkungen!


    Bei meinem Kreis muss ich allerdings alle drei Jahre die 07er-Lizenz verlängern unter Vorlage des Fahrtenbuches und einer
    Gebühr von z.Z. 75€; dann bekomme ich für jedes Fahrzeug/Anhänger einen neuen dauerhaft (!!!) gültigen roten Schein
    mit Gültigkeitshinweis.


    Gruss Pit

  • ......tja, die einen machen es so, die anderen halt nicht! Wichtig empfinde ich es vor allem dass der Versicherer von diesem
    3. gestempelten oder auch ungestempelten Kennzeichen Kenntniss hat UND am besten schriftlich bestätigt dass bei einem
    VU für beide gleichzeitig genutzten Fahrzeuge die Deckung bietet!
    Die Haftung für Anhänger hinter einem Fahrzeug hat sich definitiv verändert hin zu einer 50%igen Belastung ,auch im Privaten Bereich.

    Gruß
    Stefan


    www.ig-hmt.de


    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

  • Neues von der 07er-Front:


    Habe bei meiner zust. Gemeinde/Stadt bezügl. Sonntagsfahrverbot nachgerfragt:
    ich falle mit Mog und Anhänger und Moppeds drauf trotz Oldtimerzul. unter diese Regelung:
    Für jedes Treffen muss ich eine Ausnahmegenehmigung beantragen; 45€/Stück!


    300€ für jährliche Ausnahmegenehmigung.


    Wie teuer ist eigentlich ein Protokoll?


    Gruss Pit

  • Beim Protokoll musst Du dann aber die eventuellen Standkosten mit berechnen, wenn sie Dich zwingen den Anhänger stehen zu lassen...

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Nein, Pit, auch nochmal für Dich:


    Eine 07 ist im rechtlichen Sinne keine Zulassung! Es gibt keine Nutzungsbeschränkungen sondern andersrum, die Genehmigung die Fahrzeuge zu bestimmten, eng festgelegten Zwecken ausnahmsweise bewegen zu dürfen.


    Gruß
    Michael

  • Pit, du hast ja immer noch kein Avatar :whistling:


    Auch bei 07 lt. unserer Kreispolizeibehörde:


    Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten, verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren
    0 Punkte 120 Euro


    das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag als Halter angeordnet oder zugelassen zu haben
    0 Punkte 570 Euro


    Macht aktuell 690 Euro

  • Die Diskussion hier führt fast ad absurdum; in Deutschland ist so ziemolich alles geregelt; nur mit dem 07er -Kennzeichen
    kocht jeder Kreis sein eigenes Süppchen.Zu Gerds Kommentar: mein 07er-Folgekennz. für den Anhänger ist abgestempelt mit dem
    Kreis-Symbol als Hinweis, der Anhänger ist zugelassen; ein Blanko-Nummernschild halte ich für rechtswidrig (z.B. für die Polizei).


    Meine Anhänger (Schmitz, FK 20-Fahrg.) sind beide §23- abgenommen und entsprechend zugelassen (rotes Heftchen)
    und autom. mitversichert.


    Mein 3. Kennzeichen ist auch abgestempelt, aber halt auch mit der Begründung, daß es von der Größe für den Anhänger und einen Unimog nötig ist. Das nicht abgestempelte Kennzeichen wäre aber eine logische Konsequenz aus der Begründung des Folgekennzeichens. Folgekennzeichen für landw. Anhänger sind nämlich auch nicht abgestempelt.


    Die Abnahme nach §23 war lange Zeit auch solch ein lokales Politikum, so verlangt meine Zulassungsstelle dies jetzt auch, aber meine bereits eingetragenen Fahrzeuge haben diese Abnahme nicht benötigt. Genau wie die Hauptuntersuchung -habe ich noch nicht benötigt, wird auch heute noch nicht verlangt- von anderen Kreise verlangt wird, in manchen sogar die 2-jährige Vorführung beim TÜV auf eingetragene Fahrzeuge.


    Zitat

    Natürlich sind die 07er-Fahrzeuge dauerhaft zugelassen; es gibt nur Nutzungsbeschränkungen!


    Das könnten Rechtsverdreher anders sehen (und deine Aussage würde ja das Anbringen des 3. Kennzeichens am Anhänger grade verbieten (s.o.)). Das 07er ist meiner Auffassung nach die Oldtimer-Variante des 06er-Kennzeichens. Ich habe auch noch ein entsprechendes Heftchen und keinen kleinen Zulassungs-Schein pro Fahrzeug. Hätte ich mein Kennzeichen noch 1 Jahr früher erhalten, wäre es mir auch möglich gewesen, Fahrzeuge handschriftlich selber dort ein- und auszutragen.
    Heute erstellt die Zulassungsstelle bei jeder Änderung des Fahrzeugbestandes mit Freude handschriftlich ein neues Heft und streicht die leeren Seiten durch (Das ist ca. 30 Min Arbeit für nur 15 Euro!).
    Daher finde ich ebenfalls die Argumentation schlüssig, daß das Kennzeichen selbst die Zulassung darstelle und nicht das kennzeichen führende Fahrzeug zugelassen sei. Ferner müsste ein zugelassenes Fahrzeug ja zur HU, was bei den meissten 07er ja nicht verlangt wird (wie beim 06er). Dafür erklärt sich der Besitzer der 07er-Zulassung ja selber verantwortlich und muss beim Prozedere der Beantragung ja auch sein Verantwortungsbewusstsein über KBA-Auskunft und Führungszeugnis nachweisen (sicherlich ist dies auch unterschiedlich gehandhabt).


    Gruss


    Michael

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Hallo Herr Niederrheiner,


    klar habe ich ein Avatar... Mensch-ärgere-Dich-nicht Püppchen in Schneetarn.


    Interessant, wie viele Meinungen und Erfahrungen hier zusammenkommen.


    Fazit: ich bin froh, dass es in unserem geldgeilen Staat überhaupt die Möglichkeit gibt,
    ein solches Kennzeichen zu nutzen = kostengünstiges Bewegen von Oldtimern jeglicher Art.


    Ich würde es immer wieder tun.


    Gruss Pit

  • Bei uns in der Zulassungsstelle bekommt man nur zwei Schilder. Wenn man eines für ein Krad will, muss man ein langes abgeben. Sonst könnte man ja zwei Fahrzeuge bewegen. Was ja auch richtig ist, aber nicht im Sinne des Erfinders. ^^

  • Hier die Stellungnahme vom SVA:
    Frage: Kann ich hinter 07er Kennzeichen Zugfahrzeug ein Anhänger mit H Kennzeichenfahren?
    Antwort: Ja - aber die Einschränkungen der 07er Kennzeichen bleiben bestehen


    Frage: Bekommt man ein drittes Kennzeichen wenn man einen Anhänger ins 07er Kennzeichen aufnehmen will – besteht diese Möglichkeit
    Antwort: Ja – aber nur wenn man die Fahrzeuge nicht als Gespann nutzen will
    – nur bei alleiniger Nutzung mit einem anderen Zugfahrzeug mit normaler Zulassung oder H Kennzeichen, aber zu den Bedingungen des 07er Kennzeichens
    Bei Nutzung als Gespann muss der Anhänger ein eigenständiges 07er Kennzeichen erhalten. Das 07er Kennzeichen muss für den Anhänger neu beantragt werden !!!!!


    völlige Verwirrung

  • Klar macht das Sinn. Man denke an die Steuer die man spart.
    H Kennzeichen 191,73Euro, ab 10t kostet sowas normal 373 Euro.


    Es gibt Leute die haben einfach größere Anhänger.

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