Anhänger hinter rotem 07er Kennzeichen.

  • Pkt.2 rotes Kennz.: Der Journalist hat keine Ahnung; schlecht für ein Fachmagazin! :thumbdown::thumbdown:


    Sollte besser Kinderbücher oder Comics schreiben. :lachuh:


    Aber mangelndes Fachwissen bei den gelernten Schreiberlingen erlebt man leider immer wieder.


    Gruss Pit

  • Zitat

    Der Journalist hat keine Ahnung; schlecht für ein Fachmagazin!


    Das ist doch immer so. In anderen Bereichen sieht man das genauso.



    Auch Schwachsinn: .Diese Regel gilt ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke. .....zum Holz holen im Wald einen Anhänger mitführen möchte muß diesen zulassen.


    Ich fahr mit meinem grünen 25km/h Anhänger (BWB2327) in den Wald, hab ja nur keine Landwirtschaft, sondern nur eine Forstwirtschaft und nur dazu ist dieser Hänger da.


    Ich bin jetzt kein Leser der Schlepperpost ansonsten sollte man einen Leserbrief schreiben.

    Dieser Beitrag besteht aus 100% wiederverwendbaren Buchstaben und Wörtern aus weggeworfenen Emails. So braucht er wenig bis keine neue Buchstaben, und ist vollständig Digital abbaubar.

  • Wenn grüne Kennzeichen steuerfrei sind,warum sollte sich dann ein Schlepperfahrer ne 07 holen und Steuern bezahlen?
    Es geht dabei wohl nicht um Verkehrssicherheit,Versicherung oder Zulassung sondern nur ums abkassieren wenn einige Länder das erlauben und andere nicht.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Wenn grüne Kennzeichen steuerfrei sind,warum sollte sich dann ein Schlepperfahrer ne 07 holen und Steuern bezahlen?


    weil er z.B. keine grüne Nummer bekommt?


    die gibts nämlich nur auf begründeten Antrag.


    (ich hab übrigens eine für meinen Deutz :thumbsup: )

  • Wie sind denn dafür die konkreten Vorgaben? Falls ich meinen Hanomag mal irgendwann fertig hab...

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Oje... ich hab gerade geschafft, nicht als landwirtschaftlicher Betrieb eingestuft zu werden weil die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ständig Versicherungsbeiträge von mir haben wollte... bloß weil meine Schrauberhalle mal ein Bauernhof samt Hauskoppel war :tobt:


    Okay, also bleibt der Hanomag auf der 07er...

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • dumm gelaufen...


    Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens hat das Finanzamt damals bei mir von den kritierien der landwirtschaftlichen BG abhängig gemacht. Das haben die sozusagen als amtshilfe als Bedingung definiert.


    Aber wenn Lorenz seinen Hanomag fertig hat, dann findet sich sicherlich ein real existierender land- oder fortwirtschaflticher Betrieb den er ab und zu als Lohnunternehmen unterstützt....

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Das blöde an der Sache ist, das ich vom Landkreis die schriftliche Aussage habe, das ich hinter 07, nur einen Anhänger mit eingener 07-Nummer führen darf und der Zoll mir schriflich bestätigt, das eine Mitnahme eines ordnungsgemäß angemeldeten Anhängers hinter diesem Fahrzeug nichts entgegen stehen würde.
    Letzteres habe ich mir einlaminiert und führe das Schriftstück mit.
    Da in diesem Staat ja alles geregelt ist, müsste es doch eine ganz klare gesetzliche Aussage hierfür geben. Oder ?
    Will ja das Thema auch nicht über strapazieren, aber so ganz zufrieden gebe ich mich damit nicht. ?(

  • Also wenn ich ehrlich bin hab ich mir darüber nie Gedanken gemacht . Ich war schon einige male mit meinem Chevy K30 plus Bundeswehranhänger auf treffen oder bin der Polizei begegnet ohne das einer was zu meckern hatte ! Chevy auf 07er ,Anhänger normal zugelassen ! Und ich bin auch Sonntags damit von der Schmidtenhöhe weg ohne Problem !
    Ich wollte den zwar auch auf 07er Zulassen das gibt's bei uns im Kreis aber so nicht !


    Gruß
    Markus

  • Der DEUVET hatte damals das H-Kennzeichen mit 30 Jahre Reglung gefordert. Die "Initiative Pro Oldtimer" hat das rote Wechselkennzeichen für FZ über 20 Jahre vorgeschlagen und kurze Zeit später wurde die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO erlassen. Verordnungen durchlaufen nicht das komplette gesetzgeberische Verfahren, darum gings wohl recht zügig und es gab keine Durchführungsbestimmungen. Das wiederum führte zu einigen Verwirrungen bei den Behörden.


    Anfänglich wurden 06- Wechselkennzeichen ausgeteilt (für Zweifler: Ich hatte so eines!) Um besser unterscheiden zu können wurden dann 07- Kennzeichen ausgegeben. Manche Zulassungsstellen verlangten, dass die FZ zunächst Tüv oder eine Oldtimerbegutachtung haben müssen, andere nicht. Manchmal gab es nur einen Satz Schilder, andere hatten mehrere Sätze mit der Auflage, dass nicht mehrere FZ zur gleichen Zeit fahren dürfen etc. Der DEUVET hat zu dieser Zeit dargelegt, dass auch zeitgenössische Gespanne ( sogn. Essemble) mit einem Kennzeichen gefahren werden dürfen. Meine Zulassungsstelle hatte das so gelöst, dass ich für das Zugfahrzeug gestempelte, für den Anhänger ungestempelte (Folgekennzeichen) hatte. Das war so im FZ-Heft vermerkt.


    Das galt aber nur bis 2007!!!


    Aufgrund einiger (blödsinniger Klagen) hat man die Oldtimerkennzeichen neu regeln müssen und bundesweit vereinheitlichen wollen! Einheitlich sind nun 30 Jahre für H und Wechselkennzeichen und Oldtimergutachten vorgeschrieben. Es sollte seit diesem Zeitpunkt keine Zulassungsstellenspezifischen Reglungen mehr geben!


    In dieser neuen Reglung wurden Anhänger nicht mehr "erwähnt". Darum gibt es für diese keine Oldtimergutachten und keine 07- Zulassung. UND: Ab diesem Zeitpunkt sind Gespanne (Auto und Anhänger) mit dem gleichen Kennzeichen nicht mehr erlaubt - denn was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist bei uns automatisch untersagt - das ist die ganze Begründung und darum findet Ihr nichts in den Gesetzen darüber.


    Ich habe damals Bestandsschutz für meine Gespanne beim Reg. Präsidium erwirkt, aber ausdrücklich wurde auf schriftliche Stellungnahmen verzichtet um keine Präzidenzfälle zu schaffen! (Mittlerweile habe ich darauf verzichtet) Trotzdem könnten so noch einzelne historische Gespanne legal unterwegs sein...


    Ganz offiziell darf ich (in Hessen) aber zeitgenössche Gespanne (Essemble) fahren, wenn das Zugfahrzeug 07 und der Oldieanhänger eine normale Zulassung hat (unter den üblichen Einschränkungen und es muss dem Oldtimerzweck dienen). Moderne oder alte zu üblichen tranzportzwecken eingesetzte Anhänger sind kein zeitgenössisches Essemble = geht nicht!


    Ich hoffe, die Sache ist jetzt etwas klarer


    Es grüßt der
    Ludwig

    :munga:


    Unsere Großeltern haben uns gelehrt:

    Der Klügere gibt nach! - Nun regieren die BildungsfernInnen :mimimi:

    Einmal editiert, zuletzt von Ludwig ()

  • @Ludwig
    Da kann ich dir in Teilen nicht recht geben.
    Es gibt in Hessen sehr wohl die Möglichkeit für einen Anhänger,
    der mindestens 30 Jahre alt sein muss und die sonstigen Kriterien
    erfüllen muss, ein Oldtimergutachten beim TÜV zu erhalten.
    Mit diesem Gutachten trägt dir die Zulassungsstelle diesen Anhänger
    in dein rotes Fahrzeugscheinheft ein.
    Wenn du Gespann also Zugfahrzeug 07er rote Nummer und Anhänger
    07er rote Numer fahren willst brauchst du dafür ein zweites nicht
    nummerngleiches rotes 07er Kennzeichen, da es auf eine Nummer keine
    3 Kennzeichen mehr gibt.
    Das Procedere für einen Anhänger rentiert wohl in den meisten Fällen nur
    wenn man mehr als einen historischen Anhänger hat, und/oder sowieso ein zweites
    07er Kennzeichen braucht. Ansonsten wird für einen Anhänger ganz normal
    zugelassen Versicherung und Steuer immer billiger sein.

  • Hm ich hab ja drei rote Kennzeichen weil ich den damals ein drittes aus dem Rippen leiern konnte ,weil ich ein kleines am Pickup eingetragen habe und ich entsprechenden Gesetzestext vorlegen konnte das die dann verpflichtet wären ein weiteres auszustellen ! Sollte ich vielleicht nochmal nachfragen !


    Gruß
    Markus

  • @ Pi-jay


    bei mir behauptet immer der TÜV, sie hätten keine Vorgaben für H - Untersuchungen bei historischen Anhängern (zugegeben bei Oldie-Wohnwagen).


    Gleichzeitig kommt immer das Argument, dass so eine Abnahme und Zulassung ja auch wirtschaftlich völlig unrentabel wäre - gerade da muss ich vorbehaltlos zustimmen (zumindest im PKW-Bereich). Oldtimerversicherungen (auch Kasko) sind ja mit regulärer Zulassung idR. kein Problem.


    Und ich habe keine Nutzungseinschränkungen wenn ein anderes Zugfahrzeug benutze.


    Viel Spaß wünscht der
    Ludwig

    :munga:


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