personentransport auf der ladefläche

  • hallo mogler
    dank ebay Kleinanzeige bin ich heute spätnachmittag stolzer Besitzer einer scheinbar recht gut erhaltenen klappsitzbank für meine pritsche
    ich mag es ja gern original und da musste son teil einfach her
    da die bank über Anschnallgurte verfügt, hoffe ich beim tüv eine Zulassung zu bekommen, ggfs zur ladungsbegleitung etc
    ich fände das ne schöne Idee für vatertagstouren oder ausflüge mit freunden
    könnt ihr mir sagen, ob mein plan grundsätzlich den hauch einer Chance hat?
    ES IST JA NIX GEBASTELT UND SEINERZEIT SO HOMOLOGISIERT WORDEN

    lg wulf

    ...Hausmeister bin ich freilich; und was nicht passt das feil ich

  • Gurte...wenn original hat das Ding jeweils einen Beckengurt für zwei Personen. ...
    Die Dinger sind auch beim Bund schon seit Jahren so nicht mehr zulässig und wurde durch eine modernere Variante mit Kopfstützen und individuellen Gurten ersetzt....
    ...von daher bezweifele ich auch das man die in D irgendwie noch legal für den ihnen zugedachten Zweck nutzen kann.
    Wobei: andere Nato Staaten nutzen die noch. Ganz ohne Gurte...
    Jens

    Das mach ich übern Winter (altes Schraubermotto, generell ohne Nennung einer Jahreszahl)  ;P


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  • Vom Tüv heuzutage eine Zulassung bekommen?
    Den Weg kannst Du Dir getrost sparen.
    Eintragung nur nach den aktuellen Bestimmungen.
    Offiziell die Bank für "Dekozwecke" einbauen und gut is es.
    So würde ich es villeicht machen, wenn Sie unbedingt der Optik halber mit soll.
    Hmmm, Vatertag is nur einmal im Jahr aber passiert was, hat man die A....karte!
    MfG

    Das Gesicht - Spiegel der Seele

  • Nach §21 StVO ist das verboten. Früher stand da mal eine Ausnahme für die Bundeswehr drin.
    st wohl zwischenzeitlich weggefallen.
    Ausnahmen nur auf Baustellen und wenn auf der Ladefläche Arbeiten zu verrichten sind.
    Also keine Chance.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • ... und in LoF auf "geeigneten Sitzflächen"

    Siehe hier Absatz (2)

    Zitat

    Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für landoder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

  • wie ist es denn mit dem 8er Munga?


    dort war bei mir eingetragen, dass bei geschlossenem Verdeck die Mitnahme von 4 Personen zulässig war
    (der Munga hatte kurze Sitzbänke, da der mal nen Funker war.)

    Gruß
    der
    Benzschrauber


    Quod licet Jovi, non licet bovi

  • A) muste eine Kommunikationsverbindung zur Ladefläche bestehehen (BW > Klingel; Feuerwehr: Magirus = Schiebefenster und Gummibalg, ELLO Telefon(Feld...) und Klingel (eingetragen 1+9 :juhu: )
    B) die "Sitze" eingetragen sein
    Die Sache mit den "LOF"-Plätzen ist ein Gummi-Notsitz-Paragraf auf der alten Regeln...
    Zwischen Braunschweig und Wolfsburg fahren inzwischen auch wieder Busse mit ANHÄNGERN!!!!! Mit Kamera-Überwachung, Notsignaleinrichtung und !Abspannbändern! zwischen Bus und Hänger. Also sollte da theoretisch wieder was gehen...
    Die Sache mit den Gurten wäre dann eine Diskussionsgrundlage...

    Bullitreiber / Robert

    kostengünstiger Hersteller von CO2 und Überlebender der 1975 prognostizierten Eiszeit, des Waldsterbens, des Konsums von Salz und Eiern, des Millenniumbugs und der Klimakatastrophe :schweiz:

    :rad:

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