Unterschied Betriebserlaubnis und Zulassungsbescheinigung

  • Ich habe mir einen kombinierten 2,8t Hänger mit Wechselkupplung für PKW und LKW gekauft.
    Das Ding ist Bj. 1973, hat noch TÜV, der Schein liegt vor. Der Verkäufer sagt nun aber dass kein "Brief" mehr vorhanden sei - diesen brauche ich ja zur Ummeldung.
    Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass so ein alter Hänger ggf. gar keinen Fahrzeugbrief (oder Teil II) hat, sondern eben nur eine Betriebserlaubnis.

    Worin liegen die Unterschiede?
    Muss diese Betriebserlaubnis dann auch wie der Brief beim KBA aufgeboten werden?

    Jay_Dee


    www.Militärlacke.de
    Rostschutzsysteme - Fluid Film Programm - Umtarnfarben - Oldtimerlacke - Sonderlacke mit Fachberatung

  • Hallo
    Wir hatten auch einen alten Anhönger der nur einen Fahrzeugschein hatte.
    Beim ummelden gabs dann einen Schein und neuen Brief. Brauchte gar keine weiteren Unterlagen obwohl ich den Kaufvertrag mit hatte bei der Zulassung.
    Warum das so war konnte mir das junge Mädel auch nicht sagen.LG

  • Vielleicht wurde der Anhänger, weil zulassungsfrei, ja nur mit einer Betriebserlaubnis betrieben.
    Bei meinem Lichtmastanhänger war das so.
    Nach Neuzulassung hat er auch keinen Brief, sondern nur eine "Einzelgenehmigung" bekommen.
    War der Anhänger vorher mit grüner Nummer unterwegs?

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • also ich glaube dass wenn ein Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    vorliegt es auch einen Brief geben muß.

    Was bei meinem Anhänger dabei war war ein extra Anhängerschein.

    meinst du so etwas?

    Gruß
    der
    Benzschrauber


    Quod licet Jovi, non licet bovi

  • Moin,

    für meinen ca. in den 70er gebauten Miststreuer benötige ich -trotz grünem Kennzeichen- eine Betriebserlaubnis.

    Diese wurde mir jetzt nachträglich vom damaligen Hersteller/Vertrieb erstellt und ist ein Papier, welches nicht vom Kreis oder ähnlichem abgestempelte wurde. Ob ein Bundesadler auf dem Formblatt ist, kann ich jetzt aus dem Kopf nicht sagen.

    Auf jeden Fall könnte ich damit dann auch den Anhäger zulassen (wahrscheinlich gibts dann die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II).

    Michael

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • ....ich stimme dem Benzschrauber zu, wenn Teil 1 vorhanden dann muss auch Teil 2 da sein. Alte Anhänger hatten früher teilweise
    NUR ne Betriebserlaubnis, so z.b. bei Pferdeanhängern, die mußten auch Nicht zugelassen werden! Ist heute noch so bei den
    Sportanhängern, die haben auch nur ne Betriebserlaubnis und sind Zulassungs und Vers.-Frei ,da wird einfach ein Grünes Kennzeichen
    dran getackert.
    Somit musst du den Brief neu aufbieten lassen, heißt Verlusterklärung machen, ca. 6 Wochen warten und dann bekommste neue Papiere (..zumindest in unserem Kreis ist das so...)

  • So, ich habe nochmal in die Paiere meines LiMA geguckt.
    Ich habe eine ZulBesch Teil I, die ich mitführen muss. Soweit ganz normal. Das Ding ist handschriftlich mt 1/2 beschriftet.
    Statt einer ZulBesch Teil II habe ich ein ausgedrucktes Blatt, die Einzelgenehmigung, die auf der Vorderseite die technischen Daten enthält, und zwar in DINA4-Größe und auf der Rückseite sieht das aus, wie die Rückseite der ZulBesch Teil I.
    An der Vorderseite wurde mit zwei Tackerklammern einStück einer ZulBesch Teil I befestigt (Das Stück zeigt das Kennzeichen) und zusätzlich markiert mit 2/2.
    Das ist alles, was ich habe. Vorher war es nur eine Betriebserlaubnis nach altem Muster mit den technischen Daten. Darin eingeheftet die Hauptuntersuchungen.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • ...und haste ein schwarzes oder ein grünes Kennzeichen ? :T

    ...daran sieht man die Variationen der einzelnen Zulassungsstellen.... :rolleyes:
    Bekannter hatte sich nen Pferdetransporter gekauft, der hatte nur ne Betriebserlaubnis und war mal angemeldet,
    sowie ein grüner Fz-Schein wie bei Dir.
    Den hat er NICHT mehr so zugelassen bekommen, er mußte das Ding mit neuen Papieren "ausstatten" ...

  • ...jep, somit fällt das Teil auch unter die Sonder-Abteilung ähnlich der Sportanhänger. Es stellt sich die Frage welches Kennzeichen
    an dem Hänger von JD angebracht war...

    ..und: ..ne Betriebserlaubnis stellt normal der Hersteller aus....

  • Also jedes Fahrzeug / Maschine, das / die im Straßenverkehr betrieben wird, braucht eine Betriebsergebnis. Auch z.B. ein Bagger der ja normalerweise zulassungsfrei betrieben wird. Zulassungsfreie Lof Anhänger vor Bj 1961 brauchen keine Betriebserlaubnis. Die ABE oder EBE ist die Grundlage zur Fahrzeugzulassung. Ohne geht nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!