Ich habe mir einen kombinierten 2,8t Hänger mit Wechselkupplung für PKW und LKW gekauft.
Das Ding ist Bj. 1973, hat noch TÜV, der Schein liegt vor. Der Verkäufer sagt nun aber dass kein "Brief" mehr vorhanden sei - diesen brauche ich ja zur Ummeldung.
Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass so ein alter Hänger ggf. gar keinen Fahrzeugbrief (oder Teil II) hat, sondern eben nur eine Betriebserlaubnis.
Worin liegen die Unterschiede?
Muss diese Betriebserlaubnis dann auch wie der Brief beim KBA aufgeboten werden?
