Verdeckriemen bzw Blachenriemen für einen schweizer 230GE

  • Hallo,


    seit kurzem bin ich auch stolzer Besitzer eines Wolfs bzw. dessen schweizer Variante. Noch steht er, da ich mich mit den Berliner Behörden bzgl Kennzeichengröße herum ärgere :thumbdown:, aber hoffe ihn bald auch fahren zu können.


    Ich suche aber schon einmal neue Verdeckriemen, die beim 230GE ja ganz anders als bei den BW-Modellen ist. Meine Riemen sind so verhärtet, dass ich sie kaum öffnen kann. Eigentlich würde vermutlich ein Stück Plane in der richtigen Farbe reichen, um sie daraus auszuschneiden. Hat jemand damit Erfahrung (Bezugsquelle) gesammelt? Mit der Forensuche habe ich nur Diskussionen zu BW-Riemen gefunden.


    Viele Grüße
    Tom

  • Die brauchen ein Sondergutachten vom hauseigenen Prüfingenieur wegen des 2-zeiligen Kennzeichens. Telefonisch meinte dieser, er hätte selbst einen Wolf gehabt und kenne den Wagen, ich solle mir aber dennoch ein Kurzzeitkennzeichen holen, pro Richtung 1h durch die Stadt fahren und ihm den Wagen vorführen, bevor ich dann zu dem anderen Standort wegen Kennzeichen fahre. Kleiner unfreundlicher Halbgott, der noch nichts von Augenmaß und Serviceorientierung in seinem Leben gehört hat.

  • Das zweizeilige Kennzeichen ist ein völlig reguläres Kennzeichen, das ohne Probleme verwendet werden kann.
    Wenn man ein Leichtkraftrad-Kennzeichen möchte, ist das mit dem Gutachten u.U. vertretbar, aber damit... :T
    Für das große Zweizeilige gibt es keine Verwendungseinschränkungen. Es muss nur ohne Änderungen am Kennzeichen montierbar sein.
    Es gibt nur eine maximale Breite, keine Mindestbreite der Schilder.
    We breit kann es denn bei Dir sein?
    In Berlin könnte es allenfalls mit den verfügbaren Kombinationen eng werden. Wenn sie in der unteren Zeile 6 oder 7 (2Buchstaben+4Ziffern+H) Zeichen unterbringen wollen, geht´s eventuell nur mit Engschrift. Aber auch das ist zulässig und in der FZV geregelt.
    Hier der Link: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/


    Nach §10 (4) FZV können Fahrten im Rahmen der Zulassung mit zugeteilten und ungestempelten Schildern durchgeführt werden. Versicherungsschutz muss man natürlich haben, also die Nummer der Versicherung muss vorhanden sein.
    Also: Zur Zulassungsstelle gehen, Kombination zuteilen lassen, Schilder prägen und mit dem Wagen zum Stempeln fahren, wenn es denn unbedingt sein muss.
    Wenn alle Unterlagen vorliegen, müßte man das Fahrzeug genaugenommen gar nicht dabei haben. Die Zulassungsstelle kann das aber verlangen.
    Also keine Notwendigkeit für Kurzzeitkennzeichen.


    Ich würden das, was die von Dir erwarten, nicht akzeptieren, sondern auf das Gesetz verweisen.
    Die sollen Dir den rechtlichen Grund für diesen Aufwand nennen.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Hatte das gleiche Problem. Hab der Frau bei der Zulassung gesagt das Sie nen 10er bekommt wenn Sie das "normale" so montiert das es nicht übersteht und die Türe aufgeht. Kurzer Ausflug vor die Türe mit dem Erfolg das die gute Dame es nicht hinbekommen hat. Durfte mir dann sogar die Kombination aussuchen weil die die nach Liste für mich bereit stand nicht auf zwei Reihen gepasst hätte :^:

  • Leider nicht so in Berlin. Da sie sowieso nicht mit den Zulassungen hinterherkommen (1-4 Wochen Wartezeit), überlegen sie sich gern zusätzlich bürokratische Prozesse.


    Ich habe ausführlich telefoniert und zuerst auch Zulassungsdienst beauftragt. Offiziell muss ich den Wagen vorführen, weswegen der Dienst mir die Unterlagen wieder zurückgegeben hat. Ich habe jetzt aber ein Dekra-Gutachten vom Händler und versuche damit direkt mein Glück.


    Der Wagen wird erstmalig in D zugelassen. Daher hat er kein Kennzeichen und darf so nicht zur Zulassungsstelle gefahren werden. :tobt:

  • Hat er denn TÜV?
    Damit und mit Haftpflicht sollte es möglich sein, es so zu machen, wie oben vorgeschlagen.
    Die FZV gilt bundesweit. Sogar in der Hauptstadt ;)
    Die Zulassungsstelle kann die Vorführung zur Identifikation verlangen.
    Wenn man schon für das Zuteilen der Kombination wochenlang warten muss, ist das natürlich auch blöd.
    Aber es sollte nicht notwendig sein
    Was soll ein Gutachten für eine ganz normale Kennzeichenzuteilung?
    Völlig abstrus!
    Zur Not mach ein Foto mit Zollstock von der Montagestelle und zeig das den Mitarbeitern.
    Das sollte locker reichen.
    Ist schon sehr seltsam in dieser Stadt...

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  • Also ich hatte ja ein riesen Problem mit den Papieren für meinen P4. Da gar nix außer Vollabnahme vorlag, echt kein einziges Stück Fahrzeug Papier, habe ich trotzdem Kurzzeitkennzeichen bekommen.
    Die Versicherung bekommst Du online für 39,-€ dazu noch 10,-€ Zulassung und 15,-€ für die Schilder. Das war es mir Wert. So könnte ich ihn mal bewegen und einiges an Wegen, wie H-Gutachten, erledigen.
    Denk mal darüber nach und Du könntest dann vorher zur Zulassung fahren und es Ihnen live vorführen.
    Viel Erfolg ;)
    Gruß Birgit

  • Wenn die Dir wieder Quer kommen dann sollen die Dir eine „Justiziable
    Erklärung unter Nennung der gültigen Gesetze“ schriftlich darlegen!
    Auf die Erklärung wäre ich gespannt!
    Jeder Depp auf der Zulassung-Stelle meint er wäre der King. :T
    Wenn Du das von denn verlangst (vor allem schriftlich, mündlich ist Kappes) wo´s
    explizit drin steht warum ein 2-Zeiliges KZ nicht geht, dann lassen die es
    meistens sein.
    MfG

  • Wenn Du das von denn verlangst (vor allem schriftlich, mündlich ist Kappes) wo´s
    explizit drin steht warum ein 2-Zeiliges KZ nicht geht

    Das werden sie kaum können. Allenfalls interne Regelungen. Und das ist sehr fraglch, ob das durchsteht. Immerhn ist die FZV Bundesangelegenheit. Da kann eine Kommune nicht einfach was anderes bestimmen.

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  • Alles gut über die Bühne gegangen. Ich hatte eine sehr nette Sachbearbeiterin, die sogar für mich die (fehlende) Sondergenehmigung für die fehlende Leuchtweitenregulierung per FAX vom internen Gutachter einholte. Und es ist tatsächlich so, dass das zwei-zeilge Kennzeichen 340/320 x 200 ein Standardkennzeichen ist, dass keiner Genehmigung/Begutachtung bedarf.


    Neue Verdeckriemen sind in A bestellt. Über Ostern werde ich die kleinen Steinschläge und Lackrisse überarbeiten, so dass er dann bald in frischer Farbe erstrahlen kann. Ernsthafte Problembereiche habe ich noch nicht entdeckt, Technik scheint bis auf den Thermostaten fehlerfrei zu arbeiten, so dass ich hoffentlich nur kosmetische Arbeiten und eine Hohlraumversiegelung machen muss.


    Apropos Hohlraumversiegelung: bei dem Schweizer gibt es einen Aufkleber, dass man "NICHT mit Einsprühöl einspritzen" soll, da er mit Hohlraummittel behandelt wurde. Heißt das, man soll nicht Fluid Film verwenden? Wenn ja, warum nicht? Nach 25 Jahren tut eine kleine Auffrischung ja sicher gut.


    Viele Grüße
    Tom

  • Das sind ja schöne Nachrichten!
    Und gut, bestätigt zu wissen, dass auch Berlin Bundesrecht umsetzt :dev:


    Viel Spaß mit dem Wagen und allzeit gute Fahrt! :thumbsup:

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