Hallo,
an der einen oder anderen Stelle finden sich ja Hinweise zum Zulassungsstress mit dem "Fahrgeräusch 80dB-Wert", den die BW haben durfte, Zivilfahrzeuge aber max. 78.
Mein TÜVler meinte eindeutig, dass für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung nötig wäre. Die verantwortliche Stelle zeigte sich sehr verständig, meinte aber, dass eine Ausnahmegenehmigung nicht möglich sei, weil dann auch andere "80er" darauf einen Rechtsanspruch hätten....
Inzwischen ist mein Wölflein doch zugelassen :-) .
Trotzdem - das Ding interessiert mich, weil ja doch einige Stress hatten.
Wer kann zum Thema "Zulassung und Fahrgeräusch" ´was beitragen und hat z.B. Messwerte mit anderen Reifen oder dem langen Getriebe?
Gute Fahrt!
Jürgen