Wer kennt diese Sanitätskennzeichnung von 1966

  • Ich habe diese Santitätsdienstkennzeichen bekommen:



    Eine Seite Oliv mit rotem Kreuz auf weißem Kreis ...



    ... die andere Seite nur weiß mit rotem Kreuz


    An einer Kennzeichnung ist ein Etikett mit VersNr vorhanden:



    Herstellerkennzeichen: C.N.


    Wurden diese Binden am Arm getragen und mit Sicherheitsnadeln befestigt :?:
    Wer weiß mehr :?:


    Später sahen die Sanarmbinden ja so aus:



    Gruß
    Kai

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  • Ich habe in meiner aktiven Zeit nur die oben gezeigten Binden gesehen und getragen.
    Die war genau so bis zum Ende meiner aktiven Zeit imEinsatz. Natürlich mit Dienstsiegelabdruck, denn nur dann ist sie offiziell!


    Die Annahme mit den Sicherheitsnadeln ist korrekt.
    Die olive Seite durfte nur auf Befehl nach außen gezeigt werden, da das einer Tarnung nahe kam und auch die Tarnung von Sanitätskräften war nur auf Bfehl zulässig.


    Die mit der Schlaufe kenne ich nicht.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Hallo Kai,


    das sind Armbinden für Sanitäter (nicht für Sanitätshelfer - die hatten ein verkleinertes Schutzzeichen). Im Feld wurde die grüne Seite nach außen getragen, beim Dienst im Lazarett die weiße Seite nach außen. Die Befestigung am Ärmel erfolgte mit Sicherheitsnadeln.


    Detlev

  • Aha ... :thumbup:
    Vielen Dank für die Erleuchtung.
    Dann weiß ich jetzt ja auch, wo ich die Armbinden ablegen muss.


    Gruß und einen schönen Sonntag
    Kai

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  • Moin,


    hier noch ein Kommentar vom Sani :D .
    Die Armbinde die Du da hast, ist schon das zweite Modell der Bundeswehr. Das erste Modell sieht genauso aus, halt nur ohne die Grüne Seite.
    Bis zum Jahre 2004 waren die Armbinden nur mit Dienstsiegel gültig, ab 2005 mit der sogenannten "Eigenständigkeit" der Sanitätstruppe, entfiel diese Vorschrift.
    Die Weiße und Grüne haben nix mit Feld oder Lazarett zu tun. Es wurde und wird immer noch die weiße Seite mit dem Roten Kreuz am rechten Oberarm getragen. Befestigt mit Sicherheitsnadeln. Alles andere ist Truppeneigenbau, hatte ich auch 8o .
    Die Grüne Seite konnte damals nur vom Divisionskommandeur befohlen werden und sollte wirklich so etwas mit Tarnung zu tun haben, heute kommt der Befehl vom SanKdo.


    Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung,


    Gruß Fiedl

  • Ich hätte da noch ein paar Ergänzungen und Fragen... hmmm

    Bis zum Jahre 2004 waren die Armbinden nur mit Dienstsiegel gültig, ab 2005 mit der sogenannten "Eigenständigkeit" der Sanitätstruppe, entfiel diese Vorschrift.

    Das mit dem Siegel war damals Standard. Dass das aufgehoben wurde, war mir bisher nicht bekannt. Hast Du dafür einen Quellenhinweis?


    Die Grüne Seite konnte damals nur vom Divisionskommandeur befohlen werden

    Nach den Vorschriften (TDv 15/1 und 15/2)konnte eine Truppenführer ab Ebene Brigadekommandeur das Tarnen zeitlich und örtlich befristet befehlen. Würde mich wundern, wenn das bei den Bindeneine Ebene höher gewesen wäre. In der ZDv 37/10 wurde der Befehl erwähnt, aber nicht die Ebene des Befehlenden.


    heute kommt der Befehl vom SanKdo.

    Nicht mehr, da die aufgelöst wurde/werden. ;) Wer befiehlt das jetzt?


    Im Übrigen wird das Tarnen von Fahrzeugen im Auslandseinsatz (ISAF) aus naheliegenden Gründen mitlerweile durchgehend praktiziert.
    Die dortigen Gegner interessieren sich nunmal sehr wenig für das Kriegsvölkerrecht und Kreuz-Symbole...

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  • Moin,


    Quellenhinweis für die Aufhebung der Siegelung habe ich im Moment nicht..... muss da erstmal in meinen alten Unterlagen suchen :D . Es stand entweder in einen Allgemeinen Umdruck oder es stand in einem VMBL.....?
    zum Thema "Tarnen" in der Sanität habe ich auch was da, muss ich aber auch erst suchen. Es beinhaltet unteranderem das tarnen von Saniätsfahrzeugen sowie die Kennzeichnung von Sanitätern.


    Wer jetzt die Befehle gibt hmmm ............. bin seit 2013 leider aus der aktiven Truppe ;(


    Die Fahrzeuge in Afghanistan wurden von uns nicht getarnt, sondern nur "Unkenntlich" gemacht. Das Problem war, dass es auf Sanis ein gewisses Kopfgeld gab. Nachdem wir vor Ort mit Robbe gesprochen hatten und ihm auch die Treffer auf unseren Fahrzeugen gezeigt hatten, wurde später entschieden, dass die Schutzzeichen abgemacht/übermalt werden. Wir standen ja nicht mit Afghanistan (unterschrieb 1956 das Genfer Abkommen) im Krieg, sondern kämpften gegen eine Terroristische Gruppierung in Afghanistan.
    Rot Kreuz Armbinden und "Blaulicht" war von Anfang an nicht drinn :thumbup:


    So, das wars ersteinmal..... muss jetzt mal nach den alten Unterlagen kramen :wacko:


    Gruß Fiedl

  • Keine Antworten, aber ein paar Bilder der gezeigten Armbinde im Einsatz:



    Die Gebirgsjäger haben auf Tarnung gesetzt, wenn man von der Zielscheibe auf dem Helm einmal absieht (sieht aus, als ob da auch eine Armbinde unter das Tarnnetz gesteckt wurde).



    Bei der Panzertruppe wird weiß gezeigt. Panzer sind ehedem nicht so leicht zu übersehen :thumbsup:



    Die Fallschirmjäger hingegen setzen wieder auf Tarnung.


    Gruß
    Kai

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  • Moin,


    bemerke gerade einen kleinen Fehler von mir :^: Armbinde wird selbstverständlich am LINKEN Oberarm getragen.


    Super Bilder, ich suche auch mal welche raus...


    Eine Helm Rot Kreuz Kennzeichnung gab es offiziell nicht, es gab mal zwei Entwürfe/Truppenversuch, wurde aber wieder verworfen.


    Mit der Tarnung, Kennzeichnung und den ganzen Rot Kreuzkram, kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen: Wo die Sanis noch der Truppe (1./Kp) unterstanden, entschied das der Kommandeur und im Busch der KpCheff. Musste damals auch meinen Rot Kreuz Bully, KrKw, SanWolf tarnen und verstecken :D .


    Gruß Fiedl

  • Nach den Vorschriften (TDv 15/1 und 15/2)konnte eine Truppenführer ab Ebene Brigadekommandeur das Tarnen zeitlich und örtlich befristet befehlen. Würde mich wundern, wenn das bei den Bindeneine Ebene höher gewesen wäre. In der ZDv 37/10 wurde der Befehl erwähnt, aber nicht die Ebene des Befehlenden.


    Hallo


    Ich denke hier gab es Änderung. Deshalb sollte man den Zeitraum benennen, von dem man spricht.
    In der HDv 100/1 von Oktober 1962 und in der HDv 303/1 von August 1962 ist jeweils von Truppenführern vom Divisionskommandeur an aufwärts die Rede, die ausnahmsweise die Tarnung des Schutzzeichens anordnen durften.


    Gruß Alex

  • Hallo,


    wir sprechen hier von Armbinden aus dem Jahre 1966, also sollten wir auch die damals und bis 1990 geltenden Vorschriftenlage und nicht Einsätze in Afghanistan heranziehen.


    Dazu einige Grundlagen.


    Die HDv 100/500 „Rechtsgrundlagen für die Truppenführung“ von 1975 (Berichtigungsstand 1990) schreibt dazu:
    „Nr. 723: Das in Nr. 720 bis 722 bezeichnete Sanitäts- und das Seelsorgepersonal trägt am linken Arm eine mit dem roten Kreuz auf weißen Grund oder einem anderen anerkannten Schutzzeichen versehene abgestempelte Armbinde und führt eine besondere Ausweiskarte mit sich.“


    Rotes Kreuz auf weißem Grund – es ist also keine Rede von einer weißen Armbinde! Die Abstempelung war allerdings vorgeschrieben.


    Die Vorschriften zur Tarnung beziehen sich nur auf Sanitäts-Einrichtungen und –Transporte. Dazu wieder die HDv 100/500:
    „Nr. 733, Abs. 3: Eine Tarnung des Schutzzeichens ist ausnahmsweise zulässig, wenn dies erforderlich ist, um eigene Operationen nicht zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Im Heer können Truppenführer die Tarnung von Sanitätseinrichtungen (San-Truppenteile, San-Kfz, San-Luftfahrzeuge am Boden) zeitlich und örtlich begrenzt anordnen. Dazu sind – wo immer möglich – der Leitende Sanitätsoffizier und der Rechtsberater anzuhören.
    Abs. 4: Diese Regelung gilt nur, solange die Sanitätseinrichtungen nicht zur Verwundetenversorgung eingesetzt sind. Ortsfeste Sanitätseinrichtungen dürfen nicht getarnt werden.
    Abs. 5: Durch die Tarnung verlieren die Sanitätseinrichtungen zwar nicht den Schutz nach dem Genfer Abkommen, sie sind aber der Gefahr ausgesetzt, dass der Feind sich nicht als solche erkennt, sondern für ein militärisches Ziel hält und bekämpft.“


    Diese HDv 100/500 ersetzte den Anhang Teil III „Völkerrechtliche Grundsätze der Landkriegführung“ der alten HDv 100/1 „Truppenführung“ von 1962 und war inhaltlich weitgehend identisch.


    Der „Truppenführer“ ist wieder in der HDv 100/900 „Führungsbegriffe“ definiert: „Jeder Führer im Heer, der die Operationen eines Großverbandes von der Brigade an aufwärts oder eines Gefechtsverbandes führt.“
    Eine Gefechtsverband ist normalerweise ein verstärktes Bataillon mit weitgehend selbständigen Auftag, z.B. ein Verzögerungsverband, ein Sperrverband oder ein Vorausverband. Als Führer eines solchen Gefechtsverbandes wird ein Bataillonskommandeur eingesetzt, der auch als Truppenführer gilt und demzufolge auch die Tarnung anordnen könnte.
    Ein KpChef hatte dagegen keine Befugnis, eine Tarnung anzuordnen und dürfte im Falle eines Falles echte Problem mit dem Rechtsberater und dem LSO bekommen haben – in Bezug auf das Kriegsvölkerrecht war man bei der Bundeswehr schon immer mit Recht sehr empfindlich.


    Grüße
    Jörg

  • Zitat

    Rotes Kreuz auf weißem Grund – es ist also keine Rede von einer weißen Armbinde! Die Abstempelung war allerdings vorgeschrieben.


    Die ZdV 37/10 vom November 1972 schreibt dazu:



    Das ist doch eindeutig geregelt.


    Gruß
    Kai

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  • Mpoi Männers,


    sehr interessant! Gibt es auch irgendwelche Erkenntnis zur San-Helmmarkierung-zu sehen auf dem Bild mit dem Steg -?
    Hab ich so noch nie gesehen.


    Gruß
    Bernd

    "Nur wenige sind es wert, daß man ihnen widerspricht!"

    und

    "Was man hat, braucht man nicht suchen/kaufen" ^^

  • Diese HDv 100/500 ersetzte den Anhang Teil III „Völkerrechtliche Grundsätze der Landkriegführung“ der alten HDv 100/1 „Truppenführung“ von 1962 und war inhaltlich weitgehend identisch.


    Gerade in der hier behandelten Frage scheint es mit Einführung der HDv 100/500 eine Änderung im Vergleich zur HDv 100/1 gegeben zu haben.
    Wie oben bereits geschrieben heißt es in der HDv 100/1:
    "Aus militärischen Gründen kann ausnahmsweise von Truppenführern vom Divisionskommandeur an aufwärts nach Anhörung des zuständigen Sanitätsoffiziers und des Rechtsberaters von dieser Regel abgewichen und eine vorübergehende Tarnung auch des Schutzzeichens angeordnet werden."

  • sehr interessant! Gibt es auch irgendwelche Erkenntnis zur San-Helmmarkierung-zu sehen auf dem Bild mit dem Steg -?
    Hab ich so noch nie gesehen.


    Das stelle ich mir so vor:



    Nur auf einem oliven Helm und dadurch unauffälliger.


    Gruß
    Kai

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  • Ich denke hier gab es Änderung. Deshalb sollte man den Zeitraum benennen, von dem man spricht.

    Stimmt natürlich. :^:
    Immerhin ist ja schonmal ein Verteidigungsminister über das falsche Zitieren von Quellen gestolpert. :dev:


    Ich hatte vorhin schnell mal in folgenden Vorschriften nachgesehen:
    ZDv 37/10 Stand 22.10.1997
    ZDv 15/1 Stand 28.6.1996 (Nr. 509)
    ZDv 15/2 Stand 17.8.1992 (Nr.644)

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Moin,
    unsere Sanis im PiBtl 11 hatten manchmal auf Übungen auch ein Ärmelband unter ein Tarnnetz gesteckt. Bemalen etc war verboten. Auf einer Make Fast Übung habe ich auch mal Sanis gesehen, die ein Leibchen mit dem Roten Kreuz trugen, das waren aber nur für die Übung hergestellte Leibchen, die die SanBereitschaft während der Übung kennzeichneten, also keine Übungstruppe. Wie leider so oft habe cih von denen kein Foto gemacht.

  • Hatten wir auch Sanitäter? hmmm;)
    Sind mir nie aufgefallen bei den Übungen.
    Nur die die beim antreten des Bataillons am Rande rumstanden. Dann mit den weißen Armbinden. Und da wurden die dann auch wirklich gebraucht! :D
    Gruß,
    Oliver

  • Moin Jungs,


    glaub mir...... jeder hatte seine Sanis :thumbsup: , manche wussten sich gut zu verstecken und andere wurden gut versteckt.. :wacko:


    Spreche da aus 12 Jahre eigene Sanierfahrung.... :P


    Hier mal ein paar Bilder von den Entwürfen der Rot Kreuz Helmkennzeichnung...




    Gruß Fiedl

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